Notrad und Wagenheber: Pflicht oder nicht?

VW Vento 1H

Da ich, falls ich mal vom Schnittlauch aufgehlaten werde, der Lauch nichts an meinem Golf nichts findet was ihm nicht passen könnte, möchste ich das nun endlich mal geklärt haben.

es geht um die Frage, ob Wagenheber, Notrad, Schraubenschlüsse oder ggf. Notfallpaeensetz (was auch immer das sein mag) Pflicht im Auto ist.

Ich hab jetzte schon einige Leute gefragt, und heute bei VW, der eine meint so, der andere genau anders und der nächste hat keine Ahnung.

Weißt das hier jemand wie die Gesetzeslage aussieht?
Ich wär das 50kilo teil gerne zu hause lassen.

Beste Antwort im Thema

Im ECE-Zulassungsberich ist KEIN Notrad/Ersatzrad/Tirefit oä. Pflicht.
Im NAFTA-Zulassungsbereich ist ein Ersatzrad/Notrad/Runonflat Vorschrift.

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Zitat:

Original geschrieben von Epic1985



Zitat:

Original geschrieben von menschmeier


Steht wo?

ist so ;-) erstens in der berufschule gelernt. . . 2tens in der arbeit ^^

Gesetzliche Grundlage? Ist so ist keine Begründung.

Die ECE-Zertifizierung ist in allen EU-Ländern Pflicht, ausserdem haben sich Länder wie Schweiz, Lichtenstein... dem angeschlossen.
NAFTA: North American Free Trade Agreement (hier sind Staaten wie USA, Kanada, Mexiko, Panama, Paraguay...) zusammengefasst.

Im Prinzip ist die Welt automobilzertifizierungstechnisch (auch gesetzlich) in 5 Teile aufgeteilt:
ECE, NAFTA, Japan, China und der Rest
Der Rest genehmigt sich hier und da eine Besonderheit (Feuerlöscherpflicht in der Türkei...)

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