Nutzungsausfall und Wertminderung nach Unfall
Habe meinen Golf VI seit einem halben Jahr und 8500km runter. Am Wochenende ist nun eine Frau beim Ausparken gegen dat "neue" Auto gefahren.
Nach anfänglicher Fahrerflucht, hat sie das schlechte Gewissen dann zwei Tage später doch dazu gebracht ihre Daten bei der Polizei abzugeben.
Ihre Versicherung hat der Reperatur bei VW zugestimmt, liegt etwa bei 1500 Euro. An meinem Auto hat sie eine etwa 7cm große Delle im hinteren Kotflügel und entsprechende Kratzer hinterlassen.
Da dies mein erster "Unfall" ist habe ich natürlich keine Ahnung was den Nutzungsausfall betrifft. Weiß nur, dass man einen gewissen Tagessatz je nach alter und größe des Autos bekommt?
Und eigentlich viel wichtiger, wie sieht es mit der Wertminderung aus? Beim Weiterverkauf möchte ich den Schaden nicht verschweigen und die neue Lackdicke auf dem hinteren Kotflügel ist ja auch schnell nach zu weisen. Habe ich einen Anspruch auf eine Wertminderung bei der gegnerischen Versicherung und in welcher Größenordnung bewegt er sich?
Danke
Beste Antwort im Thema
Ich weis ja nicht was fürn Kraut Du da gerade geraucht hast, auf jeden Fall Schadet das der Gesundheit,
ich habe keinen als Dumm bezeichnet, im Gegenteil, ich werde hier gleich Blöde angemacht nur weil ich hier schreibe wie es wirklich ist und nicht wie es manch ein nicht ausgelasteter Sachbearbeiter von der Hinz&Kuntz Aroganz KG probleme damit hat das Kunden ihre Rechte durch einen Anwalt ducrchsetzen lassen!
Du scheints es nicht Begriffen zu haben, ich habe geschrieben das man dann zum Anwalt gehen soll wenn die Versicherung versucht den Kunden/Geschädigten Abzuziehen, ich habe nicht geschrieben das man wegen jedem Furtz zum Anwalt gehen soll.
Warum ist es Spam wenn ich meine Meinung und Erfahrung schreibe?
Zur Erinnerung, das hier ist ein Forum, da werden Fragen gestellt und Beantwortet sowie Meinungen und Erfahrungen ausgetauscht.
Wenn Du aber lieber mit gleichgesinnten ungestört sein willst dann wärst Du genau hier Falsch!
Vielleicht bist Du ja auch ein ganz umgänglicher Typ und drükst es nur Blöde aus, ich fühle mich jedenfalls angepisst
75 Antworten
So der Wagen ist zurück aus der Reperatur und jetzt geht es nur noch um den Nutzungsausfall. Der Gutachter hatte eine Reperaturzeit von 4 Tagen angegeben, leider hat das ganze 8 Tage gedauert. Muss die Versicherung für die 8 Tage aufkommen oder kann der Sachbearbeiter die Nutzungspauschale nur für die vom Gutachter angegebenen 4 Tage zahlen?
Die Versicherung hat mir angeboten einen Tagessatz von 42 Euro, hier im Thread war von Gruppe F = 50 Euro geschrieben worden. Obliegt dies auch dem gutdünken des Sachbearbeiters oder kann ich mich irgendworauf berufen?
Danke für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüssen