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Motorrad stand ohne TÜV auf der Straße! Jetzt Schreiben von der Behörde!

Themenstarteram 27. Juli 2019 um 15:29

Hallo,

ich bin vor einem Monat umgezogen und da Musste ich das Motorrad ein paar Tage auf die Straße stellen da es nicht angesprungen ist. TÜV war schon letztes Jahr abgelaufen (also über acht Monate). Nun scheint mich irgend ein Nachbar der Polizei gemeldet zu haben. Da das Motorrad auf meine Mutter zugelassen ist bekam die jetzt einen Brief von der Behörde. Die wollen wissen wer gefahren ist. Da wir sowas mit Geschwindigkeitsüberschreitung schon mal hatten und das mit einer Fahrtenbuchauflage geendet hat wollte ich wissen wie ich mich am besten verhalte. Im Moment steht das Motorrad wieder in der Garage an der neuen Adresse. Ich muss da noch was reparieren und dann will ich aber dieses Jahr noch TÜV machen.

Im Normalfall würde ich ja die ganze Sache einfach aussitzen und hoffen dass die Behörden nichts weiter machen. Nur hier im Kreis Esslingen scheint man so knapp bei Kasse zu sein das man jedem Scheiß nachgeht und dann einem direkt die maximalen Gebühren aufdrückt. Ich habe echt keine Lust auf eine weitere Fahrtenbuchauflage. :mad:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Haasinger schrieb am 27. Juli 2019 um 21:19:02 Uhr:

Sicherheitsmängel beim Auto sind Tolerierbar .....

Was für ein hohler Satz.

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Da das Motorrad ohne TÜV auf öffentlichen Land steht, (auf der Strasse, auch die Einfahrt zählt dazu, wenn sie öffentlich zugänglich ist), stellt das laut STVO eine Ordnungswidrigkeit dar. Motorräder oder auch Autos die im öffentlichen Raum stehen müssen TÜV haben !!! Kann Abgemahnt werden bis zum Abschleppen !!!

Nur wenn die Maschine in der Garage steht oder Garten der öffentlich nicht zugänglich ist ist das in Ordnung. Ich würde die Maschine in der Garage stehen lassen und dort fertig machen, dann zum TüV und fertig ist.

Was sind das für Nachbarn, haben die nichts besseres zu tun. So was wünscht man sich nicht. Aber leider gibt es immer wieder Mitmenschen die den ganzen lieben Tag nichts weiter zu tun haben, als anderen auf den Sack zu gehen oder irgendwas zu finden. Und die haben leider den ganzen lieben Tag nichts besseres zu tun. Sollten lieber arbeiten gehen, dann sind sie beschäftigt. Bestimmt stand die Maschine nicht im Weg oder war vielleicht sogar abgedeckt. Aber irgendeinen Trottel stört das immer. Mach dir nichts draus. Als Motorradfahrer ist man nicht immer beliebt, das ist leider so. Also Maschine in der Garage fertig machen, dann zum Tüv, die Hinfahrt zum Tüv auf direkten Weg ist ja erlaubt ohne Plakette und fertig machen lassen. mediaben

Beantworte doch die Frage der Polizei. Dann gibts auch keine Diskussion bzgl. Fahrtenbuch.

Du hast die Karre doch ohne HU auf die Straße gestellt. Jetzt kommt die Rechnung. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Im Übrigen passiert dir das nicht nur in Esslingen sondern überall.

PS: Und gefahren ist keiner, wenn die Behörde fragt, ist sonst ein Schuldeingeständnis deinerseits. Das soll man dir erstmal nachweisen. Sonst wäre das, fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug. Das wird teuer mit evtl. mehr Auflagen. Wenn sie nur draussen gestanden hat, steht sie nur unangemeldet im öffentlichen Raum. Hast vergessen sie dort zu entfernen. Würde evtl. nur ein Bußgeld geben.

Mach dich mal schlau, am besten einen Anwalt mal fragen.

mediaben

Zitat:

@mediaben schrieb am 27. Juli 2019 um 18:12:03 Uhr:

PS: Und gefahren ist keiner, wenn die Behörde fragt

Genau. Ihr habt das Ding aus dem Transporter geholt, dahin geschoben und abgestellt (oder so).

am 27. Juli 2019 um 17:03

Man sollte auch bedenken, dass das Abstellen von Motorrädern auf dem Bürgersteig nicht zulässig ist, wenn dieser dadurch stark verschmälert wird.

Dran vorbeigehen können reicht nicht.

Die berühmte Mutter mit breitem Kinderwagen muss da auch durchpassen. Wenn das zu knapp wird, dann schaut die Polizei selber genauer hin. Da braucht es keine Nachbarn als Aushilfsherrifs.

Zitat:

@mediaben schrieb am 27. Juli 2019 um 18:12:03 Uhr:

Sonst wäre das, fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug.

Unsinn. Der abgelaufene TÜV hat mit der Zulassung nichts zu tun. Ob es bei so einem Verstoß eine Fahrtenbuchauflage gibt, wenn man keine Angaben zum Fahrer macht, möchte ich bezweifeln, zumal ein Fahren ja tatsächlich gar nicht erwiesen ist.

Tja, der Punkt irgendwann zu reparieren und irgendwann dieses Jahr noch zum TÜV zu fahren ist überschritten, jetzt bestimmen die Behörden den Zeitplan und Dem kann man nur mit zwei Möglichkeiten entgegen. Entweder zeitnah innerhalb der Frist die neue HU der Zulassungsbehörde vorlegen oder die Karre Abmelden.

Wie viele Tage waren die paar Tage im Gesamten? Und könnte es sein das einem Nachbarn einfach nicht passte das da Einer mit einer erheblich überschrittenen HU und einem nicht verkehrssicheren Motorrad rumfahrt und eventuell dann auch noch über längere Zeit knappe Parkplätze belegt?

Oder Jemand dem der TE mal auf die Füße getreten ist eine Gelegenheit gefunden hat sich zu Bedanken?

Der Fahrzeughalter ist in der Pflicht und muss das Fahrzeug gemäß den Vorgaben zur HU vorführen. Warum die Bußgeldbehörde nach einem Fahrer fragt, ist nicht nachvollziehbar. Es ist auch völlig egal, wo das Fahrzeug abgestellt war. Auch wenn das Moped 10 Jahre lang im Kohlenkehler stand, musste es immer eine gültige Plakette haben! Bei langer Standzeit schützt nur eine Stilllegung vor dem Bußgeld.

am 27. Juli 2019 um 18:30

Das Problem ergibt sich beim Lesen: er mußte das Mopped EIN PAAR TAGE auf die Straße stellen- der Tüv ist LETZTES JAHR abgelaufen. Das stand nicht ein dreiviertel Jahr rum, das wurde direkt gefahren. Kein Wunder daß die Rennleitung zur technischen Überprüfung ruft und den Fahrer wissen will. Könnte Punkte geben.

Also ich habe mal wegen fehlender Umweltplakette nen Brief bekommen.

In dem sollte ich auch angeben wer gefahren ist, da die nur das geparkte Auto vorgefunden haben.

Zeugenfragebogen hieß das Schreiben glaube ich.

Man muss sich aber nicht selber belasten, aber man sollte antworten und das tat ich.

Ich habe da dann rein geschrieben das ich mich nicht dazu äußere.

Das kostete mich dann 30€ Verwaltungsgebühren da ich der Halter war.

Das war aber besser als 80€ + Gebühren

Solche Probleme kenne ich aus meinem Bekanntenkreis. Und ich finde das überhaupt nicht lustig.

1. Warum hat die Karre keinen TÜV? Dass du was reparieren musst ist ja wohl schon fast ein Jahr klar.

2. Warum fährt man in Motorrad ohne TÜV? Sicherheitsmängel beim Auto sind Tolerierbar, beim Motorrad aber schnell tödlich.

3. Warum hast du ein Motorrad das dseit 8 Monaten nicht ordentlich gewartet oder bewegt wurde.

Ich denke das Problem sind nicht die anderen. Entweder du kümmerst dich ordentlich um das Motorrad und richtest es her, oder werde es los.

Bevor du jetzt auf mich böse bist oder sowas - ich habe Leute in der Verwandschaft die haben über 8 Autos die ohne TÜV vor sich hin gammeln und nie wieder fahren werden.

Zitat:

@Haasinger schrieb am 27. Juli 2019 um 21:19:02 Uhr:

Sicherheitsmängel beim Auto sind Tolerierbar .....

Was für ein hohler Satz.

Ich lese nirgendwo das er seid einem Jahr ohne Tüv fährt, nur das er die Karre nach dem Umzug dahingestellt hat.

Erkläre den Sachverhalt, Umzug usw jetzt Garage, alles mit Transporter oder Hänger, zahle die Strafe und kümmere dich...besser. ;)

Es muß kein Nachbar gewesen sein, kann auch professionelle Ordnungshüter(in) gewesen sein, der/die zugewiesene Aufgaben gewissenhaft durchführt.

Sei mal froh, dass ich nicht Deine Mutter bin! Für so einen Schlendrian würde ich nicht meinen Kopf hinhalten wollen, sondern das Moped abmelden und verkaufen (TÜV >4 Monate überzogen gibt nämlich auch Flenspunkte).

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