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Höhe Nutzungsausfall Klasse L

Themenstarteram 5. Juli 2016 um 8:57

Hallo,

auf meinen geliebten BMW 750er ist 2015 ein Baum gefallen:(

Jetzt geht es um die Höhe des Nutzungsausfalls. Lt. Gutachten ist das Fahrzeug in der Klasse "L" nach Sanden - Danner - Küppersbusch Tabelle.

Allerdings schreibt der Gutachter, dass die Klasse "L" lediglich 99,-€ pro Tag sind. Ich habe die Tabelle für 2013 auszugsweise vorliegen und danach sind in Klasse "L" 175,- € pro Tag anzusetzen.

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Nutzungsausfallentschädigung von 2013 auf 2015 um 76% gesunken ist. Tendenziell sind Fahrzeuge ab Mittelklasse ja vom Neupreis eher teurer geworden.

Weiß jemand wie hoch der Nutzungsausfall der Klasse "L" in 2015 war?

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17 Antworten

Warum ist der baum aufs auto gefallen?

Themenstarteram 5. Juli 2016 um 9:23

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 5. Juli 2016 um 11:16:37 Uhr:

Warum ist der baum aufs auto gefallen?

Der Baum stand an einem Abhang und wurde nie vom Eigentümer gepflegt. Ausserdem wurden in der Nähe Kanalarbeiten vorgenommen und damit die Wurzeln beschädigt. Teilweise wurden die Wurzeln auch durch den Abhang hinunterfließendes Regenwasser unterspült - irgendwann ist die 30 Meter Eiche dann halt auf mein Auto gefallen.

Fahrzeuge älter als 10 Jahre werden zwei zurück gestuft - von L auf J. L=175,-, J = 79,- € (Tabelle 2013).

Die 99,- € vom SV in 2016 sind also korrekt.

Wie alt ist den der 750i?

Das geht nicht nur nach Fahrzeug sonder auch nach Fahrzeugalter.

MfG

Mike

Themenstarteram 5. Juli 2016 um 9:42

Zitat:

@e30lion schrieb am 5. Juli 2016 um 11:30:20 Uhr:

Wie alt ist den der 750i?

Das geht nicht nur nach Fahrzeug sonder auch nach Fahrzeugalter.

MfG

Mike

Das Fahrzeug ist sechs Jahre alt. Allerdings hat der BMW eine Sonderausstattung von 50.000,- € gehabt. Es gibt einige Urteile nach denen bei einer außergewöhnlich hohen Sonderausstattung eine Klasse hochgestuft wird. Wie ich das Gutachten lese wird das Fahrzeug deswegen auch nicht auf K zurückgestuft.

Selbst wenn L auf K zurückgestuft werden würde wären das auch 119,- €. 99,- € gibt es in der Schwacke Liste 2013 nicht. Einzig mir mögliche Erklärung wäre, dass die Sätze von 2013 auf 2015 signifikant gesenkt wurden.

am 5. Juli 2016 um 13:06

Das ist doch Kaffeesatzleserei.

Frag Deinen Gutachter, warum er den Nutzungsausfall der Höhe nach ansetzt und lass es Dir erklären.

Wer soll denn den Nutzungsausfall eigentlich bezahlen?

Themenstarteram 5. Juli 2016 um 20:33

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 5. Juli 2016 um 15:06:35 Uhr:

Das ist doch Kaffeesatzleserei.

Frag Deinen Gutachter, warum er den Nutzungsausfall der Höhe nach ansetzt und lass es Dir erklären.

Der Gutachter ist von meiner Vollkaskoversicherung. Den Schaden soll die Haftpflicht des Grundstücksbesitzers zahlen. Das der Satz in 2015 76% geringer ist als 2013 scheint mir irgendwie faul zu sein.

Es geht auch nicht darum das ich wissen will welche Klasse das Fahrzeug ist oder wer haftet. Ich hätte nur gedacht, dass es jemanden gibt der schon einmal den in der Schwacke Liste definierten Satz Gruppe L für 2015 gesehen oder selbst abgerechnet hätte

 

am 5. Juli 2016 um 20:51

Ich verstehe das Problem nciht. Auch der Gutachter von der Versicherung wird Dir entsprechend Auskunft geben. Lass es Dir doch von ihm erklären, wie die Höhen zu stande kommen.

Wenn der Gutachter das begründet - gar Dir die entsprechende Liste gezeigt hat - kannst Du ja noch einmal prüfen.

Wenn Du eine Handwerkerrechnung bekommst, die Du nciht nachvollziehen kannst, fragst Du doch auch den Ersteller und nicht in einem Forum.

Nicht falsch verstehen - soll jetzt nicht irgendwie doof rüberkommen. Nur gut gemeint ;-)

Themenstarteram 6. Juli 2016 um 8:42

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 5. Juli 2016 um 22:51:58 Uhr:

Ich verstehe das Problem nciht. Auch der Gutachter von der Versicherung wird Dir entsprechend Auskunft geben. Lass es Dir doch von ihm erklären, wie die Höhen zu stande kommen.

Wenn der Gutachter das begründet - gar Dir die entsprechende Liste gezeigt hat - kannst Du ja noch einmal prüfen.

Wenn Du eine Handwerkerrechnung bekommst, die Du nciht nachvollziehen kannst, fragst Du doch auch den Ersteller und nicht in einem Forum.

Nicht falsch verstehen - soll jetzt nicht irgendwie doof rüberkommen. Nur gut gemeint ;-)

Danke, das habe ich natürlich auch getan aber noch keine Rückmeldung bekommen. Am Telefon hieß es nur das Gutachterbüro selbst hat diese Listen nicht, sondern die Sätze werden auf Anfrage von der Versicherung zur Verfügung gestellt. Insofern vielleicht nicht einmal Fehler des Gutachters.

Im Internet stehen halt andere Sätze als im Gutachten angegeben und meine Erfahrung mit Versicherungen ist, dass sie alle Tricks im Graubereich versuchen. Daher würde ich das gerne prüfen.

Ich habe im November 2015 Nutzungsausfall in Höhe von 175€ erstattet bekommen, musste aber einen Rechtsanwalt bemühen. Zeitraum 20 Kalendertage

Ich habe z.Zt. nur die Liste von 2013, ob eine neue erschienen ist??? Vermutlich nicht, da hab ich oben wohl falsch gelegen. Die letzte Liste, die ich finden konnte, von 2010 hatte schon die gleichen Werte.

In der 2013er Liste stehen für L 175,- €, für K 119,- €, für J 79,- €. Gesenkt wurden die Sätze nicht, hab gerade ein Gutachten vorliegen, wo heute für E 43,- € ausgewiesen werden, der Wert von 2013.

Von einer höheren Nutzungsentschädigung für besondere Ausstattungen steht da allerdings nichts. Nur die Abstufung wegen Alters.

Themenstarteram 6. Juli 2016 um 9:34

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Juli 2016 um 11:09:34 Uhr:

Ich habe z.Zt. nur die Liste von 2013, ob eine neue erschienen ist??? Vermutlich nicht, da hab ich oben wohl falsch gelegen. Die letzte Liste, die ich finden konnte, von 2010 hatte schon die gleichen Werte.

In der 2013er Liste stehen für L 175,- €, für K 119,- €, für J 79,- €. Gesenkt wurden die Sätze nicht, hab gerade ein Gutachten vorliegen, wo heute für E 43,- € ausgewiesen werden, der Wert von 2013.

Von einer höheren Nutzungsentschädigung für besondere Ausstattungen steht da allerdings nichts. Nur die Abstufung wegen Alters.

OK, danke dann scheint sich da nichts geändert zu haben und der Gutachter hat den falschen Satz von der Versicherung genannt bekommen.

Klasse höher bei Sonderausstattung steht auch nicht in der Schwacke Liste. Es gibt aber Urteile, bspw. LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 07.10.2011, AZ: 4 O 8/11 (Sonderausstattung 34.000€) wo deshalb eine Klasse höher angesetzt wurde.

Du weißt aber schon, dass beim LG Dessau es um einen Notarztwagen ging? Ob diese Entscheidung auch auf einen 750er, der ohnehin in der höchste Stufe und üblicherweise auch nicht spärlich ausgestattet ist, übertragen werden kann?

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