Nötigung mit Lichthupe und dichtem auffahren
Neulich hatte ich eine sehr beängstigende Situation:
Auf einer Straße mit 2 ausgebauten Fahrtsreifen in einer Richtung (Budnessraße) überholte ich mit 100 km/h einen LKW und ein weiteres Fahrzeug. Ich fuhr also länger auf der 2 Fahrspur, konnte aber auch nich einscheren, da die Geschwndigkeit des PKW ähnlich hoch war.
Plötzlich näherte sich von hinten ein Fahrzeug und blendete 2 x stark auf. Da ich schon mit 100 km/ fuhr (= zul. Höchstgeschwindigkeit) und nicht einscheren konnte, konnte ich die Fahrspur nicht freigeben.
Der Hintermann fuhr immer stärker auf. Nach ca. 1000 m endete die 2 Bahn und ich mußte einscheren und die schraffieren Linien befahren.
Nach weiteren 500 überholte mich der Hintermann mit sehr hoher Geschwindigkeit (min. 140 km/h) und haupte dabei den ganzen Überholvorgang. MIch hatt das ganze sehr geärgert.
Von einem Bekannten konnten ich dann aufgrund des Kennzeichens den Halter desfeststellen, ein Firmenfahrzeug. Am nächsten Tag ruf ich dort an, mit der Bitte der Fahrer sollte zurückrufen.
Der Rückruf ist leider nicht eingegangen.
Was kann ich weiter tun?
Beste Antwort im Thema
...nächstes mal überholste einfach mit angemessener Geschwindigkeit und lässt andere nicht verhungern. Wenn der Tacho 100 zeigt, kannst Du da noch was abziehen. Also 110 fahren, überholen, keine schraffierten Linien überfahren oder einfach vom Gas gehen. Ganz einfach 🙂
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Zitat:
Original geschrieben von micci1
Nach deiner Meinung darf nicht jeder TL fahren. Zumindest darf man es links nicht?
Doch nach meiner Meinung darf rechts jeder TL fahren sogar noch 10 drüber.
Das sind dann bei TL 80 echte 90.
Dann fährt Mitte so 95 bis 100 und ganz links so 100 bis 110.
OK ist kein Überholen im Sinne wie bei ohne TL aber wer ist nun eher im Recht.
Der 110 Fahrer oder der 150 Fahrer bei TL 80.
Ich sage mal der 110 Fahrer.
Der ist zwar auch schon drüber aber eben nur 30km/h und nicht 70km/h!!!
Ganz einfach.
Der 150 Fahrer hat halt Pech
Soll er über die Standspur wenn er meint.
Das wäre dann eh schon genauso idiotisch
Zitat:
Original geschrieben von micci1
Sollten nicht die Drängler ihr Fahrverhalten überprüfen, wenn sie schneller fahren wollen als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit? . . .
Die Gerichte (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.11.2009 — 1 SsRs 45/09, OLG Hamm vom 29.10.2008 — 4 Ss OWi 629/08) halten eine Mindestdifferenz von 10km/h bzw. 45 sek. für den Überholvorgang für ausreichend.
Wer diese nicht erreichen kann oder will darf nicht überholen.
Das Urteil aus Zweibrücken habe ich mal gegoogelt: Klick . Also bitte ein wenig Geduld am Steuer. 🙂
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Zitat:
Original geschrieben von Pizer
Die Gerichte (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.11.2009 — 1 SsRs 45/09, OLG Hamm vom 29.10.2008 — 4 Ss OWi 629/08) halten eine Mindestdifferenz von 10km/h bzw. 45 sek. für den Überholvorgang für ausreichend.
Wer diese nicht erreichen kann oder will darf nicht überholen.
Diese Mindestdifferenz lag an und somit ist der Fall geklärt. Der TE hat sich absolut richtig verhalten. 🙂
Leute, ihr habt ja alle irgendwo so ein Stückchen recht. Aber jetzt stellt euch doch mal vor die Konstellation fällt anders aus: der Drängler wollte nur seinen schwerverletzten Arbeitskollegen ins nächste KH bringen, weil die beim Holzsägen im Wald kein Handy dabeihatten und den Ort nicht beschreiben konnten. Das ist zwar unwahrscheinlich aber möglich! Daher mache ich unter jeden Umständen die Spur frei, auch wenn ich dann nochmal 10kmh drauflegen muss. Ich will rasen nicht rechtfertigen, aber solange ich nicht wissen kann warum derjenige es aufmal eilig hat würde ich den Teufel tun und extra langsam fahren oder ausbremsen. Ätzend!! Das ist genauso beknackt wie 140 auf der Landstraße fahren.
PS: Und natürlich darf er dann schneller als die zul. Höchstgeschwindigkeit fahren. Dingender Krankentransport unter Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ist ein rechtfertigender Notstand. Dabei darf er nur andere nicht gefährden.
Nette Geschichte, nur der Schluß stimmt mich nachdenklich.
Das Verhalten des TS war wenig partnerschaftlich, aber das ist nicht der Punkt.
Bemerkenswert finde ich die Mühe anhand des Kennzeichens den Halter festzustellen, die Firma anzurufen und um Rückruf des Fahrers zu bitten.
Wenn ich mich so stark gefährdet sehe und einen Zeugen im Auto habe, dann gehe ich zur Polizei und erstatte Anzeige.
Die Bitte um Rückruf lässt mich auf einen Oberlehrer im Endstadium schließen und diese Leute sind genauso gefährlich wie der Drängler im Heck.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Nein hat er nicht.Zitat:
Original geschrieben von kirschv
ja, krebsandi, Du hast die ganze Situation komplett richtig geschildert.
Doch, hat er wohl. Nur ging es in dem betroffenen Post von krebsandi nicht um die Ausgangssituation des TE.
Wir haben uns zwischenzeitlich in einem Nebenschauplatz bewegt. Nämlich die Situation, wenn man defensiv fährt und auf der rechten Spur als Nicht-Links-Rein-Drängler o.ä. mal eine ganze Zeit lang warten muss. Und ob sie dazu berechtigt, ein "forsches" Verhalten an den Tag legen zu dürfen oder trotz Genervtheit die Ruhe zu bewahren.
Die Aussagen von krebsandi zum Ursprungsthema hatte ich vorher schon kommentiert.
@wahnsinn: wenn ich bei jedem, der von hinten angebraust kommt, annehme, dass er mit einem dringlichen (Kranken-)transport unterwegs ist, und ergo sofort und unmittelbar Platz machen würde, dann gefährde ich einige andere VT, weil ich mich dann nach rechts zwischen zwei Fahrzeugen zwänge, den zur Verfügung stehenden (Sicherheits-)Raum belege und unnötige und eventuell gefährliche Bremsaktionen initiiere.
Und wenn Deine Theorie stimmt, dann sind z.B. Montags morgens auf der A31 aus Richtung Norden in Richtung Ruhrgebiet haufenweise Notfälle unterwegs, erstaunlicherweise meistens im A4 / 3-er BMW / Passat / C-Klasse. Bleibe ich dann gleich komplett rechts? 😕
Zitat:
Original geschrieben von micci1
Diese Mindestdifferenz lag an und somit ist der Fall geklärt. Der TE hat sich absolut richtig verhalten. 🙂Zitat:
Original geschrieben von Pizer
Die Gerichte (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.11.2009 — 1 SsRs 45/09, OLG Hamm vom 29.10.2008 — 4 Ss OWi 629/08) halten eine Mindestdifferenz von 10km/h bzw. 45 sek. für den Überholvorgang für ausreichend.
Wer diese nicht erreichen kann oder will darf nicht überholen.
Wohl kaum:
Ich fuhr also länger auf der 2 Fahrspur, konnte aber auch nich einscheren, da die Geschwndigkeit des PKW ähnlich hoch war.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Der TE hat nicht regelgerecht überholt.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Der TE hat regelgerecht mit zHG überholt da kam erst der Drängler mit überhöter Geschwindigkeit.
So liest sich das.Die Differenzgeschwindigkeit war zu gering. Er hätte nie überholen dürfen.
Ihr mit Eurer Differenzgeschwindigkeit. Hoffendlich haltet ihr Euch auch alle brav dran. Und wehe ihr überholt mal mit 1 KMh Differenzgeschwindigkeit zu wenig dann möge Euch die volle Härte des Gesetzes und anderer Verkehrsrowdys treffen.
Mir geht es hier ums drängeln, und dies rechtfertigt nichts.
Wer hier das drängeln verteidigt unterstelle ich das er auch gerne dieses Mittel anwendet um andere Verkehrsteinehmer zu erziehen bzw. sein eigenes vermeindliches Recht durchzusetzen.
Zitat:
Original geschrieben von micci1
Und wenn der LKW 105 gefahren wäre? Das Tempolimit liegt bei 80 km/h. Ist ein Tempolimit total irrelevant? Sieht ein Richter das auch so?
Dem Richter ist es Scheiß egal wer wie lange wo wie schnell war. Er zieht dem Drängler im Falle eines Unfalls eins über die Rübe. Und das mit Recht.
Genauso ist es wenn mir A die Vorfahrt nimmt ich bremsen muss und mir B dann reinknallt. Da bekommt B eins über die Rübe und nicht A.
B kann dann auch nicht das Recht verdrehen wie ihr hier und A eins reinwürgen.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat-Driver
Nette Geschichte, nur der Schluß stimmt mich nachdenklich.Das Verhalten des TS war wenig partnerschaftlich, aber das ist nicht der Punkt.
Bemerkenswert finde ich die Mühe anhand des Kennzeichens den Halter festzustellen, die Firma anzurufen und um Rückruf des Fahrers zu bitten.
Wenn ich mich so stark gefährdet sehe und einen Zeugen im Auto habe, dann gehe ich zur Polizei und erstatte Anzeige.
Die Bitte um Rückruf lässt mich auf einen Oberlehrer im Endstadium schließen und diese Leute sind genauso gefährlich wie der Drängler im Heck.
Genau DAS ist der Punkt bei der ganzen Sache. Dann hätte der TE zugeben müssen den anderen am überholen gehindert zu haben und das kann teuer werden.
Für mich gibt es in der beschriebenen Eingangssituation absolut keinen Grund die Spur NICHT zu räumen.
Mich ärgert es auch, wenn mich jemand im Überholverbot oder der vorgeschrieben Höchstgeschwindigkeit noch schneller überholen muss. Nur behindern darf ich ihn auf keinen Fall.
Und die Nummer mit dem Arbeitgeber anrufen und um Rückruf des Fahrers bitten ... kommt mir bekannt vor, weil mich unserer Sekretärin aufgefordert hatte, genau DAS zu tun.
Nur, wusste ich absolut nicht um was es ging und wo ich angeblich behindert hatte. Allerdings kann es sehr wohl ein verärgerter Kunde gewesen sein und wurde mein Chef immer ziemlich "hibbelig", weil der Arbeitgeber ein Weltkonzern ist und sich solche Aktionen nicht unbedingt positiv auswirken.
Ich habe NICHT zurück gerufen!
Genauso doof ist, wenn ein (Holländer) deine Chef anruft und sich über dich beschwert und dein Chef ruft dich zurück und macht dich zur Sau, obwohl er überhaupt nicht wusste was soeben auf der Autobahn vorgefallen war, als der Holländer mich auf der Autobahn A61 auf der Überholspur und das auf einer Brücke, noch überholte und RECHTS fuhr ein Sattelzug ... und LINKS war das Geländer. Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle 80km/h 🙄
Dem TE kann ich nur dringenst raten sein Verhalten zu überdenken und das ganz schnell zu ändern, bevor er an den Falschen gerät. Mit seiner Aktion (AG angerufen) könnt er nämlich auch auf die Schnauze fallen und sich eine Anzeige einfangen.
Nix fuer ungut, fuer mich haben hier beide Fehler gemacht. Waere ich hinterm TE gefahren, dann haette ich wahrscheinlich auch nen Anfall bekommen. Entweder ich ueberhole zuegig oder ich fahr das selbe Tempo wie der den ich ueberholen will, dann aber hintereinander in der selben Spur😉
Auch wenn das Draengeln verboten ist, hab ich doch lieber so einen hinter mir als den TE vor mir.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Mir geht es hier ums drängeln, und dies rechtfertigt nichts.
Wer hier das drängeln verteidigt...
Es geht nicht darum, das Drängeln zu verteidigen, sondern darum den TE dafür zu sensibilisieren, dass sein Verhalten ähnlich rechtswidrig war, wie das des Dränglers.
Sich es hier so einfach zu machen wie du und einige Andere hier, ist nicht zielführend.
Der TE fühlt sich bestärkt und überholt demnächst wieder entgegen aller Vorschriften. Wenn dann noch Gegenverkehr ins Spiel kommt wird es richtig gefährlich.
Aber vermutlich hat er in deinen Augen auch dann alles richtig gemacht wenn der Gegenverkehr in den Graben ausweichen muss.
Man läuft auf der linken Spur auf einen PKW auf, der einen LKW und einen PKW auf der rechten Spur überholt.
Dies geschieht aber mit so einem geringen Geschwindigkeitsunterschied, dass man befürchten muss, dass die Länge der linken Spur nicht ausreicht, um selbst auch noch seinen Überholvorgang abzuschließen.
Auch durch Lichthupe lässt sich der Vordermann nicht animieren den Überholvorgang abzubrechen oder die Geschwindigkeit kurzzeitig zu erhöhen.
Als der Vordermann dann am Ende der linken Spur auch noch die Sperrfläche befährt, ist klar welch Geistes Kind man vor sich hat, einen Oberlehrer in freier Wildbahn.
Man lässt sich dann hinreißen, deutlich über dem TL zu überholen und dem Oberlehrer durch Hupen seinen Unmut mitzuteilen.
Oder tut man dem TS Unrecht und er ist kein Oberlehrer sondern nur ein grottenschlechter Autofahrer?
Sonst hätte er nämlich bemerkt, dass es nicht reicht und hätte den Überholvorgang abgebrochen um ein verbotswidriges Befahren der Sperrfläche zu vermeiden.
Und es landet keiner in der automobilen Hölle, wenn er kurz mal das TL überschreitet um den Hintermann auch noch seinen Überholvorgang abschließen zu lassen.