Odysee des Grauens

Audi A6 C6/4F

Vorab: Sobald ich Bilder hab, enthalt ich sie euch nicht weiter vor.
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Das mit dem Auffahrunfall hat vielleicht der ein oder die andere schon gelesen. Die grauenvolle Geschichte hat eine Fortsetzung. Und die kommt hier:

Im Vertrauen lass ich meinen Unfallwagen bei meinem Dealer reparieren. Ist ja ne große Firma mit nem großen Namen in einer nicht zu kleinen Stadt. Doch nach der Reparatur scheint mir der Schaden nur halbherzig behoben, und jede Menge andere Respektlosigkeiten passiert. Nicht dass mich die Reparaturdauer von 20 Tagen schon stutzig gemacht hätte. Aber was dabei herauskam lest ihr im folgenden.

Kategorisiert würde ich die folgenden Mängel der nicht fachgerechten Ausführung der Reparatur zuordnen:
1. Einladeleiste im Kofferraum beschädigt (Knick im Kunststoff)
2. Lackierung nicht fachgerecht ausgeführt im Übergangsbereich Heck zu Karosserie (deutliche Lackunterschiede)
3. Lackierung nicht fachgerecht ausgeführt in der Reserveradmulde (Einschluss von Schmutz)
4. Auspuffendrohre nicht exakt montiert (rechts steht weiter hervor als links)
5. Spaltmaße Heckklappe nicht korrekt (rechte Rückleuchte berührt Heckklappe)
6. Abschirmbleche zw. Auspuff und Reserveradmulde wurden nicht ersetzt (man sieht noch deutlich die Spuren des Auffahrunfalls)
7. Kleiner Schlauch hängt hinten rechts herunter (nicht richtig angeschlossen? -wofür ist der wohl?)
8. Splitterung der rechten Rückleuchte an der Ecke zur Heckklappe (lag das am Unfall oder doch an der falschen Montage der Heckklappe mit dem zu geringen Spaltmaß, dass durch Schließen dieser evtl. die Rückleuchte kaputt ging)
9. Befestigungsschraube des Reserverades (aus Kunststoff) gebrochen

Das lässt mich u. a. Schließen, dass der Gutachter nur halbherzig begutachtet haben könnte. Ferner bleibt mir fraglich, wie man mit "normalem" Menschenverstand Unfallteile unbehandelt einfach wieder einbaut. Und dass, wo die Versicherung des Gegners doch alle Kosten tragen muss. Es gibt also keinen Grund an mir zu sparen?! Ich versteh das nicht! Die dilettantische Art des Zusammenbaus mal ignoriert.

Der Oberhammer und höchste Stufe der Respektlosigkeit vor mir als Kunden und meinem Wagen als >50€-Traumschiff ist jedoch der Allgemeinzustand nach der Rückgabe:
10. Lacknebel an Türen und Fensterscheiben
11. Druckstellen am Rand (mittig) der Blende des Schiebedachs (das war wohl die 20 Tage halb geöffnet: die Druckstellen sind zurückgegangen, sodass ich den Mangel von der Liste streichen konnte)
12. Tiefe Druckstellen auf der Rücksitzbank (großer schwerer Gegenstand: es scheint als habe die Heckklappe im Wagen gelagert. Die Rücksitzbank ist für mich damit hinüber)
13. Starke Druckstelle auf rechtem Vordersitz (hier muß auch was gelagert haben)
14. Zwei massive Kratzer an der hinteren rechten Tür (unten links und mittig rechts)
15. Ein massiver Kratzer an der vorderen rechten Tür (mittig links)
16. Politurkratzer am Heck oben, links und rechts von der Heckklappe
17. Heckscheibe massiv verkratzt (welcher Idiot kratzt Eis [mit einem Metallkratzer?] an einem Wagen mit Standheizung?)

Ein dreckig in die Werkstatt gebrachtes Fahrzeug hätte ich auch dreckig wieder in Empfang genommen. Nichts hätte ich lieber getan, als meine Biene mit neuem Hintern frisch zu pflegen. Ein dagegen dilettantisch gereinigtes Fahrzeug wiederspricht meinen Vorstellungen von Kundenservice. Entweder ich mache was richtig, oder erst gar nicht.

Nunja, die Liste liegt schriftlich bei meinem Noch-Dealer. Das Fahrzeug gebe ich am Montag zur Beseitigung der oben aufgeführten Mängel ab. Fraglich bleibt, wer mir die Wertminderung durch die zusätzliche, nicht unfallbedingte, Lackierung der beiden rechten Türen ersetzt. Ebenso muss die Heckscheibe getauscht werden. Alles Einschnitte in das Leben meiner kleinen in diesen jungen Wochen. Das hätte doch nicht sein müssen!

Praktischerweise konnte ich die Mängelliste noch fortführen, wobei die nächsten Mängel auch als Gewährleistungsfälle zu kategorisieren sein könnten:
18. Die Airbag Kontrollleuchte leuchtet permanent auch während der Fahrt. Laut Handbuch ein Grund um in die Werkstatt zu fahren. Das Problem war meinem Dealer schon vor dem Unfall bekannt und wir wollten einen Termin zur Behebung ausmachen. Da der Wagen solange stand, habe ich telefonisch gebeten, das Problem gleich mit zu beseitigen. Bei der Abholung dann die Aussage, das Problem sei nicht mehr präsent, eine Probefahrt sei auch durchgeführt worden.
19. Das Handschuhfach öffnet seit dem Unfall erst nach mehrmaligem Betätigen. (nur unregelmäßig feststellbar, für mich aber störend und inakzeptabel!)
20. Der Automatikmechanismus der Heckklappe öffnet nur zögerlich. (die letzten paar zentimeter)
21. Während der Fahrt hört man beim Überfahren von kleinen Hindernissen und teilweise in Kurven ein „Knarzendes Geräusch“ am Armaturenbrett. Dieses Geräusch war vor dem Unfall nicht und ist für einen Neuwagen nicht akzeptabel!

Sicher ist auch hier noch die ein oder andere Auswirkung vom Unfall versteckt. Für mich sind alle Mängel nicht akzeptabel und gerade bei einem Neuwagen ein Ding der Unmöglichkeit.

Mein Noch-Dealer muss nun Nachhilfe in "Wie übe ich Respekt an meinem Kunden und vorallem an seinem Fahrzeug?" nehmen, damit das alles ein gutes Ende nehmen kann.

Fortsetzung folgt.

34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Kenwood78


Weiß jemand von euch welches Fahrzeug mir zustehen würde?

Hallo,

es steht dir definitiv ein 4F zu.

Mein Händler hat mir sogar gesagt, ein anderes Fahrzeug bekommt er gar nicht bezahlt, es muss ein 4F sein.

In meinem Fall zahlt das aber der Dealer selbst. Verstehe schon, warum die mir keinen 4F anboten. Hätte drauf bestehen können, aber das produziert noch mehr Ärger und Unmut. Ich will nur endlich MEIN Auto in tadellosem Zustand wieder haben.

Bin schon gespannt ob die Werkstatt noch was drauf legt, bei dem was die sich geleistet haben.

Die wollen übrigens meine zerstörte Rücksitzbank mit einem neuen Bezug versehen. Hoffentlich verpfuschen Sie mir jetzt nicht das ganze Auto und Alcantara. Ich werde bei Abholung jede Naht einzeln prüfen!

Hallo,

bei mir sind bei meinem 4B mal die Vordersitze bezogen worden(Leder).

Es sah sehr bescheiden aus und erst nach einer massiven Beschwerde bei Audi wurde ein proffessioneller Sattler hinzugezogen.

Aber wie vom Werk sah es danach dennoch nicht aus.

Olaf

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firebee, dieser thread tut mir einfach im herzen weh.

ich habe zwar nichts konstruktives beizutragen, möchte
aber meine zutiefste anteilnahme bekunden. auch wenn
es wie überall schlimmeres gibt - sowas zerreisst einen
doch fast. 🙁

@juhuu

Bei Beiträgen von "Hobbyjuristen" wie Du es zu sein scheinst, kann man nur schmunzeln.

Ich hätte gern gewußt, warum man noch ein "Gegengutachten" erstellen lassen sollte. Der Haftpflichtversicherer des Verursachers wird das Gutachten nicht bezahlen. Aus welchem Grund auch? Es handelt sich um eine mangelhafte Reparatur. Hierfür haftet der Schädiger nicht. Ansprechpartner ist einzig das Autohaus. Die von Dir zitierte Rechtsprechung betrifft nur das generelle Recht des
Geschädigten auf Inanspruchnahme eines freien Sachverständigen.

@fireBee

Der Gutachter hat sich nicht halbherzig kalkuliert. Meistens erfolgt die Kalkulation sogar etwas großzügiger. Ich weis wovon ich rede, da ich als Schadenbearbeiter bei einem Versicherer arbeite. Ich kann Dir nur aus Erfahrung sagen, dass die Werkstätten heutzutage froh sind, wenn mal noch ein Haftpflichtschaden in die Werkstatt kommt. Dann werden alle Register gezogen. Lass Dir mal eine Kopie der Rechnung zeigen und vergleich dann mal, welche Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden. Schau auch mal im Gutachten, ob eine Beilackierung mit enthalten ist. Normaler weiese werden angrenzende Teile mit einlackiert, damit kein Farbunterschied erkennbar ist. Lass Dir in dem Zusammenhang auch eine Kopie der Fremdlackrechnung aushändigen, falls Dein "Freundlicher" nicht selbst lackiert.
Wie gesagt, diese Praxis ist heute gang und gebe in den Werkstätten, um den Gewinn noch zu steigern. Teilweise werden die Kunden wieder mit defekten sicherheitsrelevanten Teilen, wie der Lenkung; auf die Piste geschickt-unglaublich!

Zitat:

Original geschrieben von sportec A4


Der Haftpflichtversicherer des Verursachers wird das Gutachten nicht bezahlen. Aus welchem Grund auch? Es handelt sich um eine mangelhafte Reparatur. Hierfür haftet der Schädiger nicht. Ansprechpartner ist einzig das Autohaus. Die von Dir zitierte Rechtsprechung betrifft nur das generelle Recht des Geschädigten auf Inanspruchnahme eines freien Sachverständigen.

ja, als "Versicherungsfritze" würde ich das auch sagen. Meine Begründung liegt vor, ich werde mich nicht wiederholen.

@sportec:
wenn ich mein auto gebraucht kaufen wollte und der verkäufer mir vom heckschaden erzählt und was alles repariert wurde, würde ich mich sicher nicht mit nur einem preisnachlass von 1500,- abgeben. 2000 - 2500 wären mindestens fällig.

Ein bekannter hat mir versichert, dass die 1500,- sicher nicht üppig bemessen sind.

Zitat:

Original geschrieben von fireBee


Ein bekannter hat mir versichert, dass die 1500,- sicher nicht üppig bemessen sind.

Das kommt IMHO auf die Reperaturkosten an: ich hatte mal einen KASKO-Schaden und erfahren, dass bei Leasing am Ende der Laufzeit der Leasingnehmer ggf. den Wertverlust an den Leasinggeber (AUDI Leasing) zusätzl. zu zahlen hat. Meine Erkundigung ergab, dass das "normalerweise" ca. 10% der Reperaturkosten sind.

War/sind die Reperaturkosten bei Dir denn höher als 15 TEUR?

Rep.kosten liegen zw. 4700 und 5500.-
Zur berechnung der wertminderung gibt es methoden, die u.a. auch von der rechtsprechung angewandt werden. z.b. "Ruhkopf-Sahm". wendet man die bei mir an, kommt man bei 2400,- euro raus.

Zitat:

Original geschrieben von fireBee


Rep.kosten liegen zw. 4700 und 5500.-
Zur berechnung der wertminderung gibt es methoden, die u.a. auch von der rechtsprechung angewandt werden. z.b. "Ruhkopf-Sahm". wendet man die bei mir an, kommt man bei 2400,- euro raus.

Dann ist (war) wohl mein KASKO-Leasing-Fall was anderes bzw. wird anders gehandhabt.

Hatte dann aber auch "Glück" - trotz Rep.-Kosten von ca. 2000 EUR (Auffahrunfall) wurde keine (von mir zu erstattendende, da ja in KASKO nicht versicherte) Wertminderung ermittelt/verlangt.

Zitat:

Original geschrieben von juhuuh


ja, als "Versicherungsfritze" würde ich das auch sagen. Meine Begründung liegt vor, ich werde mich nicht wiederholen.

In meinen Beitrag steht auch nichts anderes und ich bin kein Versicherungsfritze.

Wenn man bisschen nachdenkt erkennt man auch den Sinn.

Die Vers. hat den Schaden nach GA bezahlt und damit ist die Sache erledigt. Was der „Versicherungsfritze“ schreibt, stimmt auch. Ein Gutachten wird in der Regel sehr grosszügig kalkuliert.

Wie die Werkstatt deiner Wahl arbeitet, interessiert die Vers. nicht. Schliesslich hast du die Entscheidung getroffen wer die Karre reparieren darf.

Wenn die Reparatur nicht korrekt ausgeführt wurde, kannst Du nur bei der Werkstatt reklamieren und wenn die noch 10X lackieren müssen, die Versicherung geht das nichts mehr an.

Zitat:

Original geschrieben von Nilrem


Ein Gutachten wird in der Regel sehr grosszügig kalkuliert.

Ein Guachter der von der Versicherung bezahlt wird? Aber natüüürlich Nilrem, und jetzt Träume mal schön weiter.

Bei einem Haftplichtschaden nimmt man immer einen eigenen (unabhängigen Gutachter) der von der Versicherung ist immer befangen, da er dort angestellt ist.

FireBee hat nun mal dem Gutachten der Versicherung vertraut vieleicht ist es ja auch in Ordnung.
Keiner von uns kann das einschätzen, da wir weder den Schaden noch das Gutachten kennen.

Für die Versicherung ist der Fall damit abgeschlossen, Schaden laut Gutachten behoben.

Wenn jetzt die Werkstatt solchen Mist baut muß man sich einen Anwalt nehmen ein zusätzlichen Gutachten über die mangelhafte Arbeit anfertigen lassen.
Das hat aber nicht mit dem eigendlichen Unfall zu tun.

Die Rechtsanwälte wird´s freuen, hoffenlich bist Du Rechtsschutzversichert

@ thomas w.w,

Ich hab mir den ganzen Thread nochmal durchgelesen. Nirgends habe ich etwas gefunden, was darauf schliessen
lässt, dass da ein Gutachter von der Versicherung am
Werk war. Unabhängig davon ist ja bei FireBee das Problem,
dass nicht das Gutachten mangelhaft ist sondern die Arbeit der Werkstatt.
Ich würd hier nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
Ein Beweissicherungsverfahren macht erst Sinn, wenn die Sache festgefahren ist und es ohne gerichtliche Hilfe nicht weiter geht. Ansonsten produziert man unnütze Kosten.

@FireBee

Die Wertminderung wird aus dem Mittelwert nach Ruhkopf/Sahm und Halbgewachs ermittelt. Eine Wertminderung von 2.400 € ist aber bei 5.500 € eher
unrealistisch.

@juhuu = HOBBYJURIST

Zu Dir fällt mir echt nichts mehr ein. Du scheinst ja voll in der
Materie zu stehen.

Gruss
Versicherungsfuzzi

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