Ordnungswirdrigkeitenanzeige weil Kunden ihre Autos vor meiner KFZ-Werkstatt abstellen
Hallo,
Mit Datum 15.Juli 2025 ist mir folgendes Schreiben der Bußgeldstelle zugegangen (siehe Bild)
wie verhält man sich jetzt am Besten, bzw. welche Antwort verfassen?
200 Antworten
Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, darf es auch auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt werden, egal, wer das Fahrzeug abstellt. Selbst mit abgelaufenen HU ist das keine Sondernutzung.
Anders sieht es mit Werbeanhängern aus, in dem Fall kann man nach einer bestimmten Zeit (hier 10 Tage) von Sondernutzung ausgehen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Juli 2025 um 13:28:09 Uhr:
Ja, aber die nehmen dich nicht ernst und verstecken sich hinter dem Amtssiegel. Du selbst musst dich bereits jetzt massiv dagenen wehren und da wäre mein Tipp wirklich der Weg zum Anwalt.
Ohne Rechtschutzversicherung ist ein Anwalt sehr sehr teuer...
Viele Anwälte versprechen viel, und von dem "viel" wird oftmals wenig eingehalten, bzw. die "Schuld" dann auf "Richter xy" geschoben nach dem Motto:
".................Was kann ich dafür, wenn der Richter so entschieden hat....."
Und das "schlimme" daran ist ja auch, dass bei Einstellung eines Verfahrens dann die notwendigen Auslagen des Betroffenenen (also ICH), dieser selbst zu tragen hat.... Sprich auf den Anwaltskosten "sitzen bleibt"
Zitat:
@cube01 schrieb am 23. Juli 2025 um 13:22:49 Uhr:
@SpyderRyderr
Im Schreiben steht SOLLTEN, nich WURDEN
:-)
Ja richtig. Die Ansicht der Behörde ist:
Die Fahrzeuge standen dort in der Absicht, dort repariert zu werden, Sie sollten repariert werden (es gab den Auftrag, sie zu reparieren).
Vom umgangsprachlichen "die sollten wohl repariert werden" im Sinne einer Vermutung sind wir hier ein Stück weit entfernt.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 23. Juli 2025 um 13:38:08 Uhr:
Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, darf es auch auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt werden, egal, wer das Fahrzeug abstellt. Selbst mit abgelaufenen HU ist das keine Sondernutzung.
Anders sieht es mit Werbeanhängern aus, in dem Fall kann man nach einer bestimmten Zeit (hier 10 Tage) von Sondernutzung ausgehen.
Und wie seiht es im Falle von abgemeldeten Fahrzeugen aus, die der Kunde dort abgestellt hat!?
Da kann doch auch nicht die Werkstatt für verantwortlich gemacht werden!
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Jetzt sag halt mal klar, WER die im Schreiben aufgezählten 5 Autos da abgestellt hat, und ob das alles wirklich Kundenfahrzeuge waren.
Natürlich kannst du nichts dafür, wenn Dritte da parken.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 23. Juli 2025 um 13:41:21 Uhr:
Jetzt sag halt mal klar, WER die im Schreiben aufgezählten 5 Autos da abgestellt hat, und ob das alles wirklich Kundenfahrzeuge waren.
Natürlich kannst du nichts dafür, wenn Dritte da parken.
5 Autos von 5 verschiedenen Personen.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 23. Juli 2025 um 13:44:40 Uhr:
Waren sie also NICHT in deiner Obhut?
Richtig!
Also hatten die Kunden die Schlüssel.
@remarque4711 Die Rechtsprechung ist da nicht so eindeutig. Es kommt letztlich immer auf die Gesamtsituation an.
Deine Idee mit einem eigenen Schreiben wird nichts bringen. Beim OAmt denkt man schon aufgrund der eigenen Selbstherrlichkeit, über dich und deinen Betrieb bestimmen zu dürfen. Dagegen vorzugehen musst du als Investition in notwendige Betriebsmittel verstehen. Das geht nunmal nicht anders. Alternativ kannst du solange Bußgelder zahlen, bis das OAmt ein Einsehen hat (was so nicht eintreten wird).
Wenn ein abgemeldetes Fahrzeug irgendwo abgestellt wurde, dann ist der Ansprechpartner der Behörde der letzte Halter und sonst niemand.
Wenn jemand sein Fahrzeug vor meiner Haustür stellt und es dann abmeldet, dann kann ich ja wohl nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Mach es so, wie der Paul aus Berlin schreibt, wenn die weiter rummachen.
nOCHMALS VIELEN HERZLICHEN dANK FÜR DIE WEITEREN aNTWORTEN.
in Anbetracht der Kosten für einen Anwalt werde ich es wohl so machen:
Erst mein Schreiben abschicken, und abwarten was passiert, und falls dann doch ein Bußgeldbescheid ergeht, kann ich immer noch zu einem Rechtsanwalt gehen.
Verlieren kann ich nichts, solange keine Rechtskräftigkeit da ist.
Vielleicht bewirkt ja alleine mein Schreiben schon was, und wenn "nein", dann muß halt der profi-Anwalt ran an die Sache....
Wieso melden denn die ihre Autos schon mal vorsorglich ab, bevor sie die zur Werkstatt bringen? Haben die so wenig Vertrauen? Oder wollten die sie einach nur entsorgen? Wenn kein Platz auf dem Hof ist und die Autos sonst dort stehen würden, sind die ausgelagert auf den öffentlichen Verkehrsraum. So hat die Behörde das wohl gesehen (oder ein Anwohner, der es gemeldet hat) Ob das den Tatsachen entspricht? Keine Ahnung. Wenn es tatsächlich keine Kundenautos sein sollten, wäre das natürlich mit der Antwort klarzustellen.
Solange du bei der Wahrheit bleibst, wirst du die Angelegenheit nicht verschlimmern.
Für mich ist deine Schilderung aber merkwürdig.
Da haben also Leute ihre Fahrzeuge abgestellt, die bei dir repariert werden sollten, ohne dir die Fahrzeugschlüssel auszuhändigen.
Dann hoffe ich für dich, dass diese Leute das auch so bestätigen.