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Öffentlicher Parkplatz Markierung

Hallo
meine Nachbarin möchte auf ihrer Straßenseite einen ( oder zwei ) öffentlichen Parkplatz / Stellplatz von der Gemeinde / Landratsamt einzeichnen lassen .
Die Folge wäre , dass die Fahrzeuge auf meinem Grundstück vorbei fahren müssen .
Des weiteren könnte ich mein Grundstück nicht mehr als meinen Parkplatz verwenden - weil die Fahrzeuge beim vorbeifahren auf mein Grundstück gelangen müssten - ebenso könnte ich Probleme beim ein - und ausfahren in die Garage erhalten .
Frage : was für eine Durchfahrtsbreite ist notwendig um an dem markierten Stellplatz vorbei zu fahren unter
Berücksichtigungen meiner Grenze?
gibt es Vorschriften § , Gesetze ,....
Wie ist der Ablauf - wer entscheidet ... -- > diese Woche gab es einen Vororttermin wo ich nicht
dabei war .....

Bin gespannt

DANKE

Tschau
Tscharlie
Tscharlie

Beste Antwort im Thema

Sofern an der Stelle, wo der Nachbar parkt, nicht gerade Parkverbot herrscht, gilt hier: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

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Hallo
ich habe auf meiner Grenze einen Blumenkübel aufgestellt ,der gleiche wie bei dem bild oben
jetzt bin ich gestern von einem kurztrip zurückgekommen und sah das das auto vom Nachbar wie früher geparkt hat nur etwas versetzt - der kübel steht so das ich an der fassade parken kann....

Frage:
Kann ich etwas unternehmen das ich mein auto immer parken kann egal wenn ich nach hause komme und der nachbar sein auto auch dann nicht hinstellt wenn ich nicht da bin .
Danke.
MFG

Tscharlie

Zitat:

@Tscharliee schrieb am 9. August 2020 um 09:25:36 Uhr:


......
Kann ich etwas unternehmen das ich mein auto immer parken kann egal wenn ich nach hause komme und der nachbar sein auto auch dann nicht hinstellt wenn ich nicht da bin .
.....

MIR
wäre völlig egal wer wo schlecht parkt so lange mein Auto vollumfänglich auf meinem Privatgrund steht. Ein Strich auf dem Boden damit jedem klar ist wo die Grundstücksgrenze ist sollte etwas mehr Klarheit schaffen. Wenn dann trotzdem gegenüber die 3.05m nicht eingehalten werden kann man nicht viel machen, kann einem aber auch egal sein.

Du könntest jedesmal Polizei/ Ordnungsamt rufen wenn die 3.05m zu Deiner Grundstücksgrenze nicht eingehalten werden.

Sofern an der Stelle, wo der Nachbar parkt, nicht gerade Parkverbot herrscht, gilt hier: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 9. August 2020 um 09:52:43 Uhr:


Sofern an der Stelle, wo der Nachbar parkt, nicht gerade Parkverbot herrscht, gilt hier: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Ohne meine Zustimmung hat eh niemand über mein Privatgrundstück zu fahren.
Das gilt auch wenn die Nachbarn gegenüber das mit den 3.05m nicht verstehen. Den Nachbarn sollte eigentlich auch bekannt sein wo der öffentliche Grund endet und das Privatgrundstück anfängt. Problematisch ist halt nur der durchgehende Asphalt, da würde ich nacharbeiten.

Wäre zwar nervig aber dann muß man halt eine Kette spannen o.ä.

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