Original-Felgen optisch aufwerten
Hi und hallo liebe leut,
ich habe folgendes Anliegen: Ich fahre den Astra G Bj. 2000 Edition 2000 und habe selbst die originalen 15zoll Alufelgen drauf. (Bild: Anhang)
Jetzt habe ich mir in den Kopf gesetzt, dass ich gerne optisch etwas verändern möchte. Naheliegend war da natürlich der Kauf neuer Felgen. Problem dabei ist:
1)Felgen finden
2) Passen sie?
3) Neue Reifen müssen her
4) Bördeln; Anpassen
5) Eintragen lassen
Kostet alles Haufenweise Zeit und Geld und ich bin ein Fan von Originalteilen am Auto. Hinzu kommt, dass auf den Felgen die ich momentan fahre, relativ neue Reifen drauf sind. Da kam mir in den Sinn, einfach die Originalfelgen etwas aufzuwerten.
Hochglanzverdichten fällt für mich persönlich hier raus, da die Felgen danach extrem anfällig und pflegebedürftig sind. Lackieren scheint mir eine relativ teure Angelegenheit zu sein.
Nach einigen Recherchen und Austausch mit einigen Fachleuten, stellten sich 2 Methoden als recht sinnvoll heraus.
Zum einen das Pulverbeschichten und zum anderen die Folierung. Die Folierung scheint hier aber noch in den Kinderschuhen zu stecken, deshalb tendiere ich eher zur Pulverbeschichtung
Nun konkret: Der Astra ist in der Farbe Polarmeerblau lackiert, und mir hat es vor allem die Farbe weiß für die Felgen angetan.
Ich wohne in der Nähe von Koblenz, und bräuchte wen, der mir die Felgen pulverbeschichten oder bestenfalls folieren kann.
Wenn ihr also eine Firma o.Ä. kennt die solche Sachen macht, würde ich mich über eine Antwort hier freuen.
Ich danke euch im Vorraus
LG Flo
19 Antworten
Alles klar. Genau was ich wissen wollte.
Vielen Dank!
Werde mal ein Bild posten, wenn die fertig drauf sind. Ich bin mal gespannt wie das mit Serienfahrwerk aussieht. Hoffe mal das passt einigermaßen. Von Tieferlegen halte ich eigentlich nicht so viel.
So neue Felgen sind gekauft, handelt sich um DBV Arizona in 16". Darauf montiert sind 215/40 R16 Reifen. Meine Frage: Habe eine ABE dafür, muss ich die an dem Fahrzeug eintragen lassen? Bzw hat wer von euch das schon gemacht, und die wurden eingetragen oder wird so was in der Regel abgelehnt? Ich hoffe ihr habt ne gute Nachricht für mich.
Wenn du eine ABE hast musst du darin nachlesen, ob du alle Auflagen erfüllst, nur dann ist sie gültig. Neben der Freigängigkeit der Räder steht unter anderem sicher drin, dass du ein Serienfahrwerk und Lenkrad haben musst. (Bzw umgekhrt stünden Serienräder in deren Gutachten). Wenn alle Auflagen erfüllt sind kannst du mit der ABE fahren. Wenn nicht musst du zum TÜV und sie eintragen lassen, was aber nur eine Formalität sein dürfte.
Die Reifen wirst du eintragen müssen, da die Größe im Umrüstkatalog nicht aufgeführt ist. Je nachdem welche Bereifung bei dir vorgegeben ist weicht der Umfang zwar deutlich ab, sollte aber noch in der Tolleranz liegen, dein Tacho wird evtl etwas mehr vor gehen.
Alles klar, dann werde ich zum TÜV fahren, die eintragen lassen. Blöde Frage: Darf ich da auf den Felgen hinfahren? Oder muss ich jetzt für die Fahrt zum TÜV, die alten Felgen/Reifen nochmal aufziehen? 😁
Ja in dem Gutachten, das bei den Felgen beiliegt, steht was von "Kante an Achse 2 umlegen". Allerdings habe ich in diversen Threads und Foren gelesen, dass bördeln bei der Felgen/Reifenkombi (215 40 R16 auf 16"; 7J ET35) garnicht nötig ist: Näheres wird mir dann der TÜV-Prüfer dazu sagen nehme ich an.
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Ob das nötig ist siehst du selbst. Wenn zwischen Reifen und Blech kaum noch Platz ist legst die Kante gleich um, dann musst du nicht zweimal zum TüV. Aber bei der Radgröße vermute ich auch dass es nicht nötig ist.
Wenn du nachweislich auf dem direkten Weg zum TÜV bist wirst du keine Probleme bekommen. Schlimmstenfalls gibt es eine Mängelkarte, die mit der Eintragung erledigt ist. Streng genommen müsstest du den Wagen auf dem Anhänger zur Prüfstelle bringen, oder die Räder vor Ort montieren. Aber so genau nimmt das niemand bei einem Satz Räder, dafür würde mir unser Prüfer einen Vogel zeigen. 😉
Es hält sich auch das Gerücht, dass die direkte Fahrt zur Abnahme zulässig sei, allerdings ist mir dazu keine rechtliche Grundlage bekannt.