Nötigung mit Lichthupe und dichtem auffahren
Neulich hatte ich eine sehr beängstigende Situation:
Auf einer Straße mit 2 ausgebauten Fahrtsreifen in einer Richtung (Budnessraße) überholte ich mit 100 km/h einen LKW und ein weiteres Fahrzeug. Ich fuhr also länger auf der 2 Fahrspur, konnte aber auch nich einscheren, da die Geschwndigkeit des PKW ähnlich hoch war.
Plötzlich näherte sich von hinten ein Fahrzeug und blendete 2 x stark auf. Da ich schon mit 100 km/ fuhr (= zul. Höchstgeschwindigkeit) und nicht einscheren konnte, konnte ich die Fahrspur nicht freigeben.
Der Hintermann fuhr immer stärker auf. Nach ca. 1000 m endete die 2 Bahn und ich mußte einscheren und die schraffieren Linien befahren.
Nach weiteren 500 überholte mich der Hintermann mit sehr hoher Geschwindigkeit (min. 140 km/h) und haupte dabei den ganzen Überholvorgang. MIch hatt das ganze sehr geärgert.
Von einem Bekannten konnten ich dann aufgrund des Kennzeichens den Halter desfeststellen, ein Firmenfahrzeug. Am nächsten Tag ruf ich dort an, mit der Bitte der Fahrer sollte zurückrufen.
Der Rückruf ist leider nicht eingegangen.
Was kann ich weiter tun?
Beste Antwort im Thema
...nächstes mal überholste einfach mit angemessener Geschwindigkeit und lässt andere nicht verhungern. Wenn der Tacho 100 zeigt, kannst Du da noch was abziehen. Also 110 fahren, überholen, keine schraffierten Linien überfahren oder einfach vom Gas gehen. Ganz einfach 🙂
655 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von micci1
Und wenn der LKW 105 gefahren wäre? Das Tempolimit liegt bei 80 km/h. Ist ein Tempolimit total irrelevant? Sieht ein Richter das auch so?
Bei über 7,5 to 60 km/h auf Bundesstraßen
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Genauso ist es wenn mir A die Vorfahrt nimmt ich bremsen muss und mir B dann reinknallt. Da bekommt B eins über die Rübe und nicht A.Zitat:
Original geschrieben von micci1
Und wenn der LKW 105 gefahren wäre? Das Tempolimit liegt bei 80 km/h. Ist ein Tempolimit total irrelevant? Sieht ein Richter das auch so?
B kann dann auch nicht das Recht verdrehen wie ihr hier und A eins reinwürgen.
Doch kann er.
Das wissen viele nur nicht.
Ist zb TL 50 und du warst mit 60 oder mehr dran kann dir teilschuld gegeben werden.
Vor allem wenn du auf dem Tacho viel mehr draufstehen gehabt hast.
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Doch kann er.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Genauso ist es wenn mir A die Vorfahrt nimmt ich bremsen muss und mir B dann reinknallt. Da bekommt B eins über die Rübe und nicht A.
B kann dann auch nicht das Recht verdrehen wie ihr hier und A eins reinwürgen.
Das wissen viele nur nicht.
Ist zb TL 50 und du warst mit 60 oder mehr dran kann dir teilschuld gegeben werden.
Vor allem wenn du auf dem Tacho viel mehr draufstehen gehabt hast.
Und wer ist so bloed zu erzaehlen was er auf dem Tacho hatte ? 😉
Ich habe jetzt auch was gegen Drängler - und das wirkt sogar: einen Aufkleber 'Videokamera' für Eur 1,50. Eine Kamera habe ich nicht.
Das ist so genial: die von der 'Hoppla jetzt komm ich' Fraktion fahren wie immer ohne zu Bremsen total dicht auf und kriegen dann auf einmal die Panik und können ganz brav Abstand halten. So soll es sein. Mal sehen, wie lange das noch funktioniert. Als Steigerung kann ich dann ja noch ne richtige Kamera sichtbar installieren.
Noch habe ich keinen zweiten mit so einem Aufkleber gesehen, das könnte sich ja jetzt ändern.
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😉
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Und wer ist so bloed zu erzaehlen was er auf dem Tacho hatte ? 😉Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Doch kann er.
Das wissen viele nur nicht.
Ist zb TL 50 und du warst mit 60 oder mehr dran kann dir teilschuld gegeben werden.
Vor allem wenn du auf dem Tacho viel mehr draufstehen gehabt hast.
Den Bremsweg(Bremsspur) kann man messen.😉
Zitat:
Original geschrieben von ChrisCRI
Ich habe jetzt auch was gegen Drängler - und das wirkt sogar: einen Aufkleber 'Videokamera' für Eur 1,50. Eine Kamera habe ich nicht.
Das ist so genial: die von der 'Hoppla jetzt komm ich' Fraktion fahren wie immer ohne zu Bremsen total dicht auf und kriegen dann auf einmal die Panik und können ganz brav Abstand halten. So soll es sein. Mal sehen, wie lange das noch funktioniert. Als Steigerung kann ich dann ja noch ne richtige Kamera sichtbar installieren.
Noch habe ich keinen zweiten mit so einem Aufkleber gesehen, das könnte sich ja jetzt ändern.
ich hoffe du blockierst wenigstens nicht und schreckst damit wirklich nur die schwarzen Schafe ab.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Mich ärgert es auch, wenn mich jemand im Überholverbot oder der vorgeschrieben Höchstgeschwindigkeit noch schneller überholen muss.
Warum ärgert Dich das?
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Doch kann er.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Genauso ist es wenn mir A die Vorfahrt nimmt ich bremsen muss und mir B dann reinknallt. Da bekommt B eins über die Rübe und nicht A.
B kann dann auch nicht das Recht verdrehen wie ihr hier und A eins reinwürgen.
Das wissen viele nur nicht.
Ist zb TL 50 und du warst mit 60 oder mehr dran kann dir teilschuld gegeben werden.
Vor allem wenn du auf dem Tacho viel mehr draufstehen gehabt hast.
Warum dichtest Du schon wieder dazu, es geht um die Tatsache nicht um wenn, hätte, könnte, aber und....., desweiteren ging es um A nicht um mich.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Mir geht es hier ums drängeln, und dies rechtfertigt nichts.
Wer hier das drängeln verteidigt unterstelle ich das er auch gerne dieses Mittel anwendet um andere Verkehrsteinehmer zu erziehen bzw. sein eigenes vermeindliches Recht durchzusetzen.
Die Scheinheiligkeit und der Oberlehrer! Du bist doch keinen Deut besser, ich zitiere:
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Wenn ich zb. in der 30er Zohne schon 40 fahre und trotzdem jemanden an der Stoßstange habe ?
Dann fahre ich 20. Buuuh ich bin ja so ein Arschloch, ja ich habe dann Freude dran wie der Hintermann gegen die Scheibe kotzt. Ich lasse mich nicht bedrängen wenn ich schon zu schnell bin, dann fahre ich legal zu langsam. Die Kinders am Straßenrand wollen ja auch nicht umgefahren werden.
Wer gibt dir das Recht hier andere Verkehrsteilnehmer zu maßregeln? Kennst du denn die Gründe des "Schnellfahrers"? Möglicherweise nimmt er Sonderrechte in Anspruch - schon mal daran gedacht?
Fakt ist, die Maßregelung oder Verfolgung von Owi´s ist Sache der Polizei und nicht der selbsternannten Oberlehrer hier. Grundsätzlich hat der Drängler oder Schnellfahrer einen Grund warum er das macht, im Besten Fall nimmt er Sonderrechte in Anspruch, vielleicht hat er ja seine schwangere Frau an Bord oder er muß nur seinen Flieger erreichen. In allen Fällen weiß er meist selbst, dass er möglicherweise diverse Owi´s begeht für die er im Fall der Fälle gerade stehen muß und er ist froh, wenn er rechtzeitig zum Ziel kommt und nicht durch rechthaberische Oberlehrer aufgehalten wird.
Ich fahre selber schnell und überschreite die zul. Höchstgeschwindigkeit im Toleranzbereich. Aber jeder die zHG noch weiter überschreiten will kann dies gerne tun. Lasst doch einfach den Drängler vorbei, es ist ein viel entspannteres Fahren wenn man nicht ständig versucht, die anderen Verkehrsteilnehmer zu maßregeln.
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Es geht nicht darum, das Drängeln zu verteidigen, sondern darum den TE dafür zu sensibilisieren, dass sein Verhalten ähnlich rechtswidrig war, wie das des Dränglers.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Mir geht es hier ums drängeln, und dies rechtfertigt nichts.
Wer hier das drängeln verteidigt...
Nein es war nicht ähnlich rechtswidrig.
Vielleicht war es nicht korrekt, aber drängeln ist eine andere Hausnummer.
Oder meinst Du es ist gerechtfertigt weil Du mich versehendlich an der Schulter im vorbei gehen streifst das ich Dir was aufs Maul haue ?
Kinders behaltet doch mal die Verhältnismäßigkeit im Auge.
Ihr habt nur hier die große Klappe, im RL wenn es um eure Fahrerlaubnis geht hättet ihr nicht den Mumm das drängeln als gerechtfertigt anzugeben. Die Einladung zur MPU wäre Euch gesichert, zu Recht.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Die Scheinheiligkeit und der Oberlehrer! Du bist doch keinen Deut besser, ich zitiere:Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Mir geht es hier ums drängeln, und dies rechtfertigt nichts.
Wer hier das drängeln verteidigt unterstelle ich das er auch gerne dieses Mittel anwendet um andere Verkehrsteinehmer zu erziehen bzw. sein eigenes vermeindliches Recht durchzusetzen.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Wer gibt dir das Recht hier andere Verkehrsteilnehmer zu maßregeln? Kennst du denn die Gründe des "Schnellfahrers"? Möglicherweise nimmt er Sonderrechte in Anspruch - schon mal daran gedacht?Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Wenn ich zb. in der 30er Zohne schon 40 fahre und trotzdem jemanden an der Stoßstange habe ?
Dann fahre ich 20. Buuuh ich bin ja so ein Arschloch, ja ich habe dann Freude dran wie der Hintermann gegen die Scheibe kotzt. Ich lasse mich nicht bedrängen wenn ich schon zu schnell bin, dann fahre ich legal zu langsam. Die Kinders am Straßenrand wollen ja auch nicht umgefahren werden.N.T.
Das Recht nehme ich mir wenn ich bedroht werde.
Ansonsten schreibst Du Unfug.
Vermutlich hättest Du gerne als Drängler mit solch einer Handlung durchgesetzt das ich 50 fahre.
Träum weiter !
Zitat:
Ich fahre selber schnell und überschreite die zul. Höchstgeschwindigkeit im Toleranzbereich.
Mache ich auch, aber was ich nie mache, wirklich nie, ich drängle nicht wenn vor mir jemand langsamer fährt als ich gerne würde.
Deine Maßreglungsgequatsche ist ist albern, Deine Rechtfertigungen warum Leute schneller fahren als erlaubt übrigens auch, mag sein das auf ein Promille zutrifft, der Rest teilt sich in 2 Gruppen, die einen können es nicht besser, die andere Gruppe besteht aus aggressiven Vts.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Das Recht nehme ich mir wenn ich bedroht werde.
...also doch Selbstjustiz?
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
...also doch Selbstjustiz?Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Das Recht nehme ich mir wenn ich bedroht werde.N.T.
Nenne es von mir aus wie Du willst, ist mir egal.
Wer mich und meine Persönlichkeit nicht respektiert kann von mir im Gegenzug nichts anderes erwarten.
Desweitern ist das langsamer werden ein wirksames Mittel den Drängler überholen zu lassen, solche Idioten habe ich lieber vor mir.
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
ich hoffe du blockierst wenigstens nicht und schreckst damit wirklich nur die schwarzen Schafe ab.Zitat:
Original geschrieben von ChrisCRI
Ich habe jetzt auch was gegen Drängler - und das wirkt sogar: einen Aufkleber 'Videokamera' für Eur 1,50. Eine Kamera habe ich nicht.
Das ist so genial: die von der 'Hoppla jetzt komm ich' Fraktion fahren wie immer ohne zu Bremsen total dicht auf und kriegen dann auf einmal die Panik und können ganz brav Abstand halten. So soll es sein. Mal sehen, wie lange das noch funktioniert. Als Steigerung kann ich dann ja noch ne richtige Kamera sichtbar installieren.
Noch habe ich keinen zweiten mit so einem Aufkleber gesehen, das könnte sich ja jetzt ändern.
Warum sollte ich die Spur wechseln? Fährt ja keiner hinter mir, der eine Überholabsicht anzeigt.😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Nenne es von mir aus wie Du willst, ist mir egal.
Wer mich und meine Persönlichkeit nicht respektiert kann von mir im Gegenzug nichts anderes erwarten.
Nur weil du die MPU gerade angesprochen hast, würdest du diese Aussage auch bei einer MPU treffen? Mal abgesehen davon, dass du auf Grund deiner vorbildlichen Fahrweise nie zu einer MPU müsstest.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Desweitern ist das langsamer werden ein wirksames Mittel den Drängler überholen zu lassen, solche Idioten habe ich lieber vor mir.
...wenn du noch den Blinker rechts setzt ist dem ja auch nichts hinzuzufügen.
N.T.