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Opel Corsa 1.4i Privat gekauft und ein paar Macken spät entdeckt

Opel Corsa B
Themenstarteram 19. Januar 2013 um 0:31

Hallo!

 

Ich bin vor ein paar Tagen mit dem neuen Corsa Probe gefahren, fand ich am Anfang recht zufrieden und habe bei einem Privat gekauft. Doch...als ich heute das neue Auto abgeholt habe, habe spät gemerkt, daß er ein paar Macken hat.

1) "Tachobeleuchtung"

Die Tachobeleuchtung leuchtet gar nicht. Verkäufer riet mir, ich sollte auf dem Tacho drauf hauen. Ok...getan gemacht aaaaber es leuchtet nur eine Seite sehr schwach.

2) "Mittelkonsole"

Mittelkonsole leuchtet auch gar nix. Ebenso wie bei der Tachobeleuchtung und wenn ich drauf schlage, dann passiert es. Die Uhrzeit und Temperaturzeiger funktioniert einwandfrei ausser bei Heizungsschalter nicht.

3) "Lenken"

Ab 1. bis 3. Gang fährt er ordentlich, aber dann ab 3. und mehr, wenn ich richtig auf das Gas gebe, zieht er nach rechts(!) und wenn ich schnell fahre, so ab 50-60 km/h merke ich, dass das Lenkrad nicht gerade ist, sondern zu locker und musste vorsichtig leicht rechts-links hin und her halten. Und beim Stehen, wenn ich das Lenkrad hin und her bewege, höre ich ein leichtes Knarksen auf der rechte Seite.

 

Schade...nur das einzige, was gute ist, daß der Corsa bis zum nächsten Jahr Dezember TÜV hat. Wie kann ich die Probleme beheben?

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86 Antworten
am 21. Januar 2013 um 7:58

War das Auto eigentlich abgemeldet wo der den TÜV gemacht hat?

Wenn nicht dann brauchst du ja keine TÜV Berichte für die Anmeldung!

Der hat 2 Jahre TÜV... Wechsel die Spurstangenköpfe und hol von dem dann den fehlenden Reifen oder das Geld dafür...

am 21. Januar 2013 um 14:28

Ich will den TE jetzt nicht in Schutz nehmen, aber man hat beim Autokauf generell mal schnell was übersehen oder einfach vergessen nachzugucken, was einem vielleicht hinterher noch einfällt.. war bei mir auch vor knapp 3 Jahren mal so. Auto (Kadett E) von privat gekauft, erster Eindruck war ganz gut, auf dem zweiten Blick Mängel ohne Ende (auch viele kleine Mängel halt..)

nach 1 Monat war die Karre wieder weg, zum Glück noch gut verkaufen können, puh.... :rolleyes:

seitdem kaufe ich von Privatpersonen auch keine Autos mehr !

 

 

Für 600€ gibt´s aber nix vom Händler mit Gewährleistung, kann der sich nämlich auch nicht leisten.

Themenstarteram 21. Januar 2013 um 15:56

Der Corsa ist noch angemeldet aber mit 1 Monatsschild! Kann ich trotzdem bedenkenlos bei der Zulassungsstelle anmelden?

Aber was mache ich jetzt mit den Schaden? Mein Kumpel meinte zu mir, ich soll ihn anrufen oder hinfahren und ihn klären, dass er grobe Mängel hat. Habe Beweis von der Werkstatt. Entweder nimmt er es zurück oder teilweise Geld zurückkstatten. Im Kaufvertrag steht nirgendswo "Gewährleistung" oder "Mängel wie gesehen".

Was steht denn GENAU im Kaufvertrag? Scan das Ding nach möglichkeit mal ein oder mach ein gutes Foto von.

Es gibt 1 Monats Kennzeichen? Ich kenne nur 5 Tages Kennzeichen?

Hier (Sachsen-Anhalt) brauche ich zum anmelden eines Fahrzeugs auf jeden Fall den HU Bericht, kann sein dass das in anderen BL anders gehandhabt wird.

Themenstarteram 21. Januar 2013 um 16:54

Hier in Bayern verlangt auch HU Bericht.

OK...scannen ganz schlecht da mein Multidrucker den windows 7 nicht erkennt. Ich werde nachher den Vertrag hier abschreiben.

am 21. Januar 2013 um 17:06

Wenn ein Auto angemeldet tüv bekommt, dann ist ja ein Stempel auf dem fahrzeugschein wie lange er TÜV hat. Wenn er abgemeldet tüv bekommt, dann ist da kein Stempel im Schein und deswegen braucht man die Papiere damit die bei der Zulassungsstelle sehen können, wie lange er TÜV hat.

Hier in Hessen ist es so. Frag doch mal bei der Zulassungsstelle.

Stell dir vor der hätte die Zylinderkopfdichtung kaputt... Also die kleinen Macken sind doch nichts gravierendes. Versuch mit dem zu handeln.

Themenstarteram 21. Januar 2013 um 22:44

Oh ich dummi...habe meine ganzen Papierkrams (Kaufvertrag und Scheine) im Auto gelassen. Mist...mein Auto steht weit unten, da es bei uns viel Schnee liegt und kann unmöglich hochparken :-(. Gucke ich aber morgen nach.

 

So, dann habe ich nochmal beim Verkäufer angerufen und nachgefragt, ob er endlich TÜV Bescheinigung und Reifen hat. Sagt er ja und bringt morgen bei mir vorbei. Habe dann sofort beim KFZ-Meister angerufen und erzählt. Er hatte eine Idee. Er schlug mir vor, während der Verkäufer zu mir kommt, sollte ich mit ihm bei der Werkstatt treffen und dann bin ich mal gespannt, wie er sich reagiert.

am 22. Januar 2013 um 9:45

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

Berichte mal was draus geworden ist. Rechtlich gibt es keinen Zwang für ihn das Fahrzeug zurückzunehmen.

Ganz vorsichtig widersprech, denn es kommt darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Dazu muss man nichtmal unbedingt etwas schriftliches haben, mündliche Absprachen gelten auch wie ein Vertrag. (Nur ein Grundstücks- und Hauskaufvertrag bedarf der Schriftform). Blöderweise geht es dann immer (bei mündlichen Absprachen) um den Nachweis, wer was gesagt hatte, plötzlich kann sich dann der Verkäufer gar nicht mehr daran erinnern, dass er dies und das zugesagt hatte und wenn man dann keinen neutralen Zeugen hat ........

 

Ich gehe mal davon aus, dass in diesem Fall so ein Standardvertrag genutzt wurde ...... aber auch dabei kommt es darauf an, was angekreuzt oder durchgestrichen wurde.

Generell urteilen die Gerichte heute so, dass sie den Käuferschutz recht hoch ansiedeln, wenn also dem Verkäufer klar gewesen sein musste, dass er dieses Fahrzeug als ein gebrauchsfertiges und fahrtüchtiges Auto verkauft hatte, passen diese wohl arglistig verschwiegenen Mängel nicht dazu, wobei die Höhe des Kaufpreises zunächst mal keine Rolle spielt. Wenn der Käufer davon ausgegangen ist bzw. aufgrund der Einlassungen des Verkäufers (TÜV ist frisch usw.) davon ausgehen konnte, dass ihm hier ein noch gebrauchstüchtiges Auto im verkehrssicheren Zustand angeboten wurde, hat der Verkäufer arglistig gehandelt, wenn er wichtige Mängel verschwiegen hatte. In dem Fall sind sogar sämtliche Ausschlussklauseln (gekauft wie probegefahren und gesehen) unwirksam!

Als Beispiel habe ich den Fall eiens guten Bekannten, der seinen Uralt-Volvo für wenig Geld verkauft hatte .......... der musste schließlich das Auto deshalb zurücknehmen, weil der Motor (weit über 300.000 km gelaufen!) zu viel Öl verbraucht hatte ....... der Fall ging durch 3 Instanzen, dauerte ein paar Jahre und erforderte einige Gutachten und Gegengutachten, bei denen der Motor zerlegt und geprüft wurde ...... unglaublich, welcher Aufwand da getrieben wurde. Aber wenn alle Beteiligten Rechtsschutzversicherung haben .......

 

Grüße

Udo

am 22. Januar 2013 um 10:03

Zitat:

Original geschrieben von Davisa

War heute bei der Werkstatt. Er hat folgendes gefunden und zwar...

beim Lenken. Die Spurstangenköpfe sind kaputt und Unterboden 2 große, fette Stellen Rost. Dann noch weiteres...GROSSER SCHOCK O.O! Der Verkäufer hatte einen Reservenrad (SOMMERREIFEN!!!) eingebaut und bin trotzdem blind ca. 30 km gefahren. Alle anderen 3 Reifen sind mit Sommer/Winterreifen bzw. Allwetterreifen drauf. Der KFZ-Meister versteht sich nicht, warum der Corsa trotz mit frische TÜV (12/14) drauf hat und woher 2 brutale Roststellen kommen. Und ein Reifen fehlt. Laut steht im Fahrzeugsbrief mit "TÜV 12/14" vermerkt, aber mir fehlen die Bescheinigungen von dem TÜV.

Da Dir das Fahrzeug als verkehrstauglich und sozusagen frisch TÜV-geprüft verkauft wurde, ist zumindest das Fehlen des Prüfberichtes ein erheblicher Mangel, denn der ist neuerdings immer im Fahrzeug mitzuführen. Schon allein dieser Mangel berechtigt, den Kaufvertrag unwirksam werden zu lassen, denn das Fahrzeug wurde ja als verkehrstauglich verkauft und nicht etwa als nicht-verkehrstaugliches Bastelfahrzeug zum Ausschlachten.

Ungeeignete und nicht zugelassene Bereifung sind ein weiterer erheblicher Mangel.

Die nicht funktionierende Instrumentenbeleuchtung ist dagegen kerin erheblicher Mangel, zumal sowas auch offensichtlich ist, das fällt ja sofort auf, zumal dann, wenn das Auto in der Dämmerung begutachtet und gekauft wurde.

Kaputte Spurstangenköpfe (ausgeschlagen) und 2 große Roststellen am Unterboden sind grenzwertig, da kommt es auf die Schwere des Mangels an, wobei ein frischer TÜV-Prüfbericht keine Aussagekraft darüber hat, ob ein Fahrzeug mängelfrei ist oder nicht, die TÜV-Plakette sagt eben nur aus, dass er TÜV hat, mehr nicht.

 

Grüße

Udo

Themenstarteram 23. Januar 2013 um 0:21

Ich bin richtig im Arsch :mad:...

 

der Verkäufer hatte sich sein Handy ausgeschaltet und mich ignoriert. Ich habe ihn meeeeeeeeeeehrmals versucht telefonisch zu erreichen, aber nix geht gar nix mehr. Ich bin tierisch sauer. Bin dann zur Polizei hingefahren und habe mein Kaufvertrag und Fahrzeugsscheine vorgelegt und erzählt, daß keine TÜV-Bescheinigung vorhanden war und der Corsa lebensgefährliche Mängel hat. Dann meinte die Polizei zu mir, daß er nix machen kann, weil ich im Vertrag unterschrieben hatte, aaaaber er findet das schon sehr merkwürdig, da der Corsa ziemlich schwere Mängel hat und er davon ausgehe, daß es vielleicht einen TÜV Betrug hat. Dann sagte er, ich solle ein schriftliches Schreiben mit einem Frist an den Verkäufer schreiben und die TÜV Bescheinigung und Reifen anfordern. Wenn der Verkäufer die Frist nicht einhält, wird er bestraft! Ich habe mich fest beschlossen und werde morgen einen Anwalt aufsuchen. Das ko*** mich an.

Hast den Kaufvertrag jetzt mal abfotografiert?

am 23. Januar 2013 um 8:55

Zitat:

Original geschrieben von Davisa

Bin dann zur Polizei hingefahren und habe mein Kaufvertrag und Fahrzeugsscheine vorgelegt und erzählt, daß keine TÜV-Bescheinigung vorhanden war und der Corsa lebensgefährliche Mängel hat. Dann meinte die Polizei zu mir, daß er nix machen kann, .....................

Die Polizei kann lediglich Deine Anzeige aufnehmen und an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeben. Und was die macht und ob überhaupt, steht in den Sternen. Aber richtig und sinnvoll ist eine Anzeige bei der Polizei im Verdachtsfalle eines Betruges immer, leider hat die Polizei mit der Behauptung, dass sie nix machen kann, recht, denn aktiv wird die nur bei Straftaten, nicht bei Betrug (oder so ähnlich).

Du wirst nicht umhin kommen, einen Anwalt einzuschalten, der Dir konkret weiterhilft, hoffentlich bist Du rechtsschschutzversichert, sonst wirds teuer.

Auf jeden Fall, beruhige Dich erstmal, komm wieder runter, denn Aufregung schadet Dir nur, nützt aber nix. Wende Dich an einen guten Anwalt, der sich mit Vertragsangelegenheiten auskennt, trage ihm Deinen Fall vor, verschweige dabei nichts, auch nicht die Dinge, die man selbst nicht gerne zugibt, weil man im Nachhinein erkennt, dass man wohl schwere Fehler gemacht hat, die einem also unangenehm sind, denn nur, wenn der Anwalt den kompletten und wahren Sachverhalt kennt, kann er in deinem Sinne erfolgreich tätig werden.

Deine Erfolgsaussichten, Dein Geld wiederzubekommen, sind gar nicht so schlecht, also: cool bleiben.

Grüße

Udo

Ach ja, und berichte hier mal gelegentlich, wie es weitergeht.

Zitat:

Original geschrieben von Davisa

Wenn der Verkäufer die Frist nicht einhält, wird er bestraft!

der verkäufer wird zunächst einmal garnichts, wenn du ihm ne frist setzt! da hat der polizist dir nen bären aufgebunden....

der "fehlende" reifen ist dein persönliches pech - vllt. hast du ja auch einen platten gehabt, dir nen alten reifen irgendwo aussm straßengraben gefischt und montiert und versuchst nun auf kosten des verkäufers nen neuen pneu zu bekommen, bei der tour haste dann auch noch direkt die hu-papiere zum hände reinigen nach dem reifenwechsel benutzt...und schon sieht die sache ganz anders aus! also sei mal lieber vorsichtig bevor du hier dem verkäufer die faust auf den tisch knallst und mit der todesstrafe drohst weil du dich zu sehr im recht siehst! :eek:

 

der tüv ist im übrigen nur eine momentaufnahme die besagt, dass das fahrzeug zum zeitpunkt der prüfung technisch i.o. war - das schließt im übrigen dann auch bei der derzeitigen witterung 4 winter/allwetterreifen mit ein!

wie groß sind denn die angeblichen rostlöcher? hast du die selbst gesehen oder nur der werkstattmeister, der $$ in den augen hat weil er in ne 600€ rostschibbel das doppelt und dreifache an ersatzteilen verbauen kann?

am 23. Januar 2013 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

der verkäufer wird zunächst einmal garnichts, wenn du ihm ne frist setzt! da hat der polizist dir nen bären aufgebunden....

der "fehlende" reifen ist dein persönliches pech - vllt. hast du ja auch einen platten gehabt, dir nen alten reifen irgendwo aussm straßengraben gefischt und montiert und versuchst nun auf kosten des verkäufers nen neuen pneu zu bekommen, bei der tour haste dann auch noch direkt die hu-papiere zum hände reinigen nach dem reifenwechsel benutzt...und schon sieht die sache ganz anders aus! also sei mal lieber vorsichtig bevor du hier dem verkäufer die faust auf den tisch knallst und mit der todesstrafe drohst weil du dich zu sehr im recht siehst! :eek:

Häh..??! Was bist du denn bitte für Einer -.-" das was du da verzapfst ist ja mal wohl ganz übel zusammengesponnen, ohje :rolleyes: denke mal schon, dass der TE die Wahrheit hier erzählt. Außerdem, wenn der Verkäufer nicht mehr an sein Handy geht hat er in meinen Augen wohl was zu verbergen, oder ?! Denn wenn nicht, warum geht er nicht ganz entspannt an sein Handy.... schon seltsam alles.

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