Ölpumpe defekt, Reperatur wirklich SO TEUER?

Audi A4 B6/8E

Hallo Leute, ich hatte ja gestern schon das Thema mit der Garantie aufgemacht... und heute nach der Diagnose von Audi ist es wohl die Ölpumpe die kaputt ist. Habe einen Audi A4 B6 Bj. 2001 2.0 Liter Maschine und 146.000 km gelaufen, habe das Auto seit Freitag (beim Händler gekauft), Samstag eine längere Fahrt und dann die Meldung im FIS "Öldruck prüfen" -> Folge ADAC gerufen und abgeschleppt.
Heute war ich bei Audi laut Werkstatt ist es die Ölpumpe, mehr Infos krieg ich morgen. Das Ding ist Audi weiß das ich die Reperatur über die Garantie (ein Drittanbieter) laufen lasse, eine Art Versicherung. Die wollen +/- 2500€ für die Reperatur!!!!! Alleine die Ölpumpe soll angeblich 1500€ kosten... jetzt ist meine Frage: ist das echt so teuer ?? Oder wollen die einfach nur abkassieren, weil es ja über eine Versicherung läuft? Und kann ich mich echt drauf verlassen das es die Ölpumpe ist? Vielleicht ist ja "nur" das Sieb verschlammt, weil der letzte Ölwechsel laut Papieren gute 11.000km her ist.. will Audi da einfach nur abkassieren? Könnt ihr mir sagen ob das echt so ein Schweinegeld ist...? Für 2500€ krieg ich ja schon ein anderes Auto. (Nicht das ich ein anderes haben will!!!!!)

Danke schon mal für Antworten.

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Hast du mit dem VK gesprochen???
Wenn ja und er zugestimmt hat, das dies in einer Fremdwerke repariert wird, würde ich mir das schrifftlich geben lassen.
Wenn nein, mache das unbedingt bevor irgendwas passiert, er darf erst dreimal nachbessern bevor was anderes passiert. Wenn das umgangen wird, kann er sich aus der Pflicht stehlen (zumindest versuchen).

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Wahrscheinlich ist beim 2.0i einfach das Ölsieb durch Longlife-Ölschlamm zu. Den Wagen abzustellen und abschleppen zu lassen war vollkommen richtig. Ob eine neue Ölpumpe reinmuss wird sich erst zeigen, es ist nicht dein Bier. Der Verkäufer haftet im ersten halben Jahr für "nicht-Verschleißteile" quasi unbegrenzt und hat das aufgetretene Problem zu beseitigen. Wenn was repariert werden muss, so trägt der Verkäufer die Reparaturkosten. Wahrscheinlich ist die sinnvolle Reparatur eine sehr gründliche Motorspülung.

Die Versicherung greift effektiv erst NACH einem halben Jahr. Das ist der Zeitpunkt ab dem du bei einem Mangel dem Verkäufer nachweisen musst, dass der Mangel bereits bei Übergabe existiert hat. Falls du dieses (wie üblich) nicht kannst, dann zahlt die Versicherung gemäß Konditionen und Teilübernahmen bei Material und Arbeitskosten. NUR dann interessiert dich das.

Nochmal im Klartext.

Das Einzige was durch dich zu machen wäre, ist dem Händler mitzuteilen wo das defekte Fahrzeug steht und ihn -aus Beweisgründen am Besten schriftlich- zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist (IMHO 10-14 Tg.) aufzufordern.

Den Rest (Diagnose stellen, Angebote einholen, Reparatur durchführen usw.) hat er zu erledigen.

Machst du das für Ihn, besteht die Gefahr, dass er dir das Wort im Mund umdreht und der Ärger ist vorprogrammiert. 😉

Er kann dir alternativ einen Persilschein ääh eine Reparaturfreigabe auf seine Kosten in einer Werkstatt deiner Wahl erteilen, aber davon wird er aus gutem Grund keinen Gebrauch machen. 😁

Das Thema hat sich jetzt geklärt, die Versicherung zahlt 1050€ und nach langer Überredung zahlt der Händler die letzten 1300-1400€ je nachdem wie teuer es im Endeffekt wird, Audi wartet jetzt noch auf den schriftlichen Teil vom Händler, ist ja klar die wollen dann auch nicht ohne leere Hände loslegen und dann wird das komplette Ölpumpenmodul mit Ausgleichswelle oder wie das heißt??? gewechselt. Ölwechsel machen die auch noch dazu.
Jetzt noch eine letzte Frage.. kann man dem Auto noch trauen nach so einer Reperatur ?? So ist es echt noch in einem Topzustand bloß hab ich Angst das der Motor was davon getragen hat. Auch wenn das Auto seit der Meldung kein einziges mal wieder gestartet wurde.. kann es trotzdem sein das der Motor etwas eingesteckt hat?

Die Versicherung zahlt 1050€ bei einem Sachmangel im Rahmen des ersten Halbjahres eines Verbrauchsgüterkaufs??? Das kann ich irgendwie nicht glauben... 😕

In Deinem Interesse, schau dass Du da alles schriftlich vorliegen hast - und zwar auch in Durchschlägen für Dich! Kostenübernahmen, Reparaturfreigabe usw.

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Warum sollte die nicht zahlen ?!
Dafür hat der Händler die doch abgeschlossen, damit es nicht zu dicke für Ihn kommt...

Zitat:

Original geschrieben von faceman22


Warum sollte die nicht zahlen ?!
Dafür hat der Händler die doch abgeschlossen, damit es nicht zu dicke für Ihn kommt...

Weil die Versicherung idR A) der Kunde abschließt (und nicht der Händler) und B) welche Versicherung zahlt bitte schön vierstellige Summen, wenn sie dazu garnicht verpflichtet wäre weil eine gesetzliche Klausel den Verkäufer in die Pflicht nimmt?

Falsch.
Die Gebrauchtwagengarantie schließt i.d.R. der Händler ab. Lediglich z.B. eine Neuwagen-Anschlussgarantie schließt der Kunde ab.
Und ja sie ist zur Zahlung verpflichtet. Sonst würde auch der Abschluß für den Händler kaum Sinn machen, wenn er 6 Monate voll für die Schäden an den alten Auto´s haften müsste.
Eine evtl. anfallende SB bei der Versicherung muss der Händler wegen den Gewährleistung in den ersten 6 Monaten übernehmen. 

Ich glaub Du verwechselst da was. Unbeschadet dessen, welche Risiko-Absicherungen der Händler vornimmt, ist eine solche wie vom TE vorgebrachte Gebrauchtwagenversicherung eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Versicherung und dem Käufer. Sie ist nicht dazu da, das Risiko des Verkäufers einzugrenzen. Das war zumindest meine bisherige Meinung dazu, schließlich kann eine solche Versicherung ja auch ohne den Händler als Mittler abgeschlossen werden. Und weiterhin wäre es dann ja auch unsinnig, anfallende Prämien dem Käufer aufzulasten.

Wie man es auch dreht und wendet...im Ergebnis führt die Zahlung der Gebrauchtwagen-Garantie zu der von Faceman beschriebenen Minimierung des Händlerrisikos "Gewährleistung".

Also, bei jetzt 3 Gebrauchtwagenversicherungen (VVD Perfect Car von VW) die wir hatten, war immer der VW-Händler der Versicherungsnehmer der VVD-Garantie. Wir haben nix bezahlt und nix unterschrieben. Wir bekamen das fertige Garantieheft.
Die Neuwagenanshlussgarantien bei Audi/VW haben wir alle selbst als VN abgeschlosssen und auch bezahlt.

Die ganzen Händler wollen doch nur mit Garantie an Privatkunden verkaufen. Warum, weil sie so die Haftung (Gewährleistung) im Schadensfall begrenzen können.

Es ist ja auch egal, wer die Versicherung abgeschlossen hat. Es ist ein Vertrag, der zu den jeweiligen Bedingungen greift.
Nur weil der Händler 6 Monate in der Gewährleistungspflicht ist, kann die Versicherung nicht sagen, dann zahlen wir in der Zeit nicht.

Wir hatten schon einige Garantiereparaturen (aus ein neuer Motor beim Polo). Und alle wurden anstandslos von den Gebrauchtwagen-Garantieversicherungen bezahlt. Evtl. anfallende SB´s wurden in den ersten 6 Monaten vom Händler auf Gewährleistung übernommen.

Man muss nur drauf achten, immer erst den Schaden beim Verkäufer zu melden und nicht einfach in die "eigene" Werkstatt fahren. Je nach Entfernung und Garantiebedingungen kann das Ärger geben.

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