Ölspuren auf den Straßen
In den letzten Wochen begegnen sie mir erstaunlicherweise gehäuft: Ölspuren auf den Landstraßen.
Auf meiner Hausstrecke über die schwäbische Alb auf mindestens drei Abschnitten mit einer Gesamtlänge von rund zehn Kilometern. Auf einem dreispurigen Überholabschnitt hat es ein Spezialist sogar geschafft, eine Strecke mehrfach zu fahren und dabei durchgehend sowohl die Überholspur als auch die rechte Spur vollzusauen.
Die Ölspuren, zumindest die, die mir heute wieder begegnet sind, wirken nicht frisch - es waren also keine glänzend schwarzen Spuren, eher dunkle, matte Spuren im Straßenbelag.
Dennoch stellt sich mir die Frage, wie weit geht denn da eigentlich die Verkehrssicherungspflicht der Behörden?
Kommen die Kommunen Ihrer Pflicht ausreichend nach, wenn sie Bindemittel drüber kippen und aufkehren?
Ich selbst habe noch nie die Erfahrung machen müssen, meine eigene Ölsauerei (auf öffentlichen Straßen) beseitigen zu müssen, aber ich vermute, würde ich soetwas pflichtbewusst melden, würde mir eine Nassreinigung in Rechnung gestellt, was ich zwar bedauerlich, aber verständlich fände.
Es wurde mir bereits in der Schule beigebracht, dass ein Tropfen Altöl eine Million Liter Trinkwasser verunreinigen kann.
Was mich, abgesehen vom genannten Umweltgedanken aber mindestens genau so beunruhigt ist die Tatsache, dass ich mich schwer damit tue, so eine scheinbar "Teilverwitterte" Ölspur einzuschätzen, welche Gefahr sie tatsächlich für's Mopped darstellt. Und da mir ein "portables Haftreibwertmessgerät" als Sonderausstattung an meinem Mopped fehlt, geht mir da regelmäßig der Stift.
Mich ärgern hier also zwei Dinge: Die Vollidioten, die mit ihren Schrottkisten ohne Umsicht kilometer lang durch die Gegend fahren, ohne zu bemerken, dass sie Öl verlieren und mich ärgern die Behörden, die soetwas nicht ordentlich beseitigen.
Aber vielleicht liege ich ja auch falsch und eine Ölspur lässt sich gar nicht vollständig beseitigen.
Jemand anwesend hier, der mir erklären kann, wie die üblichen Verfahrensabläufe bei der Beseitigung von Ölspuren auf Landstraßen sind? Was wird gemacht und wie? Wer entscheidet, welche Verfahren eingesetzt werden? Gibt`s da Richtlinien? Kurz: Ist das nach Abarbeitung der Kommunen nur noch ein optisches Problem oder sind solche Spuren so lange gefährlich, bis man sie nicht mehr sieht?
Die Vertreterin meiner Heimatstadt hat mir auf Nachfrage nur eine Larifari-Antwort gegeben, ich solle sowas der Polizei melden und die würden sich sowas dann "anschauen".
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@GDIddle schrieb am 10. April 2018 um 19:39:20 Uhr:
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 10. April 2018 um 19:28:18 Uhr:
Die Larifari - Antwort ist die einzig Richtige gewesen.....
Wenn einer eine derart breite Ölspur legt, steht er wenig später mit Motorschaden da. Denn da muss er sich die Ölwanne aufgerissen haben. Und dann ist es Aufgabe der Polizei abzusichern und zu ermitteln.
...die dann selten genug tatsächlich kommt und "sich das anguckt". Ich habe selbst erst vor wenigen Jahren in unserem Wohngebiet ("Spielstraße" - also verkehrsberuhigte Zone, mit Pflastersteinen belegte Fußgänger- und Verkehrszone) eine Ölspur gemeldet. Und das war definitiv eine ÖLSPUR und KEINE GÜLLE!. Lapidare Antwort: "Die ist in ein paar Wochen verschwunden". Hallo? Geht's noch?? Ich hätte ein Disziplinarverfahren wegen "Untätigkeit" anstrengen können (oder sollen), aber wie das so ist: Man möchte ja nicht als "Querulant" tituliert werden....
Das ist eine seltsame Diensteinstellung.
Aber ein Disziplinarverfahren kannst Du nicht anstrengen. Das kann nur der Dienstvorgesetzte.
Was Du machen kannst, ist eine Fachaufsichtsbeschwerde erheben.
Im Übrigen ist auch Gülle auf der Fahrbahn unzulässig und verlorene Ladung, was eine Ordnungswidrigkeit (§ 22 StVO) darstellt.
46 Antworten
Sehe ich auch so, wie der Käptn.
Nicht lang rumjammern, die zuständige Stelle informieren, das ist die Polizei und fertig.
Thema gegessen.
Muss man kein Drama draus machen.
Alltägliche Sache.
Ich hab so die Vermutung diese Ölspur hat etwas damit zu tun, dass Balinger nicht Autofahren können. Immer das gleiche mit denen.
Wenn's Spuren mit Spritzern sind und auffällig mehr in entweder Rechts- oder Linkskurven, dann könnt es auch einer gewesen sein, der nach vergessen hat, seinen Deckel wieder auf den Dieseltank zu machen.
Das ist das was ich hier ab und zu sehe... "richtige" Ölspuren werden zumeist ziemlich flott von der Feuerwehr mit dem typischen rötlichen Bindemittel "behandelt".
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 10. April 2018 um 20:25:41 Uhr:
Ich sehe gerade auch, dass Du fast nur Bundesstraßen fährst.
Das liegt vermutlich mehr an (schei...)Google Maps, als an ihm.
Alle "Punkte" die man durch verziehen der Route setzt und nicht über "weiteres Reiseziel" einfügt werden beim verlinken einfach ignoriert.
Man gibt also A nach B ein, schiebt sich die Route zurecht, verlinkt sie und alles war für die Katz'...
So wie ich das verstanden habe, wohnt der TE in Dußlingen und hat familiäre Kontakte nach Konstanz.
Der fährt Bundesstraße.
Da kann man meine Gülletheorie vergessen.
Die Sträßchen, die ich nutze, wenn ich (aus Spass an der Freude und ohne Zeitlimit) über die Alb an den See fahre, sind ganz andere.
Die finden auch nur Ortskundige.
Das Problem, dass Kraftfahrzeuge Öl verlieren, ist so alt wie das Kraftfahrzeug.
Wenn man eine spezifische Gefahrenstelle ausmacht, und die dramatische Schilderung des TE weist darauf hin, ist man im Grunde verpflichtet, das an die zuständige Stelle zu melden.
Zur Gedahrenabwehr, sei es nun Unfall- oder Umweltgefahr ist primär die Polizei zuständig.
Die weiss, was zu veranlassen ist und hat auch eine Garantenpflicht.
Ich verstehe nicht, was daran so kompliziert ist.
Wenn jeder Tropfen Motoröl, der von irgendeinem PKW, Krad oder Laster abfällt, Millionen Liter Trinkwasser unbrauchbar machen würde, hatten wir längst keins mehr.
Wer mal bei LKW - Kontrollen dabei war und sich auf der Bahn des TÜV Süd reihenweise Ostblocklaster von unten angeschaut hat, hat sicher eine andere Vorstellung.
Der TE wollte wissen, was er tun soll.
Zum vierten Mal: Die Polizei informieren.
Wenn die - wie im Falle des verkehrsberuhigten Bereichs-keinen Handlungsbedarf sieht, dann ist das eben so.
Eine gefährliche Ölspur ist eine Sache.
Ein paar Tropfen Öl auf einer vIerspurigen Bundesstraße ("Überholspur"😉 wären mir - ehrlich gesagt - auch ziemlich wumpe.
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Zitat:
@moppedsammler schrieb am 11. April 2018 um 11:35:02 Uhr:
Wenn man eine spezifische Gefahrenstelle ausmacht, und die dramatische Schilderung des TE weist darauf hin, ist man im Grunde verpflichtet, das an die zuständige Stelle zu melden.....
Der TE wollte wissen, was er tun soll.
Zum vierten Mal: Die Polizei informieren.
Da muss ich nochmal blöd fragen:
Wie finde ich raus, wer zuständig ist?
Man weiß ja selten in welchem Landkreis oder auf welchem Gemeindegebiet man gerade unterwegs ist, gerade als Durchreisender.
Oder kann man da dann auch einfach die 110 wählen?
Da hätte ich jetzt so spontan nämlich Bedenken gehabt... für meine Wahrnehmung ist 110 halt nur für "echte" Notfälle.
Oder für etwas, was zu einem "echten" Notfall führen kann.
Was bei einer Ölspur genauso zutrifft wie bei Kreislaufschwäche oder Schwelbrand.
Mag auch mal ein einzelner herbeigerufener Profi maulen - den Richter möchte ich sehen, der wegen schnellstmöglicher und unprofessioneller Laienanalyse (aber ohne offensichtliche Falschaussagen) nach §145 StGB verurteilt.
Der Disponent in der Leitstelle kann ja immer noch nachfragen und muß nicht gleich den Katastrophenfall ausrufen.
Zitat:
@WorldEater666 schrieb am 11. April 2018 um 12:18:28 Uhr:
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 11. April 2018 um 11:35:02 Uhr:
Wenn man eine spezifische Gefahrenstelle ausmacht, und die dramatische Schilderung des TE weist darauf hin, ist man im Grunde verpflichtet, das an die zuständige Stelle zu melden.....
Der TE wollte wissen, was er tun soll.
Zum vierten Mal: Die Polizei informieren.Da muss ich nochmal blöd fragen:
Wie finde ich raus, wer zuständig ist?
Man weiß ja selten in welchem Landkreis oder auf welchem Gemeindegebiet man gerade unterwegs ist, gerade als Durchreisender.Oder kann man da dann auch einfach die 110 wählen?
Da hätte ich jetzt so spontan nämlich Bedenken gehabt... für meine Wahrnehmung ist 110 halt nur für "echte" Notfälle.
110 oder 112.
Klarer Fall. Eine Ölspur, wenn es denn wirklich eine ist, ist brandgefährlich.
Am Notruf immer kurz fassen.
Name, Uhrzeit, genauer Standort, kurzer, informativer Sachverhalt.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 10. April 2018 um 20:08:17 Uhr:
Immer erst dran lecken bevor man behauptet das es Öl ist/war🙂🙂
Vor Regen gibt's ganz häufig »Ölspuren«... Habe auch welche auf der Schwäbischen Alb entdeckt:
https://www.600ccm.info/pages/x_fish/images/180412_32.jpg
😁
Grüße, Martin
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 16. April 2018 um 19:24:27 Uhr:
Mehr als deutlich das das Gülle oder so ist.
Habe nicht dran geleckt, aber eben diese »Ölspuren« findet man auch gerne mal als feine Linie mitten auf der Straße wenn der Verschluss nicht 100%ig seinen Job erledigt hat. Siehe auch Kommentare von moppedsammler.
Grüße, Martin
Wenn so Spuren aber derart deutlich zu erkennen sind, liegt das ja auch buchstäblich noch in der luft. Zusammenfassend könnte man also sagen, das wenn man eine braune Spur auf der Straße sieht und die ganze Gegend nach Scheiße riecht, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, das das kein Öl ist.
Trotzdem rutschig, besonders bei einsetzendem Regen.
Das ist meistens Diesel von den alten Treckern die tröpfchenweise sich über wenige Kilometer hinziehen. Altbekanntes Problem in ländlichen Gebieten. Kommt halt davon wenn die Traktoren 40-50 Jahre alt werden und noch „funktionieren“.