Ordnungsamt stellt Mängelschein aus
Ich fahre mein Auto seit 7 Jahren mit der selben eingetragenen Rad-/Reifen Kombination und heute gehe ich zum Auto und sehe einen Mängelschein vom Ordnungsamt an der Windschutzscheibe mit folgenden Wortlaut:
"Rad-Reifenkombination nicht passend, Lauffläche des Reifens ist nicht abgedeckt. Lichtbild gefertigt."
Erstmal dürfen die das überhaupt? Mängelscheine stellt doch die Polizei oder der TÜV aus.
Woher wollen die wissen, dass kein TÜV Gutachten oder Eintragung vorliegt?
In meine Augen ist das doch reine Willkür.
Jetzt hat man wieder die Arbeit zu beweisen, das alles vorliegt und rechtens ist.
120 Antworten
Zitat:
@Smartroady schrieb am 15. Mai 2024 um 19:54:53 Uhr:
Irgendwie hat man wieder mal das Gefühl, dass nur 50% der ganzen Details und Infos durchsickern. Keine brauchbaren Fotos (auf dem einen Bildchen sieht es schon mal schwer illegal aus) aber Hauptsache soll das Forum auf die Schulter klopfen und dir gut zureden.
Ich wollte hier nicht geklärt haben ob etwas Legal oder illegal ist, sondern ob das Ordnungsamt so etwas machen darf. Ich weiss, das es legal ist. Habe das Auto im 8. Jahr, habe ein TÜV Gutachten für die Rad-/Reifenkombination und habe damit 4 TÜVs hinter mir. Und ja immer auf diesen Sommerreifen, nicht das wieder einer kommt und meint ich hätte die Winterreifen drauf gehabt.
Ob das OA das darf, lasse ich einmal dahingestellt. Eine Prüfung und Bemängelung ohne Einsicht in die nötigen Unterlagen halte ich im mildesten Fall schon für sportlich.
Ich würde deshalb mit den Unterlagen beim Ordnungsamt vorbeifahren und erklären lassen, warum eine durch eine offizielle technische Prüforganisation (hier der TÜV ) geprüfte und zugelassene Rad/Reifen-Kombination in Frage gestellt bzw. sogar bemängelt wird. Je nach Ausgang kann ich dann bei Bedarf immer noch notwendige Änderungen veranlassen.
Was steht denn auf der Rückseite? Eine Mängelkarte muss man ja auch ausfüllen lassen und zurückschicken.
Wenn dass alles Eingetragen und in Ordnung ist, zum Tüv, die Mängelkarte abstempeln lassen, mit dem Hinweis, alles so Eingetragen und Legal und fertig.
P.s. was vor 10 Jahren eingetragen wurde, bekomst du heute so nicht mehr eingetragen. Überstehende Felgen und "gezogene" Reifen, dass nur das Profil abgedeckt wird, ist heute nicht mehr möglich.
Zitat:
@Zoker schrieb am 15. Mai 2024 um 20:07:23 Uhr:
Was steht denn auf der Rückseite? Eine Mängelkarte muss man ja auch ausfüllen lassen und zurückschicken.
Wenn dass alles Eingetragen und in Ordnung ist, zum Tüv, die Mängelkarte abstempeln lassen, mit dem Hinweis, alles so Eingetragen und Legal und fertig.
Siehe Anhang
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Zitat:
@Zoker schrieb am 15. Mai 2024 um 20:07:23 Uhr:
Was steht denn auf der Rückseite? Eine Mängelkarte muss man ja auch ausfüllen lassen und zurückschicken.
Wenn dass alles Eingetragen und in Ordnung ist, zum Tüv, die Mängelkarte abstempeln lassen, mit dem Hinweis, alles so Eingetragen und Legal und fertig.P.s. was vor 10 Jahren eingetragen wurde, bekomst du heute so nicht mehr eingetragen. Überstehende Felgen und "gezogene" Reifen, dass nur das Profil abgedeckt wird, ist heute nicht mehr möglich.
Ich hatte erst letzten Juli TÜV, reicht das nicht auch aus? Muss ich erneut zum TÜV wenn Mängel vorgeworfen wird?
Es steht doch hinten drauf wo du hinfahren sollst, zu einer Prüforganisation die dir bescheindigt dass alles in Ordnung ist. Und es interessiert nicht wann du deine HU hast machen lassen und wie oft, keiner weis mit was du bei der HU vorgefahren bist.
Ich kenne die Mängelkarten in anderer Form, als Postkarte zum zurückschicken,
Prinzipiell steht da bei Fragen, Anrufen,..
Zitat:
@Zoker schrieb am 15. Mai 2024 um 20:15:10 Uhr:
Es steht doch hinten drauf wo du hinfahren sollst, zu einer Prüforganisation die dir bescheindigt dass alles in Ordnung ist. Und es interessiert nicht wann du deine HU hast machen lassen und wie oft, keiner weis mit was du bei der HU vorgefahren bist.Prinzipiell steht da bei Fragen, Anrufen,.. oder du fährst direkt zur Zulassungsbehörde, die können sich dass sogar selbst bescheinigen 😉
Darauf wird es wohl hinauslaufen, falls sie mein TÜV Gutachten was ich schon habe nicht akzeptieren.
Zitat:
@Forty schrieb am 15. Mai 2024 um 20:03:17 Uhr:
Ich weiss, das es legal ist.
Wie passt die o.g. Aussage mit dieser Aussage:
Zitat:
@Forty schrieb am 15. Mai 2024 um 19:14:51 Uhr:
Ich kenn mich da nicht aus 🙂 Das Auto wurde so gekauft ich hab nie was daran gemacht.
zusammen?
Und wie sollen wir das verstehen:
Zitat:
@Forty schrieb am 15. Mai 2024 um 19:37:00 Uhr:
Angenommen da sind Distanzscheiben drauf. Kann man die einfach entfernen und die räder wandern weiter nach innen in den Radkasten und alles ist gut?
Du weißt also nicht, ob Distanzscheiben drauf sind?
(oder weißt du es eben doch???)
und was ist hiermit:
Zitat:
@Forty schrieb am 15. Mai 2024 um 19:14:51 Uhr:
Es hat aufjedenfall noch ein Sportfahrwerk drinne.
Serien-Sportfahrwerk, R-Line oder sowas? Oder Tieferlegungsfedern? Oder sogar ein Gewindefahrwerk?
In dem DEKRA-Nachweis der Änderungsabnahme steht ja nichts davon...
Mein Tipp wäre jetzt erstmal:
Wenn du schon einen Kumpel hat der sich mit Tuning auskennt, dann lass den als erstes mal draufschauen und sagen, was wirklich gemacht ist:
- sind das wirklich die Felgen aus dem DEKRA-Nachweis?
- mit der richtigen Zuordnung vorne/hinten?
- und sind das wirklich die Reifen aus dem DEKRA-Nachweis? Vorne und hinten?
- sind Spurplatten verbaut? (vorne/hinten?)
- was für ein Fahrwerk ist verbaut?
Wenn du dann noch Fragen hast und ehrliche Antworten auf die o.g. Fragen und vollständige (*) Papiere hier postest, dann man dir ggf. hier auch weiter helfen können.
Aber du solltest dir nicht zu viel Zeit lassen: Noch befindest du dich in einem von der Verwaltung her kostenfreien Vorverfahren. Wenn die Frist erstmal abgelaufen ist wird das "richtige" Verfahren nach §5 FZV und §19(2) StVZO letzter Satz eingeleitet, und da kostet ggf. der erste Brief schon Geld!
(*)
- Fahrzeugschein (anonymisiert), ggf. mit Beiblatt
- den vollständigen DEKRA-Nachweis (anonymisiert)
- ebenfalls ggf. vorhandene weitere Nachweise/Gutachten
Das typische gereden um den heißen Brei:
Distanzscheiben drauf, Sportfahrwerk, TE weiß das alles legal ist und dann im nächsten Post kommt der Standard Satz "ich hab's so gekauft und immer TÜV bekommen". Ich glaube du weißt sehr wohl was am Auto alles passt oder eben nicht😉
Zitat:
@Forty schrieb am 15. Mai 2024 um 20:20:28 Uhr:
Darauf wird es wohl hinauslaufen, falls sie mein TÜV Gutachten was ich schon habe nicht akzeptieren.
Du hast eine Gültige HU, das interessiert aber nicht. "Zum Zeitpunkt der Prüfung" war alles in Ordnung.
Was in einem 3/4 Jahr mit deinem Fahrzeug passiert weis keiner, daher kannst du das jetzt noch mals begutachten lassen.
P.s. Vielleicht Suchst du mal nach der Gutachten Nummer und liest dir durch was für Auflagen für dein Fahrzeug gelten und ob diese angebaut sind.
Guten Abend,
Zu bedenken wäre auch das TÜV nicht gleich TÜV ist. Und TÜV Abnahme nicht gleich TÜV Abnahme.
Es gibt viele Fälle wo Sachen eingetragen worden sind die nie hätten eingetragene werden dürfen.
Das geht dann über den Spezial Freundschafts/Verwandtschafts xy TÜV oder Über den Extrakosten TÜV.
Wenn man versteht (sicherlich selten der Fall aber möglich)
Entsprechend ist auch wenn es eingetragen ist es nicht gleich legal. Dass letzte Wort hat immer ein "neutraler Prüfer" der ein Gutachten erstellt.
Auf dem Foto ist es auf jeden Fall auffällig dar braucht man sich nicht wundern dass "genauer" hingeschaut wird.
Sei doch froh würde ich sagen dass man die Mängel "Kostenfrei/Bußgeld frei" beseitigen kann in einer Verkehrskontrolle wo ein Polizist einen schlechten Tag hat wäre das Auto Unterumständen stillgelegt auf einem Abschlepper gelandet.
Ist im dem Fall ja je nach Auslegung eine Gefährdung.
Bußgeldfrei ist nicht gesagt, parallel zum (zunächst kostenfreien) Mängelkartenverfahren kann durchaus auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden sein....
Zitat:
@hk_do schrieb am 15. Mai 2024 um 20:53:18 Uhr:
Zitat:
@Forty schrieb am 15. Mai 2024 um 20:03:17 Uhr:
Ich weiss, das es legal ist.Wie passt die o.g. Aussage mit dieser Aussage:
Gut ich bin halt davon ausgegangen, wenn man ein DEKRA TÜV Gutachten hat, das verbaute Teil dann auch legal ist?
Zitat:
@hk_do schrieb am 15. Mai 2024 um 20:53:18 Uhr:
Zitat:
@Forty schrieb am 15. Mai 2024 um 19:14:51 Uhr:
Ich kenn mich da nicht aus 🙂 Das Auto wurde so gekauft ich hab nie was daran gemacht.zusammen?
Und wie sollen wir das verstehen:
Zitat:
@hk_do schrieb am 15. Mai 2024 um 20:53:18 Uhr:
Zitat:
@Forty schrieb am 15. Mai 2024 um 19:37:00 Uhr:
Angenommen da sind Distanzscheiben drauf. Kann man die einfach entfernen und die räder wandern weiter nach innen in den Radkasten und alles ist gut?Du weißt also nicht, ob Distanzscheiben drauf sind?
(oder weißt du es eben doch???)und was ist hiermit:
Ich weiß es nicht, wo sitzt die hinter der Bremsescheibe, kann ich das von aussen sehen?
Zitat:
@hk_do schrieb am 15. Mai 2024 um 20:53:18 Uhr:
Zitat:
@Forty schrieb am 15. Mai 2024 um 19:14:51 Uhr:
Es hat aufjedenfall noch ein Sportfahrwerk drinne.Serien-Sportfahrwerk, R-Line oder sowas? Oder Tieferlegungsfedern? Oder sogar ein Gewindefahrwerk?
In dem DEKRA-Nachweis der Änderungsabnahme steht ja nichts davon...
Mein Tipp wäre jetzt erstmal:
Wenn du schon einen Kumpel hat der sich mit Tuning auskennt, dann lass den als erstes mal draufschauen und sagen, was wirklich gemacht ist:
- sind das wirklich die Felgen aus dem DEKRA-Nachweis?
- mit der richtigen Zuordnung vorne/hinten?
- und sind das wirklich die Reifen aus dem DEKRA-Nachweis? Vorne und hinten?
- sind Spurplatten verbaut? (vorne/hinten?)
- was für ein Fahrwerk ist verbaut?Wenn du dann noch Fragen hast und ehrliche Antworten auf die o.g. Fragen und vollständige (*) Papiere hier postest, dann man dir ggf. hier auch weiter helfen können.
Aber du solltest dir nicht zu viel Zeit lassen: Noch befindest du dich in einem von der Verwaltung her kostenfreien Vorverfahren. Wenn die Frist erstmal abgelaufen ist wird das "richtige" Verfahren nach §5 FZV und §19(2) StVZO letzter Satz eingeleitet, und da kostet ggf. der erste Brief schon Geld!
(*)
- Fahrzeugschein (anonymisiert), ggf. mit Beiblatt
- den vollständigen DEKRA-Nachweis (anonymisiert)
- ebenfalls ggf. vorhandene weitere Nachweise/Gutachten
hab den vollständigen DEKRA nachweis angehangen.
Wie das mit der Zuordnung vorne hinten ist, guter Punkt. Im März hatte ich von Winter auf Sommer gewechselt. Lasse das immer bei Pneuhage machen. Könnten die das verkacken oder würde das gar nicht funktionieren?