Öl unterm "neuen" Auto! Wie muss ich vorgehen?

Audi A6 C6/4F

Hallo liebe Gemeinde.

Ich bin seit gestern stolzer Besitzer eines dicken Baujahr 09.2006.
3.0 tdi S-Line. Heute habe ich den von unten checken lassen. Dann das: Bisschen Öl. Frisches Öl. Laut Mechaniker "Simmering Kurbelwelle Getriebeseitig." Da hat mich der Schlag getroffen. Er sagte das könnte sehr teuer werden.
Beim Kauf bei Dekra prüfen lassen und technisch keine Mängel festgestellt.

Halt nur gesagt von unten bisschen Ölfeucht. Muss aber nichts sein.
Naja 300km für das Auto Gefahren. Gedanken gemacht. Mit Händler verhandelt. 12 Monatige Garantie gegen Mehrpreis abgeschlossen.

Und jetzt bin ich am überlegen ob ich das Auto wieder abgeben soll (habe ich überhaupt ein recht drauf????).
Werde morgen und Montag nochmal eine andere werkstatt aufsuchen und gucken wie die das sehen mit dem Öl.

Das Auto hat 122000km drunter und sieht Top gepflegt aus. Leider nicht alles Gold was glänzt.

Kann mir jemand behilflich sein mit dem Öl-Problem? Habe ich überhaupt ein recht mein Geld zurück zu verlangen?

Ich weiß dazu gibt es bestimmt schon Themen,Sorry. Würde mich auf jeden fall freuen, falls mir jemand helfen könnte.

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Du solltest morgen als erstes mal eine Rechtsauskunft einholen!
Bei grobem Mangel hast Du ein Rückgabe Recht, das aber nur in einer bestimmten Frist!
Bei Problemen mit dem Auto hast Du 6 Monate Gewährleistung (der Händler muss kostenlos reparieren)
Was genau wann zutrifft und welche Fristen Du unbedingt einhalten musst kann dir am besten ein Anwalt sagen.
Wenn Du im ADAC bist gibt es die Rechtsauskunft sogar kostenlos.

viel Glück

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Zitat:

Original geschrieben von Toshy



Zitat:

Original geschrieben von derSentinel



JA !
Er muss 3 mal die Möglichkeit bekommen Nachzubessern bevor du zb Geld zurück oder Wandeln kannst.
Achte drauf das Repariert wird und nicht nur sauber gemacht.
So ist es! Und der Verkäufer hat das Recht, selbst zu entscheiden, wie er den Mangel beseitigt - und das bis zu dreimal. Ob Du Fahrtkosten und Ausfallzeiten geltend machen kannst, fragst Du am besten mal einen Anwalt. Du kannst den Verkäufer auch noch fragen, ob Du zu einer anderen Werkstatt fahren kannst, um den Weg zu sparen. Aber die Entscheidung liegt beim Verkäufer.

Ausfallzeiten - Nein

Verbringungskosten - Ja!

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