Newbie und Standlichtringe

BMW 3er E21

Hallo!

Hab hier im Forum schon mal gesucht aber nicht gefunden was ich suche.
Ich habe auch einen E30 und mir diese Woche blaue Standlichtringe eingebaut. Schaut super aus, aber heut sagt mir ein TÜV-Prüfer das blaues Licht nicht erlaubt ist. Das versteh ich ned ganz, es ist doch nur ein Standlicht und kein Scheinwerfer. Xenon hat auch einen leicht blauen Touch.
Die Standlichtringe hab ich in den Fernlichtscheinwerfer eingebaut und jetzt wollte ich mir auch noch die blauen Standlichtbirnchen für das Abblendlicht holen. Darf ich das dann auch nicht oder was?
Kann mir bitte jemand die Rechtslage und wie ich die Dinger legal drin lassen kann erklären? Oder meint ihr das sich der Trachtenverein Grün-Weiß nicht so arg dran stören wird?
Vielen Dank für die Hilfe,

Ben

22 Antworten

Laut STVZO ist geregelt welche farbe Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug haben dürfen.

Front bereich: weiß mit außnahme Blinker Gelb
heck bereich: rot ,blinker rot oder gelb und rückfahrscheinwerfer weiß
von der seite: gelb außnahme reimporte die dürfen von der seite gelb vorne bis mitte und rot mitte bis hinten haben.

ebenso gelten diese farben für einstiegsbeleuchtungen licht bei offenem kofferraum und aus dem fahrzeugineren.

also nix grün blaut lila oder son käse.
das hat auch seinen sinn!!!

einfach mal darüber nachdenken warum.
wie willste denn bei dunkelheit sonnst unterscheiden ob dir wer entgegenkommt oder z.B. gerade seitlich kreutzt etc.

PS: das standlicht leuchtet auch bei eingeschaltetem Abblendlicht.
ebenfallst muss es im stand weiß leuchten.
UND alle beleuchtungseinrichtungen die am Fhrzeug vorhanden sind MÜSSEN funktionieren.
und auf öffentlichen plätzen und straßen der STVZO entsprechen. ohne wenn und aber.

würde bedeuten wenn du ne blaue röhre am fahrzeug hättest MUSS sie funktionieren und würde dann aber durch die farbe der STVZO nicht entsprechen.

ieses zubehör ist für Showzwecke gedacht und darf im öffentlichen verkehr aus diesen gründen nicht einmal am fahrzeug verbaut sein.weil: siehe oben

allein durch den anbau erlischt die Betriebserlaubniss der Fahrzeugs.
Folge: Stillegung , erlischen des Versicherungsschutzes

wenn an ganz schlecht gelaunte Rennleitung geraten solltest gefählicher eingriff in den Straßenverkehr.
aber das ist alles auslegungssche und ermessen der grünen.

wenn du glück hast darfst die lampen wechseln und weiterfahren bzw inherhalb 7 tagen wiedervostellung
und wenn ganz dumm gibbet punkte, stillegung, gutachter, abschleppkosten stillegungskosten, verwahrkosten für die beschlagnahmung als beweismittel etc.
gutachte in der nacht kann sehr shr teuer werden der abschlepper auch weil dein fahrzeug j nach der stillegung auch nicht mehr an öffentlichen pläzen abgestellt werden darf.

nu will ich dir aber keine angst machen.
tausche die lampe oder led für die ringe in farbe weiß und keiner meckert. dann ist es auch zulässig.

und NEIN du darfst keine blauen standlichbirnen verbauen.

Selbst eingebaute Standlichtringe sind so oder so nicht erlaubt. Egal ob grün, blau, pink oder weiß. So viel dazu.

das is ne andere sache.
allerdings nind standlichringe auch nicht verboten sondern nur abnahmepflichtig.

mal ganz davo abgesehen das es sowieso nicht erlaubt ist,schaut das doch voll unschön aus...blaue standlichtringe....also wenn man das bei einem golf sieht lacht man, aber bei einem bmw...junge junge!!!

also ein kleiner tip es gibt WEISSE leds in einer standlichtfassung, hol dir die

ODER

wenn du so geil auf blau bist dann kauf dir die blue vision stnadlicht birnen von philips die sind zugelassen...aber da fällt natürlich so ein standlichtring ganz anders ins auge bei den grün-weißen ;-)

ende und aus

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Zitat:

Original geschrieben von putschiknutsch


das is ne andere sache.
allerdings nind standlichringe auch nicht verboten sondern nur abnahmepflichtig.

Toll. Abnahmepflichtig. 😁

Unterbodenbeleuchtung ist auch abnahmepflichtig. Trotzdem bekommt man das nicht eingetragen.

Zitat:

Original geschrieben von putschiknutsch


allein durch den anbau erlischt die Betriebserlaubniss der Fahrzeugs.
Folge: Stillegung , erlischen des Versicherungsschutzes

wenn an ganz schlecht gelaunte Rennleitung geraten solltest gefählicher eingriff in den Straßenverkehr.
aber das ist alles auslegungssche und ermessen der grünen.

 

bin mal mit meiner mom ihrem e36 nachts gefahren.

halten mich doch gleich die grünen auf.

er wies mich auf die blauen standlichter hin, von denen ich garnichts wusste.

meinte dann nur noch dieses fahrzeug wird hiermit stillgelegt. ich soll mir ein hotel nehmen und das zeug morgen von ner werkstatt ausbauen lassen. ( war 200km von zuhaus).

naja wie man halt so is, baute ich die gumminippel vor ihm gleich aus. erst dann liess er mich dann weiter fahren.

unterbodenbeleuchtung ist nicht abnahmepflichting sonder sowiso verboten.

was habe denn oben geschrieben welche farben???

schade dass die nur von allen seiten einfarbig leuchtet.

außerdem sind hochspannungsgeräte außerhalb ab fahrzeug eh nicht erlaubt.

Son scheiß gehört auch bestimmt nicht ans auto.

😁 kirmisbudenfahrer gehören mal zu MPU 😁

Standlichtringe legal (!) am E30
Bilder + Thread

Kosten 300€...

also gut, das Gesetz habt ihr mir ja jetzt sehr genau gesagt. Aber kennt denn auch jemand den Hintergrund, warum ein blauer Standlichtring am Auto nicht sein darf? In wiefern wird das Fahrzeug dadurch eine Gefährdung oder wird unsicher?

Es ist ja schliesslich nur ein Standlicht und nicht das Abblendlicht.

mfg

Ben

samtliche leuchten am KFZ müssen hald laut gesetz bestimmte farben haben.
rot ist ein warnsignal, deshalb ist die bremsleuchte rot.
orange heisst achtung, deshalb blinkt der blinker orange.
wobei es aber auch schon fahrzeuge gibt die weiss blinken ....grübel...grübel......

nuja stell dir vor es wären unterschiedliche farben zugelassen. wäre ja dann die reinste disco unterm sternenhimmel. der eine will rot der andere blau der nächste grün,
wenn das zulässig wäre gäbs bestimmz schon tausend farben, von ozeanblau über montrealblau
bis lila-blas-blau...

zudem denk ich es wäre sehr ablenkend vom verkehr.

ja, ich hab schon geschrieben das ich das beim abblendlicht und so verstehen kann, aber das ist ein Standlicht!

Mach dir doch mal ´nen Kopp über die Bedeutung "Standlicht"?

Wenn man am Straßenrand STEHT und gesehen werden möchte, auch wenn die großen Scheinwerfer aus sind. Und wie oben beschrieben gelten diese Farb-Regeln für die Beleuchtung an Fahrzeugen. Was gibts denn daran nicht zu verstehen?!

Ich will auch ein Blaulicht auf´m Dach und darf nicht. Warum denn nicht?! Ist doch blos auf´m Dach! *amkopfkratz* 😉

Zitat:

Original geschrieben von putschiknutsch


Laut STVZO ist geregelt welche farbe Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug haben dürfen.

Front bereich: weiß mit außnahme Blinker Gelb
heck bereich: rot ,blinker rot oder gelb und rückfahrscheinwerfer weiß

Blinker rot?! 😰 das hab ich jetzt schon 3 mal gesehen, das hinten einer rot blinkt! sowas kann doch nicht erlaubt sein!

doch doch.
das steht dann aber mit in der zulassung genau wie bei fahrzeugen ab 92 die keine lwr haben.
meistens reimporte.
bzw. us fahrzeuge mit deutscher zulassung.

umbauen darfste natürlich nicht. muss schon der hersteller so gemacht haben.

@bmw-ben

wenn du den sinn der STVZO und STVO nicht verstehst bist du ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.

da gibt es kein versteh ich net.

dein standlicht leuchtet auch bei fahrlicht und im stand wärst du nicht als Fahrzeug zu erkennen.

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