Nutzungsausfall und Wertminderung nach Unfall
Habe meinen Golf VI seit einem halben Jahr und 8500km runter. Am Wochenende ist nun eine Frau beim Ausparken gegen dat "neue" Auto gefahren.
Nach anfänglicher Fahrerflucht, hat sie das schlechte Gewissen dann zwei Tage später doch dazu gebracht ihre Daten bei der Polizei abzugeben.
Ihre Versicherung hat der Reperatur bei VW zugestimmt, liegt etwa bei 1500 Euro. An meinem Auto hat sie eine etwa 7cm große Delle im hinteren Kotflügel und entsprechende Kratzer hinterlassen.
Da dies mein erster "Unfall" ist habe ich natürlich keine Ahnung was den Nutzungsausfall betrifft. Weiß nur, dass man einen gewissen Tagessatz je nach alter und größe des Autos bekommt?
Und eigentlich viel wichtiger, wie sieht es mit der Wertminderung aus? Beim Weiterverkauf möchte ich den Schaden nicht verschweigen und die neue Lackdicke auf dem hinteren Kotflügel ist ja auch schnell nach zu weisen. Habe ich einen Anspruch auf eine Wertminderung bei der gegnerischen Versicherung und in welcher Größenordnung bewegt er sich?
Danke
Beste Antwort im Thema
Ich weis ja nicht was fürn Kraut Du da gerade geraucht hast, auf jeden Fall Schadet das der Gesundheit,
ich habe keinen als Dumm bezeichnet, im Gegenteil, ich werde hier gleich Blöde angemacht nur weil ich hier schreibe wie es wirklich ist und nicht wie es manch ein nicht ausgelasteter Sachbearbeiter von der Hinz&Kuntz Aroganz KG probleme damit hat das Kunden ihre Rechte durch einen Anwalt ducrchsetzen lassen!
Du scheints es nicht Begriffen zu haben, ich habe geschrieben das man dann zum Anwalt gehen soll wenn die Versicherung versucht den Kunden/Geschädigten Abzuziehen, ich habe nicht geschrieben das man wegen jedem Furtz zum Anwalt gehen soll.
Warum ist es Spam wenn ich meine Meinung und Erfahrung schreibe?
Zur Erinnerung, das hier ist ein Forum, da werden Fragen gestellt und Beantwortet sowie Meinungen und Erfahrungen ausgetauscht.
Wenn Du aber lieber mit gleichgesinnten ungestört sein willst dann wärst Du genau hier Falsch!
Vielleicht bist Du ja auch ein ganz umgänglicher Typ und drükst es nur Blöde aus, ich fühle mich jedenfalls angepisst
75 Antworten
@Hennaman
soso.......was du so alles weist...........🙄
Hast wohl des öfteren mit der Unfallschadenabwicklung zu tun oder was ?
Einige andere aber im Gegensatz zu dir sicher noch öfter, nämlich täglich..........😎
Und dein schlauer Anwalttipp hat hier Versicheungsforum soooo einen Bart...........🙄
Und noch etwas:
kein Schadensachbearbeiter lässt sich davon beidrucken, wenn du mit einen Rechtsanwalt drohst, das ist einfach nur Stammtischpalaver gemixt mit (wenn überhaupt) Halbwissen und nichts anderes.
Und ergänzend:
eine pauschale Aussage du kannst dir immer und in jedem Fall einen Rechtsanwalt nehmen ist ebenfalls gefährliches Halbwissen, die einen unbedarften User der solche "fachmännischen Tipp" hier liest unter Umständen viel Geld kosten könnte.
Aber dazu werden dir sicherlich noch andere hier etwas mitteilen.......😛
Gruß
Delle
@Dellenzähler
Die Abwicklung eines Haftpflichtschadens kann man doch jederzeit auf Kosten der jeweiligen Haftpflichtversicherung einem Anwalt überlassen, oder gibt es da Einschränkungen?
Ja, da gibt es schon ein paar Kleinigkeiten zu beachten. Aber das wird hier sicherlich noch ausfühlich erklärt werden.........😁
Aber das jetzt hier keine Missverständnisse aufkommen.
In vielen Fällen und vor allen Dingen bei einigen bestimmten Versicherungen ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes angebracht und auch zu empfehlen.
Und leider wird auch auch die Liste dieser bestimmten Versicherungen immer länger......🙁
Der (qualifizierte) Sachverständige "vor Ort" wird seinen Kunden schon diesbezüglich aufklären und ihn richtig über die weitere Vorgehensweise beraten.
Aber pauschale Aussagen sind hier nicht angebracht und auch nicht Klug.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ja, da gibt es schon ein paar Kleinigkeiten zu beachten. Aber das wird hier sicherlich noch ausfühlich erklärt werden.........😁Aber das jetzt hier keine Missverständnisse aufkommen.
In vielen Fällen und vor allen Dingen bei einigen bestimmten Versicherungen ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes angebracht und auch zu empfehlen.
Und leider wird auch auch die Liste dieser bestimmten Versicherungen immer länger......🙁
Der (qualifizierte) Sachverständige "vor Ort" wird seinen Kunden schon diesbezüglich aufklären und ihn richtig über die weitere Vorgehensweise beraten.
Aber pauschale Aussagen sind hier nicht angebracht und auch nicht Klug.
Gruß
Delle
Ich versuche es mal so darzustellen und bitte um Ergänzung bzw. Korrektur. Das Zitat von Delle sollte vorab verinnerlicht werden!
Wann brauche ich im Kfz.-Haftpflichtschadenfall einen Rechtsanwalt?
Der Geschädigte hat grundsätzlich das Recht, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um seine Rechte bei der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Die Kosten für dessen Beauftragung werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Das gilt aber nicht grundsätzlich für weiterführende Kosten, beispielsweise bei der Notwendigkeit Klage einreichen zu müssen. Da spielt dann der Gerichtsentscheid eine massgebliche Rolle und die vorab entstehenden Kosten müssen zumindest erst mal ausgelegt werden oder ggf. durch eine vorhandene Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden. Aber Achtung, die machen nicht immer ALLES mit! Genaue Vorabinformationen sind unbedingt wichtig!
Bei reinen Blechschäden ohne verletzte Personen und eindeutiger Schadenlage ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im Normalfall nicht notwendig, da dadurch weder eine Beschleunigung der Schadenabwicklung noch ein höherer Schadenersatz zu erwarten ist. Allenfalls bei Sprachproblemen und evtl. bei Schäden mit ausländischen Kfz. (oder im Ausland) kann die Beauftragung eines RA durchaus Sinn machen.
Gerade in Fällen, wo eine fachgerechte und vollständige Reparatur bei einer anerkannten Fachwerkstatt beauftragt wird und der Geschädigte sozusagen kein Geld in die Hand bekommt (ausser ggf. Wertminderung oder Nutzungsausfall) kann die Abwicklung ohne RA beschleunigend wirken.
Auch in Fällen unklarer Schadenslage kann Einen die Hinzuziehung eines RA teuer zu stehen kommen, da man zumindest auf dem Anteil der Kosten sitzen bleibt, zu dem man Teilschuld bekommt (Quotierung).
Tipps und Ratschläge zur Notwendigkeit der Einschaltung eines RA geben auch die Gutachter, die mit der Ermittlung der Schadenhöhe beauftragt wurden. Eine Rechtsberatung sollte das üblicherweise nicht sein!
Die Moral der Geschichte ist nicht, in jedem Fall Selbstversuche zu veranstalten, sondern vielmehr darüber nachzudenken, ob es irgendeinen Sinn macht rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder ob man es als Geschädigter selbst erledigen kann. Üblicherweise entstehen kaum nervige Rennereien und bei Abwicklung mit einem Sachverständigen sorgt dieser für die Berechnung der Ansprüche und leitet sie auch der gegnerischen Versicherung zu.
Diese Überlegung beinhaltet dann auch ein Revuepassieren des Schadenherganges und die Frage, die sich jeder stellen sollte: Wäre der Unfall vermeidbar gewesen?!?
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Gut, werde also nicht zur oben genannten Firma fahren. Darf ich fragen warum?
Werde mich also auf die Suche nach einem unabhängigen Sachverständigen machen. Wie nennen die sich denn, nicht dass ich wieder bei dem Falschen lande?
Danke und einen frohen dritten Advent.
Ergänzend zu paddye seinen Ausführungen mal ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Auto zb. 1,5 Jahre alt, hat einen Heckschaden. Kunde fährt in die Werkstatt, der Meister schaut sich das Fahrzeug an und stellt fest:
-Stoßfänger hinten neu
-Heckabschlußblech neu
-Kofferraumklappe neu
Er rät seinem Kunden hier ein Gutachten erstellen zu lassen und empfiehlt die Hinzuziehung eines freiberuflichen Sachverständigen, damit diese ein Gutachten über die Schadenrelevanten Positionen erstellt.
Zwischenzeitlich hat die Versicherung die Haftung zu 100% bestätigt, die Werkstatt hat die RKÜ unterschrieben vorliegen, die Versicherung hat Kenntnis, dass hier ein Gutachten erstellt wird und wartet auf dieses (ja, auch dass gibt es, sogar öfter wie man vielleicht denkt, auch wenn es der einen oder andere nicht glauben mag), einer Reparatur steht also nichts mehr im Wege.
Der Geschädigte bringt das Auto nun in seine Werkstatt und lässt es reparieren.
Während der Reparatur geht er nun eines Abends in seine Stammkneipe und trifft am Tresen auf einen Spezialisten. Dieser erklärt ihm nun, "Geh zum Anwalt du hast das Recht dazu, die Versicherung muss bezahlen, das weis ich von MT und die da posten, die haben Ahnung.....😁
So, veehrte Leserschaft.
Diesem Ratschlag wird nun gefolgt. Der Geschädigte rennt zum Anwalt, und der schreibt nun einen Brief an die Versicherung sagt denen zahlt bitte die Repko an die Werkstatt, die WM und die Kostenpauschale an meinen Mandaten.
Anbei meine Rechnung, Gruß Anwalt.
Und was wird die Versicherung machen?
Richtig.
Sie zahlt.
Sieh zahlt dass, was Sie bereits vorher schon dem Anspruchsteller und der Werkstatt zugesagt hat. Die Reparaturosten, den Sachverständigen und die Nebenkosten.
Und was ist mit den Honorar vom Anwalt?
Warum sollte Sie das bezahlen bitte? Weil einer am Stammtisch gesagt hat, "die müssen das zahlen"
Klasse Argument für einen Rechsstreit..........🙄
Aber ok. Der Rechtsanwalt bekommt ja ganz sicher auch sein Geld, nämlich von seinem Mandanten.......😁
Und der nimmt die Rechnung dann mit zum nächsten Kneipenbesuch und gibt sie dem Fachmann. Und der reicht Sie dann weiter, am besten an habu.....😁
Der freut sich darüber so sehr, dass er dann das Versicherungsforum zumacht......🙁
Gruß
Delle 😁
Tja, jetzt hast Du ein Fass aufgemacht.😁
Lass es mich mal so neutral wie möglich formulieren:
Es gibt den Vorwurf, dass die Gutachter des DEKRA nicht im Interesse ihres Auftraggebers, sondern im Interesse der Versicherungswirtschaft tätig seien.
Ich persönlich kannn dies nicht bestätigen (und sehe soeben, wie Freund Delle den Saal durch die Decke verlässt😁).
Im Ernst:
Du kannst Deinen Wagen beim TÜV, beim DEKRA oder bei einem selbständiigen Sachverständigen besichtigen lassen.
Das Gutachten wird bei dem Versicherer geprüft nach standardisierten Vorgaben und am Ende kommt ein Zahlbetrag raus.
Dem Prüfer ist völlig wurscht, wo das Gutachten herkommt. Ich hatte beeim DEKRA genauso Abzüge wie bei allen anderen SV. Dass der DEKRA SV mal zu wenig aufgeschrieben hat, ist mir persönlich jedenfalls auch noch nie untergekommen...
Ob der von Dir gewählte SV gut oder schlecht ist hängt von ihm persönlich ab. Da kann Dir keiner helfen.
Es gibt gute und schlechte Selbständige und es gibt gute und schlechte Angestellte.
Ich persönlich finde SV, die ihren Job korrekt machen und ich schnell und unkompliziert mein Geld bekomme, weil ich mich nicht monatelang über irgendwelche Abzüge streiten muss, besser als solche, die irgendwie immer zu einem wahnsinns Schaden kommen, der jedesmal nachbesichtigt oder bei Gericht geprüft wird...
Viel Erfolg bei der Entscheidung.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Werderano
Gut, werde also nicht zur oben genannten Firma fahren. Darf ich fragen warum?
Werde mich also auf die Suche nach einem unabhängigen Sachverständigen machen. Wie nennen die sich denn, nicht dass ich wieder bei dem Falschen lande?
Danke und einen frohen dritten Advent.
Am besten einen:
-öffentlich bestellten und Vereidigten SV
-einen zertifizierten SV
-einen SV der Mitglied in einen seriösen Bundesverband ist
Wenn du möchtest, sende ich dir per PN ein paar Adressen, wählen musst du den SV aber selber. Das können und sollen natürlich nur Empfehlungen sein.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Tja, jetzt hast Du ein Fass aufgemacht.😁
Ich persönlich kannn dies nicht bestätigen (und sehe soeben, wie Freund Delle den Saal durch die Decke verlässt😁).
ich wolte gerade etwas Essen gehen......🙁
Nun habe ich keinen Hunger mehr.............😠
😁
@ Delle,
jetzt bin ich aber auch mal gespannt auf deine Ausführungen zur DEKRA!😉
Ich für meinen Teil kann mich den Ausführungen von Hafi545 jedenfalls vollumfänglich anschließen!
Hatte schon mehrfach einen DEKRA-Gutachter an verschiedenen Autos am Werk.
War immer voll zufrieden mit der Arbeit.
Das schönste war einmal die Frage nach nem Wildunfall mit nem alten Auto (Frau ist gefahren; armes Reh musste sterben):
Wollen Sie ein GUTachten oder ein Gutachten???
Hat dann so gerechnet, dass es ein wirtschaftl. Totalschaden wurde und wir ein neueres Auto kaufen konnten!
Nur in einer Sache geb ich dir Recht: die DEKRA ist etwas geizig im Nachgang:
dort gibt es keien Werbegeschenke!😠
der freie SV um die Ecke schickt Weihnachtsgrüße mit Kalender und Kugelschreiber!😁
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Am besten einen:Zitat:
Original geschrieben von Werderano
Gut, werde also nicht zur oben genannten Firma fahren. Darf ich fragen warum?
Werde mich also auf die Suche nach einem unabhängigen Sachverständigen machen. Wie nennen die sich denn, nicht dass ich wieder bei dem Falschen lande?
Danke und einen frohen dritten Advent.-öffentlich bestellten und Vereidigten SV
-einen zertifizierten SV
-einen SV der Mitglied in einen seriösen Bundesverband istWenn du möchtest, sende ich dir per PN ein paar Adressen, wählen musst du den SV aber selber. Das können und sollen natürlich nur Empfehlungen sein.
Gruß
Delle
Wichtig sind Qualifikation, Seriösität und Anerkennung, dabei ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie Zertifizierung kein muss. Leider gibt es aber auch in diesen Bereichen schwarze Schafe, was der Grundaussage von Hafi wiederum recht gibt.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
@ Delle,jetzt bin ich aber auch mal gespannt auf deine Ausführungen zur DEKRA!😉
Ich für meinen Teil kann mich den Ausführungen von Hafi545 jedenfalls vollumfänglich anschließen!
Hatte schon mehrfach einen DEKRA-Gutachter an verschiedenen Autos am Werk.
War immer voll zufrieden mit der Arbeit.
Das schönste war einmal die Frage nach nem Wildunfall mit nem alten Auto (Frau ist gefahren; armes Reh musste sterben):Wollen Sie ein GUTachten oder ein Gutachten???
Hat dann so gerechnet, dass es ein wirtschaftl. Totalschaden wurde und wir ein neueres Auto kaufen konnten!Nur in einer Sache geb ich dir Recht: die DEKRA ist etwas geizig im Nachgang:
dort gibt es keien Werbegeschenke!😠
der freie SV um die Ecke schickt Weihnachtsgrüße mit Kalender und Kugelschreiber!😁
Bei Deinem Wildschaden hast Du Dir den Gutachter bestimmt nicht selbst ausgesucht und das ist u. A. was Delle meinte.......
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
@ Delle,
jetzt bin ich aber auch mal gespannt auf deine Ausführungen zur DEKRA!😉
dort gibt es keien Werbegeschenke!😠
der freie SV um die Ecke schickt Weihnachtsgrüße mit Kalender und Kugelschreiber!😁
1.0
Lieber nicht, sonst wird hier evtl noch der Rolladen runtergelassen.......😁
2.0
bei mir gibt es zu Weihnachten immer Essengutscheine von Maredo oder Steakhaus.......😁
so ein kleinkram wie Kulis oder Leckerlis gibt es von mir bei jeder normalen Besichtigung........😎
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
2.0
bei mir gibt es zu Weihnachten immer Essengutscheine von Maredo oder Steakhaus.......😁
so ein kleinkram wie Kulis oder Leckerlis gibt es von mir bei jeder normalen Besichtigung........😎
Seeeeehr bedenklich, Herr unabhängiger SV...
Bei den Grünkitteln gibt´s nix. Ich hab jedenfalls noch nie was gesehen.
😁😁😁
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Wichtig sind Qualifikation, Seriösität und Anerkennung, dabei ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie Zertifizierung kein muss. Leider gibt es aber auch in diesen Bereichen schwarze Schafe, was der Grundaussage vonHafiwiederum recht gibt.
Richtig, da hast du natürlich vollkommen Recht. 🙂
Gruß
Delle
Kicher.......😁 ich liebe diese ABC Funktion