Nötigung wurde mit Handy gefilmt
Hallo zusammen,
folgende fiktive Situation:
Der A möchte auf eine Autobahn auffahren. Das macht er auch. Hinter ihm ist ein relativ schnell ranfahrender LKW (B) der die Lichthupe betätigt.
Der A hat ohnehin einen schlechten Tag erwischt und möchte die Lichthupe des B nicht auf sich beruhen lassen. Also reduziert der A durch leichtes bremsen die Geschwindigkeit (rechte Spur).
Der B fährt dadurch auch langsamer und betätigt weiterhin ständig die Lichthupe.
Nun möchte der LKW-Fahrer B den A überholen. Im gleichen Zug scherrt der A aber ebenfalls auf die mittlere Spur der dreispurigen Autobahn aus. Der B fährt dann wieder auf die rechte Spur rüber. Der A macht es ihm nach. Das ganze passiert 2 mal. Beide sind ca. 70-80 km/h gefahren obwohl dort Tempo 120 erlaubt ist.
Dann fährt der A wieder auf die linke spur und wird aber so langsam, dass der LKW rechts neben dem A auf gleicher Höhe fährt.
Da erkennt der A dann, dass der B die Situation mit einem Smartphone gefilmt hat, oder Fotos gemacht hat. Eventuell hat er aber auch geblufft und nur das Handy hingehalten.
Daraufhin hat der A die Geschwindigkeit erhöht und ist davon gefahren.
Der B entschließt sich zur Polizei zu fahren und den A wegen Nötigung anzuzeigen.
Als Beweis möchte der B sein Handyvideo vorzeigen.
Die Tatzeit ist 5:55 Uhr am Morgen und die Autobahn ist recht leer gewesen.
Nun gilt es folgende Sachverhalte zu klären:
1) Schießt der B sich ein Eigentor mit dem Video, da er zugibt, dass Smartphone während der Fahrt bedient zu haben? Würdet Ihr dem B daher davon abraten zur Polizei zu gehen?
2) Handelt es sich bei dem Vorfall tatsächlich um Nötigung?
3) Welche Konsequenzen resultieren aus der Anzeige für den A und den B?
Beste Antwort im Thema
Mir ist wurscht, wer A und B sind.
Aber solche Kasper gehoeren nicht ans Lenkrad und sollten besser im Sandkasten spielen.
Ciao
Ratoncita
190 Antworten
Genau so. Aber lass mal, das nächste Level der angeblichen Komplexität wird gleich von einem der üblichen Verdächtigen groß und breit zur Diskussion gestellt werden. 😁
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 8. August 2020 um 11:19:45 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 8. August 2020 um 11:15:06 Uhr:
Seit wann ist das ein Absichtsanzeiger?Seit immer.
Genau so ist es!
Ich beabsichtige die Spur zu wechseln bzw. abzubiegen.
Das wiederum signalisiere ich mit dem Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker"😉
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 6. August 2020 um 11:40:49 Uhr:
Mir ist wurscht, wer A und B sind.
Aber solche Kasper gehoeren nicht ans Lenkrad und sollten besser im Sandkasten spielen.Ciao
Ratoncita
Und wo kaspert B herum?
Weil er einmal Lichthupe gemacht hat?
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 8. August 2020 um 12:37:22 Uhr:
Genau so. Aber lass mal, das nächste Level der angeblichen Komplexität wird gleich von einem der üblichen Verdächtigen groß und breit zur Diskussion gestellt werden. 😁
Das ist nicht komplex, sondern ganz einfach, wenn man es so macht, wie ich es mache! 😁
Gruß
Uwe
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Tue dir doch bitte einen Gefallen, lese Texte richtig und denke vorher nach, bevor du eine Antwort verfasst, denn so kannst du dir ersparen, dass dir der ganze Kram um die Ohren gehauen wird:
Zum wiederholten Mal muss ich dir den Blick in einen Spiegel empfehlen, denn du hast ganz offensichtlich den Sinn des Blinkens nicht verstanden.
Weiterhin scheint dein Textverständnis nicht oder nur rudimentär ausgeprägt zu sein.
Zum Thema Textverständnis:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 8. August 2020 um 11:10:46 Uhr:
Und wieder einer, der den Sinn des Blinkens nicht verstanden hat. Blinken dient dazu, anzuzeigen, was man vor hat und nicht was man tut.
Was habe ich dazu geschrieben:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. August 2020 um 10:15:29 Uhr:
Jetzt erst setzt man den Blinker und fährt anschließend auf die Autobahn auf.
Was ist an dem Word anschließend nicht soooo schwer zu verstehen? Das gibt eine Reihenfolge an. Es passiert erst das ein und anschließend das andere.
Somit ist das Blinken kein anzeigen, was man tut, sondern was man tuen wird!
Die einzige Frage ist, welcher Zeitraum zwischen dem Blinken und dem Auffahren vergeht. Mit ein bisschen Nachdenken kann man dies meinem Text dann auch noch entnehmen:
Zitat:
@Swallow schrieb am 8. August 2020 um 09:53:24 Uhr:
Wenn ich mich geirrt habe und es doch nicht geht, wird durch mein Blinken der Fahrer auf der rechten Spur gewarnt und kann reagieren (Hupe, Lichthupe, Bremsen).
Das der Fahrer reagieren kann, funktioniert nicht, wenn ich blinke und sofort die Spur wechsle. Ich muss ihm Zeit zum Reagieren lassen, also mindestens die üblichen 2 Sekunden. In der Praxis sind es bei mir oft 3 Sekunden.
Sinn des Blinkes
So, jetzt noch zum Sinn des Blinkens. Hier darf man den nackten Wortlaut im Gesetz nicht mit dem Sinn verwechseln. Nach dem nackten Wortlaut ist auch erlaubt, wenn man auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn fährt, grundsätzlich den linken Blinker gesetzt zu halten (irgendwann in der 400 km Autofahrt auf der A7 wird man wohl mal einen LKW überholen müssen). In der StVO wird gefordert, rechtzeitig vor dem Spurwechsel den Fahrtrichtungsanzeiger zu setzen und das wird damit auch erfüllt. Ist das aber eine sinnvolle Nutzung des Blinkers? NEIN!
Daher, um den Sinn zu verstehen muss man auch mal nachdenken, was hinter dem Geschriebenen steht. Wenn man mal den Sinn der einzelnen Gesetze der StVO verstanden hat, stellt man sehr schnell fest, dass die StVO sehr gut durchdacht ist, aber eben nicht jede Eventualität bis ins Detail beschreibt. Das geht auch nicht oder es wäre ein Dokument von mehreren 1000 Seiten, welches keiner liest.
Also, Sinn des Blinkens ist, mit den anderen Verkehrsteilnehmer zu kommunizieren, und zwar so, dass sie es verstehen und es ihnen auch hilft. Da ist das dogmatische viel zu frühe sinnlose Rumblinken wenig hilfreich. Ich kann das noch an einem Beispiel erläutern, welches mir passiert ist.
Auf der Autobahn auf der rechten Spur zwei LKWs. Ich auf der Beschleunigungsspur und vor mir ein weiteres Fahrzeug. Vor dem ersten LKW aufzufahren war mir zu unsicher also habe ich mich parallel zu der Lücke zwischen den LKWs gesetzt. Der Blinker war noch nicht gesetzt. Nun ist das vordere Auto aufgefahren, aber so, dass der erste LKW stark bremsen musste. Für mich selbstverständlich klar, dass ich nicht den Sicherheitsabstand zwischen den LKWs fahren werde, weil der zweite LKW diesen mehr oder weniger für Bremsen brauchen wird.
Wie habe ich reagiert? Ich habe den Blinker gesetzt, aber nicht den linken, sondern den rechten. Somit wusste der LKW-Fahrer, was ich machen werden. Er musste nicht befürchten, dass ich ihm in dieser kritischen Situation vor die Karre ziehen werde, sondern ihn stattdessen erst vorbeilassen werde und erst vom Standstreifen aus hinter ihm auf die Autobahn auffahren werde.
Was hätte unsere verkehrshindernis gemacht? Sie hätte schon die ganze Zeit (mindestens 10 Sekunden) links rumblinkt und der LKW-Fahrer wüsste nicht, ob ein Bremsen, um nicht auf den vorderen LKW aufzufahren, ausreichend ist, oder ob eine volle Notbremsung notwendig ist, weil unsere verkehrshindernis in die kleiner werden Lücke reinzieht.
Wer von uns beiden hat wohl den Sinn des Blinkens besser verstanden?
Zusammenfassend kann gesagt werden, direkt am Anfang des Beschleunigungsstreifens den Blinker zu setzen ist zwar nicht falsch, da nicht verboten, aber besser ist es, ihn erst zu setzen, wenn man weiß, dass man auffahren kann und dann 2-3 Sekunden vor dem Spurwechsel.
Gruß
Uwe
Zitat:
@armin-g schrieb am 8. August 2020 um 12:38:45 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 8. August 2020 um 11:19:45 Uhr:
Seit immer.
Genau so ist es!
Ich beabsichtige die Spur zu wechseln bzw. abzubiegen.
Das wiederum signalisiere ich mit dem Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker"😉
Soviel ich weiss heisst das FahrtrichtungsVORankündiger. Man zeigt seine Absicht schon bevor man die Spur wechselt. Und nicht einmal blink und raus. Das kann man machen wenn man sehr flott unterwegs ist und genau weiss was hinter einem abgeht. Aber sicher nicht wie etliche das handhaben. Merke je langsamer unterwegs, desto länger blink blink blink. Die hinten müssen sich ja darauf auch einstellen können.
Ist ja ein richtiger Ronny, Kevin Chantalle Ferien Thread geworden.
Und manche gehen auf diesen Schwachsinn ab. 😛
Man kann hier schließen, das führt zu nichts weiter.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. August 2020 um 12:49:00 Uhr:
Ist ja ein richtiger Ronny, Kevin Chantalle Ferien Thread geworden.
Und manche gehen auf diesen Schwachsinn ab. 😛
Die sind seit Montag schon wieder in der Schule. Also rechts oben im Land!😉
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 8. August 2020 um 12:30:47 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 8. August 2020 um 12:10:17 Uhr:
Weil es falsch ist.
Man könnte dann auch fragen, wieso man überhaupt blinken sollte oder alternativ, wieso man den Blinker überhaupt abschalten sollte.
Warum fahren wir nicht einfach alle immer mit eingeschalteten Warnblinkern rum?Also so viel Unsinn in einem einzigen Posting gibts auch nicht alle Tage.
Du glänzt mal wieder mit inhaltsfreien Beiträgen.
Möchtest du noch mehr über dich preisgeben?
Zitat:
@krebsandi schrieb am 8. August 2020 um 12:44:55 Uhr:
Zitat:
@armin-g schrieb am 8. August 2020 um 12:38:45 Uhr:
Genau so ist es!
Ich beabsichtige die Spur zu wechseln bzw. abzubiegen.
Das wiederum signalisiere ich mit dem Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker"😉Soviel ich weiss heisst das FahrtrichtungsVORankündiger. Man zeigt seine Absicht schon bevor man die Spur wechselt.
Es heißt schon Fahrtrichtungsanzeiger und zeigt die Fahrtrichtung an, die man kurz darauf einschlagen wird.
Deshalb blinkt man ja auch erst dann, wenn man meint die Fahrtrichtung wechseln zu können und nicht pauschal so früh wie möglich.
Dass jemand auf einer Auffahrt auffahren möchte ist kein Geheimnis. Der Blinker dient in dem Szenario dazu, dem folgenden Verkehr anzuzeigen, dass man den Spurwechsel gleich durchführt und nicht zur Anzeige, dass man ihn durchführen möchte.
Andersrum betrachtet heißt das auch, dass andere Verkehrsteilnehmer bei einem blinkenden Fahrzeug davon ausgehen müssen, dass es kurz darauf die Fahrtrichtung in die angezeigte Richtung wechseln wird.
An einer Auffahrt müsste man also beim zu frühen Blinken jederzeit damit rechnen, dass der andere die Spur wechseln wird, nur wann das sein wird, weiß man nicht.
Bei z.B. @Uwe Mettmann hingegen wird man kurz vor seinem Spurwechsel darauf hingewiesen und weiß damit ziemlich genau, wann er die Spur wechseln wird.
Das Blinken dient der Sicherheit der anderen, in dem es das eigene Handeln ankündigt und nicht etwa, indem es die eigenen Wünsche präsentiert.
...der Fahrtrichtungsanzeiger / Blinker wird gesetzt, sobald man die Lücke in die man fahren will gefunden und angepeilt hat.
Den Blinker grundsätzlich am beim Einbliegen auf den Beschleunigungsstreifen zu setzten ist doch Blödsinn... selbst wenn ich einen großen Teil der Fahrer nicht für sonderlich intelligent halte, aber dass ein Beschleunigungsstreifen nur eine gewisse endliche Länge hat und dass jemand der sich auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn, etc. befindet diesen verlassen und auf die rechte Spur wechseln möchte, das kann sich jeder denken... dazu brauchts keinen Blinker.
Auch das Blinken nach einem Überholvorgang... ist ebenfalls Blödsinn... das kann sich jeder denken, dass man auf einer Straße mit Gegenverkehr nicht die nächsten 10km oder bis zum Frontalcrash auf der Gegenspur weiterfahren will... 😉
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. August 2020 um 12:44:35 Uhr:
Zusammenfassend kann gesagt werden, direkt am Anfang des Beschleunigungsstreifens den Blinker zu setzen ist zwar nicht falsch, da nicht verboten, aber besser ist es, ihn erst zu setzen, wenn man weiß, dass man auffahren kann und dann 2-3 Sekunden vor dem Spurwechsel.Gruß
Uwe
Leider falsch, diese Zusammenfassung. Allerdings hast du jetzt nochmals verdeutlicht, dass du nicht verstehst, wie man den Fahrtrichtungsanzeiger (dieses Unwort wollte ich jetzt doch auch mal benutzen) sinnvoll einsetzt. Aber ich erkläre dir das natürlich gerne: In dem Moment, in dem du die Einfädelspur befährst, willst du auf die AB auffahren, richtig? Und genau zum Anzeigen dieser Absicht haben findige Ingenieure den Blinker erfunden.
Wenn die richtige Bezeichnung für dich ein Unwort ist, wieso erdreistest du dich dann dazu, die Nutzung zu verstehen?
Es ist kein Absichtsanzeiger, also zeigt er auch keine Absichten an.
Man zeigt damit an, dass man die Fahrtrichtung wechselt und nicht, dass man sie wechseln möchte.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 8. August 2020 um 13:08:40 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. August 2020 um 12:44:35 Uhr:
Zusammenfassend kann gesagt werden, direkt am Anfang des Beschleunigungsstreifens den Blinker zu setzen ist zwar nicht falsch, da nicht verboten, aber besser ist es, ihn erst zu setzen, wenn man weiß, dass man auffahren kann und dann 2-3 Sekunden vor dem Spurwechsel.
Gruß
Uwe
Leider falsch, diese Zusammenfassung. Allerdings hast du jetzt nochmals verdeutlicht, dass du nicht verstehst, wie man den Fahrtrichtungsanzeiger (dieses Unwort wollte ich jetzt doch auch mal benutzen) sinnvoll einsetzt. Aber ich erkläre dir das natürlich gerne: In dem Moment, in dem du die Einfädelspur befährst, willst du auf die AB auffahren, richtig? Und genau zum Anzeigen dieser Absicht haben findige Ingenieure den Blinker erfunden.
Und..........wenn ich die AB verlasse Blinke ICH auch.