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Öffentlicher Parkplatz Markierung

Hallo
meine Nachbarin möchte auf ihrer Straßenseite einen ( oder zwei ) öffentlichen Parkplatz / Stellplatz von der Gemeinde / Landratsamt einzeichnen lassen .
Die Folge wäre , dass die Fahrzeuge auf meinem Grundstück vorbei fahren müssen .
Des weiteren könnte ich mein Grundstück nicht mehr als meinen Parkplatz verwenden - weil die Fahrzeuge beim vorbeifahren auf mein Grundstück gelangen müssten - ebenso könnte ich Probleme beim ein - und ausfahren in die Garage erhalten .
Frage : was für eine Durchfahrtsbreite ist notwendig um an dem markierten Stellplatz vorbei zu fahren unter
Berücksichtigungen meiner Grenze?
gibt es Vorschriften § , Gesetze ,....
Wie ist der Ablauf - wer entscheidet ... -- > diese Woche gab es einen Vororttermin wo ich nicht
dabei war .....

Bin gespannt

DANKE

Tschau
Tscharlie
Tscharlie

Beste Antwort im Thema

Sofern an der Stelle, wo der Nachbar parkt, nicht gerade Parkverbot herrscht, gilt hier: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

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so - neues Bild -
die nachbarin sagte zu mir das sie nicht der antragsteller bei der gemeinde / Landratsamt war und fragte mich ob ich es beantragt hätte .

Zitat:

@Tscharliee schrieb am 1. Juni 2020 um 08:12:02 Uhr:


so - neues Bild -
die nachbarin sagte zu mir das sie nicht der antragsteller bei der gemeinde / Landratsamt war und fragte mich ob ich es beantragt hätte .

Wenn die Frau, also Deine Nachbarin den Antrag nicht gestellt hat, Wer war es dann ?

Übrigens... Ich würde es auch nicht akzeptieren, daß der Verkehr über mein Privatgrundstück ausweichen muß.

Wenn die Gemeinde da Stellplätze hinmalen will kann man sich kaum wehren. Wird es halt eng wenn der TE seine Autos auf sein Grundstück stellt. Sobald mal die Müllabfuhr ausfällt weil da ein SUV steht klärt sich das relativ schnell.

Das Problem des TE ist dann allerdings, das die anderen Fahrzeuge inneerhalb der Markierung stehen und sein eigenes nicht. Da kommt vielleicht die Polizei, bestellt nen Abschlepper und sein eigenes Fahrzeug ist weg, weiil die eben nicht vor bei den zuständigen Behörden nachprüfen, wo das Fahrzeug steht. Die gehen anhand der vorgefundenen Situation eben von einer falschen Ausgangslage aus ...

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Zitat:

@Tscharliee schrieb am 1. Juni 2020 um 08:12:02 Uhr:


die nachbarin sagte zu mir das sie nicht der antragsteller bei der gemeinde / Landratsamt war ...

Ich musste die Erfahrung machen das Nachbarn das gerne sagen wenn sie etwas zu Ungunsten des Nachbarn melden/beantragen.
So ziehen sie nicht den Unmut der anderen Person auf sich, der diese dann an die unbekannte nicht existierende Person x richtet. Und der Nachbarschaftsfrieden bliebt, zumindest von der Fassade her, weiterhin bestehen.

Zitat:

@Knergy schrieb am 1. Juni 2020 um 09:38:08 Uhr:


Das Problem des TE ist dann allerdings, das die anderen Fahrzeuge inneerhalb der Markierung stehen und sein eigenes nicht. Da kommt vielleicht die Polizei, bestellt nen Abschlepper und sein eigenes Fahrzeug ist weg, weiil die eben nicht vor bei den zuständigen Behörden nachprüfen, wo das Fahrzeug steht. Die gehen anhand der vorgefundenen Situation eben von einer falschen Ausgangslage aus ...

Das ist dann nicht das Problem des TS, wenn Er auf seinem privaten Grundstück parkt und zu Unrecht abgeschleppt wird.
Ihm kann man das Parken auf seinem Grundstück nicht verbieten.

Zitat:

@Knergy schrieb am 1. Juni 2020 um 09:38:08 Uhr:


Das Problem des TE ist dann allerdings, das die anderen Fahrzeuge inneerhalb der Markierung stehen und sein eigenes nicht. Da kommt vielleicht die Polizei, bestellt nen Abschlepper und sein eigenes Fahrzeug ist weg, weiil die eben nicht vor bei den zuständigen Behörden nachprüfen, wo das Fahrzeug steht. Die gehen anhand der vorgefundenen Situation eben von einer falschen Ausgangslage aus ...

Das machen oder versuchen die nur einmal, denn auf den Kosten bleiben sie sitzen. Im Übrigen dürfte man in den neuen Markierungen auch nicht parken, wenn der TE auf seinem Grundstück steht und dann die erforderliche Restbreite nicht mehr vorhanden ist.

Die Kosten sind ja nebensächlich ... man hat selbst den Ärger damit. Im Zweifelsfall passiert einem das ja immer zum ungünstigsten Zeitpunkt. Zumal ein selbstsicheres Auftreten ala "klar hab ich gesehen, das da ein Fahrzeug gegenüber stand und trotzdem habe ich mich hierher gestellt und die Straße blockiert" auch zu anderen Problemen führen kann.

Bei den Bildern würde ich davon ausgehen das die Autos des TE auf das eigene Grundstück passen und nicht in den öffentlichen Raum ragen. Und dann könnte Ihm egal sein wer da was wo blockiert.

Wäre, außer einer Markierung, nicht das Abpollern oder Aufstellen von Blumenkübeln auf dem eigenen Grundstück hilfreich?

So schmal wie die Strasse an der Stelle ist sollte man auch mal über Park-/ Halteverbote sinnieren. Der TE stellt ein Auto links auf sein Grundstück und rechts eines auf die zukünftigen Stellplätze. Dann macht man ein paar Fotos wenn der Müllwagen durch will und schickt das Ganze der zuständigen Behörde.

Frage an den TE: Passen Deine Autos vor Dein Haus ohne auf öffentlichen Grund zu ragen?

Dann muss er die Begrenzung aber auch die ganze Zeit (auch wenn kein Fahrzeug da parkt) stehen lassen. Lässt er es nicht, kann gegenüber jeder ohne entsprechende Sachkenntnis den Parkplatz nutzen. Blockiert der TE dann die "Straße", nachdem gegenüber schon Fahrzeuge parken, so könnte es Ärger geben, wenn man ihm es nachweisen kann, das die anderen Fahrzeuge vorher schon da waren.

Das verhält sich ähnlich wie mit Falschparkern, da kann man auch nicht einfach "richtige" Parkplätze nutzen und bspw. die Straße blockieren. Im Zweifelsfall bekommt man da selbst Ärger, obwohl das Fahrzeug korrekt steht ... Stichwort: Eignung zum Führen eines KfZ.

Mal ne Frage: ist es üblich, dass eine Straße geteert ist, auch wenn dort schon ein privates Grundstück beginnt? Nicht, dass am Ende das Gundstück erst mit dem Haus beginnt...... und der Besitzer jahrelang von falschen Tatsachen ausgegangen ist.

Zitat:

@Tscharliee schrieb am 31. Mai 2020 um 11:04:35 Uhr:


Hallo
meine Nachbarin möchte auf ihrer Straßenseite einen ( oder zwei ) öffentlichen Parkplatz / Stellplatz von der Gemeinde / Landratsamt einzeichnen lassen .

Frage doch mal beim vermutlich Tiefbauamt, wie der Stand der Dinge ist. Du könntest fragen, ob sie sich der Enge der Straße bewusst sind. Zumindest habe ich in meiner Heimatstadt die Erfahrung gemacht, dass die Mitarbeiter recht freundlich und auskunftswillig sind. In einem Fall hatte sich der Mitarbeiter auf unseren Anruf hin, sogar die Sache sich noch mal vor Ort angeschaut und seine Entscheidung revidiert. Ein Nachbar hatte seinen Antrag auf alternativen Fakten aufgebaut.

Wenn das nichts hilft und die Parkplätze eingezeichnet werden, kann man über Maßnahmen zur Selbsthilfe wie Blumenkübel, Steine usw. nachdenken.

Das einfachste ist der Gang zum örtlichen Bauamt, freundlich fragen dass man gehört habe von einem Ortstermin. Was da denn wohl im Schwange ist.
Die klare und wahre Antwort wird kommen.
Dann kurz argumentativ darlegen, wie man das Ganze sieht, der Amtsschimmel kann in seine Katasterauszüge schauen und fertig ist die Laube.
Ein einziger Haken könnte aber vorliegen: Wenn schon Jahrzehnte lang die Gemeinde dort bis an die Wand geteert hatte und die Fläche für den Verkehr genutzt wurde, dann könnte quasi eine Art Gewohnheitsrecht vorliegen. Das ist jetzt aus dem Bauch geschrieben aber vielleicht gibt es das in der Art.

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