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Nur Ärger, mit meinem neuen Twingo!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Renault Twingo III (AH)
Themenstarteram 4. April 2015 um 17:19

Fahre seit mitte November 2014 einen neuen Twingo ,Luxe SCe 70.

Nach 14 Tagen Rückrufaktion wegen Gurtschlößern. OK kein Problem das kann passieren. Aber dann ging es erst los. Freitags nach Weihnachten will ich wegfahren, Werkstattleuchte leuchtet auf, starte den Wagen nochmal alles normal, fahre ca 500 meter Gas geht weg, kann nur noch ca. 20- 30 km fahren, Werkstattleuchte wieder an. Fahre zurück nach Hause. Da es schon spät ist, unternehme ich nichts. Am Samstagmorgen, will zu meinem Renaulthändler in die Werkstatt. Starte den Wagen, Werkstattleuchte leuchtet und Katalysatorleuchte ist an. Auto aus, rufe Renaulthotline an, habe ja Renault Plus Garantie. Ich will einen Abschleppwagen und natürlich einen Leihwagen,will das Auto nicht mehr bewegen. Werde zuerst gefragt ob ich sicher bin das es kein Marderbiss ist, denn dann muss ich denn Leihwagen selbst zahlen heißt es. Obwohl ich nochmal meine Probleme schildere, werde ich wieder auf den Marderbiss hingewiesen. OK, Abschleppwagen kommt nachnittags, kein Leihwagen, Auto wird zum Händler gebracht der leider an diesem Samstag nicht offen hatte. Wochenende ohne Auto.Montag zum Händler, endlich einen Leihwagen bekommen, Dienstag anruf von Werkstatt kann das Auto wieder abholen. Angeblich wurde ein Modul getauscht. Ende Januar, Auto lässt sich nicht starten, keinerlei Reaktion am Auto keine Amaturenbeleuchtung absolut nichts. Nach dem 4 Startversuch springt das Auto wieder an, als wenn nichts gewesen wäre. Auf zum Händler ,Problem geschildert, Auto in die Werkstatt, nach ca 15 Min. Rückmeldung vom Mechaniker er findet nichts,werde wiederholt gefragt ob ich auch die Kupplung getreten habe beim starten. (Bin, weiblich,59 Jahre alt fahre seit 40 Jahren Auto mit Schaltung). Werde behandelt als ob ich senil wäre, habe so etwas noch in keinem Autohaus erlebt. Es wird überhaupt nicht in Erwägung gezogen das an dem Auto vielleicht etwas an der Elektronik sein könnte. Nein, die Alte ist zu blöd um ein Auto zu starten, steht den Mitarbeitern auf der Stirn geschrieben, Heute, fahre zum Einkaufen, steige wieder ein Auto startet nicht, kein Mucks, aber diesmal ist die Amaturenbeleuchtung an, nach dem 7 oder 8 Versuch, startet er wieder als ob nichts gewesen wäre. Ach nochwas, die Scheibenwischer laufen weiter wenn das Auto aus und der Schlüssel abgezogen ist. Wenn ich sie am Schalter nicht auf 0 stelle. Ich weis das der Wischer noch 2-3 mal nachläuft, im normalfall, aber heute ging er garnicht aus. Erst als ich den Schalter auf 0 gestellt habe. Habe ein Auto das 4 Monate alt ist und auf das ich mich nicht verlassen kann. Bin nur noch sauer.

Beste Antwort im Thema

Hallo!

Ich bin einer der Forenpaten hier. Da aus der Übersicht nicht hervorgeht, um welche Modellnr. es geht (woraus der Bereich an Baujahren resuliert), habe ich das für dich ergänzt.

Bitte das nächste Mal dran denken, danke.

Zu deinem Problem: Du hast dich mit deinen Problemen jedes Mal dorthin gewandt, wo du das Auto auch gekauft hast?

- Wenn ja: Also so langsam würde ich da über eine Wandlung oder zumindest einen großzügigen nachträglichen Preisnachlass nachdenken. Am besten mal zu einer kostenlosen Erstberatung eines Anwalts gehen (RSV ist vorhanden?).

- Wenn nein: Ist halt Voraussetzung für die gesetzl. Gewährleistung, wo man in solchen Fällen eher mehr Rechte halt als bei der Garantie. Ist aber nicht unbedingt ein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen.

Allerdings muss ich auch sagen, dass ich ungern Fahrzeuge kaufe, an denen vor weniger als 1 Jahr größere Änderungen (also mehr als ein Facelift) vorgenommen wurden, wg. Kinderkrankheiten usw.

Im übrigen gibt's jedes Jahr im allg. Renault-Forum einen Zufriedenheitsthread...

notting

PS: Es gibt bessere und schlechtere Renault-Werkstätten...

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Hallo!

Ich bin einer der Forenpaten hier. Da aus der Übersicht nicht hervorgeht, um welche Modellnr. es geht (woraus der Bereich an Baujahren resuliert), habe ich das für dich ergänzt.

Bitte das nächste Mal dran denken, danke.

Zu deinem Problem: Du hast dich mit deinen Problemen jedes Mal dorthin gewandt, wo du das Auto auch gekauft hast?

- Wenn ja: Also so langsam würde ich da über eine Wandlung oder zumindest einen großzügigen nachträglichen Preisnachlass nachdenken. Am besten mal zu einer kostenlosen Erstberatung eines Anwalts gehen (RSV ist vorhanden?).

- Wenn nein: Ist halt Voraussetzung für die gesetzl. Gewährleistung, wo man in solchen Fällen eher mehr Rechte halt als bei der Garantie. Ist aber nicht unbedingt ein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen.

Allerdings muss ich auch sagen, dass ich ungern Fahrzeuge kaufe, an denen vor weniger als 1 Jahr größere Änderungen (also mehr als ein Facelift) vorgenommen wurden, wg. Kinderkrankheiten usw.

Im übrigen gibt's jedes Jahr im allg. Renault-Forum einen Zufriedenheitsthread...

notting

PS: Es gibt bessere und schlechtere Renault-Werkstätten...

am 4. April 2015 um 17:35

Hallo

Bitte fahre zum Händler und sage Ihn du möchtest das Fahrzeug nicht mehr haben. Basta

Schilderst Ihn nochmal alle Punkte und setze Dich auch gleich mit dem Service der Renault in Verbindung das du so ein Auto nicht mehr haben möchtest. Schließlich hast du ein Rückgaberecht nicht vergessen von 6 Monaten.

Wenn alle Stricke reißen bitte Anwalt in kenntnis setzen, bei mir hat das auch geklappt.

Versuche bitte Dein Glück schnell.

Frohe Ostern wünsche ich trotz allem.

Gruß Alex

Zitat:

@Bomber50 schrieb am 4. April 2015 um 19:35:49 Uhr:

Hallo

Bitte fahre zum Händler und sage Ihn du möchtest das Fahrzeug nicht mehr haben. Basta

Schilderst Ihn nochmal alle Punkte und setze Dich auch gleich mit dem Service der Renault in Verbindung das du so ein Auto nicht mehr haben möchtest. Schließlich hast du ein Rückgaberecht nicht vergessen von 6 Monaten.

Unter Rückgaberecht versteht man im allgemeinen Geld zurück und Ware zurück bei _Nichtgefallen_, also ohne dass man ausreichende Gründe hat, wg. Mängeln irgendwas zu fordern. Normalerweise beträgt die Frist 2-4 Wochen, wobei es ein gesetzl. Rückgaberecht AFAIK nur im Zusammenhang mit "Fernabsatzkäufen" gibt.

Wenn man wg. Mängeln Ware zurück/Geld zurück will, heißt das AFAIK Wandlung, Rückabwicklung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder so ähnlich.

notting

Themenstarteram 4. April 2015 um 20:08

Zitat:

@Bomber50 schrieb am 4. April 2015 um 19:35:49 Uhr:

Hallo

Bitte fahre zum Händler und sage Ihn du möchtest das Fahrzeug nicht mehr haben. Basta

Schilderst Ihn nochmal alle Punkte und setze Dich auch gleich mit dem Service der Renault in Verbindung das du so ein Auto nicht mehr haben möchtest. Schließlich hast du ein Rückgaberecht nicht vergessen von 6 Monaten.

Wenn alle Stricke reißen bitte Anwalt in kenntnis setzen, bei mir hat das auch geklappt.

Versuche bitte Dein Glück schnell.

Frohe Ostern wünsche ich trotz allem.

Gruß Alex

Ähnliche Startprobleme hat meine Frau auch schon 2x beschrieben, wobei ich diese bisher nicht reproduzieren konnte.

Der Twingo hat eine Sperre - nämlich die folgende: Versucht man, das Auto bei eingelegtem Gang ohne Kupplung zu starten, passiert genau... Nix. Außer einem blinkenden "N" im Display. Meine Frau beschwört, das "N" habe nicht geblinkt.

Ich kann mir in dem Fall sowohl einen Elektronikfehler als auch eine Fehlbedienung (nicht oder nicht vollständig getretene Kupplung) vorstellen. Die Sache mit den Scheibenwischern legt aber zumindest den Verdacht nahe, dass irgendwas an der Elektronik nicht ok ist (Zündschloss? Ich hatte mal einen Kollegen mit Golf V, bei dem schaltete sich immer selbstständig das Radio ein, defektes Zündschloss.).

Ich würde freundlich aber bestimmt die Werkstatt nerven. Wichtig - immer sachlich bleiben! Wenn es nichts nützt, kann man nach Verfügbarkeit auch mal eine andere Renault-Werkstatt befragen.

Zitat:

@Bomber50 schrieb am 4. April 2015 um 19:35:49 Uhr:

Rückgaberecht von 6 Monaten.

So einen Quatsch habe ich lange nicht gelesen, sorry! Bitte gib mal Quellen hierzu an (Gesetze, Verordnungen, ...). Herzlichen Dank!

Themenstarteram 4. April 2015 um 20:16

le

Zitat:

@Bomber50 schrieb am 4. April 2015 um 19:35:49 Uhr:

Hallo

Bitte fahre zum Händler und sage Ihn du möchtest das Fahrzeug nicht mehr haben. Basta

Schilderst Ihn nochmal alle Punkte und setze Dich auch gleich mit dem Service der Renault in Verbindung das du so ein Auto nicht mehr haben möchtest. Schließlich hast du ein Rückgaberecht nicht vergessen von 6 Monaten.

Wenn alle Stricke reißen bitte Anwalt in kenntnis setzen, bei mir hat das auch geklappt.

Versuche bitte Dein Glück schnell.

Frohe Ostern wünsche ich trotz allem.

Gruß Alex

Themenstarteram 4. April 2015 um 20:32

Herzlichen Dank für die guten Tipps,:-)

werde sie gleich am Dienstag umsetzen.

Wünsche allen frohe Ostern

Gruß Regina

am 10. Mai 2015 um 13:04

Was ist rausgekommen ??

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