Ordnungswirdrigkeitenanzeige weil Kunden ihre Autos vor meiner KFZ-Werkstatt abstellen

Hallo,

Mit Datum 15.Juli 2025 ist mir folgendes Schreiben der Bußgeldstelle zugegangen (siehe Bild)

wie verhält man sich jetzt am Besten, bzw. welche Antwort verfassen?

200 Antworten
Zitat:
@Rockville schrieb am 23. Juli 2025 um 22:31:10 Uhr:
Das hat der TE gleich in mehreren Beiträgen beantwortet - ob es der Wahrheit entspricht, wissen wir nicht. Ihr könnt doch nicht euer ungenaues und flüchtiges Lesen dem TE anlasten.

Ok, ich präzisiere: "Das bisher Geschriebene wird m.M.n. nicht die vollständige Geschichte sein. Und somit ist hier alles spekulativ." So besser?

Die Polizei, dein Freund und Helfer... Hm...

Müssen anscheinend Punkte für die Beförderung sammeln 😂😂😂

Das macht doch nicht die Polizei.

Sowas erledigt das Ordnungsamt.

Das Schreiben gelesen?

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Stimmt, sehr merkwürdig.

Wie auch immer, Es gibt viele Wege außerhalb des Rechtswegs. Zb Termin vor Ort mit Werkstattinhaber, Polizei, Ordnungsamt und Gemeinderat. Dann wird oft ein Kompromiss gefunden, der dem Gewerbebetrieb hilft.

Zitat:
@matzi99 schrieb am 23. Juli 2025 um 23:17:40 Uhr:
Ok, ich präzisiere: "Das bisher Geschriebene wird m.M.n. nicht die vollständige Geschichte sein.

Da kann man wohl davon ausgehen. Vorgeschichte, Beschwerden von Anwohnern ... u.s.w.

Erfahrungsgemäß wird bei solchen Erzählungen gern alles weggelassen was der eigenen Auffassung nicht dienlich ist.

...und die Auflagen und Bestimmungen dort sind uns auch nicht bekannt.

...und der TE ist weg...

Vielleicht ist er gerade zur IHK, denn die beraten ihn auch kostenlos bei Rechtsangelegenheiten.

Weil es sich offenbar um eine ungenehmigte Betriebserweiterung handelt, bei der Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum belegt werden, wird schlußendlich nur eine Vorsprache bei der Kommunalverwaltung hilfreich sein. Abhängig von den Gegebenheiten vor Ort kann hier möglicherweise eine für alle Seiten verträgliche Lösung erarbeitet werden. Die Berufung auf die vermeintlich nicht vorhandene Verfügungsgewalt über die reparierten Fahrzeuge sollte dabei lieber unterbleiben, die ist ohnehin nicht haltbar.

Zumindest im Anfangsstadium ist das sicherlich zielführender, als mit einer vermeintlichen Breitseite und anwaltlicher Unterstützung gegen die Behörde vorzugehen, zumal -bei allem Verständnis für die Parkplatznot der Werkstatt- der TE die deutlich schlechteren Karten hat.

Zitat:
@Twinni schrieb am 24. Juli 2025 um 12:16:28 Uhr:
...und der TE ist weg...

Nö.... bin nicht weg

Nochmals vielen herzlichen Dank für die vielen vielen Antworten, aber ich habe mich jetzt in Abwägung aller + Für und - wider für folgendes entschlossen, da es ja noch quasi das "Anfangsstadium" ist:

1.) werde ich es aus Kostengründen selbst versuchen zu entkräften.

entweder es gelingt, und es ist "Ruhe im Karton" oder es geht weiter in Form eines Bußgeldbescheides, gegen den ich dann

2.) Einspruch einlegen kann, zunächst formlos ohne Begründung aber fristgemäß

um dann

3.) einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen zu beauftragen, welcher dann ach eine noch bessere Begründung mit §§ schreiben kann und wird, was wiederum viel Geld kosten wird.

Zitat:@Spi95 schrieb am 24. Juli 2025 um 10:56:07 Uhr:
Erfahrungsgemäß wird bei solchen Erzählungen gern alles weggelassen was der eigenen Auffassung nicht dienlich ist.

Erfahrungsgemäß wird einem TE viel unterstellt, was nicht stimmt oder nur spekulativ ist. Von "Da gab es bestimmt eine Vorgeschichte mit Anwohnerbeschwerden" bis "Der TE ist weg", wenn er sich mal länger als 12 Stunden nicht gemeldet hat.

Zitat:@A-5145 schrieb am 24. Juli 2025 um 15:58:16 Uhr:
Einspruch einlegen kann, zunächst formlos ohne Begründung aber fristgemäß

Erst kommt ja mal die Anhörung - falls du die überhaupt beantworten willst. Kommt dann trotzdem noch ein Bußgeldbescheid, dann wird die Behörde diesem ohne jede Begründung kaum abhelfen. Die anwaltliche Hilfe wäre dann erst wieder vor Gericht möglich. Insofern sehe ich das als falsches Timing.

Vollkommen richtig die Reihenfolge, die der TE wählt. Natürlich kann ein Einspruch zubächst ohne Begründung gemacht werden, um die 2-wöchige Einspruchsfrist zu wahren. Ein RA für Verkehrsrecht wird wohl eine plausible Begründung finden.

Wenn man nicht auf den Anhörungsbogen reagiert, könnte zwischenzeitlich noch eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung erfolgen, wie in dem Behördenpapier bereits angedeutet. Dieser Aufforderung muss man auch nicht Foge leisten.

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