Nötigung auf Autobahn - zu knapp eingeschert

Guten Abend,

heute Morgen war ich mit meinem Auto auf der Autobahn Richtung Basel unterwegs.
Auf diesem Abschnitt ist eine Tempobeschränkung auf 120 km/h und die Autobahn ist dort zweispurig.
Ich überholte einen PKW, welcher unter 120 km/h fuhr.
Während des Überholens erschien plötzlich ein Hermes Transporter hinter mir.
Dieser war mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs (150 km/h+).
Da ich noch in meinem Überholvorgang war, konnte ich dem Transporter nicht platz machen.
Dieser fuhr mir schließlich sehr zügig so knapp auf, dass ich nur noch die Front des Transporters im Rückspiegel hatte.
Da ich mich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halte, setzte ich meinen Überholvorgang mit 120 km/h fort.
Daraufhin bekam ich mehrere Lichthupen von dem Transporter hinter mir.
Der Transporter fuhr mir so dicht auf, dass ich wirklich Angst um meine Stoßstange hatte, also wechselte ich auf die rechte Spur nachdem ich den PKW überholt hatte.
Dabei scherte ich allerdings etwas knapp vor dem PKW ein, sodass auch dieser mir eine Lichthupe gab.
Dieser musste allerdings, soweit ich das erkennen konnte nicht abbremsen.
Der Transporter raste daraufhin auf der linken Spur an mir vorbei.

Habe ich jetzt etwas zu befürchten, da ich sehr knapp vor dem PKW eingeschert bin?
Normalerweise achte ich beim Überholen immer auf ausreichend Abstand zum Überholten, aber wenn dir ein Transporter hinten an der Stoßstange klebt, ist das nochmal eine andere Situation.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. April 2020 um 20:05:24 Uhr:


Also keinen Deut besser als der Drängeler.

Tja,Henne-Ei-Problem.

Machste Stress, krichste Stress. Hättste keinen Stress gemach, hättste Zeit gespart.

Ich weiß Raketenphysik, verstehen hier die wenigsten.

Ihr klatscht wenn sich jemand aggressiv durchsetzen will, heult aber wenn darauf aggressiv reagiert wird.

Die Hochintelligenz halt.

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Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 25. April 2020 um 12:33:26 Uhr:


Aufgrund seiner geschilderten Situation ganz klar nicht überholen, da er den Überholvorgang nicht zügig abschließen konnte und dadurch einen anderen behindert hat.

Der Schwachsinn hört nicht auf.

Er hat niemanden behindert, weil man beim Fahren mit erlaubter Geschwindigkeit gar niemanden behindern kann, außer der hätte SoSi auf dem Dach.

Ein Idi.t hat sich behindert gefühlt. Das war aber alleine sein Problem.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 25. April 2020 um 13:13:08 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 25. April 2020 um 12:33:26 Uhr:


Aufgrund seiner geschilderten Situation ganz klar nicht überholen, da er den Überholvorgang nicht zügig abschließen konnte und dadurch einen anderen behindert hat.

Der Schwachsinn hört nicht auf.

Er hat niemanden behindert, weil man beim Fahren mit erlaubter Geschwindigkeit gar niemanden behindern kann, außer der hätte SoSi auf dem Dach.

Ein Idi.t hat sich behindert gefühlt. Das war aber alleine sein Problem.

Sehe ich anders im Falle eines sehr langsamen Überholmanövers.
Ich habe mal gelernt, dass ein Überholmanöver zügig zu erfolgen hat. Dabei spielt es keine Rolle ob auf der Landstraße oder auf der AB. Dazu muss eben eine gewisse V-Diff. aufgebaut werden. Wenn hinter mir jemand kommt, dann sehe ich zu, dass ich die Spur räume und nicht den "Besserwisser" (schneller als ich fahre, darfst du nicht) spiele. Wenn der andere der Meinung ist, er muss schneller fahren, seine Sache und es steht mir nicht zu ihn zu belehren. Des weiteren dürfte es selten vorkommen, dass jemand die zHg massiv überschreitet. Ich warte in solch einem Fall, bis derjenige dann vorbei ist und überhole dann. Die paar Sekunden habe ich dann auch Zeit.
Aber jeder wie er will und ist glücklich dabei.

Auf der unlimitierten Autobahn wäre deine Argumentation prinzipiell richtig, aber da es in diesem speziellen Falle um ein Stück mit TL 120 geht, sieht die Sache etwas anders aus.

Im Bereich eines TL SOLLTE man eigentlich davon ausgehen können, dass sich die anderen VT weitestgehend daran halten, d.h. wenn ich zum Überholen auf die linke Spur gehen möchte und sehe links im Rückspiegel in weiter Ferne ein Fahrzeug, SOLLTE ich mich weitestgehend darauf verlassen können, dass dieses nicht sehr viel schneller als erlaubt fährt. Wenn ich natürlich erkenne, dass er deutliche schneller ankommt und der Sicherheitsabstand nicht mehr reicht, fahre ich ihm natürlich nicht vor die Nase um ihn "zu erziehen" oder so. Aber grundsätzlich sollte ich annehmen dürfen, dass das Gros der VT sich im Bereich der zulässigen Geschwindigkeit bewegt.

Auf der anderen Seite, muss auch der "Deutlich-zu-schnell-Fahrer" auf der linken Spur damit rechnen, dass welche von der rechten Spur zum Überholen ausscheren.

Nun hängt Euch doch bitte nicht an einer kurzen Überschreitung des Limits auf.
Wenn man es macht ist gut, wenn nicht, auch.
Viel wichtiger ist jetzt das sich der Nachfolgende Verkehr nicht zu wichtig nimmt.
Abstand und kurz warten und weiter.

Das Problem auf unseren Straßen sind viel mehr die mangelnde Fairness, Vorsicht, Rücksicht, die Fähigkeit sich in die Perspektive des anderen zu versetzen, bei uns gilt mehr denje Trump First, ich , ich, ich,.....zuerst.
Da spreche ich jetzt alle an, egal ob Spritsparweltmeister oder Bleifußbodenblechdurchdrücker. Jeder meint er habe Recht und fordert dieses ein ohne an seine Pflichten zu denken.

Das Leben ist ein geben und nehmen, so auch der Straßenverkehr.
Wenn ich der Schnelle bin achte ich auf die Langsamen, bin ich der Langsame achte ich auf die Schnellen.
So ticke ich.

Gefährlich wird es nur wenn ich merke das auf mich keiner achtet, aber ich es allen Recht machen möchte, da bleibt man auf der Strecke und dann schwindet auch meine Moral und mir ist alles egal, dann achte ich nur auf mich.

Auf der Straße gilt auch „Wie man in den Wald rein ruft so schallt es wieder raus“. Wer also meint keine Pflichten zu haben muss sich nicht wundern wenn ihm seine Rechte nicht gewährt werden.

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@Diedicke1300

Volle Zustimmung, genauso sehe ich das auch und hätte es nicht besser formulieren können. 🙂

Gruß

Uwe

Der folgende Satz stammt von der Seite einer Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht, er hilft sicher ein wenig bei der Klärung der Rechtslage.

Zitat:

Die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wirkt sich [...] als Überholverbot aus, wenn sie dem Überholer nicht ermöglicht, wesentlich schneller als der Rechtsfahrende zu fahren.

(

Quelle

)

Allerdings gilt das Tempolimit im hier diskutierten Fall natürlich für beide, also auch für den Hermes-Fahrer. Keiner von beiden hätte überholen dürfen. Und natürlich ist es nicht erlaubt, eine Differenzgeschwindigkeit > 10 km/h herzustellen, indem man das Tempolimit überschreitet.

Danke für das Urteil.

Damit wäre meine Aussage: Überholen bei zu geringer V-Diff. Ist nicht gestattet, belegt mit einem Urteil.

Ich glaube, ich benötige solch einen Transporter. Genial motorisiert.

Wird erst auf 120 km/h gedrückt und hinterlässt dann beim Überholen einen rasenden Eindruck. Damit derartiges gelingt, bedarf es sicherlich mehr als 500 PS bei der Schrankwand. Oder stimmt etwas an der Geschichte nicht?

Interessant dürften sich tatsächlich die Gedanken des ursprünglich Überholten sein.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 25. April 2020 um 17:12:20 Uhr:


Danke für das Urteil.

Damit wäre meine Aussage: Überholen bei zu geringer V-Diff. Ist nicht gestattet, belegt mit einem Urteil.

Da ist kein Urteil. Da ist nur die Einzelmeinung eines Anwalts, der nicht einmal zwischen AB und Landstraße unterscheidet.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 25. April 2020 um 17:12:20 Uhr:


Danke für das Urteil.

Damit wäre meine Aussage: Überholen bei zu geringer V-Diff. Ist nicht gestattet, belegt mit einem Urteil.

Blödsinn. Da steht nichts von einem Urteil, ja nicht mal ein entsprechender Paragraph, der diese Aussage belegt, wird genannt. Aber trotzdem noch ein Zitat aus dem verlinkten Text: „Der Nachfolgende hat den Vorausfahrenden zu beobachten und sich dessen Fahrweise anzupassen.“ Noch Fragen?

Muss auch nicht, da die Vorlage dies auch nicht macht.

Auf meine Erweiterung, dass der Überholte auf ein Hinderniss aufläuft, hat noch keiner reagiert.
Das dieser dann aufgrund des zu langsamen Überholens nun selbst dafür sorgen muss, dass die V-Diff. größer wird, ist in meinen Augen ein unnötiges Behindern.

Wer überholt hat dies zügig zu erledigen, egal ob unter oder am Tempolimit.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 25. April 2020 um 17:29:18 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 25. April 2020 um 17:12:20 Uhr:


Danke für das Urteil.

Damit wäre meine Aussage: Überholen bei zu geringer V-Diff. Ist nicht gestattet, belegt mit einem Urteil.

Blödsinn. Da steht nichts von einem Urteil, ja nicht mal ein entsprechender Paragraph, der diese Aussage belegt, wird genannt. Aber trotzdem noch ein Zitat aus dem verlinkten Text: „Der Nachfolgende hat den Vorausfahrenden zu beobachten und sich dessen Fahrweise anzupassen.“ Noch Fragen?

Ja
Was heißt anpassen?
Langsamer werden und mit Abstand hinterherfahren oder schleichend überholen?
Mir geht es um das langsame Überholen eines anderen.
Dass der Transporterfahrer ein Idiot war, muss ich doch nicht nochmal schreiben.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 25. April 2020 um 17:43:41 Uhr:


Muss auch nicht, da die Vorlage dies auch nicht macht.

Auf meine Erweiterung, dass der Überholte auf ein Hinderniss aufläuft, hat noch keiner reagiert.
Das dieser dann aufgrund des zu langsamen Überholens nun selbst dafür sorgen muss, dass die V-Diff. größer wird, ist in meinen Augen ein unnötiges Behindern.

Wer überholt hat dies zügig zu erledigen, egal ob unter oder am Tempolimit.

Dann gibt der Überholte entweder selber kurz Gas und kommt noch vor dem Überholer auf die linke Spur oder er wartet kurz bis der Überholer vorbei ist. Auch bei geringer Vdiff dürfte es sich da nur um Sekunden handeln.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 25. April 2020 um 18:41:33 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 25. April 2020 um 17:29:18 Uhr:


Blödsinn. Da steht nichts von einem Urteil, ja nicht mal ein entsprechender Paragraph, der diese Aussage belegt, wird genannt. Aber trotzdem noch ein Zitat aus dem verlinkten Text: „Der Nachfolgende hat den Vorausfahrenden zu beobachten und sich dessen Fahrweise anzupassen.“ Noch Fragen?

Ja
Was heißt anpassen?
Langsamer werden und mit Abstand hinterherfahren oder schleichend überholen?
Mir geht es um das langsame Überholen eines anderen.
Dass der Transporterfahrer ein Idiot war, muss ich doch nicht nochmal schreiben.

Ich denke damit ist gemeint, dass sich der Transporterfahrer dem vorausfahrenden TE anzupassen und diesem nicht in den Kofferraum zu fahren hat.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 25. April 2020 um 20:43:52 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 25. April 2020 um 18:41:33 Uhr:


Ja
Was heißt anpassen?
Langsamer werden und mit Abstand hinterherfahren oder schleichend überholen?
Mir geht es um das langsame Überholen eines anderen.
Dass der Transporterfahrer ein Idiot war, muss ich doch nicht nochmal schreiben.

Ich denke damit ist gemeint, dass sich der Transporterfahrer dem vorausfahrenden TE anzupassen und diesem nicht in den Kofferraum zu fahren hat.

Zum wiederholten Male.

Dieses Verhalten Bedarf keiner Diskussion, da dies eine Gefährdung darstellt und der Fahrer sollte dringend nochmal eine Prüfung erhalten.

Mein Diskussionsthema ist der Überholvorgang und nicht der Transporterfahrer und sein unnötiges und gefährliches Drängeln.

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