ForumOmega & Senator
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Omega & Senator
  6. Omega B - VFL - V6 - Suche Gutachten oder ABE für Fächerkrümmer

Omega B - VFL - V6 - Suche Gutachten oder ABE für Fächerkrümmer

Opel Omega B
Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 23:16

Hilfe ,könnte mir einer ein Gutachten oder eine ABE kopieren??? Fahrzeug ist ein: OPEL OMEGA B 2.5-3.0l v6.Hab mir neue Fächerkrümmer gegönnt,leider ohne Gutachten.Möchte diese aber eintragen.MFG

Ähnliche Themen
51 Antworten

So nicht ganz Richtig. Hat die Polizei den Verdacht, dass am Fahrzeug technische Veränderungen vorgenommen wurden, wird der Wagen zur Erstellung eines Gutachtens beschlagnahmt. Und der Verdacht ist schnell begründet. I.d.R. reichen zwei bis drei Ungereimtheiten am Fahrzeug dazu aus. Und eine veränderte Abgasanlage reicht schon allein! Nicht eingetragene, ohne ABE verbaute Luftfilter waren schon immer der erste Aufhänger für eine Beschlagnahme, zumindest hier in Berlin.

Und glaube mir, die Leute, die ein Auto auf den Haken nehmen....grad hier in Berlin....kennen sich aus! Die gehen mit Spiegeln und Endoskop an die Autos ran ;)

Ich selbst durfte mal eine Razzia bei der Berliner Tuningszene mitmachen. Von ca. 100 Fahrzeugen landeten 30! in der Sicherstellungshalle beim Tüv. Und nicht einer hat anschließend nicht bezahlt ;)

Beschlagnahme ist eine strafprozessuale Maßnahme nach der StPO. Durch § 49 OWIG findet die StPO auch im Falle von Ordnungswidrigkeiten Anwendung!!!

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man keine Aussagen treffen ;)

 

Sollte sich dann heraus stellen, dass alles in Ordnung war, wird die Owi Anzeige eingestellt. Der Fahrzeughalter muss aber die Gebühren und das Gutachten trotzdem bezahlen, ebenso wie die Abschleppkosten. Das Thema ist grad in Berlin schon X-Mal durchprozessiert worden.

http://www.strafverteidigung-berlin.net/beschlagnahme-sicherstellung/

Hier wird ein verdächtiges FZ sehr schnell zur technischen Prüfung sichergestellt und wenn nötig auch beschlagnahmt.

Beim kleinsten abweichen von der STVZO zahlt das Gutachten und sonstige Kosten immer der Halter !

Bei speziellen Kontrollen gehen die dann gesicherten FZ teilweise im Minutentakt auf eine langen Reihe von Abschleppen ab zur Prüfstelle.

Und soviel steht fest, wenn da wie hier geplant derart manipulativ vogegangen wurde, wird das hinterher sehr, sehr teuer und mächtig ärgerlich.

Und wofür das ganze?

Wegen einem Fächerkrümmer ohne Zulassung?

Ich fasse es nicht.....

Danke Kurt.

Wobei der Spörl sich nur aufs Strafrecht bezieht....wie gesagt, diese Vorschriften finden auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten Anwendung.

Und die Kosten fürs Gutachten etc. sind Gebühren im Verfahren. Selbst wenn keine Geldbuße möglich ist, so werden die Gebühren immer erhoben und Adressat ist der Fahrzeughalter.

Bestes Beispiel:

Abgeschleppt in der Feuerwehreifahrt, Anschließend vor Gericht recht bekommen, die Einfahrt war nicht amtlich. Das Verwarnungsgeld in Höhe vom 35€ musste nicht bezahlt werden. Die Abschleppkosten, da Gebühren, allerdings schon. In Berlin und glaub ich Hamburg bis in letzte Instanz durchprozessiert.

Hi Andy&Kurt,

manch Einer glaubt das erst, wenn´s richtig weh tut. Ist leider oft so.

VG

Es tut weh. Wie gesagt, das sind mal schnell weit über 1000€. Und der Knaller ist, selbst bei Fahrzeugen, wo alles eingetragen und der Besitzer dachte er hat sich wirklich um alles gekümmert, hat der Gutachter etwas gefunden. Man glaubt gar nicht, was teilweise für Kleinigkeiten zum Erlöschen der ABE führen, an die nicht mal der Hersteller gedacht hat.

Gibt nämlich auch Sachen, die man zwar am Fahrzeug verändern darf, mit ABE und Gutachten, aber man muss bestimmte serienmäßig vorliegende Dinge verändern.

 

Da steigt manchmal selbst der beste Tuner nicht mehr durch.

Muss jeder selbst entscheiden was er macht. Solange die Krümmer nicht in Hochglanzchrom sind wüsste ich nicht, ob in FZ XY ein solcher Krümmer gehört oder nicht.

Und auch kein Polizist und auch kein Tüver, bei der Truppe hab ich schon nen Astra V6 getüvt, wo ein C20XE eingetragen war...nichtmal das wurde bemerkt.

Dass das alles illegal ist und im Falle des Falles teuer werdeb könnte, sollte jedem bewusst sein. Ein wenig Nervenkitzel gehört zum Tuninghobby aber einfach dazu, die voellig legalen Spiesser wirst du inder Szene kaum finden und wenn doch, haben die den Spaß am Leben glatt vergessen und werfen lieber mit Paragraphen um sich, statt Spass an etwas zu haben.

Man lebt nur einmal ;)

Aufhören tut der Spass dann bei aufgeschlitzten Reifen, riesen Wartungsstau und unterdimensionierten Bremsen.

Aber da sind die neisten Tuningkisten weitaus besder aufgestellt, also die meisten Autos, die einfach nur als Nutzgegenstände unterwegs sind..

Es muss jeder selbst entscheiden, ganz klar.

Fährt so einer allerdings eins meiner Kinder über den Haufen und es stellt sich raus, es war etwas nicht in Ordnung, dann Gnade ihm Gott ;)

Egal ob getunt oder nicht ;)

Aber hier öffentlich zu fragen, ob mal eben jemand beim Bescheißen helfen kann.......das würd ich denn doch lieber lassen ;)

Man sollte halt wissen, worauf man sich da einlässt. Wenn ich bei der HU nicht freundlich stehts die Einbauabnahme vorzeigen würde, wäre es dem Prüfer auch nicht aufgefallen, dass da ein ein Edelstahlfächer dran ist. Schon nach ein paar Betriebsstunden laufen die so an, dass es in keiner Weise auffällt. Der Geräuschunterschied ist ehrlich auch kaum zu hören.

Was der TE ansprach wäre allerdings schon eine Urkundenfälschung. Das Auto ist rechtlich eine "verbundene Urkunde". OWi und Versicherungsthemen kommen dazu. Mir war es zu heikel und deshalb hab ich mich für die legale Variante entschieden ... und über den Preis von dem Teil gekoooootzt :D

Grüße

Was kostet so einer eigentlich für den V6?

Zitat:

@AndyEausB schrieb am 20. Oktober 2016 um 14:58:01 Uhr:

So nicht ganz Richtig. Hat die Polizei den Verdacht, dass am Fahrzeug technische Veränderungen vorgenommen wurden, wird der Wagen zur Erstellung eines Gutachtens beschlagnahmt.

Wer sich das gefallen lässt, hat eben den falschen Anwalt gehabt. Wir leben nicht in Nordkorea. Die Polizei darf dein Auto nicht mal durchsuchen, außer es besteht Gefahr im Verzug und das auch nur bei Verdacht auf eine schwere Straftat. Genau deswegen liegt mein Verbandskasten nicht im Kofferraum, sondern auf der Rückbank ;)

Selbst wenn die Polizei berechtigte Zweifel an der ordnungsgemäßen Eintragung diverser Teile hat, greift hier immer das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Wenn der Wagen ansonsten zu 100% verkehrssicher ist und gefahrlos aus eigener Kraft fahren kann ohne andere zu gefährden, dann ist die Beauftragung eines Abschleppers eben unverhältnismäßig.

Das es Berlin anders gehandhabt wird kann ich mir schon vorstellen, dort wird dank der Misswirtschaft der Ministerien eben die schnelle Mark gemacht.

Das ist genau so eine Urban Legend wie das man ohne Kennzeichen nicht fahren darf. Darf man eben wohl, zum Zwecke der Zulassung oder zur Erlangung des Tüvs zur nächstgelegenen Tüvstation auf dem direkten Wege.

Tja, ich will ja nicht durchsuchen. Das ist eine ganz andere Rechtsthematik! Vergleiche nicht Äpfel mit Birnen ;)

Hab ich den Verdacht auf technische Veränderung, wird das Auto beschlagnahmt.....da hilft auch kein Anwalt dieser Welt. Ist doch ganz einfach.....bau was ein, lass es nicht abnehmen und fahr zu nem Treffen, wo davon ausgegangen werden kann, die Polizei kontrolliert...viel Spaß ;)

https://www.tuev-sued.de/.../flyer-tipp-aenderungen-am-fahrzeug.pdf

Zitat:

@AndyEausB schrieb am 20. Oktober 2016 um 16:37:56 Uhr:

Hab ich den Verdacht auf technische Veränderung, wird das Auto beschlagnahmt.....da hilft auch kein Anwalt dieser Welt. Ist doch ganz einfach.....bau was ein, lass es nicht abnehmen und fahr zu nem Treffen, wo davon ausgegangen werden kann, die Polizei kontrolliert...viel Spaß ;)

Du musst aber schon gut begründen können worin dein Zweifel besteht und kannst/musst ihn versuchen an Ort und Stelle zu klären. Wir sind ja hier nicht in der Bananenrepublik, da kann ja jeder kommen und "Zweifel" haben wenn einem die Nase nicht passt. Wenn für Felge XY keine ABE beiliegt, dann kann der Polizist diese auch per Funk/Computer abfragen. Da muss man keinen Abschlepper für drölfmillionen Mark bestellen. Und selbst wenn diese nicht nachprüfbar ist, kann er dir eine Mängelkarte ausstellen bzw. dich zum Tüv schicken und die stellen dir einen Schein aus den du bei der Polizei abgibst wenn alles OK ist. Mein Kumpel wurde schon einige Male angehalten und auch mit nicht eingetragenen Teilen und glaube mir, seinen Wagen musste er nie aus der Verwahrstelle abholen ;)

Da hat er Glück gehabt.....ich kann ne ABE über Funk abfragen? Das musst Du mir mal zeigen :D Ich mach den Job seit 27 Jahren, aber ne ABE per Funk.....das wusste ich noch nicht :D Wie geil ist das denn?? :D

Ne mal im Ernst. Haste Felge XY ohne ABE drauf, vlt. noch der Reifen nicht fahrzeugentsprechend und denn noch nen Duftbaum ohne ABE, dann geht die Karre auf den Haken. Ich muss nix vor Ort beweisen!!!!!

Und nen Mängelschein gibt es bei kaputter Lampe, oder anderer Kleinigkeiten. Bei technischen Veränderungen geht's immer zum Gutachten.

Hab vorhin schon geschrieben. Zwei, drei Anhaltspunkte reichen da in Berlin völlig aus und schon ist man im Rennen. Und dann zählt als dritter u.U. auch ne fehlende Birne. Kommt immer drauf an, was verändert wurde.

Und bei nicht vorhandener ABE für ne Rad/Reifen Kombination erst recht!!! Weil das nämlich relevant für die Fahrsicherheit des Fahrzeuges ist, da ist nix mehr mit Mängelbericht, oder Auto stehen lassen. Der fährt um die Ecke und jemand tod, bin ich der Dumme, oder kommt zwei Stunden später mit dem Zweitschlüssel und holt das Auto ab?

Klaro ;)

Der Fahrzeughalter muss nachweisen, dass das Fahrzeug ok ist. Und das wird durch ein TÜV Gutachten/ABE erledigt. Hat er es nicht bereits vorher ordentlich gemacht, wird es im Zweifel eben durch die Polizei nachgeholt. Nix anderes ist die Fahrzeugbeschlagnahme dann.

P.S. Der Tüv Link von Kurt...den mal lesen, denn sollte eigentlich alles klar sein ;)

Kleiner Nachtrag, weil hier offensichtlich der Eine oder Andere etwas falsch versteht:

Der Fahrzeugführer ist verantwortlich für die Betriebssicherheit eines Fahrzeuges wenn er es bewegt. Der Fahrzeughalter ist generell verantwortlich dafür!

Hat die Polizei den begründeten Verdacht, dass das nicht der Fall ist, kann sie ein Gutachten anregen. Wir reden hier von begründeten Verdacht, nicht von falscher Nase! Und den muss ich nicht vor Ort dem Fahrzeugführer/Halter erklären ;) Dafür bekommt er dann dementsprechend ein Verfahren, da wird ihm das dann erklärt.

Gegen die Beschlagnahme kann er gerne Widerspruch einlegen, hat jedoch vor Ort keinerlei Auswirkung.

Und nun zum Punkt:

Der Halter ist in der Bringepflicht! Bedeutet, hat er alle erforderlichen Nachweise, ist alles ok. Hat er die nicht...Gutachten.... so einfach ist das. Da muss denn nix mehr begründet werden ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Omega & Senator
  6. Omega B - VFL - V6 - Suche Gutachten oder ABE für Fächerkrümmer