oje, stilllegung droht!?!
Stand am Freitag Abend mit zwei Kumpels keine zwei Minuten am Parkplatz, schon gesellten sich die Polizei dazu.
Bei meinem Auto waren blaue Standlichtringe eingeschaltet. Warum nicht, solang ich nur parke kann ich das auto doch beleuchtet lassen wie ich will. (standlichtringe werden separat über einen kippschalter im innenraum gesteuert, sind also nicht an die standlichtbirne gekoppelt)
Die meinten jedoch das wäre ihnen egal, schon der einbau wär illegal!
Des weiteren: Auto tiefergelegt und Scheinwerferunterkante bei ca. 48cm (mind. 50cm sind vorgeschrieben)
Habe diese Tieferlegung (Federn von AP 60/40) nun schon seit ca. 4Jahren in meinem Auto und sind natürlich auch eingetragen.
Dem Polizeihauptkommissar war dies ebenfalls egal und vermerkte dies ebenfalls.
Nun muss ich binnen zwei wochen zum TÜV oder ich bekomm eine Anzeige...
Mit wieviel Punkten und welcher Geldstrafe muss ich ungefähr rechnen?
Wie soll ich nun weiter vorgehen? Hilft es vielleicht wenn ich mein auto selber vorübergehend stilllege?
43 Antworten
Nein, das ist keine Schadenfreude. Aber ich finde, da hat man völlig richtig gehandelt. Diese LED sind nichts anderes, als eine bauliche Veränderung von typgeprüften Fahrzeugteilen und lassen die Betriebserlaubnis erlöschen. Auch ist die Mindesthöhe der Beleuchtungseinheiten vorgeschrieben. Und viele denken, wenn die Veränderung einmal eingetragen ist, dann ist alles gut. Völlig falsch, wie man hier sieht.
Ganz ehrlich: dieses "Tuning" ist nicht nur reichlich unreif, sondern es ist ja auch sinnlos, weil Features neuerer und teurerer Fahrzeuge in ein altes Auto implantiert werden. Das sieht doch jeder, daß das nicht echt ist! Das sieht auch jede Frau, die sich nicht so für Autos interessiert. Willst du blaue LED als Standlicht, kauf dir eine aktuelle E-Klasse! Hast du das Geld nicht, fahr doch einfach einen schönen, originalen E36. Das ist doch ein tolles Auto, was solche Kirmes-Spielereien gar nicht nötig hat.
Tieferlegung is also Kirmes-Spielerei? 😁 😁
Dann fahren wir alle Kirmesbuden,ich würde vermuten,du auch,wenn die Kiste n M-Sportfahrwerk hat,da isser nämlich auch tiefergelegt. 😛
Greetz
Cap
@biene 1979
süsses foto!
ich geb dir mit allem recht!😁
Zitat:
Original geschrieben von johnny44
@biene 1979
süsses foto!
ich geb dir mit allem recht!😁
😁 😁 😁
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Hm bei uns sind die gott sei dank nicht so drauf. Ich fahre immer mit den Standlichtern. german-bmw.de/cars/index.php
Aber man sollte sich die Stvzo duchlesen sagte unser Tüv Prüfer.
z.b Unterbodenbeleuchtung im Stand wenn ist Legal, sagte unser Tüv weil in der Stvzo nix drin steht das man kein Licht unterm Auto haben darf.
EDIT: Der Prüfer sagte auch das in den Scheinwerfern keine LED´s drin sein dürfen, da man die ja austauschen könnte.
@ Jetiman:
da ist aber Dein TÜV-Prüfer schlichtweg inkompetent, wenn er sowas sagt. In der StVZO steht nämlich in §49a drin, daß an Fahrzeugen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen und eine Unterbodenbeleuchtung ist weder in der StVZO noch in irgendeiner ECE-Regelung oder dergleichen als zulässig erklärt.
In Verbindung mit der ECE 48 ergibt sich daraus, daß eine betriebsbereite Unterbodenbeleuchtung nicht zulässig ist.
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
@ Jetiman:
da ist aber Dein TÜV-Prüfer schlichtweg inkompetent, wenn er sowas sagt. In der StVZO steht nämlich in §49a drin, daß an Fahrzeugen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen und eine Unterbodenbeleuchtung ist weder in der StVZO noch in irgendeiner ECE-Regelung oder dergleichen als zulässig erklärt.
In Verbindung mit der ECE 48 ergibt sich daraus, daß eine betriebsbereite Unterbodenbeleuchtung nicht zulässig ist.
UBB ist so eine Grauzone, verboten ist sie auch nicht wirklich. Da scheiden sich die Geister.
@ MadMax1313:
Wieso ist das eine Grauzone? Die Aussagen in der StVZO (und auch in der entsprechenden ECE-Regelung) sind eindeutig.
hey so wie ich das sehe ist deine betriebserlaubnis erloschen. und daraus folgt drei punkte und 50euro dazu kommt anzeige wegen versicherungsbetrug...
Komisch ist das die Polizisten was machen,was auch nicht gefällt,sie gleich als Penner bezeichnet werden.(nein bin keiner) ,machen doch auch nur ihren Job,auch wenn sie manchmal bissel übereifrig sind,ist es gut das sie da sind, mM.
Zitat:
Original geschrieben von Harti278
dazu kommt anzeige wegen versicherungsbetrug...
hä?
das auto hatte lediglich keine be mehr....
richtig ist zwar, dass dadurch die versicherung den kaskoschutz streichen kann, und bei der haftpflicht bis zu 5.000€ (10.000€) regress bei unfallkausalität (...) vom versicherungsnehmer zurückgefordert werden können....aber ne anzeige gibt es deswegen nicht....
Zitat:
Original geschrieben von MadMax1313
UBB ist so eine Grauzone, verboten ist sie auch nicht wirklich. Da scheiden sich die Geister.
Klar ist die Verboten. Es gibt eindeutige Richtlinien dafür...
Fängt shcon damit an, das sich das Signalbild des KFZ/Krad damit verändert, und das ist schon mal eindeutig verboten laut StVO!
Zitat:
Original geschrieben von MadMax1313
UBB ist so eine Grauzone, verboten ist sie auch nicht wirklich. Da scheiden sich die Geister.
???
Noch mal zur Erinnerung:
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Zitat:
Original geschrieben von regen-m-power
......
Des weiteren: Auto tiefergelegt und Scheinwerferunterkante bei ca. 48cm (mind. 50cm sind vorgeschrieben)
Habe diese Tieferlegung (Federn von AP 60/40) nun schon seit ca. 4Jahren in meinem Auto und sind natürlich auch eingetragen.
Dem Polizeihauptkommissar war dies ebenfalls egal und vermerkte dies ebenfalls.
........
im §50 Abs. 3 steht EINDEUTIG:
"Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen."
Prüfe also nochmal nach, ob bei Dir die Scheinwerferunterkante (wäre FALSCH) oder die Lichtaustrittskante - sprich Spiegelunterkante gemessen wurde.
Desweiteren kannst Du bei der Messung vorne auf die Reifen 4 ATÜ und hinten 1,5 ATÜ drauf machen und mal den Kofferraum richtig schwer volladen. Meist reicht das dann für die Nachprüfung.