Opel Astra nach 2 Wochen kaputt.. Gebrauchtwagengarantie?
Hallo zusammen,
ich habe mir vor nichtmal 2 Wochen einen Opel Astra H (11/04) 1.7l DCTI gekauft und war auch sehr happy darüber - bis gerade eben...
Ich bin heute das erste Mal über die Autobahn gefahren und als ich ankam, hats erstmal kräftig aus meiner Motorhaube gedampft und beim linken Vorderrad ist eine ordentliche Prüze Kühlwasser ausgelaufen 🙁. Der ganze Motorraum ist nass, also vermute ich, dass ein Schlauch gerissen ist..?
Der Händler (Containerverkäufer) wollte mir eine Garantie gegen Aufpreis verkaufen, welche ich nicht in Anspruch genommen habe.
Er ist aber nach so kurzer Zeit hoffentlich doch in der Pflicht, mir den Schaden auszugleichen? Das ist doch gesetzlich automatisch festgelegt, weil er Händler ist, oder?
Zweite Frage: Weiß jemand, was mich (wenn ich es selbst zahlen muss) ein defekter Schlauch bei Opel kostet??
Vielen Dank im Voraus
und Gruß
Felix
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Original geschrieben von zelirodu
Sag mal liest du einen anderen Thread?
Und DU???
Du machst auch den Eindruck, nicht alles zu lesen...
Erst behauptest Du, jegliche Ansprüche des TE gehen ins Leere, weil A) Verschleißteil
Später weil B) Karre 9 Jahre alt oder C) Schlauch ja nicht schon kaputt gewesen sein kann oder D) ... XYZ)
Ich bin aus keinem Deiner Post schlauer geworden...
53 Antworten
5. wäre Gewährleistung.
Klar muss man die Schadensursache erst mal genau feststellen.
Wie ich ja schon in einem Posting hier angemerkt habe, wissen wir die ja noch nicht mal.
Aber: Wenn es ein technischer Defekt ist, bei dem weder ein Marder noch der TE selber was falsch gemacht hat, so ist dafür der Händler zuständig.
Die gesetzliche Geschichte mit der Beweislast macht es ihm so gut wie unmöglich zu beweisen, dass der Schaden nicht schon bei Übergabe vorhanden war. Das gilt die ganzen ersten 6 Monate und vor allem nach 2 Wochen hat er so gut wie keine Chance da raus zu kommen.
Die reine Vermutung, dass der Schaden bei Übergabe schon da war, reicht aus.
Was glaubt Ihr, warum der Händler solche Tricks wie "im Auftag", oder "Ausschluss Gewährleistung" probiert?
Oder warum der unbedingt seine Garantie mit verkaufen will.
Der weiß genau, dass er zahlen muss. Ihm ist die Rechtslage bekannt.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Was glaubt Ihr, warum der Händler solche Tricks wie "im Auftag", oder "Ausschluss Gewährleistung" probiert?
Oder warum der unbedingt seine Garantie mit verkaufen will.
Der weiß genau, dass er zahlen muss. Ihm ist die Rechtslage bekannt.
Na dann wird es hier ja keinerlei Probleme geben, wie uns der TE dann sicher bald berichten wird.
Die wird es geben.
Der TE hat ja schon geschrieben, was der Händler alles macht, damit sich um die Gewährleistung drücken kann.
Rechtlich gesehen ist die Sache klar. Aber das heißt ja noch lange nicht, dass der Händler es so akzeptiert, wenn es an seinen Geldbeutel geht. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Stiefel.
@meierbertl72
Ich finde Du lehnst dich mit deinen Äußerungen hier schon sehr weit aus dem Fenster.
Der Händler ist hier außen vor, denn im Kaufvertag steht ja "gekauft wie besichtigt".
Also nützt die gesetzliche Regelung dem Threadersteller hier gar nichts, da kannst Du googeln bist Du schwarz wirst.
Gruß
fordfuchs
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Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Der TE hat ja schon geschrieben, was der Händler alles macht, damit sich um die Gewährleistung drücken kann.
Echt? Hast du den Vertrag schon gelesen?
Was hat denn der Händler so "alles gemacht"?
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Ich finde Du lehnst dich mit deinen Äußerungen hier schon sehr weit aus dem Fenster.
Der Händler ist hier außen vor, denn im Kaufvertag steht ja "gekauft wie besichtigt".
Also nützt die gesetzliche Regelung dem Threadersteller hier gar nichts, da kannst Du googeln bist Du schwarz wirst.
Damit kann die Gewährleistung nicht umgangen werden.
@ Elsucher
Ich habe den Vertrag nicht gesehen.
Aber ich kann das lesen, was der TE darüber hier schon alles geschrieben hat.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Der TE hat ja schon geschrieben, was der Händler alles macht, damit sich um die Gewährleistung drücken kann.
Nun, hat er nicht.
Zunächst ist das lediglich DEINE Interpretation des Geschriebenen, nichts weiter.
Mir wäre lieber, wir würden uns anstatt wilde Spekulationen zur Wahrheit zu erklären an die Fakten halten, aber die kennen wir halt leider nicht.
Zitat:
Original geschrieben von fw8231
Hab mir grad nochmal den Kaufvertrag genau durchgelesen und dabei eine winzige Zeile entdeckt:
"Der Verkauf erfolgt im Zustand, wie ausgiebig besichtigt. Daher können Schäden, welche zum Kaufzeitpunkt oder in Folge entstehen nicht reklamiert werden. Jedliche Garantie oder Gewährleistung ist ausgeschlossen."
So ein Kaufvertrag hat in der Regel ja nicht 50 Seiten, sondern eine - höchstens zwei..
Warum hast Du den Vertrag eigentlich nicht gelesen, bevor Du ihn unterschrieben hast?
Oder war es dir da noch egal, dass das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft wird?
War es vielleicht billiger als beim Markenhändler?
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Stiefel.
Vor Gericht geht es deshalb nicht darum, Recht zu bekommen, sondern Recht zu behalten.
O.
Hallo nochmal,
ich habe heute morgen erstmal freundlich beim Händler angerufen und nachgefragt, wie es aussieht...
Er sagte, dass ich heute Nachmittag das Fahrzeug vorbeibringen soll und er es sich anschaut und dann zur Werkstatt bringt.
Falls es ein technischer Defekt ist, wird er mir helfen und falls es ein Marderbiss ist, muss ich die Reparatur selbst zahlen.
Hört sich zunächst erstmal sehr gut an 🙂.
Aber mir stellt sich jetzt die nächsten Frage:
- wie gut kennt er den Schrauber in der Werkstatt und was erzählt der mir dann?!
Ich werde das Fahrzeug auf jeden Fall jetzt mal hinbringen und sagen, dass er mich erst kontaktieren soll, falls Reparaturen auf meine Kosten vorgenommen werden. Außerdem sollen die mir die Teile zeigen, welche vom Marder angebissen wurden - falls sie das behaupten.
Jetzt kann ich nur noch hoffen, dass es für mich doch nicht zu arg ins Geld geht!
Aber der Artikel, dass "Gekauft, wie gesehen" nicht gilt, klingt schon mal sehr gut 🙂.
Danke für Eure Mühen!
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
So ein Kaufvertrag hat in der Regel ja nicht 50 Seiten, sondern eine - höchstens zwei..Zitat:
Original geschrieben von fw8231
Hab mir grad nochmal den Kaufvertrag genau durchgelesen und dabei eine winzige Zeile entdeckt:
"Der Verkauf erfolgt im Zustand, wie ausgiebig besichtigt. Daher können Schäden, welche zum Kaufzeitpunkt oder in Folge entstehen nicht reklamiert werden. Jedliche Garantie oder Gewährleistung ist ausgeschlossen."
Warum hast Du den Vertrag eigentlich nicht gelesen, bevor Du ihn unterschrieben hast?
Oder war es dir da noch egal, dass das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft wird?
War es vielleicht billiger als beim Markenhändler?
Der Passus im Kaufvertrag braucht ihn nicht interessieren.
Der ist ungültig.
Zitat:
Original geschrieben von fw8231
Falls es ein technischer Defekt ist, wird er mir helfen und falls es ein Marderbiss ist, muss ich die Reparatur selbst zahlen.
Soviel also zu den hellseherischen Fähigkeiten einiger Zeitgenossen. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Die wird es geben.
Das ist ja hochinteressant hier, Rechtsauslegungen oder - Meinungen die mir bisher noch nicht bekannt waren, noch nichtmal vom Stammtisch. Ich will das nicht weiter vertiefen aber trotzdem brennt es mich unter den Nageln meinen Senf dazuzugeben: Lange Rede kurzer Sinn: BerndMeier hat Recht.
Gruß, Zelirodu
Nun ja wie mans sehen will.
4 Beiträge weiter oben wird bewiesen , dass Bernd voll daneben lag.
Bist Du sein Zweitnick?