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Nun also definitiv: Tagfahrlicht

Themenstarteram 8. Januar 2006 um 10:14

Hi,

habe eben gehört, dass unser neuer Verkehrsminister Herr Tiefensee beschlossen hat, dass auch in Deutschland zukünftig auch am Tage mit Licht gefahren werden muss. Nur noch der Zeitpunkt ab wann die Vorschrift in Kraft tritt ist noch nicht ganz raus.

Grundsätzlich finde ich das auch ok. Motorradfahrer haben das ja schon seit langem als Pflicht, um eben besser gesehen zu werden.

Wie war das mit der Nachrüstung von Tagfahrlicht beim e46? Da war doch was.... Sonst ist ja meine autom. Fahrlichtsteuerung total für die Katz... :)

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89 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Wenn man als Motorradfahrer normal faehrt, wird man von einem ausreichend grossen Prozentsatz der Autofahrer ignoriert...

Diese Erfahrung mußte ich leider auch bereits mehr als einmal machen...:( Zum Glück ist es bis jetzt immer gut ausgegangen... *dreimalaufholzklopf*

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Aber was würde es dann an dieser Sachlage ändern, wenn die Autofahrer jetzt auch noch Licht an hätten?

Sicher die Motorradfahrer hatten mit dem Licht lange einen Vorteil. Auf der andern Seite muss man auch erwaehnen, dass die groessten Dumpfbacken (Originalzitaet unserer Ordnungshueter) am Tag mit eingeschaltetem Neblern rumfahren und bei Nacht sowieso. Das sind genau die Typen, die in Kurven mit nem halben Meter Abstand am Motorrad drankleben um ihrer geistig hoffentlich besser begueteten Tussi zu beweisen, dass sie die geilste Kiste in der ganzen Stadt fahren.

Wenn die Autofahrer also jetzt auch mit Licht fahren muessen, dann ist das sicher fuer sie von Vorteil aus Sicht des Unfallgeschehens. Obs fuer die Motorradfahrer von Nachteil ist, wird sich anhand der Unfallzahlen zeigen. Aber es gibt ja auch andere Verkehrsteilnehmer.

Gerade jetzt sind viele Radler, die man sonst mangels Licht und wegem schwarzer Kleidung auf den Fusswegen kaum sieht, nun auf der Strasse unterwegs, weils da nicht so glatt ist oder halt eben weniger Schnee. Licht haben sie trotzdem nicht und immer noch schwarze Kleidung.

Gruss

Joe

am 11. Januar 2006 um 23:32

Bis jetzt wurde von Euch das Fahren mit Licht am Tag nur ausserhalb von geschlossenen Ortschaften betrachtet.

Ich stelle mir grad eine mehrspurige Strasse in einer grösseren Stadt vor und mir kommt eine Menge Fahrzeuge mit eingeschaltetem Licht entgegen. Ungünstiger Weise fahren diese auch grad an einer Ampel an und die Scheinwerfer leuchten dadurch etwas weiter nach oben.

Ich könnte mir schon vorstellen, dass man dadurch wichtige elementare Dinge etwas aus der Wahrnehmung verliert, die man sonst am Tag problemlos bemerkt hätte.

am 11. Januar 2006 um 23:34

Zitat:

Original geschrieben von barcode

Mich stört´s auch nicht sonderlich. Hab eh fast immer Licht an. von daher.

richtig,

mich störts ebenfalls nicht

am 12. Januar 2006 um 8:36

Ich möchte da schon gern unterscheiden zwischen meiner Aussage:

Zitat:

Original geschrieben von Jokin

Motorradfahrer haben kein besonderes Privileg, dass andere Autofahrer auf sie achten müssen, wenn die Motorradfahrer sich nicht an die Regeln halten.

und dieser Aussage:

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Seh ich anders. Wenn man als Motorradfahrer normal faehrt, wird man von einem ausreichend grossen Prozentsatz der Autofahrer ignoriert wird wie ein MoFa oder Radfahrer.

Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass ich nicht in Kurven besonders langsam fahre, weil das eine beliebte Bikerstrecke ist und schon besonders viele dort umgekommen sind. Nein, da fahre ich normal weiter. Denn wenn ein Motorradfahrer ebenfalls normal fährt, benötigt er keie besondere Rücksichtsnahme meinerseits.

Anders sehe ich es auf der Autobahn, wenn ein Motorradfahrer aufder mittleren Spur fährt und ich ihn überholen möchte, schaue ich noch ein zweites Mal, ob er vielleicht doch vor mir noch kurz beschleunigt und seinen Vordermann überholen möchte. Denn wenn ich den dort platt mache, hab ich ein größeres Problem, als wenn es ein Auto wäre.

"normal" fahrende Motorradfahrer bekommen mehr Aufmerksamkeit als Autofahrer - aber darüber zu diskutieren ist unsinnig, denn jeder "normale" Autofahrer weiß, dass er pauschale Mitschuld bekommt bei Zweiradunfällen.

Ich wehre mich nur dagegen, dass man auf viel zu schnell fahrende Motorradfahrer auch noch besonders achten sollte.

Und das bringt uns dann auch wieder zurück zum Tagfahrlicht *uff*, denn Motorradfahrer, die im normalen Verkehr normal fahren, brauchen auch nur normal beleuchtet zu sein, bzw. müssen nicht besonders auffallen.

Verkehrsteilnehmer ist Verkehrsteilnehmer ... auch Fahrradfahrer gehören für mich beleuchtet, wenn sie bei schlechtem Wetter an der Landstraße entlang fahren. Ich habschonmal einen entgegenkommenden Radfahrer in den Graben hüpfen lassen, weil ich ihn beim Überholen schlichtweg übersehen habe ... ist nix passiert, aber die Situation war eben doof ...

Gruß, Frank

am 4. Februar 2006 um 1:53

hab da mal ne frage, kann man auch seine nebelleuchten als tagfahrlicht benutzen? oder muss das standlicht auf jedenfall aus sein?

am 4. Februar 2006 um 6:52

Wenn man sich im Strassenverkehr bewegt, darf kein Standlicht eingeschalten sein (soweit ich weiß) :)

 

Gruß

Lothar

Zitat:

Original geschrieben von BMW318iTouring

Wenn man sich im Strassenverkehr bewegt, darf kein Standlicht eingeschalten sein (soweit ich weiß) :)

 

Gruß

Lothar

AUßER in der Nacht wenn extremster Nebel (z.B. 30 m) ist und du dich durch dein eigenes Abblendlicht so blendest, dass du eigentlich gar nix mehr siehst - dann darfst du mit Standlicht und Nebelscheinwerfer fahren!

Nur eben ganz langsam!

Ging mir gestern so - da sieht man nur mit NSW mehr, als mit Abblendlicht!

Aber das sind Sonderfälle, die extremst selten vorkommen!

Gruß Frank

Naja das mit der schlechten Sicht ist Auslegungssache. Von Nebel ist in der STvO fuer VORN keine Rede, nur fuer hinten, und dann auch nur wenn man unter 50kmh faehrt, dann darf man die hinten anknipsen.

Vorn fragt die Beamten meist nur, ob man schlechte Augen hat ;)

Wenn es natuerlich sternklare Nacht ist, ist nen Knoellchen faellig.

Bei Regen duerften sie nichts zu meckern haben, obwohl es natuerlich

den Gegenverkehr blendet.

 

Trotzdem, man kann alles uebertreiben. Nebler tagsueber anmachen sagt mir nichts gutes ueber den Fahrer - MumiMB, sei gegruesst ;)

Kann ja jeder halten wie er will, niemand kommt dafuer in den Knast,

wir sind ein freies Land.

Gruss

Joe

am 4. Februar 2006 um 9:35

Und ob die bei Regen was zu meckern haben. Habe zahlen dürfen (hatte vergessen auszuschalten, vorher war Nebel). Mir wurde gesagt dass schließlich jeder in der Lage sei Nebel und Regen klar zu unterscheiden. Einen Hinweis auf "Nebellampen vorn und/oder nur bei Nebel mit unter 50 m Sichweite" haben sie gleich hinterher geschoben. Nur dann würde niemand geblendet. (50 m ist der Abstand von einem weißen Pfahl am Strassenrand zum anderen, Nebellampen also nur sehr, sehr selten.)

dann schau mal in die stvo rein- gibts sicher im netz irgendwo- der genau wort laut ist:

Zit.:"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten."

dass heisst wenn es regnet,schneit, nebel oder sonst schlechte sicht hat- dann darf man die nebelscheinwerfer vorn einschalten - auch bei tag-da ja normalerweise jeder 2 hat darf man dann auch nur mit nebler und standlicht fahren ="assi-licht" :o)

die 50m- regelung gilt nur für die nebelSCHLUSSleuchte- also hinten...

da haben die die cops wohl abgezockt wenn du nur vorne anhattest

gruß,

Kai

am 4. Februar 2006 um 9:53

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Naja das mit der schlechten Sicht ist Auslegungssache. Von Nebel ist in der STvO fuer VORN keine Rede, nur fuer hinten, und dann auch nur wenn man unter 50kmh faehrt, dann darf man die hinten anknipsen.

Vorn fragt die Beamten meist nur, ob man schlechte Augen hat ;)

Wenn es natuerlich sternklare Nacht ist, ist nen Knoellchen faellig.

Bei Regen duerften sie nichts zu meckern haben, obwohl es natuerlich

den Gegenverkehr blendet.

 

Trotzdem, man kann alles uebertreiben. Nebler tagsueber anmachen sagt mir nichts gutes ueber den Fahrer - MumiMB, sei gegruesst ;)

Kann ja jeder halten wie er will, niemand kommt dafuer in den Knast,

wir sind ein freies Land.

Gruss

Joe

immer ganz locker bleiben ;)

so meinte ich das eigentlich nicht, ich fahre nie mit nsw am tage oder nachts um irgendwie aufzufallen. ich habe nämlich gestern so ein beitrag gesehen wo die tagfahrlichter von hella und co vorgestellt haben, die man rgendwie unter die stoßstange oder drumherum montiert, ähnlich wie die nsw, dachte mir so, dann kann ich ja gleich die nsw anmachen.

ist doch dieselbe höhe, kann man doch wenden wie ein dachziegel oder nicht?

was wäre wenn man so einen schalter einbaut, wo nur die nsw angehen ohne standlicht und co, um die xenons zuschonen?

nein- das ist nicht erlaubt- weil nebelscheinwerfer bleiben nebelscheinwerfer- auch die entsprechenden vorschriften dazu- egal was du dir dabei denkst oder vorhast. :)

ausserdem ist der blendfaktor ein höherer- also definitiv nicht verboten (ausser es ist schlechte sicht :) )

Gruß,

Kai

am 4. Februar 2006 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von KaiMüller

nein- das ist nicht erlaubt- weil nebelscheinwerfer bleiben nebelscheinwerfer- auch die entsprechenden vorschriften dazu- egal was du dir dabei denkst oder vorhast. :)

ausserdem ist der blendfaktor ein höherer- also definitiv nicht verboten (ausser es ist schlechte sicht :) )

Gruß,

Kai

http://www.tagfahrlicht.de/ einfach durchklicken ;)

 

hier guck mal, diese hässlichen dinger meine ich! die standard leuchten sind also heller als die tagfahrlichtnachrüstsätze von hella?

guck auch mal auf die "gesetzliche bestimmung"!

jaja- ist schon klar- aber es geht darum- deine nebelscheinwerfer sind nebelscheinwerfer- also solche deklariert, zugelassen und verbaut- für diese gelten also die gesetzlichen bestimmungen für nebelscheinwerfer-

wenn die irgendwelche lampen als tagfahrleuchten deklarierst, zulässt und verbaust dann gelten die gesetzlichen bestimmungen für tagfahrleuchten-

ganz einfach- egal wie hell sie sind wie sie aussehen oder sonstwas :) wir sind schliesslich in deutschland :)

gruß,

Kai

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