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Öffentlicher Parkplatz Markierung

Hallo
meine Nachbarin möchte auf ihrer Straßenseite einen ( oder zwei ) öffentlichen Parkplatz / Stellplatz von der Gemeinde / Landratsamt einzeichnen lassen .
Die Folge wäre , dass die Fahrzeuge auf meinem Grundstück vorbei fahren müssen .
Des weiteren könnte ich mein Grundstück nicht mehr als meinen Parkplatz verwenden - weil die Fahrzeuge beim vorbeifahren auf mein Grundstück gelangen müssten - ebenso könnte ich Probleme beim ein - und ausfahren in die Garage erhalten .
Frage : was für eine Durchfahrtsbreite ist notwendig um an dem markierten Stellplatz vorbei zu fahren unter
Berücksichtigungen meiner Grenze?
gibt es Vorschriften § , Gesetze ,....
Wie ist der Ablauf - wer entscheidet ... -- > diese Woche gab es einen Vororttermin wo ich nicht
dabei war .....

Bin gespannt

DANKE

Tschau
Tscharlie
Tscharlie

Beste Antwort im Thema

Sofern an der Stelle, wo der Nachbar parkt, nicht gerade Parkverbot herrscht, gilt hier: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

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...das kann durchaus sein, dass da auf Privatgrund weitergeteert -tschuldigung asphaltiert- wurde.

V.a. in kleineren Gemeinden wird da viel mehr zwischen Grundstücksbesitzer und Gemeinde / Bürgermeister, usw. gesprochen. Da kann es durchaus sein, dass beim Aspahltieren z.B. antlang der Grundstücksgrenzen vorgesehen ist, dass regulär Betonrandplatten gesetzt werden.

Da ist es durchaus vorstellbar bzw. sind mir auch ähnliche Fälle bekannt, wo der Grundstücksbesitzer sagt, na für mich wärs praktischer ohne diese Randplatten und dafür etwas mehr Asphalt... wird dann entweder zwischen ausführendener Baufirma und Grundstücksbesitzer oder wenn jemand von der Gemeinde vor Ort -meist der Bürgermeister- wird so etwas abgesprochen / ausgehandelt... wenn sich der Aufwand für "keine Randplatten und dafür mehr Asphalt" ungefähr die Waage hält, dann ist so etwas dem meist Bürgermeister egal und er als Vertreter der Gemeinde gibt seine Zustimmung oder wenn das zusätzliche Asphaltieren doch etwas mehr ist z.B. weil der Grundstücksbesitzer gleich noch den kompletten Hof mitgemacht haben will, dann muß er halt etwas zuzahlen... wobei in solche Fällen die Baufirma, die sowieso schon vor Ort ist gute Konditionen geben kann... fährt der Fertiger halt nicht nur die Straße entlang sondern dreht zusätzlich ne kleine Runde über ein Privatgrundstück.

Wir hatten letztens z.B. einen Fall genau anders rum, ein neu gebautes Haus... grad so am Verputzen, da ist dem Bürgermeister ausgefallen, dass der Gehweg davor in einem katastrophalen Zustand ist und es gut wäre den noch zu sanieren bevor der Bauherr einen Zaun oder sonst was an seinem Grundstück errichtet.
Der Bauherr ist aus allen Wolken gefallen und hat schon dicke Rechnungen befürchtet, als wir wieder mit nem Bagger dort aufgefahren sind... der Chef hat extra zeitnah angerufen um zu beruhigen, dass das ein Auftrag der Gemeinde ist und es quasi zur Feier des neuen Hauses jetzt noch einen neuen Gehweg spendiert von der Gemeinde gibt.

Nun vermutlich wird sich das Amt die Lage vorher genau ansehen. Entweder werden die Parkplätze nicht genehmigt, weil Strasse zu eng, oder sie werden genehmigt, dann kann man davon ausgehen, dass da in naher Zukunft Grenzsteine ausgegraben werden.

Bis jetzt kann man nur abwarten. Auf irgendwelche Grundstückslinien aus dem Internet würde ich. ich nicht verlassen.

ist denn überhaupt sicher, dass dies eine öfentliche Straße ist und nicht evtl komplett privatgrund des hinteren grundstückes?
könnte ich mikr nämlich auch vorstellen

...richtig, das wäre auch noch vorstellbar oder es könnte auch sein, dass die "Straße" zu einem der vorderen Grundstücke gehört, vielleicht auch dem TE und für die übrigen Anlieger Grunddienstbarkeiten / Durchfahrtsrechte eingetragen sind.

Evtl. -bei Unklarheiten- sollte der TE einmal beim zuständigen Vermessungsamt vorstellig werden um sich einen entsprechenden amtlichen Lageplan geben zu lassen und außerdem beim Grundbuchamt um nachzusehen bzw. nachsehen zu lassen, wie da die Verhältnisse so sind... wem da welche Flurnummer gehört bzw. welche Rechte da eingetragen sind.

PS:... sollte das ganze in Bayern spielen, dann kann man sich den amtlichen Lageplan auch sparen und einfach auf der Seite BayernAtlas nachgucken, wo das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung entsprechendes Kartenmaterial bereit hält.

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Die Eigentums und Widmungsverhältnisse können verschiedene sein.

Beispiele:
- Eine Straße im Eigentum der Anlieger und dennoch eine gewidmete Verkehrsfläche.
- Einzelne Flurstücke im privaten Besitz und der größte Teil der Verkehrsfläche im Besitz der Gemeinde

Am Ende wird die Behörde über den Vorgang nicht bloß aufgrund eines Termin mit der antragsstellenden Person vor Ort entscheiden. Das Thema erforderliche Restbreite wurde ja schon erwähnt. Genauso wird die Verkehrsbehörde auch die Eigentumsverhältnisse bzw. Widmung prüfen und dann spätestens feststellen, dass die Breite nicht ausreicht.

Aus meiner dienstlichen Erfahrung her sehe ich gar keinen Grund überhaupt Parkplätze zu markieren. Es besteht weder der Bedarf nach einer Markierung noch eine Pflicht (z. B. in verkehrsberuhigten Bereichen müssen Parkplätze markiert werden).

Hallo - vielen dank für eure Mitarbeit - es kam Post - die 2 . antwort habe ich anders gestellt ist aber unwichtig Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre E-Mails.

Ich kann Sie beruhigen und Ihnen mitteilen, dass in der Raiffeisenstraße keine Parkplätze ausgewiesen werden.
Die Straße ist an sich schon zu eng, sodass durchfahrende Autos an parkenden Autos schlecht bzw. nicht vorbei kommen können.

Die Auskunft von Ihrer Nachbarin war dahingehend falsch.

Bezüglich Ihrer Frage, ob Sie einen Parkplatz ausweisen müssen bei Vermietung einer Wohnung, können wir Ihnen mitteilen, dass sie keinen Parkplatz vermieten müssen.

Bei weiteren Fragen können Sie mich jederzeit gerne anrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Bitte richtig lesen, verstehen und dann antworten.

Danke
Moorteufelchen
MT-Team/Moderator

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