Ordnungswirdrigkeitenanzeige weil Kunden ihre Autos vor meiner KFZ-Werkstatt abstellen

Hallo,

Mit Datum 15.Juli 2025 ist mir folgendes Schreiben der Bußgeldstelle zugegangen (siehe Bild)

wie verhält man sich jetzt am Besten, bzw. welche Antwort verfassen?

200 Antworten
Zitat:
@FTCK schrieb am 24. Juli 2025 um 18:03:41 Uhr:
Natürlich kann ein Einspruch zubächst ohne Begründung gemacht werden

Ja, das kann "natürlich" gemacht werden. Was wird dann wohl die Behörde machen? Sie wird dem Einspruch nicht abhelfen und die Sache ans Gericht abgeben. Es gibt ja auch tatsächlich Fälle, in denen man von vornherein eine gerichtliche Entscheidung anstreben will, aber wenn man einfach nur die Einstellung des Verfahrens schon bei der Bußgeldstelle erreichen will, dann ist es ziemlich sinnlos, einen Einspruch ganz ohne Begründung einzulegen.

Das verstehst du falsch. Natürlich muss eine Begründung her, aber die kann nachgeliefert werden. Es geht zunächst nur um den fristgemäßen Einspruch und dann hat man Zeit für einen Termin beim RA, der das Weitere übernimmt.

Komisch, dass ich derjenige sein soll, der es falsch versteht. Ich habe doch einen Beitrag zuvor erklärt, was passiert bzw. passieren kann. Wie kommst du darauf, dass man eine Begründung des Einspruchs einfach "nachliefern" kann? Was macht denn die Behörde, wenn sie den Einspruch schon bearbeitet hat und ihm nicht abgeholfen hat? Sie gibt das Verfahren ans Amtsgericht ab und ist dann schlichtweg nicht mehr zuständig. Dann wird sie eine "nachgelieferte" Begründung allenfalls als Teil der Akte auch ans Gericht weiterleiten. In der Praxis hängt es von der Bearbeitungsgeschwindigkeit ab, aber vielleicht erklärst du mal den Ablauf deiner "Nachlieferung" etwas genauer anstatt zu schreiben, dass ich das falsch verstehe.

Du brauchst weder in Steuer- noch in Bußgeldsachen direkt eine Begründung abzugeben. Entschuldige, dass ich nicht vermutet habe, dir extra mitzuteilen, dass natürlich beim Einspruch mitzuteilen ist, dass noch eine Begründung nachgereicht wird. Dauert es der Behörde dann zu lange, erhältst du die Aufforderung, es in einer bestimmten Frist zu erledigen.

Ähnliche Themen
Zitat:
@FTCK schrieb am 24. Juli 2025 um 22:41:52 Uhr:
Du brauchst weder in Steuer- noch in Bußgeldsachen direkt eine Begründung abzugeben.

So weit waren wir schon vor 10 Beiträgen.

Entschuldige, dass ich nicht vermutet habe, dir extra mitzuteilen, ...

Hättest du es gleich geschrieben, dann hätte man dir auch gleich mitteilen können, dass das manche Behörden nicht machen, weil es zu oft als Hinhaltetaktik benutzt wurde. Die 2 Wochen reichen in der Regel locker aus, um den Einspruch auch zu begründen. Auch erleidet man anderenfalls keinen großen Rechtsnachteil, denn man kann ja dann seine ausgefeilte Begründung bei Gericht vortragen.

Es ist völlig üblich zu widersprechen und die Begründung nachzuliefern.

Dann ist die Frist eingehalten und da hat die Behörde auch nicht die Wahl "das nicht mitzumachen".

Natürlich kann man zur Wahrung der Frist den Einspruch erst mal ohne Begründung einlegen, aber das ist nicht üblich, sondern ganz unüblich und wird auch nur in den seltenen Fällen so gemacht, in denen es gar nicht anders geht. Hier soll ja schon "planmäßig" erst mal ohne Begründung der Einspruch eingelegt werden, obwohl der TE erst im Stadium der Anhörung ist. Eure Tipps sind absolut bescheuert und entweder inhaltlich falsch oder nicht sinnvoll. Ich führe das jetzt gar nicht weiter aus, weil ich um den Faktor 1 Million mehr Ahnung habe als jemand, der meint er müsse hier "Du siehst das falsch" schreiben. In diesem Thread sind mal wieder absolute Dilettanten unterwegs.

oder ersteinmal keine Begründung, siehe riesen Thema Grundsteueränderung ... hauptsache ersteinmal Frist zum Widerspruch eingehalten, denke mal eine Begründung haben die wenigsten geliefert...😁

Ich weiß nicht ob vergleichbar ... in meiner ecke gibt es einen gewerblichen "Autoallrounder", der sich ein eigenes Betriebsgelände spart , Unfallautos von Kunden anzunehmen und wohl als Vermittler zwischen Werkstatt und Kunde auftritt, hier und da Autos ankauft/verkauft, Fahrzeugtransporte und Zwischenlagerung? anbietet, dazu regelmäßig halbdurchsichtige Mietgeschichten mit einer handvoll jungen Leasingautos...

Hier im reinen Wohngebiet, stehen ständig etliche Fahrzeuge quer Beet von neuen Leasingwagen, bis zur abgemeldetet Krücke die auf Abholung wartet... , ein paar Trailer, Zugfahrzeuge, schön verteilt in den nebenstraßen , aber teilweise so heftig das selbst Anwohner vor ihren eigenen Grundstücken wochenlang fremde Autos/Anhänger stehen haben, dazu alle paar Monate mal großer Trailer LKW, der sich durch die engen Straßen zirkelt und alles verstopft, um seine Leasingflotte austauschen, oder ein Exportauto einsammelt .

Kurz dieser Mensch erntet seit Jahren Hass in der Anwohnerschaft, inkl. regelmäßige Besuche vom OA .. Ich weiß nicht was da zwischen ihm und den Behörden läuft .. aber mal verbessert sich die Situation schlagartig und einen Monat später hat man den alten Zustand wieder ... Wie auch immer er auf die Schreiben der behöreden reagiert, evtl. immer nur ein Einspruch ohne Begründung? offensichtlich führt es nie zu einem Gerichtsverfahren, oder das verläuft regelmäßig im Sande...? Weil eigentlich ist die Lage klar ... insbesondere im reinen wohngebiet ...wären da mal bissige Behörden am Werk, also das ist zumindest in meinen Augen alles eine klare Sondernutzung...

Zitat:
@tartra schrieb am 25. Juli 2025 um 10:05:09 Uhr:
oder ersteinmal keine Begründung, siehe riesen Thema Grundsteueränderung ... hauptsache ersteinmal Frist zum Widerspruch eingehalten, denke mal eine Begründung haben die wenigsten geliefert...

Der Vergleich mit Steuerbescheiden wurde oben schon gebracht. Da erging aber vorher keine Anhörung, in der man sich hätte äußern können. Und der Sachverhalt dürfte im Falle des TE wohl etwas einfacher gelagert sein - obwohl auch hier der Kern des Problems von ihm und den meisten Usern nicht verstanden wurde.

Zitat:
@tartra schrieb am 25. Juli 2025 um 10:05:09 Uhr:
Weil eigentlich ist die Lage klar ...

Offenbar nicht, wenn du schon als Argument anführst, dass "selbst Anwohner vor ihren eigenen Grundstücken wochenlang fremde Autos/Anhänger stehen haben". Jeder darf vor fremden Grundstücken parken.

Mal selbst reflektieren, wer denn hier der Dilettant ist.

Zitat:
@Rockville schrieb am 25. Juli 2025 um 10:02:16 Uhr:
weil ich um den Faktor 1 Million mehr Ahnung habe als jemand, der meint er müsse hier "Du siehst das falsch" schreiben. In diesem Thread sind mal wieder absolute Dilettanten unterwegs.

Wenn die Behörde eine Anhörung wünscht, sollte man ihr etwas zu hören oder zu lesen geben. Vernünftig begründet und freundlich formuliert. Vielleicht ist die Sache dann schon erledigt oder man kann weitermachen.

Zitat:
@FTCK schrieb am 25. Juli 2025 um 10:44:35 Uhr:
Mal selbst reflektieren, wer denn hier der Dilettant ist.

Vielleicht derjenige, der nicht mal richtig zitieren kann. Und auch nicht die Vorschaufunktion nutzt.

Screen
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 25. Juli 2025 um 11:01:23 Uhr:
Wenn die Behörde eine Anhörung wünscht, sollte man ihr etwas zu hören oder zu lesen geben.

Ob sich das bei der Behörde jemand wünscht? Die Anhörung ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber der TE verfolgt ja eine ganz andere Strategie, die m.E. nicht zielführend ist.

Zitat:
@Rockville schrieb am 25. Juli 2025 um 10:02:16 Uhr: ... weil ich um den Faktor 1 Million mehr Ahnung habe ... In diesem Thread sind mal wieder absolute Dilettanten unterwegs.

Jawoll, Herr Berufsoberrechthaber.

Schlag doch dem Forenbetreiber vor, alle User außer dir zu sperren. Es reicht doch völlig, wenn sich ein einziger auskennt. 👍

Glaube mir, ich wäre schon in der Lage gewesen, ein Komplettzitat zu machen, aber ich habe es absichtlich gekürzt, weil die Mods ja gerade die unsinnigen Vollzitate nicht gerne sehen. Aber du wirst sicherlich auch hierauf wieder eine nicht zielführende Antwort haben. Ich gebe aber zu, dass ich die Vorschaufunktion wie immer nicht genutzt habe.

Zitat:
@Rockville schrieb am 25. Juli 2025 um 11:05:14 Uhr:
Vielleicht derjenige, der nicht mal richtig zitieren kann. Und auch nicht die Vorschaufunktion nutzt.
Deine Antwort
Ähnliche Themen