Original XENON???
Hallöle,
ich wollte mal fragen, ob ihr mir sagen könnt obs im T4 auch original verbautes XENON-Licht gab?
BZW ob man originales XENON-Licht nachrüsten kann, wenn ja dann wie?
Grüßles SIDO
58 Antworten
Genau darum nennen sich die Scheinwerfer für den 3er "Golf IV-Optik".
Da die Form ähnlich ist, wird es Dir nur nicht genau aufgefallen sein.
Ein Golf IV-SW passt nicht in einen Golf III. Zumindest nicht ohne Halterungen zu ändern und
Blecharbeiten.
Evtl. passen die vom Golf IV-Cabrio welches ja eigentlich ein Golf III ist.
Da wäre wieder die Frage mit dem Gutachten...
Aber eigentlich ging es ja auch um den T4 hier...
Gruss Stemu
Ich meinte ja nur😉
Weil es viele gibt die mit den Originalen Xenonscheinwerfern aus dem Golf 4 Rum fahren😉
Also man darf Scheinwerfer nicht Verpflanzen oder Verstehe ich das jetzt Falsch 😕
mfg
es gibt genug gölfe,
die mit BMW oder AUDI scheinwerfer/ rückleuchten rumfahren,
ich habe mich lange damit beschäftigt weil ich auch xenon im bus haben wollte,
bin sogar auf nen bus gestossen der scheinwerfer von A4 8E Facelift drinne hatte,
mein tüver sagte, die scheinwerfer für sich sind geprüft und können ohne weiteres
in ein anderes kfz eingetragen werden, mein bus wird auf passat 35i rückleuchten umgebaut
auch da gibt es mit der eintragung keine probleme.
nur meine hauptscheinwerfer will niemand eintragen.
mfg
Ohh vllt gibts ja doch noch weiter interesannt infos zu dem Thema 😁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Frank 132
nur meine hauptscheinwerfer will niemand eintragen.
Besser isses... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Totti-Amun
Besser isses... 🙄Zitat:
Original geschrieben von Frank 132
nur meine hauptscheinwerfer will niemand eintragen.
warum, swra + adlwr is nachgerüstet
alle einzelteile der scheinwerfer e- geprüft - nur zusammen eben nicht
Zitat:
Original geschrieben von Frank 132
warum, swra + adlwr is nachgerüstet
alle einzelteile der scheinwerfer e- geprüft - nur zusammen eben nicht
Eben, zusammen eben nicht. Weißt Du, wie die Linse hinter dem SW-Glas evtl. Spiegelungen aufgreift und Entgegen-Kommer blendet?
Dafür steht es dir ja frei, ein lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen. Dann wird der SW auch eingetragen, wenn das dafür nötige Procedere erfolgreich durchlaufen werden sollte... 😉
Kostet einen gehobenen 4-stelligen Betrag.
Dafür ist dann ein Wagen aber nicht illegal auf den Strassen unterwegs, die BE ist nicht erloschen, damit einhergehend auch nicht der Versicherungsschutz.
Ich möchte nicht verantworten wollen, daß wegen meiner Blenderei jemand in den Graben mit seiner Karre schiesst...
@Totti-Amun
Finde ich nicht.
So lange LWR usw. einwandfrei funktionieren und jedes einzelne Bauteil e-geprüft ist finde ich das net so schlimm.
Mein Golf liegt dezent tiefer. Und wenn mir dann so original "höhergelegter" A4 mit Bi-Xenon entgegenkommen blendet mich das genauso.
Und außerdem gibt es ja auch beim T5 original Xenon. Und das blendet auch aufgrund der Höhe der Scheinwerfer.
Zitat:
Original geschrieben von ConlitR32
@Totti-Amun
Finde ich nicht.
So lange LWR usw. einwandfrei funktionieren und jedes einzelne Bauteil e-geprüft ist finde ich das net so schlimm.Mein Golf liegt dezent tiefer. Und wenn mir dann so original "höhergelegter" A4 mit Bi-Xenon entgegenkommen blendet mich das genauso.
Und außerdem gibt es ja auch beim T5 original Xenon. Und das blendet auch aufgrund der Höhe der Scheinwerfer.
Etwas nicht schlimm finden ist das eine, wenn aber etwas illegal und damit verboten ist, ist es was anderes.
Daß Du es nicht schlimm findest, kann ich mir denken. Du wirst ja auch nicht geblendet. Die Diskussion ist müssig...
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Ich hatte geschrieben: "Mein Golf liegt dezent tiefer. Und wenn mir dann so original "höhergelegter" A4 mit Bi-Xenon entgegenkommen blendet mich das genauso."
Wenn du dir jetzt nochmal kurz die letzten vier Worte durchliest, wirst du bemerken das mich das auch blendet.
Und das ist "legales" Xenon.
legal - illegal - verboten !!!???!!!
ich fahr immer 30 🙄
Die gefahrene Geschwindigkeit ist hier vom juristischen Standpunkt aus betrachtet vollkommen unerheblich.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die gefahrene Geschwindigkeit ist hier vom juristischen Standpunkt aus betrachtet vollkommen unerheblich.
ah ehrlich - ist aber auch verboten in der 30 zone schneller zu fahren
Richtig, deshalb fahren wir auch alle nicht schneller als 30! 🙄