Öl unterm "neuen" Auto! Wie muss ich vorgehen?
Hallo liebe Gemeinde.
Ich bin seit gestern stolzer Besitzer eines dicken Baujahr 09.2006.
3.0 tdi S-Line. Heute habe ich den von unten checken lassen. Dann das: Bisschen Öl. Frisches Öl. Laut Mechaniker "Simmering Kurbelwelle Getriebeseitig." Da hat mich der Schlag getroffen. Er sagte das könnte sehr teuer werden.
Beim Kauf bei Dekra prüfen lassen und technisch keine Mängel festgestellt.
Halt nur gesagt von unten bisschen Ölfeucht. Muss aber nichts sein.
Naja 300km für das Auto Gefahren. Gedanken gemacht. Mit Händler verhandelt. 12 Monatige Garantie gegen Mehrpreis abgeschlossen.
Und jetzt bin ich am überlegen ob ich das Auto wieder abgeben soll (habe ich überhaupt ein recht drauf????).
Werde morgen und Montag nochmal eine andere werkstatt aufsuchen und gucken wie die das sehen mit dem Öl.
Das Auto hat 122000km drunter und sieht Top gepflegt aus. Leider nicht alles Gold was glänzt.
Kann mir jemand behilflich sein mit dem Öl-Problem? Habe ich überhaupt ein recht mein Geld zurück zu verlangen?
Ich weiß dazu gibt es bestimmt schon Themen,Sorry. Würde mich auf jeden fall freuen, falls mir jemand helfen könnte.
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Du solltest morgen als erstes mal eine Rechtsauskunft einholen!
Bei grobem Mangel hast Du ein Rückgabe Recht, das aber nur in einer bestimmten Frist!
Bei Problemen mit dem Auto hast Du 6 Monate Gewährleistung (der Händler muss kostenlos reparieren)
Was genau wann zutrifft und welche Fristen Du unbedingt einhalten musst kann dir am besten ein Anwalt sagen.
Wenn Du im ADAC bist gibt es die Rechtsauskunft sogar kostenlos.
viel Glück
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Wenn der Mangel bei Übergabe bekannt war, ist es kein relevanter Mangel. Von daher: wann wurde das von der DEKRA bescheinigt? VOR oder NACH der Übergabe des Fahrzeuges? Das ist wichtig!Zitat:
Original geschrieben von Quattro61
Also wenn deine Aussage stimmt, habe ich ja mit der Dekra Bescheinigung doch ein Beweis des Defekts. :-D
Naja. Hoffe wird alles gut gehen.
Bin mal gespannt was der nächste freundliche heute sagen wird.
Vor der Übergabe.
Zitat:
Original geschrieben von ric1
Man kann bei einem Audihändler die Historie nachsehen lassen . Das ist einer der Bausteine um die tatsächliche Kilometerleistung eines Fahrzeugs zu überprüfen . Wenn der Verkäufer nicht nachweisen kann , dass dem Käufer der Defekt (in diesem Fall : Ölverlust ) bereits beim Kaufabschluss bekannt war , muß er den Defekt reparieren oder das Fahrzeug zurücknehmen . Wenn die Laufleistung nach eingehender Prüfung , ich denke DEKRA reicht da nicht aus , glaubhaft erscheint und das Fahrzeug einem sonst zusagt , würde ich empfehlen es zu behalten und den Mangel durch den Verkäufer beheben lassen .
Audi will die Historie nicht rausrücken :-S
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Sie dürfen es nicht aushändigen aber sagen dürfen Sie für bzw wenn du glaubst am Tacho wurde gedreht dann müssen Sie Dir sogar sagen ob das sein "kann" !Zitat:
Original geschrieben von Quattro61
War heute bei Audi die wollten mir "aus datenrechtlichen Gründen die Historie nicht rausgeben".
Einfach nochmal freundlich Fragen! Eventuell mal nachder Nummer der Audi Hotline fragen😉 dann bekommen die meist flinke Beine! 😁
Super Idee versuche es morgen nochmal nett :-)
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Der Verkäufer hat drei Versuche zum Reparieren. Erst danach muss gewandelt werden, wenn der Käufer es will. Man kann nicht sofort auf eine Rücknahme bestehen.Zitat:
Original geschrieben von ric1
Wenn der Verkäufer nicht nachweisen kann , dass dem Käufer der Defekt (in diesem Fall : Ölverlust ) bereits beim Kaufabschluss bekannt war , muß er den Defekt reparieren oder das Fahrzeug zurücknehmen.
Also muss der Händler für den Schaden Aufkommen. Nicht ich? Das wäre schonmal ein Schrott. Habe Angst das iwann auf einmal Motor- oder Getriebeschaden aufgrund des Ölverlusts entsteht.
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Zitat:
Original geschrieben von Quattro61
Also muss der Händler für den Schaden Aufkommen. Nicht ich? Das wäre schonmal ein Schrott. Habe Angst das iwann auf einmal Motor- oder Getriebeschaden aufgrund des Ölverlusts entsteht.Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Der Verkäufer hat drei Versuche zum Reparieren. Erst danach muss gewandelt werden, wenn der Käufer es will. Man kann nicht sofort auf eine Rücknahme bestehen.
Statt Schrott=Schritt :-D
Blödes iphone
Ob Fehler schlimm ist oder nicht, sollte vielleicht auch mal eine andere Werkstatt malfest stellen.
Der Händler darf Dir die Historie aus datenrechtlichen Gründen nicht heraus geben, aber er kann
Dich kurz über die Schulter schauen lassen bzw. vortragen mit welchen Laufleistungen welche
Reparaturen gemacht worden sind, man muss aber schon wirklich einen guten Verkäufer oder
Servicemeister finden, der das mal auch macht.
Die Historie ist nur für interne Zwecke gedacht.
Fakt ist, dass wenn es ein gravireneder Mangel ist, der dazu auch noch teuer ist, muss der Händler
aufgrund der Sachmangelhaftung innerhalb der ersten 6 Monate diesen komplett auf seine Kosten
übernehmen.
War das ein Audizentrum bzw. Audihändler ?
Normalerweise stellen sie sich nicht so blöd an und übernehmen solche kosten, wenn sie merken, dass
Du so was, wie Sachmangelhaftung kennst. Da gibt es auch keine Ausnahmen und das Recht liegt zu
100% auf Deiner Seite. Wenn es nicht anders geht, fahre zur einer anderen Audiwerkstatt und lass den
Dicken checken, ggf. gleich mit einem Kostenvoranschlag für die Reparatur.
Du hast ein 2007 Modell mit recht geringer Laufleistung, deshalb sollte der Dicke noch viele KM fahren.
Ich habe meinen übrigens vor 3 Jahren mit 114 Tkm gekauft, auch Mod. 2007 und der schnurrt bis
jetzt problemlos, wie eine Katze 😉 😁
doppelt 🙄
War kein audi Händler ein großer Gebrauchtwagenhändler. Werde wie gesagt noch andere Werkstätte aufsuchen auch Audi. Mal sehen was die sagen. Den Händler danach konfrontieren. Wenn er sich querstellt direkt zum Anwalt. Ich denke das ist der einfachste der weg. Danke für deine nette und informative Antwort.
Höre aber leider oft, dass das mit der Gewährleistung so eine komplizierte Sache sein soll.
Dass das Dekra-Gutachten VOR Übergabe gemacht wurde, solltest Du dann evtl. erst mal definitiv für Dich behalten. Denn dieser Umstand beweist nicht nur, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, sondern auch, dass Du vor Übergabe davon gewusst hast und dennoch den Wagen bewusst so gekauft hast. Somit könnte der Händler was die Sachmangelhaftung in diesem konkreten Fall angeht tatsächlich raus sein.
Weiss der Händler von dem Dekra-Gutachten?
Grüße,
Torsten
Ja er weiß von dem Gutachten und hat gesagt das ist nix beim Ölwechsel kann bisschen daneben gegangen sein. Das Gutachten werde ich erstmal Für mich behalten und nur den Anwalt vorzeigen. Aber laut Dekra war es kein Mangel. Sondern laut dem Bericht kein Mangel. Da steht nur festgestellt: Motor von unten Ölfeucht.
Der Verkäufer kennt das Gutachten? hat es gelesen oder weiß er, dass es eins gibt?
Wenn der Verkäufer weiß, dass du die Sache mit dem "ölfeuchten Motor" vor dem Kauf kanntest, dann hast du schlechte Karten. Leider. Und hier gibt es sonst keine schriftlich festgehaltenen Bemerkungen dazu?
Es kann ja tasächlich verkleckertes Öl sein. Wenn dir der Motor hops geht, bist du grundlegend erstmal noch 6 Monate relativ abgesichert. Wenn eine Dichtung im Eimer ist, könnte es u.U. an dir hängen bleiben. Aber beobachte das mit dem Öl. Mach es mal sauber und schau nach, ob es wieder auftritt... dann ist es nicht nur verkleckert. Du kannst ja auch mal einen weiteren Audi-Service drauf schauen lassen. Manchmal schadet es nicht, mehrere Meinungen zu haben.
Außerdem solltest du tatsächlich einen Anwalt fragen. Ich denke, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag schwierig wäre, wenn du das wolltest. Bei Finanzierung über den Händler ginge es evtl. noch. Da es kein Audi-Händler ist, hast du sicher kein "Audi Gebrauchtwagen Plus" (da könnte man das Auto auch zurückgeben).
Wenn der Händler nachweisen kann, dass du den Mangel bei Übergabe kanntest, dann braucht er für genau diesen Mangel nicht im Rahmen einer Gewährleistung haften. Ob es da doch Lösungen gibt, solltest du einen Anwalt fragen.
Genau das hatte ich vor Toshy. Werde noch 2 weitere Mechaniker sowie audi draufschauen lassen. Falls es wirklich der Simmering ist, hat jemand eine Ahnung was das mich kosten könnte.
Der freundliche gestern sagte kann Iwann zu ein getriebeschaden führen.
Ein Ölleck kann ziemlich ins Geld gehen. Bei mir wurde daraus eine 15.000€ Reparatur (http://www.motor-talk.de/.../rs6-oelverlust-motorausbau-t4281808.html).
Der Verkäufer muss da kostenlos nachbessern, es sei denn du wurdest auf den Mangel hingewiesen!
Wenn es der Simmering auf der getriebeseite ist, und du einen Handschalter fährst wird dir irgendwann die Kupplung kaputt gehen!