Ordnungswirdrigkeitenanzeige weil Kunden ihre Autos vor meiner KFZ-Werkstatt abstellen
Hallo,
Mit Datum 15.Juli 2025 ist mir folgendes Schreiben der Bußgeldstelle zugegangen (siehe Bild)
wie verhält man sich jetzt am Besten, bzw. welche Antwort verfassen?
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Ich interpretiert das Schreiben so,
wenn keine Antwort erfolgt und keine Kundenfahrzeuge mehr im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt werden,
war das ein informelles Schreiben ohne Gebühr.
Bestimmt kennen sich andere Mitleser hier mit den Behördlichen Abläufen gut aus und werden berichten.
Zitat:
@Legowelt schrieb am 23. Juli 2025 um 12:52:28 Uhr:
Ich interpretiert das Schreiben so,
wenn keine Antwort erfolgt und keine Kundenfahrzeuge mehr im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt werden,
war das ein informelles Schreiben ohne Gebühr.
Bestimmt kennen sich andere Mitleser hier mit den Behördlichen Abläufen gut aus und werden berichten.
Ja, aber im "unteren Drittel" des Schreibens wird ausdrücklich und expliziert ausgeführt, dass wenn keine Antwort eingeht, die Behörde davon ausgeht, dass vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird, und sodann ein Bußgeldbescheid ergeht.
Also müßte es meiner Meinung nach schon ratsam sein, hier eine gute fundierte Antwort abzugeben!
Stimmt, kann man auch so verstehen.
Da nun schon viele Mitarbeiter sich damit auseinander gesetzt haben, ist es wahrscheinlich das eine Gebühr fällig wird.
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Zitat:
@Legowelt schrieb am 23. Juli 2025 um 12:58:52 Uhr:
Stimmt, kann man auch so verstehen.
Da nun schon viele Mitarbeiter sich damit auseinander gesetzt haben, ist es wahrscheinlich das eine Gebühr fällig wird.
jA; ABER EINE gEBÜHR WIRD REGELMÄ?IG NUR DANN FÄLLIG; wenn ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid erlassen wird
Ein Bekannter von mir hatte sich folgenden Text als Antwort ausgedacht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr xy !
In Beantwortung Ihres Schreiben vom 15.Juli 2025 hinsichtlich einer Ordnungswidrigkeitenanzeige möchte ich Ihnen hierdurch mitteilen, dass es eben NICHT in meiner Verantwortung liegt, noch liegen kann, wenn Fahrzeugführer und/oder Fahrzeughalter ihre Fahrzeuge im Bereich der öffentlich zugänglichen Strasse „xy 12, 20, 42 und 46“ abstellen, noch habe ich Verfügungsgewalt über diese Fahrzeuge, da ich schlicht ergreifend keine Schlüssel zu den Fahrzeugen habe, noch hatte….
Es steht Ihnen jedoch frei, und obliegt der eigenen Entscheidung der Behörde, sich meine obigen Angaben direct von den jeweiligen Fahrzeughaltern der in Rede stehenden Fahrzeuge bestätigen zu lassen….
Mit freundlichen Grüßen
Kann man das so abschicken?
Die Behörde schrieb aber doch, dass die Fahrzeuge bei dir repariert wurden. Stimmt das oder stimmt das nicht? Wenn das tatsächlich Kundenfahrzeuge waren, wäre ich mit einem solchen Antwortschreiben vorsichtig.
Das sollte direkt vom Anwalt beantwortet werden. Der dürfte darauf abstellen, das die Halter ihre zugelassenen Fahrzeuge im öffentlichen Raum parken dürfen und dass das keine Sondernutzung darstellt. Gleichzeitig sollte Schadenersatz für die Kosten des Anwalts unter Amtshaftungsaspekten verlangt werden, da hier ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vorläge. Da hilft jetzt nur volle Breitseite. Vielleicht redest du auch zusätzlich mit dem Bürgermeister darüber.
Ich hatte ähnliches Problem. Gib mal hier im Forum unter Suche:" Unbilligkeit" ein. Dann siehst du den ganzen Vorgang mit positivem Ausgang für mich.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Juli 2025 um 13:20:22 Uhr:
Das sollte direkt vom Anwalt beantwortet werden. Der dürfte darauf abstellen, das die Halter ihre zugelassenen Fahrzeuge im öffentlichen Raum parken dürfen und dass das keine Sondernutzung darstellt. Gleichzeitig sollte Schadenersatz für die Kosten des Anwalts unter Amtshaftungsaspekten verlangt werden, da hier ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vorläge. Da hilft jetzt nur volle Breitseite. Vielleicht redest du auch zusätzlich mit dem Bürgermeister darüber.
Teilweise auch abgemeldete Fahrzeuge, aber auch das kann ja nicht in meiner Verantwortung liegen, wenn ein Kunde sich selbstständig dazu entscheidet, ein abgemeldetes Auto auf der Strasse abzustellen.
Zitat:
@FTCK schrieb am 23. Juli 2025 um 13:24:04 Uhr:
Ich hatte ähnliches Problem. Gib mal hier im Forum unter Suche:" Unbilligkeit" ein. Dann siehst du den ganzen Vorgang mit positivem Ausgang für mich.
Ja, aber die nehmen dich nicht ernst und verstecken sich hinter dem Amtssiegel. Du selbst musst dich bereits jetzt massiv dagenen wehren und da wäre mein Tipp wirklich der Weg zum Anwalt.
Zitat:
@A-5145 schrieb am 23. Juli 2025 um 12:28:10 Uhr:
wie verhält man sich jetzt am Besten, bzw. welche Antwort verfassen?
Als erstes hört man damit auf den öffentlichen Straßenverkehr als private Abstellfläche zu benutzen.