Ordnungsamt stellt Mängelschein aus

Ich fahre mein Auto seit 7 Jahren mit der selben eingetragenen Rad-/Reifen Kombination und heute gehe ich zum Auto und sehe einen Mängelschein vom Ordnungsamt an der Windschutzscheibe mit folgenden Wortlaut:

"Rad-Reifenkombination nicht passend, Lauffläche des Reifens ist nicht abgedeckt. Lichtbild gefertigt."

Erstmal dürfen die das überhaupt? Mängelscheine stellt doch die Polizei oder der TÜV aus.
Woher wollen die wissen, dass kein TÜV Gutachten oder Eintragung vorliegt?

In meine Augen ist das doch reine Willkür.

Jetzt hat man wieder die Arbeit zu beweisen, das alles vorliegt und rechtens ist.

Mängelschein
120 Antworten

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 19. Mai 2024 um 10:07:14 Uhr:


Mir ist es eigentlich um die Schuldumkehr gegangen. Normalerweise muß der Staat Deine Schuld beweisen, bevor er Dich bestraft.

Hier geht es aber nicht um Bestrafung sondern um Gefahrenabwehr.

Das ist eine ganz andere Baustelle mit eigenen Regeln.

Auch wenn es sich in der Praxis ähnlich "anfühlt".

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 19. Mai 2024 um 14:28:25 Uhr:


Wenn aber bspw. Eine Radabdeckung ohne Karosseriearbeiten schon ausreichend ist, braucht da kein Kotflügel bearbeitet werden.

Das ist sie ja aber im konkreten Fall nicht. Damit ist für den TE der Fall eigentlich klar.

Das weiß ich doch, es ging einfach nur um die Aussage von meinem Vorredner.

Wobei wir hier eigentlich nichts wissen, da der TE auf Nachfragen Duck und wech ist. 😮

Er wollte ja auch nur wissen ob das Ordnungsamt das darf… das hat ihm sein Tuner Kollege bestätigt und hier sagten das auch fast alle. Insofern ist seine Frage bereits geklärt und beantwortet.

Es hat ihn halt gewurmt, was ich übrigens nachvollziehen kann, daß man jetzt schon belangr werden kann , ohne persönlich in eine Kontrolle zu geraten. Das „Böse“ ist quasi immer und überall.
Dennoch nur die besten Wünsche von mir, daß die Unangenehme Angelegenheit möglichst einfach und billig aus der Welt zu schaffen ist.

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Du schreibst das Böse, ich .. zum Glück ginbt es Leute die darauf achten das Regeln eingehalten werden...

Ist zwar blödes Beispiel .. aber wenn einer aus deiner Familie schwer zu Schaden, bzw. schwerer als Nötig verletzt wird, weil wieder einer meinte .. ach lass ich das Rad halt rausstehen... Dann kommen die Vorwürfe, Warum hat das den nicht einer rechtzeitig bemängelt...

Ich hab versucht das mehr aus Sicht des TE zu schreiben, so wie ich es empfinde dass dies sein Anliegen ist. Darum auch in Anführungszeichen das „Böse“. Ich persönlich finde ws nicht so schlimm wenn ich auf einen offensichtlichen Missstand aufmerksam gemacht werde.
Bei mir ist aber alles in absolut „faden“ Serien Zustand

Zitat:

@tartra schrieb am 19. Mai 2024 um 18:07:24 Uhr:


Du schreibst das Böse, ich .. zum Glück ginbt es Leute die darauf achten das Regeln eingehalten werden...

Ist zwar blödes Beispiel .. aber wenn einer aus deiner Familie schwer zu Schaden, bzw. schwerer als Nötig verletzt wird, weil wieder einer meinte .. ach lass ich das Rad halt rausstehen... Dann kommen die Vorwürfe, Warum hat das den nicht einer rechtzeitig bemängelt...

Wobei man das sogar als Selbstschutz sehen muss, wenn wegen sowas was passiert, ist die Strafe höher da die Verletzung höher war als vielleicht ohne. Da hängt also auch ein Rattenschwanz dran, an dem man selber interessiert sein sollte, den zu mildern.

Also ich bin nicht Duck und weg. Ich habe am selben Tag noch eine Mail an meine KFZ Stelle geschickt mit dem TÜV Gutachten. Am nächsten Tag hatte ich sogar schon eine Antwort:

"Ihre Nachweise haben wir erhalten. Sobald uns der Vorgang vom Vollzugsdienst des Ordnungsamtes Gera vorliegt, werden wir den Sachverhalt prüfen und ggf. nochmals auf Sie zukommen.

Die Mängelscheine der Stadtverwaltung werden unteranderem vom Vollzugdienst der Stadtverwaltung Gera ausgestellt."

Am Dienstag fahre ich dann erstmal in meine Werkstatt und lasse prüfen ob die Räder nicht vielleicht vertauscht angebracht wurden. Ich mache vielleicht auch morgen wenn ich die Zeit finde nochmal ordentliche Fotos, für die technischen Versierten hier auch um festzustellen ob ich Distanzscheiben oder so drauf habe. Das mit den 30° und so habe ich mit Eigenrecherche auch schon mal gelesen auch mit Bildchen aber ich werde daraus nicht schlau.
Ich bin ein Computernerd keine Mechanikauskenner, war auch immer ziemlich schlecht in Physik.

Wenn es wirklich so kommt und das alles seit 7 Jahren wo ich das Auto habe illegal ist, dann muss ich halt ein neues Radset kaufen und eventuell mit dem 1 Punkt in Flensburg leben. Danke erstmal an alle die mir gute Ratschläge gegeben haben wie ich weiter vorgehen kann.

Ist eine unglückliche Mischung .. sich ein "modifiziertes/verändertes" Auto anzulachen und keinen Ahnung zu haben ... insbesondere wenn man es so kauft und darauf hofft es wird schon alles passen ...

Spurplatten werden zwischen Radnabe/Bremsscheibe und Rad eingesetz ... kann man bei freizügen Felgen von außen sehen, im Zweifelfall einfach ein Rad abnehmen ... das könnte auch ein Computer Nerd hinbekommen...😎

Aber nicht blind einfach die Spurplatten demontieren, möglicherweise schleift sich dann der Reifen irgendwo an Fahrwerksteilen kaputt, oder du drückst Radlager mit den dann zu langen Radbolzen kaputt😁 ... also wenn da unsicherheiten bestehen, Ja.. lass das in einer Werkstatt machen..

Zitat:

@hk_do schrieb am 16. Mai 2024 um 00:37:14 Uhr:



Zitat:

@Forty schrieb am 15. Mai 2024 um 22:38:46 Uhr:



hab den vollständigen DEKRA nachweis angehangen.

Also wenn du das Auto jetzt im 8. Jahr hast, es so gekauft und nichts daran verändert hast, und du damit schon vier Mal beim TÜV warst und es nie Probleme gab, warum hast du dann vor nicht ganz fünf Jahren eine Änderungsabnahme durchführen lassen??

@Forty

Gab es hier schon eine Anrwort drauf?

Es gibt viel Information wie es auszusehen sein darf oder nicht, einfach die Suche
im www. starten.

Um es einfach auszudrücken, senkrecht von oben darf das Reifenprofil nicht
sichbar sein, aber die Reifenflanke und auch Felge dürfen raus stehen.

Tom

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 20. Mai 2024 um 10:42:33 Uhr:


Um es einfach auszudrücken, senkrecht von oben darf das Reifenprofil nicht
sichbar sein, aber die Reifenflanke und auch Felge dürfen raus stehen.

Tom

Nein, das ist nicht korrekt.
Die Gesamtbreite des Reifen muss abgedeckt sein. (Ohne Aufschriften, Verzierungen, Scheuerleisten und Rippen auf den Reifenflanken, im Bereich 30° nach vorne, 50° nach hinten)

Quelle:
VO (EU) 2021/535

Die nationale Radabdeckung gem. StVZO (Abdeckung der Reifenlauffläche im Bereich 150mm oberhalb von der Radmitte) kann, und darf hier nicht angewendet werden.
Das Fahrzeug hat eine EG-Betriebserlaubnis, und die T.Änder. bezieht sich im TG auch auf das EG-Recht.

Eine Anwendung nationaler Vorschriften wäre hier nur bei Einzelbegutachtungen anwendbar.

Radabdeckung

Das ist korrekt

und so sieht das mit TÜV aus 😉

Tom

TÜV

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 20. Mai 2024 um 11:05:20 Uhr:



Die nationale Radabdeckung gem. StVZO (Abdeckung der Reifenlauffläche im Bereich 150mm oberhalb von der Radmitte) kann, und darf hier nicht angewendet werden.
Das Fahrzeug hat eine EG-Betriebserlaubnis, und die T.Änder. bezieht sich im TG auch auf das EG-Recht.

Eine Anwendung nationaler Vorschriften wäre hier nur bei Einzelbegutachtungen anwendbar.

Und natürlich gibt es auch dazu unterschiedliche Auslegungen. Seit mindestens 20 Jahren und zwischendurch immer mal geändert...

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 20. Mai 2024 um 10:39:23 Uhr:



Zitat:

@hk_do schrieb am 16. Mai 2024 um 00:37:14 Uhr:


Also wenn du das Auto jetzt im 8. Jahr hast, es so gekauft und nichts daran verändert hast, und du damit schon vier Mal beim TÜV warst und es nie Probleme gab, warum hast du dann vor nicht ganz fünf Jahren eine Änderungsabnahme durchführen lassen??


@Forty
Gab es hier schon eine Anrwort drauf?

Ist doch im TÜV Gutachten vermerkt

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