Ordnungswirdrigkeitenanzeige weil Kunden ihre Autos vor meiner KFZ-Werkstatt abstellen
Hallo,
Mit Datum 15.Juli 2025 ist mir folgendes Schreiben der Bußgeldstelle zugegangen (siehe Bild)
wie verhält man sich jetzt am Besten, bzw. welche Antwort verfassen?
200 Antworten
Zitat:
@Spi95 schrieb am 25. Juli 2025 um 11:33:48 Uhr:
Schlag doch dem Forenbetreiber vor, alle User außer dir zu sperren.
Tatsächlich könnte ich einen dafür vorschlagen, nämlich dich. Vor dir kommt ja seit geraumer Zeit gar nichts Sinnvolles mehr.
Gegenseitige persönliche Angriffe sind eventuell auch nicht so hilfreich für den Sachverhalt. Vielleicht könnte das mal etwas moderiert werden.
bloß nicht immer zu schnell eingreifen.. am digitalen Stammtisch können sich Meinungskontrahenten ruhig mal bepöbeln, sofern es dann nach einem Hin und her dann auch mal von alleine ruhig wird? Ich überlese sowas einfach fix und gut ist ... besser als wenn ständig irgendwas gelöscht wird, evtl. zu viel und irgendwie die Zusammenhänge von den Post verloren gehen...
Zitat:
@JimmyMcNulty schrieb am 25. Juli 2025 um 11:40:12 Uhr:
Gegenseitige persönliche Angriffe sind eventuell auch nicht so hilfreich für den Sachverhalt. Vielleicht könnte das mal etwas moderiert werden.
Wen interessiert auf Seite sieben denn noch der Sachverhalt. Da geht´s doch nur noch um´s eigene Ego. Nicht immer, aber immer öfter.😜
Ähnliche Themen
Könnte es sein, dass bei euch Parkraum knapp ist und ein Anwohner gegenüber schon länger mit Argwohn beobachtet, dass die Parkplätze von deinen Kunden benutzt werden?
Zitat:
@AS60 schrieb am 25. Juli 2025 um 13:29:38 Uhr:
Wen interessiert auf Seite sieben denn noch der Sachverhalt. Da geht´s doch nur noch um´s eigene Ego. Nicht immer, aber immer öfter.😜
Korrekt.
Das Ding ist seit zwei Seiten durch. Der TE hat etliche Rückfragen nicht beantworten wollen und seine Entscheidung verkündet. Soweit völlig ok.
Danach begann das Schaulaufen dessen, der eine Million mal mehr Ahnung hat.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 25. Juli 2025 um 13:38:58 Uhr:
Könnte es sein, dass bei euch Parkraum knapp ist und ein Anwohner gegenüber schon länger mit Argwohn beobachtet, dass die Parkplätze von deinen Kunden benutzt werden?
Dieses, und wer die Autos dort abstellt, bzw. wie das im Alltag abläuft hat der TE nicht beantwortet.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 25. Juli 2025 um 13:38:58 Uhr:
Könnte es sein, dass bei euch Parkraum knapp ist und ein Anwohner gegenüber schon länger mit Argwohn beobachtet, dass die Parkplätze von deinen Kunden benutzt werden?
Es ist ein reines Gewerbegebiet, also kein Wohngebiet
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 25. Juli 2025 um 14:20:13 Uhr:
Und wie ist es mit der Auslastung der Parkplätze?
Ständig freie Parkplaetze vorhanden,
also keiner nimmt dem anderen etwas weg!
Es würde für den Tatvorwurf auch keine Rolle spielen. Die Frage, ob eine Sondernutzung vorliegt, hat nichts damit zu tun, ob der Parkdruck an dieser Stelle hoch oder niedrig ist.
Nur aus Neugier: Warum war sich die Streifenwagenbesatzung eigentlich so sicher, dass die fünf festgestellten Fahrzeuge tatsächlich Kundenfahrzeuge von dir waren? Hatten dir bei dir vor Ort nachgefragt?
oder standen die im Bereich eines abgesenkten Bordsteins vor der Werkstatt? Da würde sich ja normalerweise nie einer hinstellen, es sei denn er hat einen direkten Bezug zur Werkstatt. Somit wäre erklärbar, dass die Polizei innerhalb kürzester Zeit diese Autos zuordnen konnte. Vielleicht hat der TE auch Ärger mit einem Kunden, der ihm jetzt eins auswischen will. Und der Kunde hat einen Bekannten bei der Polizei oder ist gar selbst Polizist. Denn dass sich hier Polizei und nicht OA einschaltet, ist schon recht sonderbar.
Zitat:
@Rockville schrieb am 25. Juli 2025 um 10:02:16 Uhr:
Natürlich kann man zur Wahrung der Frist den Einspruch erst mal ohne Begründung einlegen, aber das ist nicht üblich, sondern ganz unüblich und wird auch nur in den seltenen Fällen so gemacht, in denen es gar nicht anders geht. Hier soll ja schon "planmäßig" erst mal ohne Begründung der Einspruch eingelegt werden, obwohl der TE erst im Stadium der Anhörung ist. Eure Tipps sind absolut bescheuert und entweder inhaltlich falsch oder nicht sinnvoll. Ich führe das jetzt gar nicht weiter aus, weil ich um den Faktor 1 Million mehr Ahnung habe als jemand, der meint er müsse hier "Du siehst das falsch" schreiben. In diesem Thread sind mal wieder absolute Dilettanten unterwegs.
Du siehst das falsch.
Zitat:
@crimsonred schrieb am 23. Juli 2025 um 23:27:34 Uhr:
Die Polizei, dein Freund und Helfer... Hm...
Müssen anscheinend Punkte für die Beförderung sammeln 😂😂😂
Du hast keine Ahnung. Leute die etwas machen, machen Fehler. Die nichts machen, werden befördert
Zitat:
@A-5145 schrieb am 24. Juli 2025 um 15:58:16 Uhr:
Nochmals vielen herzlichen Dank für die vielen vielen Antworten, aber ich habe mich jetzt in Abwägung aller + Für und - wider für folgendes entschlossen, da es ja noch quasi das "Anfangsstadium" ist:
1.) werde ich es aus Kostengründen selbst versuchen zu entkräften.
entweder es gelingt, und es ist "Ruhe im Karton" oder es geht weiter in Form eines Bußgeldbescheides, gegen den ich dann
2.) Einspruch einlegen kann, zunächst formlos ohne Begründung aber fristgemäß
um dann
3.) einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen zu beauftragen, welcher dann ach eine noch bessere Begründung mit §§ schreiben kann und wird, was wiederum viel Geld kosten wird.
Wie gesagt, ich würde die Bescheid abwarten. Wenn es 50 Euro sind, ist es den Aufwand nicht wert
Zitat:
Erst kommt ja mal die Anhörung - falls du die überhaupt beantworten willst. Kommt dann trotzdem noch ein Bußgeldbescheid, dann wird die Behörde diesem ohne jede Begründung kaum abhelfen. Die anwaltliche Hilfe wäre dann erst wieder vor Gericht möglich. Insofern sehe ich das als falsches Timing.
Das ist falsch. Der Betroffene muss, selbst vor Gericht, nichts sagen. Ich muss auch einen Widerspruch nicht begründen, da ich nicht zu einer Aussage verpflichtet bin. Ob das sinnvoll ist, lasse ich offen