Newbie am Start - Frage wegen Handbremse
Hallo Jungs,
ich kann seit heute einen E36 mein Eigen nennen. 🙂
Deshalb wollte ich mich hier einmal vorstellen.
Ich bin Timo, 30 Jahre, Fahrzeuglackierer.
Der E36 sollte eigentlich mein Winterauto werden - aufgrund der Begeisterung meinerseits habe ich mich aber dazu entschlossen, ihn das ganze Jahr über zu fahren, und ich den Wagen auch etwas reinzustecken, um ihn am Leben zu erhalten.
Es ist ein 328i Touring.
Eine Macke, die er hat, ist eine ziemlich schwache Handbremse. Der Vorbesitzer hatte für den Tüv das Handbremsseil gekürzt, damit er wenigstens etwas bremst. Für den Tüv hat das scheinbar gereicht, aber da ich am Berg wohne, sollte die natürlich gut funktionieren. Und da ich halt Lackieren kann, weniger aber ein Schrauber bin (zumindest nicht was Bremse oder Fahrwerk betrifft), wollte ich mal fragen, was die Erneuerung der Handbremsbacken und dem Handbremsseil so in der Werkstatt kosten darf?
Gruß
Timo
Beste Antwort im Thema
Erstmal willkommen hier.
Ich würde die Handbremse erst mal richtig einstellen. Dazu musst erst vorne am Hndbremshebel die Verstellung lockern, dann hinten die Handbremse nachstellen, und dann wieder vorne den Zug einstellen. Meistens reicht das schon aus
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von drnoodle
Meine Handbremse ist auch hinüber...
Die relevanten Teile-#n dazu findest Du
hierund/oder
hier🙂
Damit kannst Du dann die noetigen Teile auf daparto.de etc. im I-net auch direkt suchen ...
I.d.R ist es aber eher ein "Problem" mit der Einstellung der Hand- / Feststellbremse selbst, weil meist nur an den Handbremsseilen "nachgestellt" wird, was m.E.n. voelliger Unsinn ist, denn diese Einstellmoeglichkeit ist eigentl. nur fuer die "Feinabstimmung" (li/re) der Feststellbremsen an der HA gedacht!
Die Grundeinstellung der Hand- / Feststellbremse erfolgt i.d.R grundsaetzlich mit der Einstellschraube #6 (sh. Schaubild im ersten Link oben) der Feststellbremse selbst:
* Kontermuttern an den Seilen loesen und so weit "abschrauben", bis sie genuegend Weg fuer die Einstellung freigeben.
* Einstellschraube #6 so weit nachstellen, das die Bremsbacken greifen, dann wieder 2-3 Klicks zurueckdrehen.
Zuletzt dann die "Sychronisation" bzw. "Feineinstellung" mit den Kontermuttern an den Handbremsseilen vornehmen.
Somit sollte dann einer erfolgreichen HU bzgl. Feststellbremse "bremst einseitig" bzw. "Bremswirkung ungenuegend" nichts mehr im Wege stehen 🙂
ich habs "andersrum" gelernt.
handbremse auf dei 3. raste anziehen und dann mittels dem versteller (o.g. Pos 6)
die bremsbacken anlegen bis ich die scheibe nicht mehr von hand drehen kann - fertig.
(bei Fzn mit sperre müssen beide räder in der luft sein!)
normalerweise verschleisst da nix, ausser das sich ggf die seile längen mit der zeit
wenn die trommel reine handbremse ist und nicht betriebsbremse.
das sind 2 alubacken (teilw ohne reibbeläge) die das fz rein statisch halten sollen.
helfen kann auch mal 100-150m mit leicht angezogener HB und mässiger geschwindigkeit
geradeaus zu fahren um eventuellen dreck/salz von den backen runterzufahren.
Das ist im Prinzip ja auch richtig so, zumindest solange, wie die Bremsen nicht ueber die Kontermuttern an den Seilen (evtl. sogar schon mehrfach) "nachgestellt" worden sind 🙂
Super danke... werde die am Wochenende mal neu einstellen und schauen ob das dann schon reicht.
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So wird´s gemacht und nicht anders.
Danke He, hast mir Arbeit abgenommen. Wollte es auch noch mal posten.😉
Wenn die Handbremsbeläge einige Jahre drin, lässt sich die erforderliche Blockiergrenze (TÜV)
durch nachstellen nicht mehr erreichen. So ist es beim E46,E39 gewesen. Wenn der TÜV Mann nicht grosszügig war, musste der ganze Rotz hinten neu, obwohl Beläge und Trommel noch nicht runter waren.BMW und Handbremse- ein Trauerspiel...
Zitat:
Original geschrieben von He-Man42
Ich habe es erst in einen anderen Thread gepostet, aber hier auch noch mal für dich. Siehe Anhang
Hab ich schon ausm anderen Thread gespeichert 😁
Zitat:
Original geschrieben von holsteiner
Wenn die Handbremsbeläge einige Jahre drin, lässt sich die erforderliche Blockiergrenze (TÜV)
durch nachstellen nicht mehr erreichen. ...
Das ist so nicht richtig!
Die Bremskraft muss bei der HU mit der
Feststellbremsejeweils einen Wert von 600N +50N auf dem Rollenpruefstand erreichen.
Wie man das erreichen kann, steht in der oben verlinkten Anleitung auf Seite 3 unter den Punkten 2. und 3. - samt Beschreibung der Vorgehensweise dabei - drin 🙂
Die erwaehnte "Blockiergrenze" wird bei der HU nur fuer die Betriebsbremse an Vorder- und Hinterachse gefordert.
Mal so ganz nebenbei noch ein Tipp, wie ich die Feineinstellung mache. Es hat ja nicht jeder einen Bremsenprüfstand zur Hand.
Wenn alles so wie oben beschrieben eingestellt wurde, dann hat man ja noch das Problem, das die Bremse ja zumindest einigermaßen gleich ziehen soll (bei Handbremse max. 50% Abweichung erlaubt). Ich habe da meinen eigenen "Prüfstand". Ich suche mir einen Feldweg der möglichst gerade und eben ist (was man halt bei einem Feldweg als eben versteht) fahre da dann mit langsamer Geschwindigkeit (ca.20km/h) und ziehe dann die Handbremse (bei gedrückter Kupplung natürlich) bis die Räder hinten blockieren. Dann sieht man wirklich gut, welches Rad früher blockiert. Die Seite, die später blockiert stellt man dann ein wenig nach. Das macht man dann ein paar mal, bis das Ergebnis auf beiden Seiten ziemlich gleich ist. Ich hatte damit bis jetzt max. eine Abweichung von 10%. Die letzten zwei mal hatte ich sogar nur 5%. Probiert es aus, funktioniert wirklich, und kostet nichts
Zitat:
Original geschrieben von wbf325i
Das ist so nicht richtig!Zitat:
Original geschrieben von holsteiner
Wenn die Handbremsbeläge einige Jahre drin, lässt sich die erforderliche Blockiergrenze (TÜV)
durch nachstellen nicht mehr erreichen. ...
Die Bremskraft muss bei der HU mit der Feststellbremse jeweils einen Wert von 600N +50N auf dem Rollenpruefstand erreichen.
(Die erwaehnte "Blockiergrenze" wird bei der HU nur fuer die Betriebsbremse an Vorder- und Hinterachse gefordert).
🙂
Das heisst also: Blockiergrenze Betriebsbremse nicht erreicht- durchgefallen.
Feststellbremse Blockiergrenze nicht erreicht- keine Bedeutung, wenn 600N erreicht werden.
Warum steht denn das mit der Feststellbremse im TÜVbericht oder bedeutet das ,wenn 400N mit Blockiergrenze erreicht ist auch bestanden? Ist irgendwie nicht schlüssig.
Also, bei all meinen Tüv-Besuchen musste die Feststellbremse nie blockieren müssen. Nur die Betriebsbremse. Wichtig sind die 600 N und die geringe Differenz der Werte untereinander.
Zitat:
Original geschrieben von holsteiner
Warum steht denn das mit der Feststellbremse im TÜVbericht oder bedeutet das ,wenn 400N mit Blockiergrenze erreicht ist auch bestanden? Ist irgendwie nicht schlüssig.
Wenn die Feststellbremse lt. HU-Bericht nur 400N, statt der vorgeschriebenen 600N erreicht hat, dann hat da auch nix "blockiert" 😉
PS: Ich habe oben in meinen urspruenglichen Beitrag noch mal den Text umgruppiert, vielleicht ist es jetzt verstaendlicher, was ich eigentl. dazu schreiben wollte und damit meinte 🙂
Auch wenn es OT ist, hier noch meine TÜV Feststellbremswerte: 160/180. Blockiergrenze erreicht.
Fzg. E46 323iA
Zitat:
Original geschrieben von He-Man42
Ich habe da meinen eigenen "Prüfstand".
Man kann auch rückwärts rollen lassen und dann handbremsen, dafür reichen schon 20 cm. Das Heck des Autos geht dann unterschiedlich stark hoch, und man kann aus dem Schiefstand auf die Bremswirkung schließen.
Grüße,
Michael