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Omega B - VFL - V6 - Suche Gutachten oder ABE für Fächerkrümmer

Opel Omega B
Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 23:16

Hilfe ,könnte mir einer ein Gutachten oder eine ABE kopieren??? Fahrzeug ist ein: OPEL OMEGA B 2.5-3.0l v6.Hab mir neue Fächerkrümmer gegönnt,leider ohne Gutachten.Möchte diese aber eintragen.MFG

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51 Antworten

Hast doch die ABE Nummer, auf den Krümmern angeschweißt, in ein Blech geprägt.

Der TüV sollte die Unterlagen dann doch entsprechend vorliegen haben.

Dsc09972-3446857781606110376-kopie
V6-faecher-pruefnummer

Durch den Einbau erlischt die BE des Autos. Das kann Ärger geben. Dazu müsste es aber erst jemandem auffallen. Nach einigen Betriebsstunden ist es allerdings mit dem Glanz vorbei und man sieht das eigentlich kaum. Kauf was zulässiges oder lass ein Teilegutachten machen. Das ist allerdings ein klein wenig teuer.

Grüße

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fächerkrümmer gutachten oder ABE' überführt.]

Die Bleche mit den ABE Nummern sind doch meistens weg bzw. abgefallen.

Zitat:

@draine schrieb am 19. Oktober 2016 um 09:16:29 Uhr:

Die Bleche mit den ABE Nummern sind doch meistens weg bzw. abgefallen.

In dem Fall wäre dann eine Eintragung auch nicht möglich.

Doch, jedoch per Einzelabnahme die natürlich teurer ist.

Eine ABE wird's für nen Krümmer nicht geben, sondern nur ein Teilegutachten. Da muss dann aber auch die KBA Nummer des Krümmers drin sein, den Du hast. Nach dem Einbau muss man dann eh zum Tüv/Dekra für die Abnahme.

Meistens hat jedoch der Tüv/Dekra die Teilegutachten zur KBA Nummer im Computer. Da würd ich einfach mal anrufen und nachfragen, dann kannste dir das Kopieren sparen.

Einzelabnahme mit Teilegutachten hat bei mir bei den Scheinwerferblenden 28,-€ bei der Dekra gekostet. Wird bei den Krümmern ähnlich sein.

Themenstarteram 19. Oktober 2016 um 20:11

Hallo kurtberlin die fächerkrümmer sind von ebay ohne tüv,die kleinen bleche hätte ich dann selber gemacht.Wenn ich eine kopie hätte.

Ich will mich nicht festlegen. So ein Teilegutachten kostet den Produzenten ca. 3.500,- €. Eine ABE ist deutlich teurer. Ich persönlich kenne keinen Zubehör-Fächerkrümmer für den Omega B, der tatsächlich eine ABE hat. Aber das muss nicht heißen, dass es das nicht gibt. Vielleicht kenne ich nur keinen. Und selbst mit Teilegutachten kenne ich für die 2,0 und 2,2 Benziner nur Lexmaul und FriedrichMotorsport als Hersteller mit Teilegutachten, wobei für den 2,2 nur der von FM überhaupt ein solches hat. Und beim Teilegutachten braucht es nunmal die Einbauabnahme mit Gutachtenvorlage.

Grüße

Zitat:

@OPELKALLE1 schrieb am 19. Oktober 2016 um 22:11:21 Uhr:

Hallo kurtberlin die fächerkrümmer sind von ebay ohne tüv,die kleinen bleche hätte ich dann selber gemacht.Wenn ich eine kopie hätte.

Das ist Betrug und Urkundenfälschung !

Es ist damit für uns weder akzeptabel noch tolerierbar.

Mach dir noch mal andere Gedanken und fang das Thema vielleicht mal bei einem Prüf-Ing. eines KFZ-Prüfdienstes an. Vielleicht haben die einen Vorschlag, durch den Vergleich deiner Anlage mit den Original-Unterlagen eines Herstellers.

Geht nicht gibt es nicht.

Ein "Nein" hast du ein "Ja" könntest du mit einer sachlichen Frage an kompetenter Stelle bekommen.

So wie von dir geplant ist der Weg, hier jedenfalls, denke ich mal, zu Ende.

Strafrechtliche Würdigung meinerseits, der grade Urkundenfälschung regelmäßig bearbeitet:

Betrug kann es nicht sein, da er sich oder einem Dritten keinen Vermögensvorteil verschafft und damit das Vermögen eines anderen beschädigt. Fällt also schon mal aus.

Urkundenfälschung kommt m.E. auch nicht in Betracht, da er ja nicht das Gutachten fälscht (das könnte u.U. in den Bereich fallen) sondern lediglich andere Bleche an dem Krümmer anbringt. Dieser ist definitiv keine Urkunde im rechtlichen Sinne. Der Begriff Urkunde ist eh strafrechtlich recht eng gefasst. Ob da schon ein Teilegutachten i.V.m. einem Krümmer dazu gehört, würde ich im Zweifel erst Mal durch die Amtsanwaltschaft prüfen lassen.

Fakt ist jedoch, dass er wenn es dem Tüv nicht auffallen würde, definitiv ein nicht geprüftes Teil in sein Fahrzeug einbaut, das u.a. in der Lage ist die Motorleistung zu verändern. Aus dem Grund sind solche Umbauten unter Nachweis des Herstellers, dass sie für das Fahrzeug geeignet sind (Gutachten) durch eine technisch Sachverständige Prüfstelle abzunehmen.

In jedem Fall erlischt die Betriebserlaubnis!!! (Ich bezweifle aber auch, dass der Tüv das nicht merkt, blöd sind die nämlich auch nicht und wissen genau, wie ein Krümmer mit Gutachten aussieht)

Durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis verliert man seinen Versicherungsschutz und die Zulassung. Fahren ohne Versicherung ist dann definitiv eine Straftat. In Betrieb nehmen eines Fahrzeuges ohne gültige Zulassung ist eine Ordnungswidrigkeit, die erheblich Bußgeldbedroht ist.

Im Falle eines Falles kämen dann sicherlich noch Abschleppkosten und ein Tüvgutachten durch die Polizei dazu, plus Unterstellungskosten. Das sind auch schnell über 1000€. Plus i.d.R. ein Monatsgehalt für den Versicherungsverstoß und den Zulassungsverstoß unter Vorsatz, d.h. der Regelbetrag von 70€ hierfür dürfte dann auch abweichen. In Berlin verhängt die Bußgeldstelle in der Tuningszene wegen Vorsatz schon mal das doppelte ;)

Zitat:

@AndyEausB schrieb am 20. Oktober 2016 um 10:51:22 Uhr:

In jedem Fall erlischt die Betriebserlaubnis, wenn es rauskommt! (Ich bezweifle aber auch, dass der Tüv das nicht merkt, blöd sind die nämlich auch nicht und wissen genau, wie ein Krümmer mit Gutachten aussieht)

Durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis verliert man seinen Versicherungsschutz und die Zulassung. Fahren ohne Versicherung ist dann definitiv eine Straftat. In Betrieb nehmen eines Fahrzeuges ohne gültige Zulassung ist eine Ordnungswidrigkeit, die erheblich Bußgeldbedroht ist.

Im Falle eines Falles kämen dann sicherlich noch Abschleppkosten und ein Tüvgutachten durch die Polizei dazu, plus Unterstellungskosten. Das sind auch schnell über 1000€. Plus i.d.R. ein Monatsgehalt für den Versicherungsverstoß und den Zulassungsverstoß unter Vorsatz, d.h. der Regelbetrag von 70€ hierfür dürfte dann auch abweichen. In Berlin verhängt die Bußgeldstelle in der Tuningszene wegen Vorsatz schon mal das doppelte ;)

Immer ruhig mit den jungen Pferden.

Erstmal prüft so ein Gutachter mehrere hundert Marken mit mehreren tausend Modellen. Wenn er nun nicht gerade einen niegelnagelneuen chromblitzenden Krümmer einbaut, sondern einen alten gammligen der da vom Verwesungszustand schon 20 Jahre hängen könnte - meinst du wirklich so ein Prüfer weiß sofort aus dem FF wie ein Werkskrümmer aussieht? Ich war 2x mit meinem Lexmaul Fächerkrümmer beim Tüv, schön rostig und mit Original Hitzeschutzblech. Der hat nicht mal überlegt ob das so richtig ist, sondern gar nicht erst daran gezweifelt.

Zum anderen erlischt natürlich nicht sofort die Betriebserlaubnis bzw. wird das Fahrzeug nicht sofort stillgelegt. Wird der Krümmer z.B. von der Polizei bei einer Kontrolle entdeckt, gibt es erstmal eine Mängelkarte. Da keine sicherheitsrelevante Veränderung vorliegt (z.B. spitze Spoileranbauten, Bremsmodifikation o.ä.) kann man in der Regel weiter fahren und muss sich mit Frist X um die Behebung der Mängel kümmern.

Die Versicherung erlischt auch nicht. Natürlich wird sich die Teil-o. Vollkasko querstellen bestimmte Leistungen zu erbringen, die Haftpflichtversicherung zahlt aber in jedem Fall solange du einen Vertrag mit der Gesellschaft hast.

Themenstarteram 20. Oktober 2016 um 11:03

Was macht ihr fürn stress,bin sicherlich nicht der 1 der mal vorsichtig gefragt hat .......

Die BE erlischt in jeden Fall wenn ein Teil am Motor verbaut wird, was weder eine ABE noch ne Abnahme hat ;)

Die Generation Sportluftfilter ohne ABE kann da ein Lied von singen, hab oft genug Autos aufn Haken genommen ;)

Fakt ist, ich würde es nicht machen....sicher fällt es vielleicht nicht auf. Aber bei einem Worst Case, sprich vlt. Unfall mit erheblichen Personenschäden, wird schnell mal ein Gutachten angeregt...und dann wird's richtig teuer. Erst recht wenn dann ne manipulierte KBA Nummer dazu kommt;)

Man steht quasi mit einem Bein im Knast ;) Ob es das wert ist, finde ich fraglich.

Wegen einem defekten Sportluftfilter wird sicher niemand abgeschleppt. Die Polizei kann evtl. die Weiterfahrt untersagen, jedoch muss dafür ein berechtiger Zweifel an der Betriebssicherheit bestehen. Beschlagnahmen geht nur wenn eine Straftat vorliegt, das muss dann aber auch erstmal bewiesen werden - dumm wenn für die angeblich falschen Felgen auf einmal doch eine ABE auftaucht. Da würde ich dann 2x fragen wer den Abschlepper bezahlt, erst die Polizei und dann den Anwalt. Die Frage ob Stilllegung oder nicht muss dann der Gutachter der Verkehrsamtes beantworten. Nicht jedes falsche Teil muss zwangsläufig mutwillig ins Auto gekommen sein, es reicht schon ein Fehler einer Werkstatt bei Reparatur XY.

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