Ordnungswirdrigkeitenanzeige weil Kunden ihre Autos vor meiner KFZ-Werkstatt abstellen
Hallo,
Mit Datum 15.Juli 2025 ist mir folgendes Schreiben der Bußgeldstelle zugegangen (siehe Bild)
wie verhält man sich jetzt am Besten, bzw. welche Antwort verfassen?
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... insbesondere in Ratingen beschäftigt die Nutzung von öffentlichem Parkraum wohl derzeit Rechtsgutachter wegen überbordender Nutzung durch Valet-Parken-Anbieter wegen des naheglegenen Flughafens..
Es ist für mich ein Unterschied ob ich nach 5 bis 180 Minuten wieder weg bin (aber eigentlich immer "Anwesend" war, Sprich Restaurant, Shop) oder eben selbst nicht annähernd anwesend bin.
Es wurde vom TE bereits gesagt, dass es sich um ein Gewerbegebiet handelt. Also kein Anwohnerparken.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 26. Juli 2025 um 17:20:13 Uhr:
... insbesondere in Ratingen beschäftigt die Nutzung von öffentlichem Parkraum wohl derzeit Rechtsgutachter wegen überbordender Nutzung durch Valet-Parken-Anbieter wegen des naheglegenen Flughafens..
Es ist für mich ein Unterschied ob ich nach 5 bis 180 Minuten wieder weg bin (aber eigentlich immer "Anwesend" war, Sprich Restaurant, Shop) oder eben selbst nicht annähernd anwesend bin.
Du kannst ein halbes Jahr in Urlaub nach Australien fliegen und das Auto steht genau so legal da wie am ersten Tag, so lange du eine Zulassung und Tüv hast und kein Öl rausläuft.
Und übrigens, die autobezogenen Gewerbe, bei Mietwagenfirmen und Fahrschulen stehen die Autos auch legal an der Straße, so lange der Halter das für richtig findet.
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Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 26. Juli 2025 um 18:58:38 Uhr:
Es wurde vom TE bereits gesagt, dass es sich um ein Gewerbegebiet handelt. Also kein Anwohnerparken.
Sowieso irrelevant.
Zitat:
Trifft das auch nur ansatzweise auf den Fall des TE zu? Der TE hat außerdem auch erst eine Anhörung bekommen.
Diese Anhörung basiert auf einen konkreten Vorwurf. Was ist denn, wenn er den Vorwurf zugibt, es aber gar nicht sanktionsfähig ist? Im Übrigen ist das zitierte Urteil nur als Beispiel zu nehmen.
Für mich stellt sich ohnehin als erstes die Frage, warum die Behörde den Betrieb auf dem Kieker hat- besonders, weil der Vorwurf schwer zu belegen ist. Warum geben die sich dann so viel Mühe?
Weil da sicherlicher mehr (Vorgeschichte) ist als uns der Te offenlegt .. das ist zumindest mein Eindruck, vorallem, weil es wohl die Polizei aufgenommen hat, sowas machen die eigentlich nicht aus Langeweile, wenn überhaupt eher das OA...
Zitat:
@Spi95 schrieb am 26. Juli 2025 um 11:19:22 Uhr:
Nur hat sich hier die Polizei für so eine Banalität interessiert und das geschieht sehr sicher nicht ohne Grund. Insofern ist es naheliegend, dass ein wesentlicher Teil der Geschichte nicht erzählt wurde ...
Zitat:
@tartra schrieb am 27. Juli 2025 um 19:51:58 Uhr:
Weil da sicherlicher mehr (Vorgeschichte) ist als uns der Te offenlegt .. das ist zumindest mein Eindruck, vorallem, weil es wohl die Polizei aufgenommen hat, sowas machen die eigentlich nicht aus Langeweile, wenn überhaupt eher das OA...
So langsam glaub ich, du schreibst bei mir ab.
Lass dich bloß nicht dabei erwischen. 🤣
Nö... nicht abgeschrieben, schlicht den selben Eindruck... bei bereits 11 Seiten .. lese ich eh nicht alles bis ins letzte Detail, bzw. vergesse auch was bereits schon mal geäußert wurde... 😁
Ein hab ich aber noch, was UNSERE These unterstützt... zumindest in meiner Ecke.. wird selbst das OA nur aktiv, wenn man sich wirklich griob dämlich anstellt und auffällig wird... eigentlich werden die nur aktiv und schicken ihren außendienst wenn sie müssen, weil es Hinweise aus der Bevölkerung gibt, sprich beim Te gibt es möglicherweise auch einen oder mehrere... Da wär natürlich auch ein Ansatzpunkt mal zu überlegen.. wer das sein könnte, möglicherweise ein Gewerbegebiet Nachbar, ein Mitbewerber, evtl. sogar ein frustrierter Kunde ?
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 27. Juli 2025 um 19:37:34 Uhr:
Für mich stellt sich ohnehin als erstes die Frage, warum die Behörde den Betrieb auf dem Kieker hat- besonders, weil der Vorwurf schwer zu belegen ist. Warum geben die sich dann so viel Mühe?
Naja. Wir haben hier bei uns im Gewerbegebiet auch so einen Autohändler. Der hat die Seitenstraße komplett mit zugelassenen Neuwagen (die sind alle für amerikanische Militärangehörige) inkl. seiner Autohausbeklebung voll stehen und alle anderen Gewerbebetriebe in dieser Straße haben bezüglich öffentlichem Parkraum das nachsehen. Da könnte ich den Unmut schon verstehen. Bei einer Neufahrzeuganlieferung wird sich schon überhaupt nicht mehr die Mühe gemacht die Fahrzeuge (Teilweise kommen zwei komplett beladene LKW gleichzeit zum entladen) auf dem Betriebsgelände abzustellen. Sie landen direkt auf der Straße und werden dann am nächsten Tag mit Kennzeichen ausgerüstet.
Ja es ist öffentlicher Straßenraum den jeder nutzen kann aber nein es hat auch Grenzen die sehr gut feststellbar sind wenn man sich als Ordnungsbehörde die Mühe macht.
Auf den Fall hier bezogen muss man sagen, der TE hatte ja nie darauf geantwortet, dass die Werkstatt sehrwohl zuständig ist, wenn der Kunde der Werkstatt den Schlüssel übergibt. Ab dann läuft die Aussage, der Kunde hat den Wagen doch dort hingestellt, ins leere. Man stelle sich mal vor, der Kunde hätte in zweiter Reihe geparkt weil er sich das einfahren in den engen Betriebshof nicht traut (nur ein fiktives Beispiel). Da kann die Werkstatt auch nicht sagen, bin ich nicht für zuständig.
Natürlich ist es wie bei allem eine Einzelfallbetrachtung. Reden wir hier von einzelnen Fahrzeugen die nicht immer und regelmäßig abgestellt werden oder reden wir hier von einer massiven Belegung des öffentliichen Straßenraums und somit das fehlen dessen für den Individualverkehr.
Also ich rege mich ja immer über die Wohnmobil-Besitzer in der Umgebung auf. Die Fahrzeuge stehen von 12 Monaten im Jahr 11 Monate im öffentlichen Verkehrsraum und alle 2 Jahre geht es für 2 Tage zur HU.
Sie nehmen allen Anwohnern nicht unerheblich viel Platz der für das Parken privater Kfz nicht zur Verfügung steht. Nach meinem Rechtsempfinden ist das eine Sondernutzung, insbesondere, weil die Halter sich damit bares Geld für einen gemieteten Stellplatz sparen.
Und wird das als Sondernutzung eingestuft? Nein, solange die WoMos zugelassen sind, dürfen die da rumstehen. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das ausgerechnet bei zugelassenen Pkw anders sein, die da ein paar Stunden, wenige Tage schlimmstenfalls fahrbereit abgestellt sind und von denen auch keinerlei Gefährdung (wie z. B. durch ein Unfallfahrzeug) ausgeht.
Viel Gemunkel...hat denn jemand einen konkreten, belegten Fall, wo das Abstellen von Fahrzeugen mit Zulassung und Tüv wirklich vom Gericht als Sondernutzung eingestuft wurde?
Der TE hat doch bereits auf der 1. Seite zugegeben,
Teilweise auch abgemeldete Fahrzeuge, aber auch das kann ja nicht in meiner Verantwortung liegen, wenn ein Kunde sich selbstständig dazu entscheidet, ein abgemeldetes Auto auf der Strasse abzustellen.
Das man abgemeldete Fahrzeuge (also praktisch Schrottfahrzeuge) nicht einfach im öffentlichen Verkehrsraum abstellen darf, dürfte eigentlich jedem klar sein. Der 2. Abschnitt klingt aber nicht logisch, eher geflunkert. Wenn er dir den Wagen verkauft hat, warum sollte dann der Kunde sein Fahrzeug abgemeldet draußen hinstellen, wenn du die Schlüssel hast, es sei denn, du hast ihn dazu aufgefordert ?
Wenn du allerdings den Wagen nicht gekauft hast, dann käme keiner auf die Idee, seinen abgemeldeten Wagen einfach auf die Straße in der Nähe deines Firmengeländes abzustellen. Denn für die Polizei bzw. für das Ordnungsamt wäre es ein leichtes, den letzten Halter innerhalb von Minuten herauszufinden. Dann gäbe es eine dicke Geldbuße für den Halter.