Ordnungsamt stellt Mängelschein aus
Ich fahre mein Auto seit 7 Jahren mit der selben eingetragenen Rad-/Reifen Kombination und heute gehe ich zum Auto und sehe einen Mängelschein vom Ordnungsamt an der Windschutzscheibe mit folgenden Wortlaut:
"Rad-Reifenkombination nicht passend, Lauffläche des Reifens ist nicht abgedeckt. Lichtbild gefertigt."
Erstmal dürfen die das überhaupt? Mängelscheine stellt doch die Polizei oder der TÜV aus.
Woher wollen die wissen, dass kein TÜV Gutachten oder Eintragung vorliegt?
In meine Augen ist das doch reine Willkür.
Jetzt hat man wieder die Arbeit zu beweisen, das alles vorliegt und rechtens ist.
120 Antworten
Deine Fotos bestärken mich in meiner bisherigen Einschätzung, daß die Radabdeckung grenzwertig ist, es aber NICHTS zu bemängeln gibt.
Hier noch ein paar Bilder wo eine Beanstandung unrechtsmäßig wäre.
Felge und Reifenflanke stehen raus wie im Falle hier
Es wird Zeit das der Chef vom Ordnungsamt seinen Mitarbeiter klar
macht, " sowas bemägeln sie nie wieder "
Tom
Sehe ich auch so. Die Radabdeckung ist in Ordnung.
Ähnliche Themen
[quote]
@nogel schrieb am 20. Mai 2024 um 16:12:51 Uhr:
Deine Fotos bestärken mich in meiner bisherigen Einschätzung, daß die Radabdeckung grenzwertig ist, es aber NICHTS zu bemängeln gibt.
Jup, genau so ist das.
Ok, dann warte ich mal was noch postalisch kommt und muss dann ja wahrscheinlich trotzdem nochmal zu einem Prüfer vorfahren.
Sehe ich zwar anders, da der Reifen nicht in seiner kompletten Breite abgedeckt ist....
Selbst nach StVZO wird die Lauffläche nicht in Höhe von 150mm abgedeckt sein.
Messen ist hier angesagt.
Ansonsten ist hier alles nach Schätzung.
Es bleibt immer noch die Frage, was ist mit der Tieferlegung? 😮
Für mich sehen die Fotos so aus, dass vor allem vorne die Abdeckung nach vorne hin nicht ausrechend ist.
Wenn man (wie ich es zum Zeitpunkt der DEKRA-Änderungsabnahme jedenfalls getan hätte) annimmt, dass die Radabdeckung entweder EG oder national sein darf, dann muss sie aber immer noch an allen vier Rädern die selbe Rechtsgrundlage erfüllen, und zwar sowohl in der Breite als auch in den Winkeln.
Also Breite nach StVZO und Winkel nach EG ist nicht 😉
Zitat:
@hk_do schrieb am 16. Mai 2024 um 12:47:35 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 16. Mai 2024 um 07:23:20 Uhr:
Würde ich darauf erst mal reagieren? Nein, würde einen ordentlichen Brief vom Amt abwarten und erst mal so tun als wüsstest du von nix.Nachteil dieser Empfehlung ist, dass der Brief vom Amt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit schon Geld kostet...
Nein, denn das wäre nicht korrekt. Denn der Zettel kann auch entfernt oder weggeflogen sein. Warum sollte der Halter dann belastet werden???
Hatte ich noch nie.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 19. Mai 2024 um 14:28:25 Uhr:
Wobei wir hier eigentlich nichts wissen, da der TE auf Nachfragen Duck und wech ist.
Zitat:
@Forty schrieb am 19. Mai 2024 um 23:18:50 Uhr:
Also ich bin nicht Duck und weg.
Zitat:
@Forty schrieb am 15. Mai 2024 um 19:14:51 Uhr:
. Alles hat Eintragung und Gutachten. Es hat aufjedenfall noch ein Sportfahrwerk drinne.
Du bist nicht weg, antwortest aber auf grundlegende Dinge - Nicht.
Denn wäre die Tieferlegung i. Kombi. abgenommen, würde es in der Bestätigung stehen. Steht es nicht
Oder aber, die Tieferlegung wurde separat ohne die Sonderräder abgenommen.
In beiden Fällen wäre wohl auch die Änderungsname nicht mehr so zulässig. Zumindest nicht mehr gültig.
Besorg dir als erstes mal das passende Gutachten für deine Rad7Reifenkombination und werde damit mal bei einer TÜV/Dekra/GTÜ/Wasauchimmer-Prüfstelle vorstellig, die sollen mal einen Blick draufwerfen ob das so alles korrekt ist. Andere Rad/Reifenkombination in Verbindung mit weiteren Veränderungen am Fahrwerk bedarf grundsätzlich einer Abnahme.
Die Änderungsabnahme, die du im vorigen Post hochgeladen hast, ist was anderes. Und: Wenn du das Auto, wie du sagst, schon so gekauft hast, hättest du spätestens bei der Anmeldung auf dich eben diese Änderungsabnahme bei der Zulassungsstelle vorlegen und in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen müssen.
Die hier vorgezeigte Abnahme ist doch erst Jahre nach dem Kauf (und mehreren zwischenzeitlichen HUs) erfolgt...