ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kies-Laster = Windschutzscheibe kaputt

Kies-Laster = Windschutzscheibe kaputt

Themenstarteram 12. April 2007 um 10:21

Hallo an alle.

Ich habe da ein kleines Problem und zwar:

Bin heute morgen hinter einem LKW gefahren, der (anscheinend) Kies geladen hatte und die Ladung nicht abgesichert war. Ich fahre mit ca.70 km/h hinter ihm her, mit genügend Abstand. Aufeinmal fallen Sand und Steine auf die Motorhaube und Windschutzscheibe. (da war ein Schlagloch, wo er drübergefahren ist) Es kam devinitif von oben (meine Mutter und Freundin haben dies auch gesehen). Unten rechts ein Sprung von ca. 7 cm in der Scheibe. Ich fahre hinter ihm her und versuche auf mich aufmerksam zu machen mit Lichthupe. Er bemerkte mich wohl nicht. Nach ca. 2 km hab ich keinen bog mehr, halte an, schreibe mir Ort, Zeit, Kennzeichen auf und begutachte den Schaden besser. Was soll ich nun machen? Der Wagen ist nur Haftpflichtversichert!

Nur so nebenbei: An vielen engen Kurven verlieren die bisschen Ladung(natürlich nicht alle aber die zu schnell sind oder zu sehr beladen)

Er hatte eine Plane aber diese war nicht über die Ladung gespannt, sondern am rechten Rand des Hängers befestigt.

Danke schonmal!

Ähnliche Themen
54 Antworten
am 12. April 2007 um 10:37

Hallo,

erstens - ich hab deinen Thread mal verschoben - hat nix mit Sicherheit zu tun :)

Zweitens - auf dem Schaden wirst Du aller Voraussicht nach sitzen bleiben, da du keine Fahrzeugversicherung abgeschlossen hast (Teilkasko).

Der LKW-Halter wird auch nicht aufkommen müssen - hier greift die allgemeine Betriebsgefahr.

Grüße

Schreddi

Meines Wissens nach sieht das so aus:

Wenn der Anhänger nicht als Baustellenfahrzeug gekennzeichnet war besteht für den Fahrer die Pflicht die Ladung zu sichern. Unfälle in diesem Kontext (das bezieht sich auf jeden Fall auch auf die Ladung) muss er tragen bzw. das Unternehmen.

Aber. Du hast schlechte Karten in so einem Fall, weil es sich schlecht nachweisen lässt, dass der Schaden wirklich von dem Lastwagen gekommen ist. Mutter und Freundin sind leider keine so besonders tollen Zeugen (hat mir die Polizei mal gesagt - wegen persönlicher Verwicklung).

So. Und jetzt dürfen die Versicherungsexperten ran... Sorry, dachte nur ich schreib das mal bevor du dich in falsche Sicherheit wiegst. Anzeige auf jeden Fall erstatten (das dürfte für die Versicherung auch wichtig sein).

Themenstarteram 12. April 2007 um 10:42

ist ja komisch! ist das nicht ungesicherte Ladung?

ist ja ---fast dasselbe---, als wenn von einem Holztransporter ein Baumstamm fällt, der nicht Vorschriftsmässig gesichert war!

klar bisschen übertrieben aber nicht gesichert, ist nicht gesichert. Oder?

fast das gleiche ist vor Jahren meinem Bruder passiert.

Er hatte keine Chance, sich was von der gegnerischen Haftpflicht zu holen. Zum Glück war sein Auto TK-versichert.

Themenstarteram 12. April 2007 um 10:53

Zitat:

Original geschrieben von miwalter

Aber. Du hast schlechte Karten in Mutter und Freundin sind leider keine so besonders tollen Zeugen (hat mir die Polizei mal gesagt - wegen persönlicher Verwicklung).

Das mit der persönlichen Beziehung hab ich auch schon mal gehört und gefragt, wen ich sonst im auto mitnehme doch keine wildfremden menschen (außer evtl. Anhalter). Ansonsten könnte ich ja jemand anders hinzuschreiben. (aber das gefällt mir irgendwie nicht, außerdem wen??????????)

@ Schreddi

Allgemeine Betriebsgefahr wäre zum Beispiel, wenn ein Laster einen, auf der Fahrbahn liegenden Stein aufwirbelt... Das ist mir schonmal passiert und bin mit einer Schramme an der Front davon gekommen!

Bei dem hier geschilderten Fall handelt es sich jedoch nicht um die Betriebsgefahr eines Fahrzeuges, sondern um eine nicht oder nicht ausreichend gesicherte Ladung (Beladungsfehler).

Somit muss der Halter des LKW`s haften, die Beweislage lassen wir jetzt mal dahingestellt!

Gruss,

Mfg MICHA

Zitat:

Original geschrieben von Johann Weigant

Das mit der persönlichen Beziehung hab ich auch schon mal gehört und gefragt, wen ich sonst im auto mitnehme doch keine wildfremden menschen (außer evtl. Anhalter). Ansonsten könnte ich ja jemand anders hinzuschreiben. (aber das gefällt mir irgendwie nicht, außerdem wen??????????)

Genau das ist es natürlich. Mag ja sein, dass die Polizisten mir da Blödsinn erzählt haben - aber mir hat das ein Polizist mal sehr deutlich gesagt "Wenn die Fußgänger nicht ihre Aussage bestätigt hätten, hätten Sie jetzt wirklich schlechte Karten.". Ging um einen Fall, wo mir in einer 30-Zone ein Kind vors Auto gelaufen ist. Ich war weder zu schnell noch sonstwas - meine Freundin nebendran hat das auch bestätigt. Zu meinem Glück aber war hinter mir ein Fahrer, der meine Aussage ebenso bestätigt hat wie ein Fußgänger, der zumindest die Szene beurteilen konnte. Kind ist nix passiert außer ner Schramme - Auto war teuer. Oma vom Kind (= Aufsichtsperson) hat nen Anschnautzer vom Grünen gekriegt.

Und ich Alpträume. Aber hätte schlimmer sein können - aber die Aussage des Polizisten war es, warum ich das hier oben geschrieben habe.

Zitat:

Original geschrieben von Johann Weigant

Das mit der persönlichen Beziehung hab ich auch schon mal gehört und gefragt, wen ich sonst im auto mitnehme doch keine wildfremden menschen (außer evtl. Anhalter). Ansonsten könnte ich ja jemand anders hinzuschreiben. (aber das gefällt mir irgendwie nicht, außerdem wen??????????)

Mir hat mein Nachbar ( BGS-Beamter) gesagt:

Zeuge ist Zeuge. Ob Mama, Papa, Onkel, Hartz4 Empfänger oder Generaldirektor. Es gibt keine Zeugen 2ter Klasse.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Mir hat mein Nachbar ( BGS-Beamter) gesagt:

Zeuge ist Zeuge. Ob Mama, Papa, Onkel, Hartz4 Empfänger oder Generaldirektor. Es gibt keine Zeugen 2ter Klasse.

Tja wie schön. Zwei Leute gefragt, zwei Antworten bekommen... hmpf. Brauchte es eigentlich schon mal jemand vor Gericht?

Vor Gericht habe ich noch keinen "Familien" Zeugen gebraucht.

Aber die (Be)wertung der Zeugen findet eben nur vor Gericht statt.

Natürlich gibt es auch bei Richtern die Guten und die weniger Guten, aber ein Richter ist geschult eine Gefälligkeitsausage oder einen Berufszeugen zu erkennen. Ein Richter wird niemals eine Aussage anzweifeln, nur weil sie von der Ehefrau kommt.

am 12. April 2007 um 17:39

Ein Geschädigter muss seinen Schaden beweisen.

Was die Beweisfrage betrifft, stellen die Versicherungen und auch die Gerichte hohe Anforderungen. So reicht allein die Tatsache nicht aus, dass ein mit Steinen beladener Lkw vorausfuhr. Der Geschädigte muss z.B. durch Zeugen oder den betreffenden Gegenstand beweisen können, dass dieser von der Ladefläche eines Lkw heruntergefallen war. Eine Verwandtschaft zu Zeugen ist nicht relevant; glaubwürdig müssen sie sein.

Fällt ein Stein von einem mit Kies beladenen Fahrzeug, so wird eine Haftung für eine dadurch bedingte Zerstörung anzunehmen sein. Die Ladung muss nämlich so gesichert sein, dass sie niemanden gefährdet oder schädigt

Das Problem wird aber hier "nur" ein Schaden an der Frontscheibe sein, den wohl ein einzelner Kieselstein verursacht haben dürfte. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser aus einem Reifen hochgeschleudert worden sein dürfte (ggf. sogar von einem entgegenkommenden Fahrzeug) ist größer, als das Herunterfallen von der Ladefläche, zumal hier physikalische Gesetze zu beachten sind.

Eine Haftung eines Lkw-Halters wird auch dann zu verneinen sein, wenn feststeht, dass heruntergefallenen Steinchen den nachfolgenden Pkw nur beschädigen konnten, weil dieser einen zu geringen Abstand einhielt.

Bei einer Geschwindigkeit von ca. 70 km/h sollte ein Sicherheitsabstand von mind. 1,5 Sekunden gefahrener Strecke eingehalten werden, was einem Abstand von rund 30 Metern entspricht.

Der wird wohl nicht eingehalten worden sein, da ein von einer Ladefläche herunterfallender Kieselstein ansonsten die Frontscheibe nicht mehr erreicht hätte.

Wohl dem, der die Kosten einer Teilkaskoversicherung nicht scheut; die hätte den Schaden anstandslos erstattet.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Bei einer Geschwindigkeit von ca. 70 km/h sollte ein Sicherheitsabstand von mind. 1,5 Sekunden gefahrener Strecke eingehalten werden, was einem Abstand von rund 30 Metern entspricht.

Der wird wohl nicht eingehalten worden sein, da ein von einer Ladefläche herunterfallender Kieselstein ansonsten die Frontscheibe nicht mehr erreicht hätte.

Wo sind die Physiker wenn man sie braucht??

Also die Formel möchte ich gerne sehen. Ein Kiesel mit dem Gewicht von XX Gramm fällt bei Tempo 70 km/h aus einer Höhe von X,X Metern (wie hoch ist die Ladefläche eines Kieslasters?).

In dem Moment wo der Kiesel die Ladefläche verläßt, nimmt die Geschwindigkeit nach vorne ab und die Fallgeschwindigkeit nimmt zu. Wieviel Meter holt der PKW nun auf, bis der Kiesel auf dem Boden landet? Nun springt der Kiesel wieder hoch. Wie hoch? Wieviel Meter holt der PKW auf bis der Kiesel seinen höchsten Punkt erreicht hat? Reicht das noch um eine WS zu treffen?

Fragen über Fragen.

Wenn du die Firma weisst, welcher der Kieslaster gehört (bei uns ISARKIES), dann ruf da an und beschreib denen dein Problem.

Die Kiesfirma bei uns ist versichert gegen solche Schäden und du kriegst kostenlos ne neue Scheibe.

Hat ein Arbeitskollege von mir schon gehabt. Einfach Ort und Zeit und Kennzeichen von dem Laster aufschreiben und dort anrufen, die sind sehr nett gewesen - hab das anscheinend öfters. Naja bei nem Kieswerk... :)

...da wird ISARKIES bestimmt begeistert sein, im Internet wird bekannt gegeben wie sie versichert sind und das auch noch von einem MA ihrer Kfz-Versicherung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kies-Laster = Windschutzscheibe kaputt