Opel Astra nach 2 Wochen kaputt.. Gebrauchtwagengarantie?

Hallo zusammen,
ich habe mir vor nichtmal 2 Wochen einen Opel Astra H (11/04) 1.7l DCTI gekauft und war auch sehr happy darüber - bis gerade eben...
Ich bin heute das erste Mal über die Autobahn gefahren und als ich ankam, hats erstmal kräftig aus meiner Motorhaube gedampft und beim linken Vorderrad ist eine ordentliche Prüze Kühlwasser ausgelaufen 🙁. Der ganze Motorraum ist nass, also vermute ich, dass ein Schlauch gerissen ist..?
Der Händler (Containerverkäufer) wollte mir eine Garantie gegen Aufpreis verkaufen, welche ich nicht in Anspruch genommen habe.
Er ist aber nach so kurzer Zeit hoffentlich doch in der Pflicht, mir den Schaden auszugleichen? Das ist doch gesetzlich automatisch festgelegt, weil er Händler ist, oder?

Zweite Frage: Weiß jemand, was mich (wenn ich es selbst zahlen muss) ein defekter Schlauch bei Opel kostet??

Vielen Dank im Voraus
und Gruß
Felix

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von zelirodu



Sag mal liest du einen anderen Thread?

Und DU???

Du machst auch den Eindruck, nicht alles zu lesen...

Erst behauptest Du, jegliche Ansprüche des TE gehen ins Leere, weil A) Verschleißteil

Später weil B) Karre 9 Jahre alt oder C) Schlauch ja nicht schon kaputt gewesen sein kann oder D) ... XYZ)
Ich bin aus keinem Deiner Post schlauer geworden...

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Bitte keine Aussagen verdrehen hier.

Ich bin derjenige, der ab dem 1. Posting gesagt hat, dass dies ein Fall für die Gewährleistung ist.

2. Account brauche ich nicht.

Es gibt zum Glück noch weitere User hier, die Ahnung haben.

In welchem Beitrag wird was bewiesen ? Und nein, ich kenne BerndMeier nicht.

Zelirodu

Wenn man die Sachen aus dem Zusammenhang reißt, dann kann man sich zusammen dichten, was man gerne möchte.

Ich habe immer geschrieben, der Händler muss Gewährleistung geben, wenn es sich um einen technischen Defekt handelt.

Allerdings habe ich bedenken geäußert, ob dieses den Gewährleistungsfall so einfach anerkennt, da er einige bekannte Tricks anwendet, oder anzuwenden versucht, um sich vor der Gewährleistung zu drücken.

Der TE hat geschrieben, dass der Händler im Auftrag von einem Kunden verkauft.
Steht zum Glück wohl nicht im Kaufvertrag.
Aber im Kaufvertrag steht laut Aussage TE "Ausschluss der Gewährleistung" und der Verkäufer wollte eine Gebrauchtwagengarantie mit verkaufen.

Alles Punkte, die nicht unbedingt darauf hindeuten, dass er sich sehr kulant zeigen wird, wenn es um einen Gewährleistungsanspruch geht.

Vor allem der Punkt mit dem Ausschluss Gewährleistung deutet meiner Meinung darauf hin.
Warum sollte er den Punkt mit aufführen, wenn er diese dann doch gerne und freiwillig gibt? Da könnte er sie ja auch gleich weglassen.

Wie sich der Händler verhalten wird, kann ich natürlich nicht mit Sicherheit vorhersagen. Das sollte ja wohl klar sein.

Aber ich habe mir Sicherheit die rechtliche Lage korrekt eingeschätzt.

Die, ich wiederhole nochmals wie folgt aussieht:

Es ist ein Fall für die Gewährleistung. Der Händler muss hier Nachbessern.
Die Klausel im Kaufvertrag "Auschluss der Gewährleistung" ist unwirksam.

Zitat:

Original geschrieben von fw8231


...So ein Mist!
Hab mir grad nochmal den Kaufvertrag genau durchgelesen und dabei eine winzige Zeile entdeckt:
"Der Verkauf erfolgt im Zustand, wie ausgiebig besichtigt. Daher können Schäden, welche zum Kaufzeitpunkt oder in Folge entstehen nicht reklamiert werden. Jedliche Garantie oder Gewährleistung ist ausgeschlossen."Solche Schweine!! Das dürfen die doch als Händler gar nicht..?
🙁 Was soll ich tun?

Der fettmarkierte Teil ist kein rechtsgültiger Ausschluss der Gewährleistung, weil damit auch die Ansprüche aus gesundheitlichen Schäden und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers ausgeschlossen werden

Folglich gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

Siehe § 309 Nr. 7a) BGB
und
§ 309 Nr. 7b) BGB

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Also nochmal: Wenn der Händler nicht "im Auftrag" und an einen Privatkunden verkauft kann er seine gesetzl. Gewährleistungspflicht NICHT abbedingen. Völlig Wurst was er in den Kaufvertrag reinschreibt.

Daß er den TE nun irgendwie abwimmeln wollte und sich dabei auf seine unwirksame Klausel beruft ist in sich logisch. Aber falsch. (Aus seiner Sicht ist es ein Versuch wert und funktioniert wahrscheinlich auch bei vielen Käufern).

Er weiß das denn er hat dem TE schließlich doch noch seine Bereitschaft zur Einigung bzw. Reparatur signalisiert.

Zelirodu

Zitat:

Original geschrieben von zelirodu


Daß er den TE nun irgendwie abwimmeln wollte und sich dabei auf seine unwirksame Klausel beruft ist in sich logisch.

Sag mal liest du einen anderen Thread? Der Händler hat dem TE gegenüber so etwas nie geäußert.

Das der Händler sich drücken will, steht hier nur im Raum weil ein gewisser 72er eine blühende Phantasie hat.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von zelirodu



Sag mal liest du einen anderen Thread?

Und DU???

Du machst auch den Eindruck, nicht alles zu lesen...

Erst behauptest Du, jegliche Ansprüche des TE gehen ins Leere, weil A) Verschleißteil

Später weil B) Karre 9 Jahre alt oder C) Schlauch ja nicht schon kaputt gewesen sein kann oder D) ... XYZ)
Ich bin aus keinem Deiner Post schlauer geworden...

Zitat:

Original geschrieben von zelirodu


Daß er den TE nun irgendwie abwimmeln wollte und sich dabei auf seine unwirksame Klausel beruft ist in sich logisch.

Nochmal: Vielleicht wäre es sinnvoll Beträge einfach mal zu lesen, bevor man darauf antwortet.

WO

steht

IRGENDWAS

davon, dass der Händler versucht(e) sich auf unwirksame Klauseln zu berufen, bzw. den Käufer abzuwimmeln?

Dies passierte

NUR

in

Bernds Einbildung,

aufgrund seiner falschen Wahrnehmung.

Edit: Der Elchsucher hats schon geschrieben sehe ich gerade.

Zitat des TE aus dem Kaufvertrag:

"Der Verkauf erfolgt im Zustand, wie ausgiebig besichtigt. Daher können Schäden, welche zum Kaufzeitpunkt oder in Folge entstehen nicht reklamiert werden. Jedliche Garantie oder Gewährleistung ist ausgeschlossen."

Für mich ein ganz klares Indiz daß er sich der Händler um seine Haftung drücken will. Daß er sich nun gesprächsbereit zeigt spricht für ihn. Er weiß offenbar selbst was seine AGBs wert sind.

Zelirodu

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