oje, stilllegung droht!?!
Stand am Freitag Abend mit zwei Kumpels keine zwei Minuten am Parkplatz, schon gesellten sich die Polizei dazu.
Bei meinem Auto waren blaue Standlichtringe eingeschaltet. Warum nicht, solang ich nur parke kann ich das auto doch beleuchtet lassen wie ich will. (standlichtringe werden separat über einen kippschalter im innenraum gesteuert, sind also nicht an die standlichtbirne gekoppelt)
Die meinten jedoch das wäre ihnen egal, schon der einbau wär illegal!
Des weiteren: Auto tiefergelegt und Scheinwerferunterkante bei ca. 48cm (mind. 50cm sind vorgeschrieben)
Habe diese Tieferlegung (Federn von AP 60/40) nun schon seit ca. 4Jahren in meinem Auto und sind natürlich auch eingetragen.
Dem Polizeihauptkommissar war dies ebenfalls egal und vermerkte dies ebenfalls.
Nun muss ich binnen zwei wochen zum TÜV oder ich bekomm eine Anzeige...
Mit wieviel Punkten und welcher Geldstrafe muss ich ungefähr rechnen?
Wie soll ich nun weiter vorgehen? Hilft es vielleicht wenn ich mein auto selber vorübergehend stilllege?
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ]{laus
Wenn sie dich dann nochmals erwischen wird's halt deutlich unangenehmer für dichZitat:
Original geschrieben von golf lila laune
Gibt es nicht einen Höherlegungskitt für die VA?? Den würde ich mir einbauen. Und dann wieder ausbauen nach dem Stempel auf der Mängelkarte 😁 😁
oje. d.h. ich brauch ein gewindefahrwerk und 18Zöller, dann gings wahrscheinlich 😁
@daniel:
dies würde dann aber die UBB´s fast legal machen...denn bisher hies es doch auch hier immer: allein der anbau einer UBB ist illegal.
warum gibt es dann den zusatz: Was am fahrzeug verbaut ist, muss funktionieren?
da habe ich einen Lichtblick für den TE.
Wenn die die Scheinwerferunterkannte messen ist dieses maß unbrauchbar.
Die Penner sollen die Lichtsaustrittskannte messen die liegt bestimmt 2cm höher
und es ergeben sich 10%(5mm) toleranz hinzu sodas du min. 49,5cm sprich 495mm haben musst.
wenn deine Scheinwerferunterkannte bei 48cm liegt und du deine Scheinwerfer schön positionierst
kommst du locken auf 50cm sodass du drinn bist.
Wegen der Scheinwerferunterkannte kannste klagen da haben die den Fehler auf ihrer Seite aber
wegen den Standlichtbirnen kannste nix machen die müssen raus.
@ MartinSHL:
Hier kannst Du den Text nachlesen. Wenn man diesen der Polizei oder dem TÜV-Prüfer zeigt, dann kannst Du ziemlich sicher sein, daß denen erstmal die Kinnlade runterfällt, daß weiß nämlich so gut wie niemand.
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Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
@ MartinSHL:Hier kannst Du den Text nachlesen. Wenn man diesen der Polizei oder dem TÜV-Prüfer zeigt, dann kannst Du ziemlich sicher sein, daß denen erstmal die Kinnlade runterfällt, daß weiß nämlich so gut wie niemand.
ja schon, aber laut 6.2.4.2 "In der Höhe: mindestens 500mm ..."
Die Unterkannte der Scheinwerfer vom z3 ist genau 44,5cm vom Boden entfernt. Habs grade nachgemessen.
Was ist denn daran verboten
@ regen-m-power:
Ich würde an Deiner Stelle ersteinmal genau nachprüfen, wie hoch die Lichtaustrittkante wirklich ist, wie schon gesagt wurde, sagt die Scheinwerferunterkante nicht wirklich etwas aus.
Moin,
Zunächst einmal ... NICHTS wird so heiß gegessen ... wie es gekocht wird. Datt iss schon immer so gewesen und wird auch immer so sein !
Die Blaue Beleuchtung des Standlichtes stellt nach der FZO einen schweren Mangel am Fahrzeug dar, und führt automatisch zum Verlust der HU ! Dieser Mangel kann innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit natürlich abgestellt werden. Wenn es zu einer Strafe kommt ... ist das in dem Fall aber nicht wirklich schlimm. Wird vermutlich unter 100 Euro bleiben, wenn es abgesehen von der Mängelkarte überhaupt noch was gibt.
Zitat:
Original geschrieben von regen-m-power
Stand am Freitag Abend mit zwei Kumpels keine zwei Minuten am Parkplatz, schon gesellten sich die Polizei dazu.Bei meinem Auto waren blaue Standlichtringe eingeschaltet. Warum nicht, solang ich nur parke kann ich das auto doch beleuchtet lassen wie ich will. (standlichtringe werden separat über einen kippschalter im innenraum gesteuert, sind also nicht an die standlichtbirne gekoppelt)
Die meinten jedoch das wäre ihnen egal, schon der einbau wär illegal!
Des weiteren: Auto tiefergelegt und Scheinwerferunterkante bei ca. 48cm (mind. 50cm sind vorgeschrieben)
Habe diese Tieferlegung (Federn von AP 60/40) nun schon seit ca. 4Jahren in meinem Auto und sind natürlich auch eingetragen.
Dem Polizeihauptkommissar war dies ebenfalls egal und vermerkte dies ebenfalls.Nun muss ich binnen zwei wochen zum TÜV oder ich bekomm eine Anzeige...
Mit wieviel Punkten und welcher Geldstrafe muss ich ungefähr rechnen?
Wie soll ich nun weiter vorgehen? Hilft es vielleicht wenn ich mein auto selber vorübergehend stilllege?
Ne ... das gilt nur dann, wenn das Privatgelände BAULICH vom öffentlichen Strassenverkehr getrennt ist. Also z.B. eine Schranke montiert ist. Ist der Parkplatz frei zugänglich ... gilt das als öffentlicher Verkehrsraum und das dort betriebene Fahrzeug muss der FZO gehorchen, oder eine Ausnahmegenehmigung aufweisen.
Zitat:
Original geschrieben von golf lila laune
Edit: Wenn der Parkplatz ein Privatgrundstück war, dann dürften sie dir normalerweise nichts. Würde mal zum RA gehen. Meiner kann sowas sehr gut vom Tisch bekommen.
Das ist auch so nicht ganz richtig und der Kategorie "Urban legend" zuzuordnen. Die Polizei kann in einem beliebigen Fall NUR vermuten, das ein Fahrzeug nicht der FZO gehorcht, da kein Polizist sämtliche Regeln und Toleranzen kennen kann und wird (Ausnahmen bestätigen die Regel) erhälst du eben die Mängelkarte ... wo die Polizei dich zum SACHVERSTÄNDIGEN zur Prüfung des Sachverhaltes schickt. Der Sachverständige (der auch der TÜV sein kann) befindet dann, ob der Polizist "recht" hat oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von regen-m-power
Polizei hat höhere Gewalt als der TÜV 🙁Zitat:
Original geschrieben von sebcode
ich dachte immer "eingetragen" = legal ?!wieso standlichtringe bemängelt? sind das angel eyes oder son selber-einbau?
bissl konfus deine polizisten da...im stand is doch alles erlaubt, da kannste sogar mit flasche vodka danebenstehen ^^
Anscheinend darf man die nicht mal eingebaut haben.
Hab die selber eingebaut und benutze die auch wirklich nur im Stand.
Mit eingeschaltetem Abblendlicht würde man die überhaupt nicht mal sehen.
Naja ... DA wäre Ich mal noch mit am optimistischsten. Vielfach wird bei diesen Dingen nämlich FALSCH gemessen, eben aufgrund von Unwissenheit seitens der Polizisten. Wenn es ein Fahrwerk mit GUTACHTEN ist ... und du am Fahrwerk nichts manipuliert hast ... wird das schon passen. Wie gesagt ... meistens MESSEN Polizisten dies falsch.
Was bleibt ... ein Kinkerlitzchen ... worüber du dich vermutlich nicht wirst aufregen müssen. Also ... Zum TÜV fahren ... mit denen kurz reden ... Auto vorführen ... Standlichtringe demontieren bzw. gegen erlaubte Farbe austuaschen ... nochmal hin ... Abstempeln lassen ... und den Polizisten FREUNDLICH anlächeln !
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von regen-m-power
d.h. für mich jetzt ich muss die Standlichtringe ausbauen, höhere federn einbauen und damit zum TÜV fahren...Was ist wenn ich das zeitlich nicht mehr schaffe? Darf ja mein Auto nur noch bis nächster woche fahren (4-11)!
@daniel.krueger
hab ich gestern schon gemacht. mit den winterreifen ist er minimal höher. unterkante scheinwerfer sind so grob 49cm; Lichtaustrittskante so ungefähr 50cm +-0,5cm. würde doch ja eigentlich eh passen.
ruf morgen mal meinen TÜV-Prüfer an und frag den um genauen rat. (der ist bei solchen sachen normalerweise eh sehr kulant drauf)
ansonsten würd ich mir glaub ich einfach 40/20 Federn kaufen und die einbauen.
Zudem noch breitere Distanzscheiben vorne, dann schauts optisch auch wieder etwas besser aus...
Zitat:
Original geschrieben von KneziNK
...
und es ergeben sich 10%(5mm) toleranz hinzu sodas du min. 49,5cm sprich 495mm haben musst.
...
Wieviel sind 10% von 500mm?
50mm - aber ich kann mir nicht vorstellen, daß die Toleranz so hoch ist.
Zitat:
Original geschrieben von Bimmian
Die Unterkannte der Scheinwerfer vom z3 ist genau 44,5cm vom Boden entfernt. Habs grade nachgemessen.
Was ist denn daran verboten
nix ist daran verboten.
dann hat der Z3 diese niedrigere höhe bereits in seiner allgemeinen Betriebserlaubnis so genehmigt bekommen. ist ja bei jedem flachen sportwagen so, egal ob porsche, ferrarie oder sonstwas.
aber der E36 war ab werk höher als die 50cm udn so eben seine BE erhalten.
ausserdem darfst du nicht die unterkante messen, sondern die Lichtaustrittskante!
Zitat:
Original geschrieben von ti_comp
Wieviel sind 10% von 500mm?Zitat:
Original geschrieben von KneziNK
...
und es ergeben sich 10%(5mm) toleranz hinzu sodas du min. 49,5cm sprich 495mm haben musst.
...
50mm - aber ich kann mir nicht vorstellen, daß die Toleranz so hoch ist.
Denk dass das 1% is. 10% Toleranz is ja schon grob fahrlässig 😉
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
Demnach kann man sich also jede X-beliebige Beleuchtungseinrichtung an sein Auto anbauen, nur anschließen darf man sie nicht.
dazu schaue man in die stvzo...
ferner wird bei den standlichtringen wie sie der te hat, der scheinwerfer baulich verändert!
@ MagirusDeutzUlm:
Da Deutschland sich verpflichtet hat, die ECE-Regelungen als deutsches Recht anzuerkennen, ist es erstmal vollkommen belanglos, was in der StVZO steht, was in den ECE-Regelungen steht MUSS anerkannt werden, auch wenn es im Gegensatz zu anderen deutschen Bestimmungen steht. Zwar gelten alle deutschen Bestimmungen auch weiterhin, so daß Fahrzeuge bzw. Fahrzeugteile nicht zwangsläufig den ECE-Regelungen entsprechen müssen, wenn sie den deutschen Regelungen entsprechen, sie müssen aber genausowenig den deutschen Bestimmungen entsprechen, wenn sie die ECE-Richtlinien erfüllen.
Zu den Standlichtringen:
Wurden die Teile nachträglich eingebaut und werden abgeklemmt, so gelten sie wieder als nicht vorhanden und damit gibt es keine Bauartveränderung. Etwas anderes ist es, wenn die Ringe original vorhanden waren und andere Leuchtmittel eingesetzt wurden, in diesem Falle wäre es eine Bauartveränderung, die Ringe einfach abzuklemmen, da ja ein Teil, welches in der Bauartgenehmigung vorhanden ist, nun als nicht mehr vorhanden gilt. Zudem hätte man in diesm Falle kein Standlicht mehr.
Zitat:
Original geschrieben von regen-m-power
Zitat:
Original geschrieben von sebcode
kannst du ni einfach weisse leds reinmachen anstatt blaue?
will ich nicht, die sollen schon blau bleiben 😉
Dann heul hier auch nicht rum😁