original Felgen Eintragen?

Muss man Original Felgen eintragen lassen, wenn so nicht ausgeliefert worden ist ?
Auto: Golf V 1.4 sportline mit Serie 205/55 R16
Jetzt sind 225/45 R17 drauf. Laut Fahrzeugschein sind nur die 195/55 R15 Winterreifen eingetragen.
Bekommt man überhaupt für Original Felgen eine ABE ?

59 Antworten
Zitat:
@salva.g schrieb am 19. Juli 2025 um 14:22:06 Uhr:
Danke auch allen. Die Felgen werden beim TÜV Termin einfach mit eingetragen. Denke ist kein Problem, da Original VW und Modell (wenn auch nicht diese Motorisierung).

Das Problem scheint ja nun schon gelöst, da die Felgen sehr wahrscheinlich nicht abgenommen werden müssen. Aber ich glaube du stellst dir die Eintragung zu einfach vor. Das ist jetzt üblicherweise nichts was man "mal eben" zeitgleich zur HU mit macht (wenn nicht schon vorher angemeldet). Es dürfen auch gar nicht alle Prüfer die Abnahme machen.

Zitat:
@golfer0510 schrieb am 19. Juli 2025 um 20:07:05 Uhr:
@nogel
Und was ist daran falsch??!! Wie war das mit Dieter Nuhr??...

Bitte fang nicht nochmal an.

Was @MZ-ES-Freak erläutert hat, war richtig und vollständig. Da brauchst du nicht darauf zu antworten

Zitat:
@golfer0510 schrieb am 19. Juli 2025 um 15:08:12 Uhr:
Das ist falsch, .....

(die Fütterung ist hiermit beendet)

Ich feier dieses Forum. Der Weg zur Prüfstelle bleibt einem in den meisten Fällen erspart und mann hilft sich gern :)

Nogel ist vom Fach und die direkte Quelle (Tüv-Prüfingenieur), dem könnt ihr schon vertrauen :D

Schönen abend

Na dann, eine angenehme Feier und Grüße aus Bremen.

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Zitat:
@Sir_Byz schrieb am 22. Juli 2025 um 23:40:04 Uhr:
Ich feier dieses Forum. Der Weg zur Prüfstelle bleibt einem in den meisten Fällen erspart und mann hilft sich gern :)

Wobei ich es noch immer nicht verstehe: Darf ist jetzt nur das fahren, was in der CoC steht oder auch alle anderen Serienräder des Modells?

Man darf das fahren, für das auch eine Freigabe vorliegt.

Kann sein, dass Du eine Serienfelge des Einstiegs-Golf auf einem GTI nicht fahren darfst oder umgekehrt.

Und es ist dafür nicht entscheidend, ob das Format (Durchmesser, Breite, Einpresstiefe) passt, sondern auch die Tragfähigkeit .

Bevor man ein Rad montiert muss man schauen, ob man das darf.

Entweder hat man Unterlagen dazu oder der Radhersteller gibt Unterlagen heraus.

Ob ein Rad eingetragen werden muss steht i.a. in den Unterlagen drin.

Zitat:
@Massow schrieb am 23. Juli 2025 um 07:31:31 Uhr:
Wobei ich es noch immer nicht verstehe: Darf ist jetzt nur das fahren, was in der CoC steht oder auch alle anderen Serienräder des Modells?

An Serienrädern darf man nur das fahren was in der CoC steht. Wenn es bestimmte Voraussetzungen gibt wie z.B. Sportfahrwerk dann steht die Größe nur im CoC drin wenn man auch das Sportfahrwerk hat. Alles was im CoC steht kann man ohne Bedenken montieren.

Zitat:
@sebi707 schrieb am 23. Juli 2025 um 09:51:04 Uhr:
An Serienrädern darf man nur das fahren was in der CoC steht. Wenn es bestimmte Voraussetzungen gibt wie z.B. Sportfahrwerk dann steht die Größe nur im CoC drin wenn man auch das Sportfahrwerk hat. Alles was im CoC steht kann man ohne Bedenken montieren.

Da hat einer hier gezwitschert, dass das nicht stimme, nachdem ich schrieb, dass dem so sei.😁😁

Das dem so nicht sei, schriebst du in einem anderen Bezug, und das ist immer noch Unsinn.

Denn du hast mein Kommentar als falsch tituliert, obwohl du den Inhalt scheinbar nicht verstanden hast.

Es ist auch müßig immer wieder von irgendwelchen Fahrwerken zu schreiben. Das ist bei der hier vorliegenden Variante und Version völlig uninteressant, denn in der Verschlüsselung ist das alles schon berücksichtigt.

Zitat:
@sebi707 schrieb am 23. Juli 2025 um 09:51:04 Uhr:
An Serienrädern darf man nur das fahren was in der CoC steht. Wenn es bestimmte Voraussetzungen gibt wie z.B. Sportfahrwerk dann steht die Größe nur im CoC drin wenn man auch das Sportfahrwerk hat. Alles was im CoC steht kann man ohne Bedenken montieren.

Merci!

@MZ-ES-Freak Falsch war deine pauschale Aussage, dass alle originale Räder montiert werden dürfen, denn es ist nun mal Tatsache, dass die originalen 17" beim 5er an das verbaute Sportfahrwerk gebunden waren. Anders war das gar nicht zu bestellen. Und genauso steht es im Ratgeber Rad/Reifen.

@golfer0510

…gefällt mir, wie Du dich das angehst. 👍

Tatsächlich waren gewisse Rad-/Reifenkombinationen an den Rüststand des Fahrwerks gebunden.

Zitat:@golfer0510 schrieb am 23. Juli 2025 um 21:52:36 Uhr:

@MZ-ES-Freak Falsch war deine pauschale Aussage, dass alle originale Räder montiert werden dürfen.

Nö, nie geschrieben. Lies bitte noch mal gründlich nach.

Ich hatte auf die geposteten Varianten- und Versionsschlüssel und damit genehmigten Rad-/Reifenkombis aus der EG-BE geantwortet.

Auf irgendwelche Fahrwerke braucht's gar nicht eingegangen werden.

Was daran jetzt falsch ist, kannst du ja mal erörtern. Nachdem wir hier in der EG BE die richtigen Größen herausgesucht haben.

Man sollte sich mal hier auf die Eingangsfrage konzentrieren, und genau für das Fahrzeug wurden die zulässigen Räder rausgesucht, nachdem der TE seine Zulassung hier veröffentlicht hat. Alles erledigt. Braucht's nicht an irgendwelchen Fahrwerken und CoC abgearbeitet werden, da es nichts mit dem Ergebnis und der Frage zu tun hat.

Manche können nicht aufhören, sich immer weiter reinzureiten....

Das wurde jetzt nicht besser, denn der Wagen des TE hat eben Sportfahrwerk (entsprechende Ausstattungslinie) und daher sind für dieses Auto die 17" freigegeben.

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