ohne anmeldung fahren.
habe mal ne frage, kann es passieren, das wenn man ohne anmeldung fährt, also so zu sagen schwarz. das wenn die polizei da ist, die fahrgestellnummer fotographiert das ich dann bei der anmeldung eine böse überraschung bekommen kann? das heist wenn cih mir ein kurzzeitkennzeichen hole. kann da i was passieren?
58 Antworten
da haben se dich aber direkt am arsch gekriegt...den te nicht, also wird er nix zu befürchten haben!! mein schwager ist letztes jahr auch mitm mondeo schwarz gefahren und nen nachbar hat ihn verpfiffen...die ham nur gesagt:"fahr nachhause und mach das nie wieder" das wird wohl ne ausnahme gewesen sein, aber wenn se ihn nicht direkt anquatschen, wird da wohl kaum was kommen;-)
hey,
bei der 5 tages zulassung brauchst du nicht mal fahrzeugschein vorzeigen, ist also nicht fahrzeuggebunden.
fahr hin hole dir die kennzeichen und gut ist.
ciao
das ist richtig trage nur alles ind das rote buch und ende wenn dir jemand ans bein urinieren möchte ......
aber es steht das datum der anmeldung drauf.....
Zitat:
Original geschrieben von FM1909
das ist richtig trage nur alles ind das rote buch und ende wenn dir jemand ans bein urinieren möchte ......
aber es steht das datum der anmeldung drauf.....
das wär mein nächster gedanke gewesen, sagen der war schon versichert und angemeldet. aber das muss ich dann ja auch wieder nachweisen :/ am auto waren zum glück keine kennzeichen, aber die grüne plakette ist noch dran. aber ich habe keinen kaufvertrag abgeschlossen. und der ehemalige besitzher hat keine ahnung wie ich heiße und bla. nur wo ich wohne, aber mehr auch nciht. allso an mich ran kommen wird da sehr schwer 😉
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Also machst Du Dir jetzt ernsthaft so einen Streß, obwohl es weder einen Kaufvertrag gibt, noch gibt es offensichtliche BEWEISE, daß Du den Wagen je bewegt hast, und niemand hat Deine genauen Personalien...verstehe ich das richtig???
Solange DU nicht zugibst, daß Du den Wagen ohne Versicherungsschutz bewegt hast (außer VLLT. auf dem privaten Grund MIT Absicherung durch eine weitere Person) wird auch niemand etwas gegen Dich unternehmen können!
Bei mir hier direkt vorm Fenster stehen zwei schon seit längerer Zeit abgemeldete Fahrzeuge, und schon mehrfach war eine Motorradstreife da und hat sich irgendwas aufgeschrieben...
Immer dasselbe Spiel:
Kurzer Anruf beim Vermieter...der sagt, daß er das weiß und es für ihn OK ist...und die Sache ist wieder für ´ne ganze Zeit erledigt.
Mach Dir nicht solchen Streß, da wird nichts kommen!
Zu den Kurzzeit-Kennzeichen bekommst Du einen Wisch auf dem DU die VIN und das Anfangsdatum der Überführungsfahrt eintragen mußt, und fünf Tage darauf erlischt der Versicherungsschutz automatisch und die Kennzeichen werden ungültig.
Erst danach fährst Du wieder `schwarz´, wenn Du mit den Kennzeichen weiterfahren solltest...und sowas kann (wie ja schon geschrieben wurde) äußerst `schmerzhaft´ werden...für Deine Zukunft!
Wenn Du Dir jetzt noch kurz überlegst, was passiert, wenn Du jemanden mit dem Wagen derartig verletzt, daß er z.B. auf einen Rollstuhl angewiesen ist...den Rest kannst Du Dir sicher selbst ausmalen...und wer dann eigentlich am Unfall Schuld war, spielt dann kaum noch ´ne Rolle!
Ich kann von solchen Aktionen nur dringendst abraten...man kann garnicht so blöde denken, wie es kommen kann!
Zitat:
Original geschrieben von Mholzmichel
Du hast doch keinen Unfall gebaut, also 😁
ein unfall ist auch nicht zwingend notwendig um eine owi bzw. straftat zu begehen!
Zitat:
Original geschrieben von mondeofan2008
...den te nicht, also wird er nix zu befürchten haben!!
das ist ein trugschluss!
ob der te was zu befürchten hat oder nicht, hängt davon ab, wem der richter mehr glaubt...
...entweder dem te, der lügen darf das sich die balken biegen um einer bestrafung zu entgehen...
...oder dem anzeiger, der als zeuge auftritt, der zur wahrheitsgemäßen aussage verpflichtet ist und dem durch eine verurteilung des te weder vor- noch nachteile entstehen!
Zitat:
Original geschrieben von bart2207
am auto waren zum glück keine kennzeichen,
brauchen auch nicht, denn sobald das ding zugelassen wird, haben die deinen namen nebst vollständiger adresse und bankverbindung.
Zitat:
und bla.
ziemlich doof, das du keinen kaufvertrag hast!
denn wie willst du dein eigentum an dem fahrzeug nachweisen, wenn der ehemalige besitzer sich das auto einfach morgen wieder bei dir vor der tür abholt...
Zitat:
Original geschrieben von bart2207
ich habe gar ncihts gesagt, dioe wissen noch gar nciht das es mein auto ist 😉
es hat mcih jemand angeschissen. stehen tut es auf pravit grundstück (vermieter bzw wohnbaugenossenschaft).
aber gefahren bin ich auf öffentlichen straßen :/
ich habe bloß vorhin aus dem fenster raus die ppolizeio ran fahren sehen und wie sie die camere gezükt haben.
aber wovon die fotos gemacht haben konnte ich nciht sehen.
Hallo bart2207,
schau mal ob die Polizei an Deinen Reifen eine Markierung angebracht haben.
Vieleicht haben sie das Fahrzeug Fotografiert um zu sehen ob das Fahrzeug bewegt wird.
Dann achte mal darauf ob Du die Polizei noch mal in Deiner Straße siehst.
(Sie werden das bestimmt noch mal kontollieren)
Gruß Jürgen
gestern ist jemand vor mir gefahren der selbstgeschriebene kennzeichen hatte. also aufm pc hheschrieben und dann ausgedruckt und in die heckscheibe geklebt 😠🙄
Hallo liebe Ford-Gemeinde.....
Möchte mich auch mal zum Thema melden.....
Selbst wenn du auf öffentlichem Grund und Boden gefahren bist,
und solange dich die Polizei dabei nicht angehalten hat, was bitte sollte
da passieren ?
Es kann kein Nachbar oder wer auch immer sagen das du gefahren bist
ohne das beweisen zu können......
Also einfach keinen Kopf machen.......
P.S.: Als kleiner Tip zum Kurzzeit-Kennzeichen und den Versicherungskosten dafür.
Beim ADAC ist die Versicherung am billigsten, habe vor 4 Wochen dafür
31 Euro bezahlt..........
MfG
Dirk
Zitat:
Original geschrieben von Sniper2009
was bitte sollte da passieren?
dasselbe was auch passieren kann, wenn einen die polizei an ort-und-stelle anhält!
Zitat:
ohne das beweisen zu können......
auch eine "aussage" ist ein zulässiges beweismittel!
...der volksglaube, es müsse alles mit amtlich beglaubigten, vom tüv-geprüften und geeichten kameras aufgenommen werden ist schlichtweg falsch!
im übrigen braucht man ihm noch nichtmal nachweisen, das er selbst gefahren ist, alleine der umstand, das er als halter bzw. eigentümer des fahrzeuges die fahrt ermöglicht hat - ist schon strafbar!
Jetzt habe ich das alles mal richtig verstanden.
Er ist mit dem Auto gefahren und das war nicht zugelassen.
Er vermutet er ist angezeigt worden, weil die Polizei gekommen ist und die hat Fotos vom Auto gemacht.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, er ist tatsächlich angezeigt worden oder die sind gekommen, weil das Auto ohne Nummernschilder im öffentlichen Straßenverkehr abgestellt war. In beiden Fällen wird das Auto fotografiert um zu beweisen, dass das Auto nicht angemeldet ist. Sind die gekommen, weil er dort abgestellt war, klebt das Ordnungsamt einen roten Aufkleber an die Scheibe, mit der Aufforderung, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen zu entfernen. Da der Mondeo die Fahrgestellnummer hinter der Scheibe hat, werden die die Nummer, zur Halterfeststellung wohl auch fotografiert haben. Wenn die Polizei, zur Halterfeststellung, bei den Zulassungsstellen die Fahrgestellnummer angefragt hat, kann es schon möglich sein, dass der Besitzer dadurch ermittelt wird, wenn er für dieses Fahrzeug eine Zulassung beantragt. Ansonsten wird mit der Fg. Nummer der Vorbesitzer ermittelt.
Was nun passiert, wenn er tatsächlich angezeigt wurde, weiß ich auch nicht. Da steht dann erstmal Aussage gegen Aussage.
mfg. Klaus
"aussage gegen aussage"Zitat:
Original geschrieben von klaus1952
Da steht dann erstmal Aussage gegen Aussage.
gibt es im deutschen rechtssystem nicht! 😰
der richter hat lediglich die möglichkeit einer aussage mehr glauben zu schenken, als der andern!
Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
wenn er soviel Geld ht im falle eines Unffals 😁
das hat er aber nicht...und genau hier liegt das problem!