Notrad und Wagenheber: Pflicht oder nicht?
Da ich, falls ich mal vom Schnittlauch aufgehlaten werde, der Lauch nichts an meinem Golf nichts findet was ihm nicht passen könnte, möchste ich das nun endlich mal geklärt haben.
es geht um die Frage, ob Wagenheber, Notrad, Schraubenschlüsse oder ggf. Notfallpaeensetz (was auch immer das sein mag) Pflicht im Auto ist.
Ich hab jetzte schon einige Leute gefragt, und heute bei VW, der eine meint so, der andere genau anders und der nächste hat keine Ahnung.
Weißt das hier jemand wie die Gesetzeslage aussieht?
Ich wär das 50kilo teil gerne zu hause lassen.
Beste Antwort im Thema
Im ECE-Zulassungsberich ist KEIN Notrad/Ersatzrad/Tirefit oä. Pflicht.
Im NAFTA-Zulassungsbereich ist ein Ersatzrad/Notrad/Runonflat Vorschrift.
16 Antworten
Nö ist nicht Pflicht, außerdem können eh die wenigsten damit umgehen.
wenn schon kein notrad dann wenigstens reifendichtmittel.
pumpt den reifen auf und dichtet ab, so dass man noch ein bissl fahren kann. nimmt außerdem sehr wenig platz weg.
egal ob vorschrift oder nicht, das man mit na schlappen pelle nicht wirklich fahren kann sollte jedem klar sein!
hi!
pflicht ist:
ENTWEDER ein reserverad
ODER ein pannenset
eins von den beiden
Genau so isses, die gleichen Worte hab ich von nem TÜV Prüfer gehört, der sogar auf vorhandene und intakte Wagenheberaufnahmen am Unterboden bestand (Oldie, kein VW, gabs aber früher auch z.B. beim Käfer!)
Ciao
Clenn
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So weiß ich das auch, man muss etwas mithaben womit man das Auto wieder flott machen kann. Sonst würden ja die Hersteller nicht serienmäßig eins davon reinlegen. Wobei Reifendichtmittel bei nem reparierbaren Schaden z.B. eingefahrener Nagel ungünstig ist, da man danach den Reifen weghauen kann. Ich hab keinen Platz für ein Ersatzrad weil bei meinem in der Mulde die Gasballons sind, deshalb ist ein abgelaufenes Pannenset also Dichtmittel und Kompressor drin. Auch nicht ganz richtig aber ich hab was drin.
Hallo
Aktuelle Neufahrzeuge werden nur noch mit dem Pannenset ausgeliefert. Diese Fahrzeuge haben kein vollwertiges Ersatzrad mehr.
Hast Du ein vollwertiges Ersatzrad oder ein Notrad?
Das Notrad ist ja auch schon leichter als das vollwertige Ersatzrad.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Epic1985
hi!
pflicht ist:
ENTWEDER ein reserverad
ODER ein pannenseteins von den beiden
mhh... hast du dafür ne quelle bzw. hast du schonmal nen prüfer gesehen, der das kontrolliert hat? ich nicht. und auch wenn ich mal eben google frage sind mindestens die ersten 10 treffer der meinung, dass keins von beidem pflicht ist. du bist als fahrzeugführer lediglich dafür verantwortlich, dein fahrzeug im falle einer panne schnellstmöglich und unter geringstmöglicher behinderung des verkehrs aus der gefahrenzone zu bewegen. und nur weil einige prüfer sagen, dass es angeblich pflicht ist, würde ich dem nicht einfach so glauben. hab schon genug prüfer erlebt, die sonstwas erzählen, obwohl es in den paragrafen klipp und klar ganz anders da steht - das sind auch nur menschen mit mehr oder weniger großem geltungsbedürfnis.
Zitat:
Original geschrieben von Epic1985
hi!
pflicht ist:
ENTWEDER ein reserverad
ODER ein pannenseteins von den beiden
Steht wo?
Zitat:
Original geschrieben von Epic1985
hi!
pflicht ist:
ENTWEDER ein reserverad
ODER ein pannenseteins von den beiden
Meines Wissens nach
mussman nichts davon dabei haben. Ich habe auch trotz Suchens noch keine Quelle gefunden, wo dies vorgeschrieben wird. Wenn man aufgrund eines nicht vorhersehbaren Ereignisses liegen bleibt (Reifenpanne, Motorschaden, Wasserverlust,...) dann kostet es auch nichts wenn die Grün/Blau-Weißen kommen. Ansonsten müßte man ja auch Keilriemen, Schläuche, Motorteile etc. mitführen. Anders ist es, wenn z.B. kein Benzin mehr drin ist, da man das vorhersehen konnte.
Etwas anderes ist das mit dem Warndreieck, dem Verbandslasten und - ja nach Land - auch der Warnweste. Letztere ist in D zwar noch keine Pflicht für Privatleute, in anderen Ländern aber schon. In F muss die Weste sogar vom Fahrersitz aus erreichbar sein!
Auf der anderen Seite würde ich so ein Pannenset oder einen Ersatzreifen und Wagenheber schon zur Sicherheitsaustattung eines Fahrzeugs rechnen. Denn wenn nicht schnell Hilfe kommt, stehst du unter Umständen längere Zeit in evtl. gefährlicher Position. Da kann dann zwar die Polizei absichern, davon ist man dann aber immer noch nicht weg (aus z. B. der Autobahn-Baustelle).
Schönen Gruß
Im ECE-Zulassungsberich ist KEIN Notrad/Ersatzrad/Tirefit oä. Pflicht.
Im NAFTA-Zulassungsbereich ist ein Ersatzrad/Notrad/Runonflat Vorschrift.
Es besteht absolut keine Mitführpflicht!
Aber jedoch hat jeder vernünftige Mensch ein Notrad oder dieses Pannenset immer dabei!
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von spaetbremser
Im ECE-Zulassungsberich ist KEIN Notrad/Ersatzrad/Tirefit oä. Pflicht.
Im NAFTA-Zulassungsbereich ist ein Ersatzrad/Notrad/Runonflat Vorschrift.
Was ist ESE und was NAFTA?
Zitat:
Original geschrieben von Ritter_Chill
Was ist ESE und was NAFTA?Zitat:
Original geschrieben von spaetbremser
Im ECE-Zulassungsberich ist KEIN Notrad/Ersatzrad/Tirefit oä. Pflicht.
Im NAFTA-Zulassungsbereich ist ein Ersatzrad/Notrad/Runonflat Vorschrift.
Ich weiß es nicht genau aber kann mir vorstellen ....
das mit dem ECE der Europäische Zulassungsbereich gemeint ist ...
und mit den NAFTA der restliche Zulassunsgbereich gemeint ist ?! .... USA ect. ?!
Wäre nett, wenns jmd. aufklären könnte, finde sowohl bei der weltbekanntesten Suchmaschine wie auch im weltbekannteste Online-Lexikon nichts!
Zitat:
Original geschrieben von menschmeier
Steht wo?Zitat:
Original geschrieben von Epic1985
hi!
pflicht ist:
ENTWEDER ein reserverad
ODER ein pannenseteins von den beiden
ist so ;-) erstens in der berufschule gelernt. . . 2tens in der arbeit ^^