Ordnungsamt stellt Mängelschein aus

Ich fahre mein Auto seit 7 Jahren mit der selben eingetragenen Rad-/Reifen Kombination und heute gehe ich zum Auto und sehe einen Mängelschein vom Ordnungsamt an der Windschutzscheibe mit folgenden Wortlaut:

"Rad-Reifenkombination nicht passend, Lauffläche des Reifens ist nicht abgedeckt. Lichtbild gefertigt."

Erstmal dürfen die das überhaupt? Mängelscheine stellt doch die Polizei oder der TÜV aus.
Woher wollen die wissen, dass kein TÜV Gutachten oder Eintragung vorliegt?

In meine Augen ist das doch reine Willkür.

Jetzt hat man wieder die Arbeit zu beweisen, das alles vorliegt und rechtens ist.

Mängelschein
120 Antworten

Wenn ein vom Original Zustand abweichendes Fahrwerk verbaut ist, ist deine Felgen Freigabe Schall und Rauch, denn dann muss das zusammen abgenommen und eingetragen sein. Von eventuell verbauten Distanzscheiben erst gar nicht zu reden.

Zitat:

@XN04113 schrieb am 15. Mai 2024 um 23:32:09 Uhr:


Von eventuell verbauten Distanzscheiben erst gar nicht zu reden.

Genau, die Frage muß der TE erst mal beantworten.

Gefolgt von einem Foto parallel zum Radhaus (auf dem hier geteilten Foto kann man doch gar nix erkennen).

Gruß Metalhead

Zitat:

@Forty schrieb am 15. Mai 2024 um 22:38:46 Uhr:



hab den vollständigen DEKRA nachweis angehangen.

Also wenn du das Auto jetzt im 8. Jahr hast, es so gekauft und nichts daran verändert hast, und du damit schon vier Mal beim TÜV warst und es nie Probleme gab, warum hast du dann vor nicht ganz fünf Jahren eine Änderungsabnahme durchführen lassen??

Zitat:

@Forty schrieb am 15. Mai 2024 um 20:03:17 Uhr:



Zitat:

@Smartroady schrieb am 15. Mai 2024 um 19:54:53 Uhr:


Irgendwie hat man wieder mal das Gefühl, dass nur 50% der ganzen Details und Infos durchsickern. Keine brauchbaren Fotos (auf dem einen Bildchen sieht es schon mal schwer illegal aus) aber Hauptsache soll das Forum auf die Schulter klopfen und dir gut zureden.

Ich wollte hier nicht geklärt haben ob etwas Legal oder illegal ist, sondern ob das Ordnungsamt so etwas machen darf. Ich weiss, das es legal ist. Habe das Auto im 8. Jahr, habe ein TÜV Gutachten für die Rad-/Reifenkombination und habe damit 4 TÜVs hinter mir. Und ja immer auf diesen Sommerreifen, nicht das wieder einer kommt und meint ich hätte die Winterreifen drauf gehabt.

Ich hatte mal eine selbst gebaute Custom Harley, da waren so ca. 50 % der Eintragungen mehr als fragwürdig.

Bin auch immer durch gekommen. Aber wäre ich einmal an den falschen Blauen oder Gutachter gekommen hätten die mir sofort die Karre still gelegt.

Nochmal, auch wenn es 100x eingetragen ist und du 1000x durch die HU gekommen bist, heißt das immer noch nicht das alles legal ist.

Deine Frage ob die das dürfen ist ja beantwortet. Ja dürfen sie.

Würde ich darauf erst mal reagieren? Nein, würde einen ordentlichen Brief vom Amt abwarten und erst mal so tun als wüsstest du von nix.

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Angenommen er lässt die mängelkarte abstempeln und schickt sie zum Amt, alles ist ok. Kann das OA dann nächste Woche wieder das gleiche verlangen?

Neee, irgendwann ist schluss, dann grenzt das an Willkür und kann sich beschweren.

@Forty Vom anonymisieren hälst du nicht all zu viel oder wieso ist der Name des Prüfers wie auch die Dienststelle usw. noch drin?

Aus dem Gutachten sehe ich heraus, dass die Felgen nur mit Serienfahrwerk geprüft und freigegeben sind.

Zitat:

Vorangegangene zulässige Änderungen, die berücksichtigt wurden: -keine-…

Das bedeutet doch dass er ohnehin so nicht fahren darf.

Und wenn er aufgrund der Mängelkarte nun bei einer Prüfstelle vorfährt, dann fällt denen das auch auf 😉

Ein Grund da nicht vorfahren zu wollen…

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 16. Mai 2024 um 07:23:20 Uhr:



Würde ich darauf erst mal reagieren? Nein, würde einen ordentlichen Brief vom Amt abwarten und erst mal so tun als wüsstest du von nix.

Nachteil dieser Empfehlung ist, dass der Brief vom Amt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit schon Geld kostet...

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 16. Mai 2024 um 07:32:56 Uhr:


Angenommen er lässt die mängelkarte abstempeln und schickt sie zum Amt, alles ist ok. Kann das OA dann nächste Woche wieder das gleiche verlangen?

Probleme dabei:

1.
Es wird ja nicht gespeichert, dass bereits einmal ein Mängelkartenverfahren durchgeführt wurde. Der Nächste Beamte dem das Auto auffällt weiß also nichts davon.

2.
Selbst wenn es bekannt wäre, bedeutet die abgestempelte Mängelkarte noch nicht, dass der beanstandete Zustand auch in Ordnung ist. Der TE kann das Auto ja auch mit Winterrädern und ohne Distanzen vorgeführt haben.

Es ist also nicht nur möglich, sondern u.U. sogar richtig, wenn es zukünftig eine neue Mängelkarte gibt.

Problem für den TE: falls die Mängelkarte ungerechtfertigt war, hat er kaum eine Chance, das nachzuweisen.

Es ist schon frech das sich Leute vom Ordnungsamt anmaßen hier kompetent
KFZ Mängel aufzuzeigen.
Demnächst legen die sich unter,s Auto und prüfen das Reifenprofil und vergeben
das Bußgelder mit Punkte.

Unglaublich sowas

Tom

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 16. Mai 2024 um 15:54:22 Uhr:


Es ist schon frech das sich Leute vom Ordnungsamt anmaßen hier kompetent
KFZ Mängel aufzuzeigen.

Warum? Die haben doch offenbar ausreichend Kompetenz gezeigt und die nicht abgedeckte Lauffläche korrekt identifiziert.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 16. Mai 2024 um 15:54:22 Uhr:


Demnächst legen die sich unter,s Auto und prüfen das Reifenprofil und vergeben
das Bußgelder mit Punkte.

Ob du es glaubst oder nicht, das Ordnungsamt prüft bei uns auch die Profiltiefe. Sie "vergeben" aber keine Bußgelder, sondern leiten das an die Bußgeldstelle weiter.

Ich bin erstaunt, was hier manchmal für ein Quatsch geschrieben wird. Der Briefkopf stimme angeblich nicht, der Zettel stamme von einer privaten Firma, es handele sich um einen "höchst suspekten Zettel", den man gleich entsorgen solle usw. Ihr solltet mal in der Realität ankommen. Der TE sollte am Besten die Tipps von hk_do befolgen.

Bei der Geschichte stellt sich mir eine Frage:
"muss an einem geparkten Fahrzeug alles eingetragen/ordnungsgemäß sein?"
Z.Bsp. bringe meine Räder zwecks Reifenwechsel zum Fachbetrieb und schraube für den Zeitraum Räder ans Auto die keine Zulassung haben und dazu noch abgefahren sind.
Kann man mich dafür belangen wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird?

@Rockville danke für die Aufklärung

Ja muß alles ordnungsgemäß sein.
Aber dem OA steht offensichtlich jede Möglichkeit des Rechtsmißbrauchs offen. Es kann den TE triezen, bis er das Auto verschrottet, auch wenn er es hundertmal durch den TÜV fährt und Mängelkarten ohne Ende einschickt.
Kann ja wohl nicht wahr sein!

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 16. Mai 2024 um 16:57:10 Uhr:


Kann man mich dafür belangen wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird?

Bei mangelnder Profiltiefe ist es tatsächlich so, dass nur das Führen des Kfz. oder das Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme bußgeldbewehrt ist. Das liegt bei einem geparkten Fahrzeug nicht vor. Das betrifft aber nur einen Bußgeldbescheid, nicht einen Mängelschein.

Im Falle des TE müsste man unterscheiden, ob durch die Änderung die Betriebserlaubnis erloschen oder nicht. Wenn die BE erloschen ist, dann auch am geparkten Fahrzeug, weil das nicht erst bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs vorliegt.

Auch hier gilt aber, dass man wieder zwischen Bußgeldbescheid und Mängelschein unterscheiden muss. Insbesondere ist es bei einem Mängelschein nicht erforderlich, den Fahrer zu identifizieren. Es reicht, wenn sich die Aufforderung zur Mängelbeseitigung an den Halter richtet.

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