Nötigung auf Autobahn - zu knapp eingeschert
Guten Abend,
heute Morgen war ich mit meinem Auto auf der Autobahn Richtung Basel unterwegs.
Auf diesem Abschnitt ist eine Tempobeschränkung auf 120 km/h und die Autobahn ist dort zweispurig.
Ich überholte einen PKW, welcher unter 120 km/h fuhr.
Während des Überholens erschien plötzlich ein Hermes Transporter hinter mir.
Dieser war mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs (150 km/h+).
Da ich noch in meinem Überholvorgang war, konnte ich dem Transporter nicht platz machen.
Dieser fuhr mir schließlich sehr zügig so knapp auf, dass ich nur noch die Front des Transporters im Rückspiegel hatte.
Da ich mich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halte, setzte ich meinen Überholvorgang mit 120 km/h fort.
Daraufhin bekam ich mehrere Lichthupen von dem Transporter hinter mir.
Der Transporter fuhr mir so dicht auf, dass ich wirklich Angst um meine Stoßstange hatte, also wechselte ich auf die rechte Spur nachdem ich den PKW überholt hatte.
Dabei scherte ich allerdings etwas knapp vor dem PKW ein, sodass auch dieser mir eine Lichthupe gab.
Dieser musste allerdings, soweit ich das erkennen konnte nicht abbremsen.
Der Transporter raste daraufhin auf der linken Spur an mir vorbei.
Habe ich jetzt etwas zu befürchten, da ich sehr knapp vor dem PKW eingeschert bin?
Normalerweise achte ich beim Überholen immer auf ausreichend Abstand zum Überholten, aber wenn dir ein Transporter hinten an der Stoßstange klebt, ist das nochmal eine andere Situation.
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. April 2020 um 20:05:24 Uhr:
Also keinen Deut besser als der Drängeler.
Tja,Henne-Ei-Problem.
Machste Stress, krichste Stress. Hättste keinen Stress gemach, hättste Zeit gespart.
Ich weiß Raketenphysik, verstehen hier die wenigsten.
Ihr klatscht wenn sich jemand aggressiv durchsetzen will, heult aber wenn darauf aggressiv reagiert wird.
Die Hochintelligenz halt.
226 Antworten
Zwei Dumme, ein Gedanke. 🙂
Hoffe die Bilder reichen.
Nun genug OT
Zitat:
@jaro66 schrieb am 24. April 2020 um 15:31:55 Uhr:
...aber echt na, im Falle des TE ist es doch dä...lich sich weiter der Gefahrensituation auszusetzen, als mal kurz das Gas zu drücken um die Sache zu entschärfen. Mal kurz das TL zu überschreiten ist da mMn gesünder und billiger als sich den Kofferraum kürzen zu lassen.
Auch wenn der TE unverschuldet in diese Situation gebracht wurde, sollte der Überlebenswille größer sein, als die steife Einhaltung des TL.
Gruß jaro
Ja persönlich ist das die einfachste Lösung, aber stell dir mal vor das spricht sich rum.
„Man muss nur anderen auf die Pelle rücken“ schon bekommt man seinen Willen.
Nicht auszudenken was da passiert wenn ständig VTs aufeinander treffen die es gewohnt sind durch assoziales Verhalten ihren Willen durch zu setzen.
Ach ja, da sind wir ja schon, also doch die einfachste Lösung wählen damit man nicht den Phsychopaten zum Opfer fällt.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 24. April 2020 um 16:50:10 Uhr:
Hoffe die Bilder reichen.
Ja, wahrscheinlich habe ich das Prinzip jetzt verstanden.
Soviel Zeit muss sein: Vielen Dank für die Mühe und den kleinen Einblick in diesen großartigen Fuhrpark. 🙂
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Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 24. April 2020 um 16:50:10 Uhr:
Hoffe die Bilder reichen.Nun genug OT
Ah, ein regelmäßiger Bahnfahrer mit Kindern...
Realistischer ist aber, dass sich alle auf der linken Spur anstellen, um den LKW zu überholen. Und wenn das erledigt ist, sortiert sich die Kolonne durch gegenseitiges Überholen neu nach der jeweiligen Wunschgeschwindigkeit. Bis sich das auflöst, braucht es halt Geduld...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 24. April 2020 um 20:50:14 Uhr:
Realistischer ist aber, dass sich alle auf der linken Spur anstellen, um den LKW zu überholen. Und wenn das erledigt ist, sortiert sich die Kolonne durch gegenseitiges Überholen neu nach der jeweiligen Wunschgeschwindigkeit. Bis sich das auflöst, braucht es halt Geduld...
Oftmals leider sehr viel Geduld, weil doch einige der Gegenseitigüberholer dies StVO-widrig mit einer geringen Differenzgeschwindigkeit tun. 🙁
Ganz anders würde es aussehen, wenn man sich gegenseitig zügig überhole würde. Leider entspricht das aber nicht der Realität, schade. 🙁
Gruß
Uwe
wenn 120 erlaubt sind und der Fahrer vor mir mit 114 fährt
kann und DARF ich nicht "zügig" überholen, da ja die Höchstgeschwindigkeit auf 120 begrenzt ist!
Ich muss aber weder hinter dem "Schläfer" bleiben noch muss ich die 120 km/h Begrenzung verletzen.
Der "Idiot" ist der, der meint die 120 sind keine Vorschrift sondern ein (schlechter) Witz.
Würde er sich an die 120 halten hätte er mit dem vor ihm Fahrenden kein Problem haben - im Gegenteil er würde ihn nie zu Gesicht bekommen - also....
Anständig fahren!
Zitat:
@janosch128 schrieb am 23. April 2020 um 19:12:59 Uhr:
Habe ich jetzt etwas zu befürchten, da ich sehr knapp vor dem PKW eingeschert bin?
Normalerweise achte ich beim Überholen immer auf ausreichend Abstand zum Überholten, aber wenn dir ein Transporter hinten an der Stoßstange klebt, ist das nochmal eine andere Situation.Vielen Dank
Ich sehe den einzigen negativen Punkt darin, daß Du etwas zu früh wieder auf die andere Spur gewechselt bist und evtl den langsameren Fahrer, den Du überholt hast, etwas verängstigt hast.
Du hast Dich ganz klar von dem schnelleren Hermes-Lieferwagen beeinflussen und somit "nötigen" lassen.
Wenn Du am überholen bist, nimm Dir die Zeit und wechsle mit Abstand zurück auf die rechte Spur ohne dabei den vorher überholten zu schneiden. Was der Hintermann auf der Stoßstange macht würde mich nicht interessieren.
Ich wäre sogar soweit gegangen, den Fahrer zu erkennen und das Kennzeichen zu notieren und diesen Paketboten anzuzeigen.
Aber mit Einführung des neuen Bußgeldkatalogs jetzt ende April werden so einige den Führerschein abgeben.
bezogen auf den Kommentar 2 über mir von Roadrunner
Rein rechtlich darfst du nicht überholen, da dafür eine wesentlich höhere Geschwindigkeit gefordert wird (Paragraph 5 der StVO, mindestens 10km/h bei LKW und 20km/h bei PKW von einigen Gerichten entschieden). Eine Ausnahme wäre, wenn es auf beiden Spuren "voll" ist.
Somit darfst du dann hinter dem VT mit 114km/h hinterher fahren. Nichts mit nach links fahren, denn damit würdest du selbst die StVO verletzen und darfst dich dann nicht über VT, die die zHg überschreiten aufregen. Zudem hättest du kein "Problem" mit ihm, da er dich mit geforderter Differenz 0berholen würde, wenn auch mit unerlaubter Überschreitung der zHg.
Also immer anständig fahren. 😉
Nicht die Regeln so auslegen, wie es einem gerade passt.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 25. April 2020 um 07:27:33 Uhr:
wenn 120 erlaubt sind und der Fahrer vor mir mit 114 fährt
kann und DARF ich nicht "zügig" überholen, da ja die Höchstgeschwindigkeit auf 120 begrenzt ist!
Ich muss aber weder hinter dem "Schläfer" bleiben noch muss ich die 120 km/h Begrenzung verletzen.
Wenn du nicht in einer Kolonne fährst, bzw. wenn du die Kolonne anführst, also kein weiteres Fahrzeug vor dir ist, dann gilt auf einer zweispurigen Autobahn das Rechtsfahrgebot und somit musst du hinter dem 114 km/h Fahrzeug bleiben, so verlangt die deutsche Gesetzgebung. 1)
Wo bitte ist auch das Problem? Fährst du so unter Zeitdruck, dass du auf die 15 Sekunden Zeitersparnis pro 10 km wirklich angewiesen bist? Dann empfehle ich dir aber dringend ein besseres Zeitmanagement.
Gruß
Uwe
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1)
StVO §5Zitat:
Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
...
Ich kann nichts davon finden, dass das nicht mehr gilt, sobald ein Tempolimit vorhanden ist.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 25. April 2020 um 07:56:46 Uhr:
bezogen auf den Kommentar 2 über mir von RoadrunnerRein rechtlich darfst du nicht überholen, da dafür eine wesentlich höhere Geschwindigkeit gefordert ...
das sehe ich anders- denn der von dir aufgeführte Paragraph bezieht sich darauf, dass ich andere mit meinem "langsam" Überholen behindere- dies geht jedoch garnicht!
Weil ich die maximal zulässige Geschwindikgeit fahre....
Wenn du da nicht dacor gehst dann - mach "Fahren in der Kolonne" draus!
Ich kann keinen behindern - ausser er verhält sich falsch!
Auf Verkehrsteilnehmer muss ich aber - so denke ich keine Rücksicht nehmen!
ich finde es schon bedenklich, dass Eine Behinderung eines nicht StVo Konformen Fahrstils höher bewertet wird, als ein Überholen, mit nicht ausreichender Geschwindigkeit...
Nahezu grotesk ist aber klar - für die Ellenbogengesselschaft!
Viellelcht werden wir alle mit ZWangsbeklückenden Schildererkennung und Zangseinbremsung
dann erledigen sich einig gefühlten Ungerechtigkeiten und Oberlehrer vorwürfe (wundert mich warum ich das noch nicht gehört habe....
Das siehst du falsch.
Paragraph 5 Absatz 2 besagt eindeutig, dass nur mit wesentlicher Differenzgeschwindigjeit überholt werden darf. Für Behinderungen sind andere Paragraphen zuständig z.B. Paragraph 1 und die kommen zusätzlich dazu.
Also darfst du nur überholen, wenn du wesentlich schneller bist (Paragraph 5) und dann wird durch andere Paragraphen verlangt, dass dies nur machen darfst, wenn du keinen behindert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der andere schneller als erlaubt fährt.
Wieso darf man dann nicht überholen? Das ist doch (entschuldigt wieder diesen Begriff) Schwachsinn.
Dann bräuchte man ja (außerorts) Sraßen, auf denen es des TLs wegen, kaum Geschwindigkeitsunterschiede gibt, nicht mit zwei, oder gar dreispurigen Richtungsfahrbahnen ausbauen, weil ja dann nach eurer Logik eh keiner überholen darf und somit alle in der rechten Spur verweilen müssten. Ergo, könnte man doch ne Menge Geld sparen und auf diese zusätzlichen Spuren verzichten. 😮
Das ist in meinen Augen wohl wieder eher ein typisches Argument jener, die Kraft ihrer (teils überheblichen) Tempoübeschreitung, für sich freie linke Fahrspuren einfordern. 😉
Nur wenn man dann unter solchen Bedingungen überholt, sollte man halt wissen, wie weit man noch auf dieser Straße verweilt, bis man sie nach rechts verlässt und nicht kurz vor der Ausfahrt zum Überholen ansetzen.
Das wäre dann genauso schwachsinnig. 😉
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 25. April 2020 um 08:09:33 Uhr:
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1) StVO §5
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 25. April 2020 um 08:09:33 Uhr:
Zitat:
Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
...
Ich kann nichts davon finden, dass das nicht mehr gilt, sobald ein Tempolimit vorhanden ist.
Du findest deswegen nichts davon, weil hier ein Mindestmaß gesunden Menschenverstandes vorausgesetzt wird. Wenn ich bei Tempolimit 120 jemanden mit 120 überhole ist es gemäß STVO unmöglich, dass ich jemanden behindere. Somit bin ich auch nicht gezwungen mit deutlich höherer Geschwindigkeit zu überholen. Jedes Gericht der Welt wird das ebenso sehen.