Öffentlicher Parkplatz Markierung

Hallo
meine Nachbarin möchte auf ihrer Straßenseite einen ( oder zwei ) öffentlichen Parkplatz / Stellplatz von der Gemeinde / Landratsamt einzeichnen lassen .
Die Folge wäre , dass die Fahrzeuge auf meinem Grundstück vorbei fahren müssen .
Des weiteren könnte ich mein Grundstück nicht mehr als meinen Parkplatz verwenden - weil die Fahrzeuge beim vorbeifahren auf mein Grundstück gelangen müssten - ebenso könnte ich Probleme beim ein - und ausfahren in die Garage erhalten .
Frage : was für eine Durchfahrtsbreite ist notwendig um an dem markierten Stellplatz vorbei zu fahren unter
Berücksichtigungen meiner Grenze?
gibt es Vorschriften § , Gesetze ,....
Wie ist der Ablauf - wer entscheidet ... -- > diese Woche gab es einen Vororttermin wo ich nicht
dabei war .....

Bin gespannt

DANKE

Tschau
Tscharlie
Tscharlie

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Sofern an der Stelle, wo der Nachbar parkt, nicht gerade Parkverbot herrscht, gilt hier: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

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P.S.
Man sieht rechts eine Zipfel Grünfläche, die möchte die Nachbarin nicht nutzen?

An Stelle des TE würde ich mit Sprühkreide genau entlang der Grenze eine Linie ziehen. Da sieht jeder was Tacko ist. Und dann das Metermaß raus und messen.
By the way: Wenn da ein Vor-Ort-Termin war wäre die eigene Anwesenheit nicht schlecht gewesen....
Die Idee, selber längs Stellplätze auf eigenen Grund anzubieten klingt doch pfiffig.

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 31. Mai 2020 um 15:58:27 Uhr:


....Die Idee, selber längs Stellplätze auf eigenen Grund anzubieten klingt doch pfiffig.

Und wenn das Ganze auf eigenem Grundstück passiert braucht es keinerlei Rücksprache mit irgendwem.

Danke für eure Antworten
rechts hinter den Büschen ist eine riesige Grünfläche aber dort etwas für die fahrzeuge herzustellen - auf keinen fall
habe nachgemessen rechts von den büschen Hecke bis zu meiner grenze ca 4,95 m abz der strom masten mit ca 20 cm
werde nächste woche beim ortsbauamt anrufen und freundlich nachfragen .......

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Ist die Strassenkante des Betonkübels vorne im Bild die Grundstücksgrenze?

Ich kann mir nicht vorstellen das man Privatgrund für den öffentlichen Strassenverkehr hergeben muß nur weil da jemand zwei Stellplätze haben möchte. Und selbst wenn Dir dadurch Stellfläche verloren gehen sollte, ist nicht schlimm, stellst Du Deine Autos halt gegenüber hin, da sollen ja wohl auf öffentlichem Grund gerade welche entstehen. Denn zwischen der Herrichtung einer öffentlichen Stellfläche und der Überlassung dieser für bestimmte Privatpersonen liegen auch noch mal einige Verwaltungsgänge.

Der Asphalt scheint durchgehend bis zu Deiner Hauskante zu gehen, wer hat denn da eigentlich warum durchgehenden Belag verbaut. Das Thema wäre doch nie aufgetreten wenn es an der Grundstücksgrenze einen Zaun o.ä. geben würde.

ja vorne links der beton ist grenze ,
wenn ich ja sage kommt kurz überlang das schild hin parkplätze für haus nummer 16 - ob das richtig ist und wer die schilder hingemacht hat ist unwichtig ...
Frage : wer entscheidet das den
- Das örtliche Ortsbauamt ?
- Das Landratsamt ?
Wenn man von hinten herfährt kann locker ein- 2 auto parken und zur straßenmitte aussteigen , an der wand aussteigen muss mehr platz gelassen werden

Von personalisierten Behindertenparkplätzen abgesehen wird nicht ohne Weiteres öffentlicher Grund für bestimmte Privathaushalte reserviert. Und wenn doch würde ich das an Deiner Stelle hinterfragen. Und über Deinen Privatgrund kann keine der Behörden so einfach entscheiden. Wenn die Strasse an der Stelle aber 5m breit ist kann es natürlich dazu kommen das da Stellplätze hinkommen. Ändert aber nichts daran das Du auf Deinem Grundstück parken darfst. Wenn es da keine Parkverbotsschilder gibt dürfte man da jetzt schon stehen. Ist halt doof das die Grundstücksgrenze nicht sichtbar ist, das würde ich ändern. Ich würde schleunigst die eigenen Stellplätze an der Grundstücksgrenze markieren und als Privatgrund kennzeichnen.

Zitat:

@Tscharliee schrieb am 31. Mai 2020 um 18:32:01 Uhr:


....
Frage : wer entscheidet das den
- Das örtliche Ortsbauamt ?
- Das Landratsamt ?
.....

Über die Verwendung Deines Grundstücks?!
Du

Und über die Beschilderung und Markierung im öffentlichen Verkehrsraum entscheidet das zuständige Straßenverkehrsamt beim Landkreis auf Antrag.

hallo
ich wollte noch das bild der karten einsicht einfügen
aber unten kommt nix mehr ??

aber jetzt klappts

499 / 2 ist die nachbarin
und Nummer 7 ist mein haus
221 / 3 gehört auch zu mir .

Ich würde oben den Ort vllt unkenntlich machen 😉

Zwischen 499/2 und Haus 12, ist das eine Straße Weg? Wenn ja wäre es kein Problem dort entlang des Weges einige Parkplätze anzulegen. Wobei ich bei der Größe des Grundstückes kein Argument sehen würde das die Schaffung von Stellplätzen auf ihrem Grundstück verhindern könnte.
Schon mal auf dem Rathaus nachgefragt wie viele Stellplätze die gute Frau haben müsste? Müssten normalerweise bei 4 Wohnungen 6 Stellplätze sein, die Gemeinde kann auch mehr Stellplätze vorschreiben. Wäre nicht die Erste die bei einem An-/Umbau "vergisst" die geforderten Stellplätze zu schaffen oder sie mit den Jahren wieder verschwinden.
Frag mal bei der Gemeinde nach wie viele Stellplätze für diese Flurnummer vorgesehen sind. Zusätzlich würde ich die Grundstücksgrenze markieren.
Nur am Rande, die 3,05m sind Minimum. In Kurven oder wenn zb landwirtschaftliche Maschinen dort regelmässig fahren können es auch deutlich mehr sein.

Vielen Dank
Zwischen 499/2 und Haus 12 das ist eine Straße zu ihrem Haus - nach ca 4 m kommt eine Schranke
Sie fährt immer rückwärts runter und ist froh wenn kein Auto kommt .
Nur am Rande, die 3,05m sind Minimum -- > ebenso die Parkplatz breite von 2 m ist ja ebenso minimum bzw SUV sind dort sehr knapp bemessen ....

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