Omega B - FL - Passen die Astra F Vordersitze in den Omega B?
Mahlzeit liebe gemeinde.
Sagt mal ist es möglich die Sitze vorn aus einem Astra F in den Omega zu bekommen, Plug and Play am besten. Die Omega Sitze bringen mich um auf Langstrecke. Im Astra habe ich Sitze aus m BMW M3,sind einfach rückenschonender.
28 Antworten
Also ganz ehrlich.Omega sitze sind einfach das"beste" mit abstand was ich gefahren bin.Langstrecke? Ich bin in 2 Jahren mehr als 80 tkm gefahren incl AP Federn 40/30 und gekürzte Sportdämpfer Va und Hinten Irmscher Dämpfer auf facelift 17" und 235/45r17.Also nie mit Rückenschmerzen ausgestiegen obwohl auch Urlaubsfahrten mit >1600 km am stck.
Zitat:
@M POWER "Geil" schrieb am 28. August 2017 um 18:30:11 Uhr:
Also ganz ehrlich.Omega sitze sind einfach das"beste" mit abstand was ich gefahren bin.Langstrecke? Ich bin in 2 Jahren mehr als 80 tkm gefahren incl AP Federn 40/30 und gekürzte Sportdämpfer Va und Hinten Irmscher Dämpfer auf facelift 17" und 235/45r17.Also nie mit Rückenschmerzen ausgestiegen obwohl auch Urlaubsfahrten mit >1600 km am stck.
Kann ich für mich leider nicht bestätigen; mit meinem Sitz (Recaro) hatte ich von Anfang an Probleme.
Das kenne ich von meinen Mercedes-Sitzen gar nicht...
Also ich fahre Dir 1000km am Stück (Standard Ledersitze) ohne Probleme und ich hab auch oft Rücken......
Aber dem einen Einwand hier muss ich mich mal anschließen:
Wie bekommst Du mit BMW Sitzen und deaktivierten Seitenairbag TÜV???
Dass Dir nach Einbau Deine Betriebserlaubnis erloschen und somit das Auto nicht mehr zugelassen und versichert ist, sollte Dir klar sein.
Fein das du soweit fahren kannst ohne Rücken. Und wenn die seitenairbags deaktiviert sind und das Lämpchen nicht leuchtet glaube ich kaum das der Typ vom TÜV unter den Sitz krabbelt und gugt ob alles angeschlossen ist. Im Astra habe ich sie auch drin und es hat noch kein tüver gemeckert. Und solange ich dir nicht deine airbag s sondern meine deaktiviere braucht dich das nicht stören solang dein frontairbag aufgeht und mein seitenairbag nicht wenn du mir in die seite plautzt ist es okay. War das für dich verständlich genug.
Zitat:
@AndyEausB schrieb am 1. September 2017 um 13:35:54 Uhr:
Also ich fahre Dir 1000km am Stück (Standard Ledersitze) ohne Probleme und ich hab auch oft Rücken......Aber dem einen Einwand hier muss ich mich mal anschließen:
Wie bekommst Du mit BMW Sitzen und deaktivierten Seitenairbag TÜV???Dass Dir nach Einbau Deine Betriebserlaubnis erloschen und somit das Auto nicht mehr zugelassen und versichert ist, sollte Dir klar sein.
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Zitat:
Und solange ich dir nicht deine airbag s sondern meine deaktiviere braucht dich das nicht stören solang dein frontairbag aufgeht und mein seitenairbag nicht wenn du mir in die seite plautzt ist es okay. War das für dich verständlich genug.
Sorry, aber das ist schon etwas spitz formuliert für Leute, die hier helfen wollen.
Rechtschreibung scheint auch nicht deine Stärke zu sein.
Lässt sich schwer lesen!
Deine Betriebserlaubnis ist dann erloschen, erwartest du im Ernst hier Unterstützung dazu?
Auch ich habe Rückenschmerzen, aber mehr beim gehen oder auf der Couch, weniger im Omega, also kann was mit deinen Sitzen nicht stimmen, (durchgesessen vielleicht)
Der Tonfall ist irgendwie nicht so ganz in Ordnung. 🙄
Solange man sich nur selbst gefährdet, mag man alles Mögliche für gut befinden. Nur ist das selten in aller Konsequenz korrekt gedacht. Manchmal sitzt man nicht selbst am Lenkrad und Mitfahrer gibt es sicherlich auch ab und an.
Grüße
Genau der Grund, warum ich hier sowas anführe ist nämlich genau dieses egoistische Denken, das ist ja mein Problem und geht sonst keinen etwas an!
Völliger Quatsch!!!!!!
Grad wenn Du mir in meine Seite krachst geht es mich was an:::
Weil Du nämlich ein Fahrzeug geführt hast, welches durch einen nicht erlaubten Umbau die Betriebserlaubnis und somit seinen Versicherungsschutz verloren hat!!!!
Das bedeutet: Im günstigsten Fall zahlt mir Deine Versicherung kulanterweise meinen Schaden und holt sich das Geld von Dir wieder. Naja, vlt. bei ein paar tausend Euro.
Verursachst Du einen Personenschaden, vlt. sogar mit Lebenslangen folgen und damit erheblichen Schadensersatzansprüchen, wird die Versicherung genau mit der Begründung, die BE war ja erloschen, nix zahlen. Und dann kann sich der Geschädigte das bei Dir direkt einklagen!!! Wenn dann da noch etwas zu holen ist 😉
Weil die dann garantierte Strafe für den Verstoß gegen § 6 PflVersG holt sich nämlich erst mal der Staat. Das ist nämlich eine STRAFTAT 😉
Jeder soll machen was er will, kein Thema. Aber grade bei den (ich gebe zu manchmal bekloppten) deutschen Gesetzen ist es nämlich nicht nur DEINE Sache 😉
Andy, das ist rechtlich nicht so.
Die HP des Autos (ohne BE) muss den Schaden immer bezahlen. Es gibt nur eine Ausnahme und das ist die, dass die Prämie nicht gezahlt wurde, die HP deshalb gekündigt hat und diese Kündigung länger als 1 Monate bei der Zulassungsstelle aufgrund Mitteilung der HP vom Erlöschen des Versicherungsschutzes bekannt war. Nur dann ist die HP aus allem raus.
Ist nur die BE erloschen, so kommt im Schadensfall ein Regress der HP beim Versicherungsnehmer / Fahrer in Betracht. Das kann dann böse enden.
Grüße
Mir war auch so, dass es dann nur Regressansprüche gegen den Halter gibt. Tatsache ist aber, dass Du dann bestimmt als Geschädigter nur Anspruch auf die Mindestdeckung hast, so denn der Gegner die nicht eh nur abgeschlossen hat.
Durchprobieren möchte ich es bei der Zahlungsmoral unserer Versicherungen jedoch trotzdem nicht.
Nicht ohne Grund ist sowas nämlich nicht erlaubt. Auch die Kombination Fahrzeug/Sitz unterliegt der allgemeinen technischen Abnahme!! Es gibt sicherlich Nachrüst- und Sportsitze, die über ein TÜV Gutachten oder vielleicht sogar eine ABE verfügen. Ein BMW Sitz, erst in einen Astra gebastelt und dann in einen Omega bestimmt nicht! Keine Ahnung, ob es da geht, über eine Einzelabnahme den dementsprechenden Eintrag zu bekommen. Aber wenn, dann sollte man das sich ans Bein binden. Dann ist das abgenommen und dann auch legal, die BE bleibt und auch die Versicherung.
Aber sieht bestimmt lustig aus, wenn im Falle eines Falles, der Beifahrer z.B. mitsamt Sitz durch die Windschutzscheibe fliegt 😉.
P.S.
Aus meiner 4 Jährigen Tätigkeit beim Verkehrsermittlungsdienst weiß ich aber folgendes:
Erlöschen der BE = Verlust der Zulassung. Keine Zulassung = keine Versicherung.
Alle getunten, die zum Gutachten gingen und dann festgestellt durch Umbau BE erloschen: zog immer den Zulassungsverstoß (sauteure OWI) und die Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz nach sich.
Ich würde mich nicht darauf versteifen, das Fahrzeug ist trotzdem versichert.
Werde Montag mal unseren Verkehrsmenschen auf dem Abschnitt zu Rate ziehen.
Der Geschädigte ist über § 3 PflVG iVm § 117 VVG geschützt. Das ist ja der Sinn der Pflichtversicherung. Die OWi und der PflVG-Verstoß bleiben natürlich dennoch stehen.
Grüße
Grade in einem anderm Forum gefunden. Ob es stimmt oder nicht, keine Ahnung.
Konkreter Fall aus der Praxis (zugegebenerweise krass, aber kommt des öffteren von):
Fahrzeug mit einigen nicht eingetragenen Umbauten, es kommt zu einem Unfall mit erheblichen Personenschaden (Radfahrer angefahren).
Erste Instanz spricht den Fahrer Schuldig - Fahren ohne Betriebserlaubsnis, Versicherung kann 5.000€ des Schadens zurückfordern.
Versicherung geht in Berufung, zweite Instanz stellt Vorsatz fest - wenn ein Fahrzeug nach eintragungspflichtigen Umbauten ohne Abnahme bewegt wird, ist es Vorsatz. Versicherung kann volle Schadenssumme vom VN zurückfordern.
Die Radfahrerin ist seit dem Unfall Querschnittsgelähmt und nicht mehr Arbeitsfähig. Sie hat Anspruch auf Schmerzenesgeld in gut sechstelliger Höhe. Diese muss nun vom Unfallverursacher übernommen werden. Als KFZ-Mechatroniker reicht das Geld für die Tilgung nicht aus. Da die Verschuldung auf Vorsatz zurückzuführen ist, ist eine Privatinsolvenz ausgeschlossen.
Und alles nur wegen ein paar nicht eingetragenen Spurplatten und Xenon-Leuchtmittel in den Halogenleuchtkörpern.
Welche Sachverhalte führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (ABE)?
Es gibt mehrere Umstände, die zum Erlöschen der ABE Ihres Fahrzeugs führen können. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 19 StVZO wieder. Die ABE erlischt demnach, wenn einer der nachstehenden Punkte erfüllt ist.
die Fahrzeugart wurde durch einen Umbau verändert (z. B. Pkw als Wohnmobil ausbauen, Kombi zu Klein-LKW umfunktionieren)
es wurden Eingriffe vorgenommen, welche das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern (z. B. Modifikation des Motors oder der Auspuffanlage)
durch eine Änderung ist die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten (z. B. Änderungen an den Rädern, der Lenkung, den Bremsen oder dem Fahrwerk)
Nichterfüllung der Anbauabnahme (z. B. durch TÜV oder DEKRA), sofern diese Pflicht bestand
Missachtung von Anbauvorschriften, Einschränkungen oder sonstiger Auflagen bei technischen Änderungen
Tipp: In einem anderen Artikel informieren wir Sie ausführlich zum Thema Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile.
Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis: diese Konsequenzen drohen
Das Fahren auf öffentlichen Straßen mit einem Fahrzeug ohne ABE stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Übrigen macht es in aller Regel keinen Unterschied, ob die Betriebserlaubnis erloschen ist, oder ob Sie sie verloren haben. Meist wird das Fahren ohne ABE mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Entstand durch dieses Verhalten eine Gefährdung des Verkehrs, sind ein Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg die Konsequenz. Bei Lastkraftwagen oder Omnibussen ohne ABE sind die Strafen noch deutlich höher.
Ferner haben Sie keinen Versicherungsschutz, wenn Sie ohne Betriebserlaubnis fahren. Dies kann noch wesentlich weitreichendere (finanzielle) Folgen nach sich ziehen.