Ordnungsamt stellt Mängelschein aus
Ich fahre mein Auto seit 7 Jahren mit der selben eingetragenen Rad-/Reifen Kombination und heute gehe ich zum Auto und sehe einen Mängelschein vom Ordnungsamt an der Windschutzscheibe mit folgenden Wortlaut:
"Rad-Reifenkombination nicht passend, Lauffläche des Reifens ist nicht abgedeckt. Lichtbild gefertigt."
Erstmal dürfen die das überhaupt? Mängelscheine stellt doch die Polizei oder der TÜV aus.
Woher wollen die wissen, dass kein TÜV Gutachten oder Eintragung vorliegt?
In meine Augen ist das doch reine Willkür.
Jetzt hat man wieder die Arbeit zu beweisen, das alles vorliegt und rechtens ist.
120 Antworten
Auch ein fabrikneues serienmässiges Auto könnte bemängelt werden, weil ein OA-Person das so meint. Im Gegensatz zur üblichen rechtsstaatlichen Vorgehensweise musst du deine Unschuld ggf. mehrfach beweisen.
Jetzt macht mal langsam.
Ein fabrikneues Fzg hat eine EG Typgenehmigung und entspricht demnach den Vorschriften aller Mitgliedsländer und ist überall direkt zulassungsfähig. Durch das COC Papier wird das bestätigt. Ende der Durchsage.
Und wenn ich eine bauliche Veränderung vornehme und lasse diese beim TÜV abnehmen (Änderungsabnahme bzw Einzelabnahme), dann darf ich sehr wohl davon ausgehen, daß mein Fzg vorschriftsmäßig ist und nicht daß sich der Prüfer über irgendwelche Vorschriften hinweggesetzt hat.
Einzig bei einem gebraucht gekauften Fzg sehe ich den Halter in der Pflicht, einmal die Fzg Papiere mit den Umbauten abzugleichen.
Zitat:
@Rlmmp schrieb am 19. Mai 2024 um 08:52:55 Uhr:
Im Idealfall einfach mal bei der Polizei vorfahren und fragen.
Das ist natürlich Unsinn.
Ein Polizist hat nicht im mindesten die Kompetenz eines Prüfingenieurs oder aaS. Woher auch.
Ich weiß nicht ob das Unsinn ist. Immerhin ist es ja so, dass der PrüfIng etwas abnehmen kann, was die Polizei trotzdem bemängeln kann.
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Mir ist es eigentlich um die Schuldumkehr gegangen. Normalerweise muß der Staat Deine Schuld beweisen, bevor er Dich bestraft. Hier wirst du aber aber per TÜV-Gebühr "bestraft", obwohl Dein Auto den gesetzlichen Vorschriften entspricht, und das möglicherweise mehrfach. Stellt sich die Frage, ob das verfassungsgemäß ist?
Nu fahr mal einen Gang zurück ...verfassungsgemäß😁
Der Te geizt mit Fotos .. daher ist für uns rumstochern im Nebel... Zumindest hat die Behörde Fotos und das machern die nicht grundlos, da wird schon was sehr aufällig sein? Der Te könnte sicherlich Unterlagen zur Behörde schicken und anrufen, völlig kostenfrei, um die Sache aus der Welt zu schaffen, aber scheinbar kann er es nicht, weil da tatsächlich etwas nicht stimmig.... 😉
Zitat:
@nogel schrieb am 19. Mai 2024 um 09:21:37 Uhr:
Das ist natürlich Unsinn.Ein Polizist hat nicht im mindesten die Kompetenz eines Prüfingenieurs oder aaS. Woher auch.
der Mitarbeiter des Ordnungsdienstes masst sich Kompetenz in diesem Fall ja auch an.
Wie passt das zusammen?
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Genau. Das ist auch Unsinn.
Da müßte schon ein ganz grober Fall vorliegen, der Hänschen Müller auch auffällt, und nicht "alles i.O. und TÜV-abgenommen" wie der TE behauptet.
Sorry Folks,
hier vergesst hier einen Punkt:
Der TE hat bislang lediglich gezeigt, dass Reifen und Felgen
von der Dekra eingetragen wurden.
Was er aber nicht vorgelegt hat ist das TÜV-Teilegutachten für die Felgen.
Hier zu finden: http://gutachten.tec-speedwheels.de/.../5x112_et35_et35_ml571.pdf
Und dort steht unter Auflagen für seinen Golf V ganz klar:
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen
Also sind die Felgen und Reifen in der derzeitigen Konstellation schlicht ILLEGAL !!!!!!
Zitat:
@kajakspider schrieb am 19. Mai 2024 um 13:42:11 Uhr:
Also sind die Felgen und Reifen in der derzeitigen Konstellation schlicht ILLEGAL
Das wissen wir nicht.
Und nur weil nicht alle Auflagen so ausgeführt wurden, heißt es nicht, dass es unvorschriftsmäßig ist.
Beispiel:
Wenn eine ausreichende Rad Freigängigkeit schon vorhanden ist, brauchst da auch nichts aufweiten.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 19. Mai 2024 um 13:51:26 Uhr:
Und nur weil nicht alle Auflagen so ausgeführt wurden, heißt es nicht, dass es unvorschriftsmäßig ist.
Warum nicht? Das Gutachten gilt doch nur unter Beachtung der Auflagen.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 19. Mai 2024 um 13:51:26 Uhr:
Wenn eine ausreichende Rad Freigängigkeit schon vorhanden ist, brauchst da auch nichts aufweiten.
Es geht doch nicht nur um die Freigängigkeit, sondern um die Abdeckung der Lauffläche für den Fußgängerschutz.
Dazu kommt ja noch die Frage ob Spurplatten verbaut sind oder nicht und das geänderte Fahrwerk bzw. ob die Kombination überhaupt zulässig ist.
Zitat:
@Rockville schrieb am 19. Mai 2024 um 13:54:56 Uhr:
Warum nicht? Das Gutachten gilt doch nur unter Beachtung der Auflagen.
Genau unter Beachtung.
Wenn aber bspw. Eine Radabdeckung ohne Karosseriearbeiten schon ausreichend ist, braucht da kein Kotflügel bearbeitet werden.
Zitat:
@Rockville schrieb am 19. Mai 2024 um 13:54:56 Uhr:
Es geht doch nicht nur um die Freigängigkeit, sondern um die Abdeckung der Lauffläche für den Fußgängerschutz.
Ich habe nur auf den Vorredner geantwortet, als Beispiel...
Aber der Fußgängerschutz hat nichts mit der Abdeckung der Lauffläche zu tun, das ist eher fürs Spray (Wasser)