Opel Astra nach 2 Wochen kaputt.. Gebrauchtwagengarantie?

Hallo zusammen,
ich habe mir vor nichtmal 2 Wochen einen Opel Astra H (11/04) 1.7l DCTI gekauft und war auch sehr happy darüber - bis gerade eben...
Ich bin heute das erste Mal über die Autobahn gefahren und als ich ankam, hats erstmal kräftig aus meiner Motorhaube gedampft und beim linken Vorderrad ist eine ordentliche Prüze Kühlwasser ausgelaufen 🙁. Der ganze Motorraum ist nass, also vermute ich, dass ein Schlauch gerissen ist..?
Der Händler (Containerverkäufer) wollte mir eine Garantie gegen Aufpreis verkaufen, welche ich nicht in Anspruch genommen habe.
Er ist aber nach so kurzer Zeit hoffentlich doch in der Pflicht, mir den Schaden auszugleichen? Das ist doch gesetzlich automatisch festgelegt, weil er Händler ist, oder?

Zweite Frage: Weiß jemand, was mich (wenn ich es selbst zahlen muss) ein defekter Schlauch bei Opel kostet??

Vielen Dank im Voraus
und Gruß
Felix

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von zelirodu



Sag mal liest du einen anderen Thread?

Und DU???

Du machst auch den Eindruck, nicht alles zu lesen...

Erst behauptest Du, jegliche Ansprüche des TE gehen ins Leere, weil A) Verschleißteil

Später weil B) Karre 9 Jahre alt oder C) Schlauch ja nicht schon kaputt gewesen sein kann oder D) ... XYZ)
Ich bin aus keinem Deiner Post schlauer geworden...

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Zitat:

Original geschrieben von steini111


die 2 Streithähnchen dürfen sich wieder beruhigen. Danke 🙂

Hier streitet doch niemand 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Wenn du hier was behauptest, was den TE evtl. auch noch Geld kosten kann, dann ist es an dir, Nachweise dafür zu bringen.

§ 434 BGB

Kostet ihm keinen Cent.

Übrigens:

Wo sind deine Nachweise?
Was kostet es, den Schaden selber zu reparieren?

Vielleicht solltest du mal anfangen, Nachweise zu bringen.
Den so wie ich das sehe, kostet nur einer der beiden Ratschläge dem TE Geld 😉

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Vielleicht solltest du mal anfangen, Nachweise zu bringen.
Den so wie ich das sehe, kostet nur einer der beiden Ratschläge dem TE Geld 😉

So. Jetzt streitet hier doch einer.

Deine Dreistigkeit ist ja wohl kaum noch zu überbieten. Was eine lächerliche Diskussionskultur. Du verhälst dich wie ein Kindergartenkind "Ich muss nichts beweisen, erst du bähbähbäh."

Wenn du der Überzeugung bist richtig zu liegen, dürfte es doch kein Problem sein einfach mal ein oder zwei Urteile zu verlinken, die deine Aussage unterstützen.

Vielleicht könntest du mich ja damit überzeugen. Mit einem Vorpubertärem Verhalten schaffst du es zumindest nicht.

Fakt ist jedenfalls mal: Das hier ist eins der lustigsten Foren bei MT...😁

Geht es um was Konkretes? - Mir doch egal, Hauptsache ich kann Kontra geben...😉

(das gilt ausdrücklich nicht für alle, die hier schreiben, im Gegenteil, ich habe hier schon viel gelernt)

TE - Dein Containerhändler hat ein Problem, Du aber auch. Eigentlich müsste er den Schlauch erneuern, er wird sich aber sträuben. Was wird das Ganze kosten? 100 - 200 €? Ich würde die Kosten erst mal abklären, aber noch nichts in Auftrag geben.

Dann überlegst Du Dir, ob es wegen der Höhe des Schadens, sich wirklich lohnt, zu einem Anwalt zu gehen, auf den Wagen während der Zeit verzichten zu müssen (lässt Du vorher reparieren, lacht der Fähnchenhändler, denn dann ist der Keks für ihn gegessen, darauf baut er ja auch).

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@ Elchsucher

Du siehst das vollkommen falsch.

Ich diskutiere hier nicht mit dir, ich belehre dich. 😁

Diskutieren kann man etwas, worüber man einen Meinung haben kann.
Z.B. ob ein Vegi-Tag sinnvoll ist oder nicht.

In dieser Sache hier liegst du einfach falsch. Darüber kann man nicht diskutieren, denn es ist nun mal so.

Dass du in der Sache auch nicht mehr weiter weißt, sieht man ja an deiner Ausdrucksweise.
Wer nur noch beleidigt, anstatt Nachweise zu bringen, zeigt klar, dass er nicht mehr weiter weiß und mit seinem Latein am Ende ist.

Überzeugen will ich dich auch nicht. Was du glaubst oder nicht, ist mir doch egal. Vor mir aus stirbst du dumm.
Du solltest halt in Zukunft zu solchen Themen keine Unwahrheiten mehr verbreiten.

Wir wollen doch schließlich nicht, dass deine falschen Ratschläge dem TE Geld kosten. Nicht wahr? 😉

😁

Hallo erneut,
wow da hab ich ja eine richtige Diskussionswelle ausgelöst - oder Streitwelle - oder wie auch immer die Formulierungen der verschiedenen Seiten sind 🙂.
Auf jeden Fall erstmal vielen Dank für Eure Antworten!
Also ich werde morgen gleich Versuchen, bei meinem Containerhändler anzurufen und vielleicht doch eine Reparatur auf Gewährleistung zu bekommen...
Ich sehe das mit der Beweislastumkehr eigentlich auch so- war halt bloß stutzig, weil ich auf die Garantie verzichtet hab - aber Garantie und Gewährleistung sind ja 2 Paar Schuhe 🙂.
Die Gewährleistung hab ich ja auf jeden Fall?!
Er hat das Auto zwar im "Kundenauftrag" verkauft, aber auf meinem Kaufvertrag steht der Händler als Verkäufer - mit seinem Stempel und seiner Unterschrift! Ändert das irgendwas an der Lage?
Ich verfolge mal gespannt weiter 🙂....
Gruß Felix

Das mit dem "Im Auftrag vom Kunden" ist ein bekannter Trick, den die Autohändler anwenden um sich vor der Gewährleistung drücken zu können.

Siehe hier:

http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...ssen-sie-achten-5038970.html

Wenn auf dem Kaufvertrag nichts von "Im Auftrag" steht, dann ist das schwer für den Händler zu beweisen dass es evtl doch im Auftrag war.....

Allerdings befürchte ich dadurch auch schon eine sehr ablehnende Haltung zur Kostenübernahme durch den Händler 🙁

Grüße
Steini

...So ein Mist!
Hab mir grad nochmal den Kaufvertrag genau durchgelesen und dabei eine winzige Zeile entdeckt:
"Der Verkauf erfolgt im Zustand, wie ausgiebig besichtigt. Daher können Schäden, welche zum Kaufzeitpunkt oder in Folge entstehen nicht reklamiert werden. Jedliche Garantie oder Gewährleistung ist ausgeschlossen."
Solche Schweine!! Das dürfen die doch als Händler gar nicht..?
🙁 Was soll ich tun?

Mädels, habt Ihr euch mal Gedanken darüber gemacht, was hier passiert sein könnte ?

Wie wäre es denn mal mit dem hier : 

http://de.wikipedia.org/wiki/Marder

Dafür kann Achmed im Container aber nun wirklich nichts oder?

😁

Zitat:

Original geschrieben von fw8231


...So ein Mist!
Hab mir grad nochmal den Kaufvertrag genau durchgelesen und dabei eine winzige Zeile entdeckt:
"Der Verkauf erfolgt im Zustand, wie ausgiebig besichtigt. Daher können Schäden, welche zum Kaufzeitpunkt oder in Folge entstehen nicht reklamiert werden. Jedliche Garantie oder Gewährleistung ist ausgeschlossen."
Solche Schweine!! Das dürfen die doch als Händler gar nicht..?
🙁 Was soll ich tun?

Hi,

das ausschließen der Gewährleistung ist nicht möglich. Wenn das hier also ein Gewährleistungsfall wäre dann müßte er zahlen bzw. reparieren.

Aber wie du schon an der diskussion merkst das ist nicht unbedingt klar,das ist sehr Fallabhängig.

Vielleicht war es ja wirklich ein Marder,die werden gerade dann beißwütig wenn ein neues Fahrzeug in ihr Revier kommt an dem vielleicht noch der Geruch eines anderen Marders hängt.

Gruß Tobias

Hast du einen Verkehrsrechtschutz?

Auf alle Fälle wird sich der Verkäufer wohl recht Quer stellen.

"Im Auftrag", "Ausschluß Gewährleistung".

Alles Punkte die nicht auf eine einfache Nachbesserung hoffen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Hast du einen Verkehrsrechtschutz?

Auf alle Fälle wird sich der Verkäufer wohl recht Quer stellen.

"Im Auftrag", "Ausschluß Gewährleistung".

Alles Punkte die nicht auf eine einfache Nachbesserung hoffen lassen.

Nein hab ich leider nicht.. Mal wieder ein guter Zeitpunkt, um drüber nachzudenken!

Mein Vater hat zwar eine, aber das wird mir nicht helfen.

Also mit Mardern hatten wir noch nie Probleme - weder bei meinem alten Auto, noch bei den Autos, die im engeren Umkreis stehen. Vielleicht riecht mein neuer für die einfach nur sehr gut..

Also Gewährleistungsausschluss ist beim Händler definitiv nicht drin?!

Ich kauf mir doch kein Auto beim Händler, um nach 2 Wochen und der ersten langen Fahrt Schrott auf dem Hof stehen zu haben 🙁🙁..

Gruß Felix

Zitat:

Original geschrieben von fw8231


Also Gewährleistungsausschluss ist beim Händler definitiv nicht drin?!

Da niemand deinen Vertrag kennt, wird das hier niemand aus der Ferne entscheiden können, ob der Wagen nicht doch im Kundenauftrag und somit ohne Gewährleistung verkauft wurde.

Abgesehen davon ist anscheinend noch gar nicht klar, was genau für den Defekt verantwortlich war.

Somit ist das hier realistisch betrachtet nur stochern im Nebel, auch wenn es der Ein oder Andere gerne besser wissen möchte.

Sprich morgen mit dem Verkäufer und schau erstmal was dieser sagt. Dann kann man weitersehen.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


1. Er vermutet nur, dass der Schlauch gerissen ist. Er kennt also die Schadensursache nicht mal.

2. Wird ein Schlauch über die Zeit hinweg porös. Das heißt, er war bei Übergabe schon beschädigt.

3.Eines von diesen fiesen grauen Raubtieren hat reingebissen,

4. Der TE ist beim Wischwasserauffüllen irgendwo hängengeblieben

5. Es hat sich eine Schelle gelockert oder oder oder.

So klar sehe ich das hier nicht. Besteht ein solcher Schaden bei Übergabe fährt man nicht 2 Wochen problemlos damit rum.
Eher glaube ich hier an die Mardertheorie (Delle hats ja schon erwähnt):

Neues (gebrauchtes) Auto vom Kiesplatzhändler, neuer Standort -->verärgerter Marder der sein Revier verteidigt.
Passt eigentlich sehr gut zusammen.

Daher würde ich an TEs Stelle zunächst SEHR freundlich an den Händler herangehen.
Die REchnung zur Fehlersuche bei verhärteten Fronten dürfte im Falle eines Marderschadens durchaus an den TE gestellt werden.

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