Nötigung auf Autobahn - zu knapp eingeschert
Guten Abend,
heute Morgen war ich mit meinem Auto auf der Autobahn Richtung Basel unterwegs.
Auf diesem Abschnitt ist eine Tempobeschränkung auf 120 km/h und die Autobahn ist dort zweispurig.
Ich überholte einen PKW, welcher unter 120 km/h fuhr.
Während des Überholens erschien plötzlich ein Hermes Transporter hinter mir.
Dieser war mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs (150 km/h+).
Da ich noch in meinem Überholvorgang war, konnte ich dem Transporter nicht platz machen.
Dieser fuhr mir schließlich sehr zügig so knapp auf, dass ich nur noch die Front des Transporters im Rückspiegel hatte.
Da ich mich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halte, setzte ich meinen Überholvorgang mit 120 km/h fort.
Daraufhin bekam ich mehrere Lichthupen von dem Transporter hinter mir.
Der Transporter fuhr mir so dicht auf, dass ich wirklich Angst um meine Stoßstange hatte, also wechselte ich auf die rechte Spur nachdem ich den PKW überholt hatte.
Dabei scherte ich allerdings etwas knapp vor dem PKW ein, sodass auch dieser mir eine Lichthupe gab.
Dieser musste allerdings, soweit ich das erkennen konnte nicht abbremsen.
Der Transporter raste daraufhin auf der linken Spur an mir vorbei.
Habe ich jetzt etwas zu befürchten, da ich sehr knapp vor dem PKW eingeschert bin?
Normalerweise achte ich beim Überholen immer auf ausreichend Abstand zum Überholten, aber wenn dir ein Transporter hinten an der Stoßstange klebt, ist das nochmal eine andere Situation.
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. April 2020 um 20:05:24 Uhr:
Also keinen Deut besser als der Drängeler.
Tja,Henne-Ei-Problem.
Machste Stress, krichste Stress. Hättste keinen Stress gemach, hättste Zeit gespart.
Ich weiß Raketenphysik, verstehen hier die wenigsten.
Ihr klatscht wenn sich jemand aggressiv durchsetzen will, heult aber wenn darauf aggressiv reagiert wird.
Die Hochintelligenz halt.
226 Antworten
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 25. April 2020 um 09:21:28 Uhr:
Und was machst du bei §6? So lange warten, bis kein Gegenverkehr mehr in Sicht ist?
Laut reinem StVO Text, wäre es ja so. 😉
Na logo muss man abwarten, bis sich eine ausreichende Lücke im Gegenverkehr ergibt, oder soll man in die Verengung einfahren, wenn diese gerade durch den Gegenverkehr passiert wird?
StVO §6Zitat:
Vorbeifahren
Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.
….
Gruß
Uwe
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 25. April 2020 um 09:32:11 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 25. April 2020 um 07:56:46 Uhr:
Also immer anständig fahren. 😉
Nicht die Regeln so auslegen, wie es einem gerade passt.Deine Auslegung ist Blödsinn. Natürlich darf er überholen. Er behindert und gefährdet niemanden.
Deine genannten Urteile beziehen sich vermutlich auf das Überholen auf der Landstraße. Zeig mir bitte ein Urteil, in dem ein PKW-Fahrer auf der AB verurteilt wurde, weil er das TL nicht überschritten hat. Das müsste es ja nach Deiner Auffassung geben.
Zeige mir die Stelle, wo dieser Passus sich nur auf die Landstraße bezieht.
Da er allgemein formuliert ist, gilt er auch für die AB. Denn die linke Spur ist zum überholen da (Rechtsfahrgebot).
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 25. April 2020 um 09:21:28 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 25. April 2020 um 09:09:38 Uhr:
Wir diskutieren, was rechtlich richtig ist und nicht was geduldet wird.
Das die Regeln überarbeitet werden müssen, wurde schon festgestellt und da bin ich bei euch.Da ich mich selbst nicht daran halte, dürfte klar sein. Wobei ich dann etwas schneller als erlaubt fahre, um den Überholvorgsng schnellst möglich abzuschließen.
Ähm, steht in der StVO, das man bei Rettungsfahrzeugen auch mal (mit gebotener Vorsicht) die Rote Ampel überfahren darf, um ihnen Platz zu machen?
Und was machst du bei §6? So lange warten, bis kein Gegenverkehr mehr in Sicht ist?
Laut reinem StVO Text, wäre es ja so. 😉
Du darfst sie überfahren, weil es geduldet wird.
Rein rechtlich darfst du es nicht. Steht dort ein Blitzer, wird er dich blitzen. Beim Bescheid kannst du dann angeben, dass du einem Rettungsfahrzeug Platz gemacht hast und die Strafe wird dir erlassen, da es die beste Lösung ist.
Als Autofahrer bist du in der Situation in der Zwickmühle. Bleibst du stehen, behindert du das Rettungsfahrzeug und fährst du bei Rot, ebenfalls Verstoß. Da der Einsatz von Rettungsfahrzeugen höher gewertet wird und ein Platz machen wichtiger ist, wird bei der Behörde die fünf mal gerade sein und sie tolerieren den Rotlichtverstoß.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 25. April 2020 um 09:44:22 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 25. April 2020 um 09:32:11 Uhr:
Deine Auslegung ist Blödsinn. Natürlich darf er überholen. Er behindert und gefährdet niemanden.
Deine genannten Urteile beziehen sich vermutlich auf das Überholen auf der Landstraße. Zeig mir bitte ein Urteil, in dem ein PKW-Fahrer auf der AB verurteilt wurde, weil er das TL nicht überschritten hat. Das müsste es ja nach Deiner Auffassung geben.
Zeige mir die Stelle, wo dieser Passus sich nur auf die Landstraße bezieht.
Da er allgemein formuliert ist, gilt er auch für die AB. Denn die linke Spur ist zum überholen da (Rechtsfahrgebot).
Ein Urteil dazu bitte. Sollte ja wohl nicht so schwer sein.
Dann müsste der Kollege hier ja dem Bußgeld locker widersprechen können...
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Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 25. April 2020 um 09:33:20 Uhr:
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 25. April 2020 um 09:21:28 Uhr:
Und was machst du bei §6? So lange warten, bis kein Gegenverkehr mehr in Sicht ist?
Laut reinem StVO Text, wäre es ja so. 😉
Na logo muss man abwarten, bis sich eine ausreichende Lücke im Gegenverkehr ergibt, oder soll man in die Verengung einfahren, wenn diese gerade durch den Gegenverkehr passiert wird?StVO §6
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 25. April 2020 um 09:33:20 Uhr:
Zitat:
Vorbeifahren
Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.
….
Gruß
Uwe
Das (dick und rot markierte) steht da aber so nicht im Text drin. 😁
Warum Urteil?
Es wird im Paragraphen keine Unterscheidung gemacht, warum sollte dies nun nur für die Landstraße gelten?
Zudem machst du doch die Unterscheidung, weshalb du doch mit dem Beweis anfangen solltest.
Weshalb sollte er widersprechen können?
Er war zu schnell.
Wenn ein Limit dazu führt, dass keine wesentliche Differenzgeschwindgkeit aufgebaut werden kann, so kann der VT eben nicht überholen.
Es steht so im Text.
"(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist."
Auf der AB gegeben, da kein Gegenverkehr kommen kann. Zum Thema Behinderung ist ein anderer Passus zuständig.
"Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."
Wesentlich wurde in Urteilen auf mindestens 10km/h festgelegt.
Der gesamte Absatz sagt folgendes aus.
Überholen darf nur, wer keinen Gegenverkehr hat und dabei wesentlich (mindestens 10km/h) schneller fährt.
Sollte dies nicht möglich sein, wegen eines eventuellen Limits, so darf nicht überholt werden. Alle regen sich über die Elefantenrennen auf, aber beim PKW ist es egal. Warum? Weil deren Überholvorgang bei 100km/h stattfindet? LKW haben immer ein Limit, nämlich 80km/h. Die dürfen auch nicht schneller.
Und nochmal für viele.
Nur weil einiges geduldet wird, ist es noch lange nicht erlaubt.
Über Mittelspurfahrer wird sich hier auch aufgeregt. Rechrsfahrgebot gilt für alle und die linke Spur ist zum Überholen da und nicht zum Dauerfahren. Selbst bei 3 Spuren ist die mittlere nur zum Überholen und nicht zum dauerverweilen. Im entsprechenden Paragraph steht eben drin, dass hin und wieder überholt werden muss, damit der VT auf dieser Spur bleiben darf. Hin und Wieder wurde von Gerichten auf eine Lücke von 20s (wenn ich mich richtig erinnere) festgelegt. Ist die Lücke größer, so muss der VT wegen des Rechtsfahrgebotes nach rechts wechseln und darf nicht mittig bleiben.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 25. April 2020 um 09:57:07 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 25. April 2020 um 09:33:20 Uhr:
Na logo muss man abwarten, bis sich eine ausreichende Lücke im Gegenverkehr ergibt, oder soll man in die Verengung einfahren, wenn diese gerade durch den Gegenverkehr passiert wird?StVO §6
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 25. April 2020 um 09:57:07 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 25. April 2020 um 09:33:20 Uhr:
Gruß
Uwe
Das (dick und rot markierte) steht da aber so nicht im Text drin. 😁
Dann warte eben so lange, bis kein Gegenverkehr mehr zu sehen ist.
tomcat
Du klammerst Geschwindigkeitsbegrenzungen, die so niedrig sind, das kaum einer deutlich langsamer als das TL fährt, jetzt einfach aus, um das verkehrsbedingte Momentum in deiner Argumentation unberücksichtigt zu lassen.
Und die Mittelspurdauerfahrer, bei rechts leer, haben ja nun mal nix mit dem Überholen bei TL zu tun.
Und wie schon erwähnt, über verkehrsbedingte Verhaltensweisen steht absolut nichts in der StVO. Ergo, wäre jedes verkehrsbedingte Abweichen vom genauen StVO-Text mindestens eine, zu ahndende, Ordnungswidrigkeit.
Wäre es auch. Ob dies dann geahndet wird, liegt im Ermessen der Kontrollorgane. Da diese einen Kopf zum Denken haben, werden manche Verstöße nicht geahndet. Dies heißt aber nicht, dass es erlaubt ist. Manche Dinge werden höher gewertet und dadurch Verstöße toleriert.
Dein Beispiel mit dem Rotlichtverstoß zeigt dies doch deutlich. Zudem darfst du da auch nur vorsichtig in die Kreuzung hineinfahren und dabei keinen gefährden.
Das Menschenleben wird um einiges höher gewertet, als das vorsichtig in die Kreuzung hineinfahren, um den Rettungskräften Platz zu machen. Beim Blitz würdest du den Bescheid erstmal bekommen, sofern die Rettungskräfte nicht mit auf dem Photo sind und es damit klar ist, warum du drüber bist.
Zum Thema Limit
Wie hoch das Limit ist und wieviel Prozent der VT dieses erreichen, spielt doch für das zu langsame Überholen keine Rolle. Egal ob jemand 45km/h bei erlaubten 50km/h fährt oder 115km/h bei 120km/h. In beiden Fällen kann die von der StVO geforderte Differenzgeschwindkeit nicht eingehalten werden und somit ist ein Überholen nicht gestattet. Der Gesetzgeber will, das Überholvorgänge schnell beendet sind.
Mein Verweis auf die LKW sollte zeigen, dass es bei manchen VT zum Aufschrei führt, wenn sie so überholen und beim PKW ist wieder erlaubt, weil man darf ja nicht schneller. Warum? Weil dieser 120km/h fahren kann? Die Geschwindigkeit ist doch für die Situation (jemand überholt mit wenig Differenz einen anderen) völlig egal. Beide erreichen die Differenzgeschwindigkeit nicht.
Auf einer Landstraße ist das natürlich gefährlicher als auf der AB.
Hallo!
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 25. April 2020 um 10:32:24 Uhr:
[...] Der Gesetzgeber will, das Überholvorgänge schnell beendet sind. [...]
Aber warum will er das? Reiner Selbstzweck oder steckt dahinter vielleicht doch die Absicht, mögliche Behinderungen oder gar Gefährdungen anderer schon von Vornherein zeitlich zu minimieren. Ganz sicher jedenfalls wird wohl nicht der Wille dahinterstehen, die Fahrspur frei zu halten für Tempolimit-Ignoranten!
Wenn es nun also keine Behinderung anderer gibt - und wie hier bereits absolut richtig angemerkt wurde, kann jemand, der Tempolimit fährt, per Definition niemanden hinter sich behindern, warum sollte er dann nicht überholen dürfen?
Ja, ich weiß, weil es im Paragraphen nicht so drin steht. 🙄 Gerichte urteilen in der Regel aber nicht einfach stur nach den Buchstaben eines Gesetzes, sondern nach dessen Intention.
Ich habe schon öfter auf nur wenig befahrener Autobahn Polizeifahrzeuge mit (aufgrund eines bestehenden Tempolimits) geringer Differenzgeschwindigkeit überholt. Nie wurde da irgendetwas beanstandet, die sind ohne irgendwelche Anstalten zu machen ganz normal weitergefahren.
Zitat:
[...] Mein Verweis auf die LKW sollte zeigen, dass es bei manchen VT zum Aufschrei führt, wenn sie so überholen und beim PKW ist wieder erlaubt, weil man darf ja nicht schneller. Warum? Weil dieser 120km/h fahren kann? Die Geschwindigkeit ist doch für die Situation (jemand überholt mit wenig Differenz einen anderen) völlig egal. Beide erreichen die Differenzgeschwindigkeit nicht.
[...]
Ein seltsam unpassender Vergleich, mit Verlaub. Zum Aufschrei kommt es deshalb, weil bei LKW das Limit ein fahrzeugbedingtes ist und meist deutlich unterhalb des gültigen Streckenlimits liegt. Das heißt, wo beispielsweise sowieso nur 80 km/h erlaubt sind, wird sich kein vernünftiger Mensch darüber ernsthaft beklagen, wenn ein LKW einen anderen, nur geringfügig langsameren, mit eben diesen 80 km/h überholt. Wenn aber das Streckenlimit deutlich darüber liegt, dann behindern solche Elefantenrennen u. U. viele andere Verkehrsteilnehmer und sind so ein echtes Ärgernis.
Gruß
.SD
Zitat:
@.SD schrieb am 25. April 2020 um 11:26:08 Uhr:
Wenn aber das Streckenlimit deutlich darüber liegt, dann behindern solche Elefantenrennen u. U. viele andere Verkehrsteilnehmer und sind so ein echtes Ärgernis.
Ein wesentlich geringeres Ärgernis, als wenn ein PKW mit nur geringer Geschwindigkeitsdifferenz einen LKW überholt. Nicht nur, dass der PKW schneller fahren könnte, sondern es wird eben nicht nur der eine LKW so langsam überholt, sondern gleich mehrere. Genau das macht der LKW-Fahrer aber nicht oder nur ganz selten. Somit dauert ein LKW-Elefantenrennen meist nur eine Minute, macht dies aber ein PKW kann das weeeesentlich länger dauern.
Gerade aber diese PKW-Fahrer regen sich dann auf, wenn sie wegen eines Elefantenrennens mal eine Minute warten müssen.
Ich habe es ja schon mal geschrieben, ich war auf der Autobahn 300 km unterwegs, ebenso viele LKWs und nur ganz wenige PKWs. Trotzt, dass die LKWs sich gegenseitig überholt haben, war das eine angenehme und auch zügige Fahrt. Ich musst halt mal eine Minute warten und schon ging es wieder zügig weiter.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 25. April 2020 um 11:45:14 Uhr:
Ein wesentlich geringeres Ärgernis, als wenn ein PKW mit nur geringer Geschwindigkeitsdifferenz einen LKW überholt. Nicht nur, dass der PKW schneller fahren könnte, sondern es wird eben nicht nur der eine LKW so langsam überholt, sondern gleich mehrere.
Das unterschreibe ich, wenn kein TL vorhanden ist. Dann kann auch ein spritsparend Tempomat-100-Fahrer mal drauftreten, um seinen Überholvorgang zügig abzuschließen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 25. April 2020 um 11:51:30 Uhr:
Das unterschreibe ich, wenn kein TL vorhanden ist. Dann kann auch ein spritsparend Tempomat-100-Fahrer mal drauftreten, um seinen Überholvorgang zügig abzuschließen.
Zumal das beim Tempomat auch sooo einfach ist. Zum Beschleunigen auf das Gas drücken, zügig überholen und nach dem Überholen einfach vom Gas gehen und der Tempomat fängt das Fahrzeug wieder auf der Wunschgeschwindigkeit ein.
Das Problem ist nur, bei vielen (unfähigen) Tempomatfahrern ist die Benutzung des Gaspedals ein absolute NOGO und dann wird es natürlich etwas aufwendiger, nur mit dem Tempomatregler zügig zu überholen.
Gruß
Uwe
Hallo!
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 25. April 2020 um 11:45:14 Uhr:
Ein wesentlich geringeres Ärgernis, als wenn ein PKW mit nur geringer Geschwindigkeitsdifferenz einen LKW überholt. [...]
Natürlich! Ich habe auch nichts Gegenteiliges behauptet! Sondern mich lediglich auf genau das zitierte Argument des Vorposters bezogen. Deshalb verstehe ich den Sinn deiner Anmerkung dazu nicht.
Gruß
.SD
Klar spielt es keine Rolle, wenn keiner behindert wird. Wen sollte es auch stören.
Erweitern wir doch ein klein wenig.
Der zu Überholende läuft seinerseits auf jemanden auf, was nun? Er muss nun bremsen, weil der Überholer nicht in der Lage ist entsprechend zu überholen. Diese Situation ist nicht ungewöhnlich. Ich sehe sie öfter auf meinen Strecken.
Ich verstehe nicht, warum der eine gegen die Vorschriften verstoßen darf (Überholer mit zu geringer V-Diff.) und einer, der dadurch ausgebremst wird, weil er ebenfalls gegen Vorschriften verstößt (weil z.B. schneller als erlaubte 120km/h) ist dann der Buhmann?
Hier machen beide etwas falsch, aber beim einen ist es ok?
Wo ist da der Fehler? Nur weil ein Limit besteht, darf jemand mit geringer V-Diff. Überholen?
Für mich war die Frage was der TE hätte machen müssen. Aufgrund seiner geschilderten Situation ganz klar nicht überholen, da er den Überholvorgang nicht zügig abschließen konnte und dadurch einen anderen behindert hat. Dass sein Hintermann aufgrund des massiven Drängels ein Idiot war, brauchen wir nicht zu diskutieren. Jedoch muss dieser doch in Sichtweite gewesen sein, als der TE angefangen hat zu überholen. Also wollte der TE seine eigene Geschwindigkeit durchsetzen und der andere war ihm egal. Dass dieser die zHg überschreitet, gibt dem TE in diesem Falle nicht das Recht ihn auszubremsen, indem er den Überholvorgang nicht zügig beendet. Falls der Hintermann noch nicht in Sicht war, so möchte ich nicht wissen, wie lange der Überholvorgang dann gedauert hat.